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   KG, 18.06.2018 - 24 U 146/17   

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KG, 18.06.2018 - 24 U 146/17 (https://dejure.org/2018,19192)
KG, Entscheidung vom 18.06.2018 - 24 U 146/17 (https://dejure.org/2018,19192)
KG, Entscheidung vom 18. Juni 2018 - 24 U 146/17 (https://dejure.org/2018,19192)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Framingschutz

    § 34 Abs 1 S 1 VGG, § 15 Abs 2 UrhG, § 19a UrhG, § 95a UrhG
    Urheberrechtsschutz in digitalen Bibliotheken: Pflicht einer Verwertungsgesellschaft für urheberrechtliche geschützte Werke der bildenden Kunst zur Lizenzeinräumung; Abhängigmachen der Lizenzerteilung von Schutzmaßnahmen gegen Framing und Embedding

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • kanzlei.biz

    Verwertungsgesellschaft unter Abschlusszwang: Zur bedingten Einräumung von Nutzungsrechten

  • bibliotheksurteile.de

    Die Deutsche Digitale Bibliothek, ein Lizenzvertrag und eine Klausel gegen Framing II | Spezialbibliothek, Urheberrecht

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 2, 9, 34 Abs. 1 VGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    DDB muss Framing nicht verhindern

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    VG Bild-Kunst darf Lizenzierung nicht von »Framingschutz« abhängig machen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Einbettung von Vorschaubildern: Nutzungsrechte auch ohne Framingschutz

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Framing (immer) zulässig, Beschränkungen von Einwilligungen in die öffentliche Wiedergabe unwirksam

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Deutsche Digitale Bibliothek obsiegt in Streit um Framing

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Framing (immer) zulässig, Beschränkung von Einwilligungen in die öffentliche Wiedergabe unwirksam

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Technische Schutzmaßnahmen gegen Framing: Verwertungsgesellschaft fordert den BGH heraus

Sonstiges (2)

  • jurpc.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten und Entscheidungsbesprechung)

    Bilderloses Europa?! - Kulturpolitische Konsequenzen der Rechtsprechung zum Framing

  • vifa-recht.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten und Entscheidungsbesprechung)

    Digitale Bibliotheken müssen Embedding nicht verhindern

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2018, 1055
  • MMR 2018, 680
  • ZUM 2018, 722
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • LG Berlin, 25.07.2017 - 15 O 251/16
    Auszug aus KG, 18.06.2018 - 24 U 146/17
    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 25. Juli 2017 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 15 O 251/16 - abgeändert.

    unter Aufhebung des am 25. Juli 2017 verkündeten Urteils des Landgerichts Berlin - 15 O 251/16 - festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin Nutzungsrechte an ihrem Repertoire von urheberrechtlich genutzten Werken der Bildenden Kunst zum Zwecke der Nutzung in Form von Vorschaubildern einzuräumen, ohne die Nutzungsrechtseinräumung unter die Bedingung der Implementierung von technischen Maßnahmen zur Verhinderung einer Verlinkung der angezeigten Vorschaubilder mittels Framing zu stellen, insbesondere wenn dies unter Bestehen auf folgender Vertragsklausel geschieht: "Die Lizenznehmerin verpflichtet sich, bei der Nutzung der vertragsgegenständlichen Werke und Schutzgegenstände wirksame technische Maßnahmen zum Schutze dieser Werke und Schutzgegenstände gegen Framing anzuwenden";.

    unter Aufhebung des am 25. Juli 2017 verkündeten Urteils des Landgerichts Berlin - 15 O 251/16 - festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin Nutzungsrechte an ihrem Repertoire von urheberrechtlich genutzten Werken der Bildenden Kunst zum Zwecke der Nutzung in Form von Vorschaubildern einzuräumen, ohne die Nutzungsrechtseinräumung unter die Bedingung der Implementierung von technischen Maßnahmen zur Verhinderung einer Verlinkung der angezeigten Vorschaubilder mittels Framing zu stellen, wenn dies unter Bestehen auf folgender Vertragsklausel geschieht: "Die Lizenznehmerin verpflichtet sich, bei der Nutzung der vertragsgegenständlichen Werke und Schutzgegenstände wirksame technische Maßnahmen zum Schutze dieser Werke und Schutzgegenstände gegen Framing anzuwenden";.

    unter Aufhebung des am 25. Juli 2017 verkündeten Urteils des Landgerichts Berlin - 15 O 251/16 - festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin Nutzungsrechte an ihrem Repertoire von urheberrechtlich genutzten Werken der Bildenden Kunst zum Zwecke der Nutzung in Form von Vorschaubildern einzuräumen, ohne dass die Beklagte auf Inkorporierung folgender Vertragsklausel besteht: "Die Lizenznehmerin verpflichtet sich, bei der Nutzung der vertragsgegenständlichen Werke und Schutzgegenstände wirksame technische Maßnahmen zum Schutze dieser Werke und Schutzgegenstände gegen Framing anzuwenden";.

    unter Aufhebung des am 25. Juli 2017 verkündeten Urteils des Landgerichts Berlin - 15 O 251/16 - die Beklagte zu verurteilen, mit der Klägerin einen Lizenzvertrag zu schließen über Nutzungsrechte an ihrem Repertoire von urheberrechtlich geschützten Werken der Bildenden Kunst zum Zwecke der Nutzung in Form von Vorschaubildern, ohne dass die Beklagte auf Inkorporierung folgender Vertragsklausel besteht: "Die Lizenznehmerin verpflichtet sich, bei der Nutzung der vertragsgegenständlichen Werke und Schutzgegenstände wirksame technische Maßnahmen zum Schutze dieser Werke und Schutzgegenstände gegen Framing anzuwenden".

  • BGH, 09.07.2015 - I ZR 46/12

    Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des "Framing"

    Auszug aus KG, 18.06.2018 - 24 U 146/17
    Denn die Einbettung eines auf einer Internetseite mit Zustimmung des Urheberrechtsinhabers für alle Internetnutzer frei zugänglichen Werkes in eine eigene Internetseite im Wege des "Framing" stellt grundsätzlich keine öffentliche Wiedergabe im Sinne von § 15 Abs. 2 und 3 UrhG dar (BGH GRUR 2016, 171 - Die Realität II - Ls. und Rdn. 14 und 33f. - nach juris).

    Die vom Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 09.07.2015 (GRUR 2016, 171 - Die Realität II - Rdn. 35 - nach juris) offen gelassene Frage, ob ein Urheberrechtsinhaber, der es erlaubt, dass das Werk auf einer Internetseite für alle Internetnutzer frei zugänglich gemacht und damit öffentlich wiedergegeben wird, seine Zustimmung durch entsprechende Hinweise auf diese öffentliche Wiedergabe beschränken kann, so dass sich öffentliche Wiedergaben auf anderen Internetseiten an ein neues Publikum wenden und grundsätzlich nur mit seiner Erlaubnis zulässig sind, kann nach Auffassung des Senats auf der Grundlage der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nur verneint werden, da auch Hinweise auf eine beschränkte Erlaubnis nichts daran ändern, dass das geschützte Werk mit dem Willen des Rechtsinhabers für alle Internetnutzer ohne Begrenzung frei zugänglich gemacht worden ist.

  • BGH, 29.09.1993 - VIII ZR 107/93

    Kostentragung bei Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien

    Auszug aus KG, 18.06.2018 - 24 U 146/17
    Hierfür reicht es aber aus, dass die Parteien bereits in konkrete Vertragsverhandlungen eingetreten sind und die Ansprüche der Parteien aus dem noch abzuschließenden Lizenzvertrag in dem schon jetzt bestehenden gesetzlichen Schuldverhältnis aus § 34 Abs. 1 VGG angelegt sind (vgl. nur BGH WM 1994, 76 Rdn. 10-12; MDR 2001, 829 Rdn. 8; ZNER 2003, 234 Rdn. 17 - jeweils nach juris).

    Denn im konkreten Fall ist aufgrund der geschlossenen Vereinbarung zu erwarten, dass ein dem Feststellungsantrag rechtskräftig stattgebendes Urteil zu einer endgültigen Klärung sämtlicher Streitpunkte und einer einvernehmlichen vertraglichen Regelung aller weiteren Einzelpunkte unmittelbar durch die Parteien führen wird (vgl. nur BGH DB 1968, 172 Rdn. 33; WM 1994, 76 Rdn. 13; WM 1994, 1888 Rdn. 15; WM 1995, 1219 Rdn. 17; WM 2017, 766 Rdn. 16 - jeweils nach juris).

  • EuGH, 14.06.2017 - C-610/15

    Die Bereitstellung und das Betreiben einer Plattform für das Online-Filesharing

    Auszug aus KG, 18.06.2018 - 24 U 146/17
    aa) Denn nach den in diesen Entscheidungen aufgestellten Maßstäben, an denen der Europäische Gerichtshof auch in späteren Judikaten festgehalten hat (vgl. nur Urteil vom 26.04.2017 - C-527/15 - GRUR 2017, 610 - und Urteil vom 14.06.2017 - C-610/15 - GRUR 2017, 790), ist für eine Einstufung einer Wiedergabe als "öffentliche Wiedergabe" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG (der das Recht der öffentlichen Wiedergabe vollständig harmonisiert und durch § 15 Abs. 2 UrhG in deutsches Recht umgesetzt wird) unter anderem erforderlich, dass ein geschütztes Werk unter Verwendung eines technischen Verfahrens, das sich von dem bisher verwendeten unterscheidet, oder - ansonsten - für ein neues Publikum wiedergegeben wird, also für ein Publikum, an das der Inhaber des Urheberrechts nicht dachte, als er die ursprüngliche öffentliche Wiedergabe erlaubte.
  • BGH, 21.09.2017 - I ZR 11/16

    Keine Urheberrechtsverletzung bei der Bildersuche durch Suchmaschinen

    Auszug aus KG, 18.06.2018 - 24 U 146/17
    Ermöglicht der Link es den Internetnutzern in einem solchen Fall, die beschränkenden Maßnahmen zu umgehen, so sind diese Nutzer als neues Publikum anzusehen, das der Urheberrechtsinhaber nicht erfassen wollte, als er die ursprüngliche öffentliche Wiedergabe erlaubte (BGH GRUR 2018, 178 - Vorschaubilder III - Rdn. 43 m.w.N. - nach juris).
  • EuGH, 26.04.2017 - C-527/15

    Der Verkauf eines multimedialen Medienabspielers, mit dem kostenlos und einfach

    Auszug aus KG, 18.06.2018 - 24 U 146/17
    aa) Denn nach den in diesen Entscheidungen aufgestellten Maßstäben, an denen der Europäische Gerichtshof auch in späteren Judikaten festgehalten hat (vgl. nur Urteil vom 26.04.2017 - C-527/15 - GRUR 2017, 610 - und Urteil vom 14.06.2017 - C-610/15 - GRUR 2017, 790), ist für eine Einstufung einer Wiedergabe als "öffentliche Wiedergabe" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG (der das Recht der öffentlichen Wiedergabe vollständig harmonisiert und durch § 15 Abs. 2 UrhG in deutsches Recht umgesetzt wird) unter anderem erforderlich, dass ein geschütztes Werk unter Verwendung eines technischen Verfahrens, das sich von dem bisher verwendeten unterscheidet, oder - ansonsten - für ein neues Publikum wiedergegeben wird, also für ein Publikum, an das der Inhaber des Urheberrechts nicht dachte, als er die ursprüngliche öffentliche Wiedergabe erlaubte.
  • BGH, 19.10.2011 - I ZR 140/10

    Vorschaubilder II

    Auszug aus KG, 18.06.2018 - 24 U 146/17
    Im Übrigen hat auch der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung stets nur hinreichend effektive technische Sicherungen - nicht aber dem Unterlassen dieser Sicherungen widersprechende verbale Verwahrungen - als rechtlich relevant angesehen (vgl. nur BGH GRUR 2003, 958 - Paperboy - Ls. 2b und Rdn. 51, 53; GRUR 2010, 628 - Vorschaubilder I - Rdn. 36, 37; GRUR 2011, 1018 - Automobil-Onlinebörse - Rdn. 64, 69; GRUR 2012, 602 - Vorschaubilder II - Ls. 1 und Rdn. 18, 27; GRUR 2014, 785 - Flugvermittlung im Internet - Rdn. 37, 38, 43, 45 - jeweils nach juris).
  • BGH, 22.06.2011 - I ZR 159/10

    Automobil-Onlinebörse

    Auszug aus KG, 18.06.2018 - 24 U 146/17
    Im Übrigen hat auch der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung stets nur hinreichend effektive technische Sicherungen - nicht aber dem Unterlassen dieser Sicherungen widersprechende verbale Verwahrungen - als rechtlich relevant angesehen (vgl. nur BGH GRUR 2003, 958 - Paperboy - Ls. 2b und Rdn. 51, 53; GRUR 2010, 628 - Vorschaubilder I - Rdn. 36, 37; GRUR 2011, 1018 - Automobil-Onlinebörse - Rdn. 64, 69; GRUR 2012, 602 - Vorschaubilder II - Ls. 1 und Rdn. 18, 27; GRUR 2014, 785 - Flugvermittlung im Internet - Rdn. 37, 38, 43, 45 - jeweils nach juris).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08

    Vorschaubilder

    Auszug aus KG, 18.06.2018 - 24 U 146/17
    Im Übrigen hat auch der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung stets nur hinreichend effektive technische Sicherungen - nicht aber dem Unterlassen dieser Sicherungen widersprechende verbale Verwahrungen - als rechtlich relevant angesehen (vgl. nur BGH GRUR 2003, 958 - Paperboy - Ls. 2b und Rdn. 51, 53; GRUR 2010, 628 - Vorschaubilder I - Rdn. 36, 37; GRUR 2011, 1018 - Automobil-Onlinebörse - Rdn. 64, 69; GRUR 2012, 602 - Vorschaubilder II - Ls. 1 und Rdn. 18, 27; GRUR 2014, 785 - Flugvermittlung im Internet - Rdn. 37, 38, 43, 45 - jeweils nach juris).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

    Auszug aus KG, 18.06.2018 - 24 U 146/17
    Im Übrigen hat auch der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung stets nur hinreichend effektive technische Sicherungen - nicht aber dem Unterlassen dieser Sicherungen widersprechende verbale Verwahrungen - als rechtlich relevant angesehen (vgl. nur BGH GRUR 2003, 958 - Paperboy - Ls. 2b und Rdn. 51, 53; GRUR 2010, 628 - Vorschaubilder I - Rdn. 36, 37; GRUR 2011, 1018 - Automobil-Onlinebörse - Rdn. 64, 69; GRUR 2012, 602 - Vorschaubilder II - Ls. 1 und Rdn. 18, 27; GRUR 2014, 785 - Flugvermittlung im Internet - Rdn. 37, 38, 43, 45 - jeweils nach juris).
  • BGH, 13.03.2001 - VI ZR 290/00

    Feststellungsbegehren eines Sozialversicherungsträgers

  • BGH, 24.01.2017 - XI ZR 183/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der

  • EuGH, 13.02.2014 - C-466/12

    Der Inhaber einer Internetseite darf ohne Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber über

  • BGH, 11.06.2003 - VIII ZR 161/02

    Zur Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Pflicht von

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 39/08

    Session-ID

  • BGH, 30.05.1995 - XI ZR 78/94

    Formularmäßige Abtretung einer Kapitallebensversicherung; Wirksamkeit einer

  • EuGH, 21.10.2014 - C-348/13

    BestWater International - Vorabentscheidungsersuchen - Rechtsangleichung -

  • BGH, 27.10.1967 - Ib ZR 140/65

    Streit zwischen den Verlagen des "stern" und der "Bild-Zeitung" wegen einer

  • BGH, 22.04.2009 - I ZR 5/07

    Seeing is Believing

  • BGH, 17.06.1994 - V ZR 34/92

    Zulässigkeit eines hilfsweise verfolgten Feststellungsantrages bei Abweisung des

  • EuGH, 08.09.2016 - C-160/15

    Das Setzen eines Hyperlinks auf eine Website zu urheberrechtlich geschützten

  • BGH, 25.04.2019 - I ZR 113/18

    Zur Urheberrechtsverletzung durch Framing

    Auf die Berufung der Klägerin hat das Kammergericht antragsgemäß festgestellt (GRUR 2018, 1055), dass die Beklagte verpflichtet ist,.
  • BGH, 09.09.2021 - I ZR 113/18

    Deutsche Digitale Bibliothek II - Urheberrechtsverletzung durch Framing

    Auf die Berufung der Klägerin hat das Kammergericht antragsgemäß festgestellt (GRUR 2018, 1055), dass die Beklagte verpflichtet ist,.
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