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   EuGH, 24.11.2016 - C-662/15   

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https://dejure.org/2016,42042
EuGH, 24.11.2016 - C-662/15 (https://dejure.org/2016,42042)
EuGH, Entscheidung vom 24.11.2016 - C-662/15 (https://dejure.org/2016,42042)
EuGH, Entscheidung vom 24. November 2016 - C-662/15 (https://dejure.org/2016,42042)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    Lohmann & Rauscher International

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie 93/42/EWG - Medizinprodukte - Produkt der Klasse I (chirurgischer Wundverband), das vom Hersteller einem Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen wurde - Parallelimport - Hinzufügung von Angaben zum ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Lohmann & Rauscher International

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie 93/42/EWG - Medizinprodukte - Produkt der Klasse I (chirurgischer Wundverband), das vom Hersteller einem Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen wurde - Parallelimport - Hinzufügung von Angaben zum ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie 93/42/EWG - Medizinprodukte - Produkt der Klasse I (chirurgischer Wundverband), das vom Hersteller einem Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen wurde - Parallelimport - Hinzufügung von Angaben zum ...

  • rechtsportal.de

    Parallelvertrieb von Wundverbänden mit veränderten Packungsangaben ohne vorherige Durchführung einer ergänzenden Konformitätsbewertung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lohmann & Rauscher/BIOS Medical Services

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Lohmann & Rauscher International

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie 93/42/EWG - Medizinprodukte - Produkt der Klasse I (chirurgischer Wundverband), das vom Hersteller einem Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen wurde - Parallelimport - Hinzufügung von Angaben zum ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2017, 102
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 14.06.2007 - C-6/05

    Medipac - Kazantzidis - Freier Warenverkehr - Richtlinie 93/42/EWG - Beschaffung

    Auszug aus EuGH, 24.11.2016 - C-662/15
    Insoweit ist festzustellen, dass die Richtlinie 93/42, eine Harmonisierungsmaßnahme gemäß Art. 100a EG-Vertrag (später Art. 95 EG), den freien Verkehr von ihren Anforderungen entsprechenden Medizinprodukten begünstigen soll, um die in den Mitgliedstaaten geltenden verschiedenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu ersetzen, die Hemmnisse für den freien Handel darstellen (Urteile vom 14. Juni 2007, Medipac-Kazantzidis, C-6/05, EU:C:2007:337, Rn. 51, und vom 19. November 2009, Nordiska Dental, C-288/08, EU:C:2009:718, Rn. 20).

    Entsprechen die Produkte den harmonisierten Normen und sind sie gemäß den Verfahren der Richtlinie zertifiziert worden, ist zu vermuten, dass sie diese grundlegenden Anforderungen erfüllen, und deshalb anzunehmen, dass sie sich für ihren Verwendungszweck eignen (Urteil vom 14. Juni 2007, Medipac-Kazantzidis, C-6/05, EU:C:2007:337, Rn. 42).

    Aus diesen Bestimmungen geht somit hervor, dass die Medizinprodukte, deren Konformität mit den grundlegenden Anforderungen der Richtlinie 93/42 nach einem der in Art. 11 dieser Richtlinie vorgesehenen Verfahren bewertet worden ist und die mit einer CE-Kennzeichnung versehen sind, in der gesamten Union frei verkehrsfähig sein müssen, ohne dass ein Mitgliedstaat verlangen kann, dass ein solches Produkt einem neuen Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Juni 2007, Medipac-Kazantzidis, C-6/05, EU:C:2007:337, Rn. 42).

    Die Kommission wiederum muss nach Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 93/42 prüfen, ob die vorläufigen Maßnahmen gerechtfertigt sind, und, wenn dies der Fall ist, davon unverzüglich den Mitgliedstaat, der die Maßnahmen getroffen hat, sowie die anderen Mitgliedstaaten unterrichten (vgl. Urteile vom 14. Juni 2007, Medipac-Kazantzidis, C-6/05, EU:C:2007:337, Rn. 46, und vom 19. November 2009, Nordiska Dental, C-288/08, EU:C:2009:718, Rn. 24).

  • EuGH, 19.11.2009 - C-288/08

    Nordiska Dental - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 93/42/EWG -

    Auszug aus EuGH, 24.11.2016 - C-662/15
    Insoweit ist festzustellen, dass die Richtlinie 93/42, eine Harmonisierungsmaßnahme gemäß Art. 100a EG-Vertrag (später Art. 95 EG), den freien Verkehr von ihren Anforderungen entsprechenden Medizinprodukten begünstigen soll, um die in den Mitgliedstaaten geltenden verschiedenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu ersetzen, die Hemmnisse für den freien Handel darstellen (Urteile vom 14. Juni 2007, Medipac-Kazantzidis, C-6/05, EU:C:2007:337, Rn. 51, und vom 19. November 2009, Nordiska Dental, C-288/08, EU:C:2009:718, Rn. 20).

    Die Kommission wiederum muss nach Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 93/42 prüfen, ob die vorläufigen Maßnahmen gerechtfertigt sind, und, wenn dies der Fall ist, davon unverzüglich den Mitgliedstaat, der die Maßnahmen getroffen hat, sowie die anderen Mitgliedstaaten unterrichten (vgl. Urteile vom 14. Juni 2007, Medipac-Kazantzidis, C-6/05, EU:C:2007:337, Rn. 46, und vom 19. November 2009, Nordiska Dental, C-288/08, EU:C:2009:718, Rn. 24).

  • EuGH, 16.02.2017 - C-219/15

    Brustimplantate aus minderwertigem Industriesilikon

    Wie der Gerichtshof in den Rn. 35 bis 38 des Urteils vom 24. November 2016, Lohmann & Rauscher International (C-662/15, EU:C:2016:903), dargelegt hat, ermöglicht es nämlich die Kombination aus diesen Verpflichtungen im Rahmen der Schutz-, Beobachtungs- und Melde- sowie Gesundheitsüberwachungsverfahren, die alle in der Richtlinie vorgesehen sind, die Gesundheit und die Sicherheit von Personen zu schützen.
  • OLG Frankfurt, 23.03.2017 - 6 U 125/16

    Markenrechtliche Erschöpfung bei Parallelimport von Medizinprodukten mit neuer

    Eine andere Beurteilung ergibt sich - entgegen der Auffassung des Landgericht Köln (vgl. Beschluss vom 26.21.2017 - 31O 432/16) - auch nicht aus der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 24.11.2016 - C-662/15 (GRUR 2017, 102).
  • OLG Frankfurt, 07.03.2019 - 6 U 37/18

    Kennzeichenrecht: Markenrechtliche Zulässigkeit von Verpackungsveränderungen bei

    Ein Parallelimporteur eines Medizinprodukts, das mit einer CE-Kennzeichnung versehen ist und Gegenstand einer Konformitätsbewertung im Sinne des Art. 11 der Richtlinie 93/42/EWGwar, ist grundsätzlich nicht zur Durchführung einer neuen Bewertung verpflichtet, um die Konformität der seine Ermittlung ermöglichenden Informationen, die er der Produktetikettierung im Hinblick auf das Inverkehrbringen im Einfuhrmitgliedstaat hinzufügt, zu bescheinigen (EuGH GRUR 2017, 102 Rn. 39 - Lohmann & Rauscher/BIOS Medical Services).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2017 - C-329/16

    Snitem und Philips France - Richtlinie 93/42/EWG - Begriff Medizinprodukt -

    9 Urteil vom 24. November 2016, Lohmann & Rauscher International (C-662/15, EU:C:2016:903, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Aus diesem Grund ist in der Richtlinie 93/42 kein Mechanismus zur Konformitätskontrolle vorgesehen, der zu den in ihrem Art. 11 vorgesehenen Mechanismen hinzuträte oder diese ergänzte" (Urteile vom 24. November 2016, Lohmann & Rauscher International, C-662/15, EU:C:2016:903, Rn. 30, und vom 14. Juni 2007, Medipac-Kazantzidis, C-6/05, EU:C:2007:337, Rn. 42).

  • OLG Frankfurt, 20.04.2017 - 6 U 16/17

    Markenrechtliche Erschöpfung bei Parallelimport von Medizinprodukten mit vom

    Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 24.11.2016 - C-662/15 (GRUR 2017, 102),die nicht die Frage der markenrechtlichen Erschöpfung betrifft, sondern der Notwendigkeit eines erneuten Konformitätsbewertungsverfahrens durch den Parallelimporteur betrifft (vgl. auch hierzu Senat a.a.O. juris-Tz. 7).
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