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   OLG Frankfurt, 19.07.2018 - 6 U 54/17   

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https://dejure.org/2018,26627
OLG Frankfurt, 19.07.2018 - 6 U 54/17 (https://dejure.org/2018,26627)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.07.2018 - 6 U 54/17 (https://dejure.org/2018,26627)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Juli 2018 - 6 U 54/17 (https://dejure.org/2018,26627)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art. 15 UMV
    Parallelimport von Medizinprodukten: Einfluss eines "PZN-Aufklebers" auf die markenrechtliche Erschöpfung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Parallelimport von Medizinprodukten: Einfluss eines "PZN-Aufklebers" auf die markenrechtliche Erschöpfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UMV Art. 15
    Kennzeichen; Parallelimport; Erschöpfung; Medizinprodukt; Zwangslage; PZN-Aufkleber

  • rechtsportal.de

    UMV Art. 15
    Verletzung des Markenrechts durch Parallelimporte von Arzneimitteln

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrecht: Einfluss eines "PZN-Aufklebers" auf die markenrechtliche Erschöpfung beim Parallelimport von Medizinprodukten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einfluss eines "PZN-Aufklebers" auf die markenrechtliche Erschöpfung

  • heuking.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Erschöpfung von Markenrechten in einem Fall des Parallelimports von Medizinprodukten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2018, 1151
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.10.2016 - I ZR 165/15

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2018 - 6 U 54/17
    Gleichwohl ist der Widerspruch des Markeninhabers gegen das Umpacken, der eine Abweichung vom Grundsatz des freien Warenverkehrs darstellt, nur dann zulässig, wenn die Ausübung dieses Rechts durch den Markeninhaber keine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten im Sinne von Art. 36 Satz 2 AEUV darstellt (EuGH, Urt. v. 17.5.2018, C-642/16, Rn. 25; BGH GRUR 2017, 71 Rn. 15 - Debrisoft).

    Die von dem erkennenden Senat in den Eilverfahren 6 U 16/17 und 6 U 125/17 sowie vom BGH in dem Vorlagebeschluss "Debrisoft" (GRUR 2017, 71 ) vertretene Auffassung zum "Umpacken durch Neuetikettierung" kann nicht mehr uneingeschränkt aufrechterhalten werden.

    Dem "Debrisoft" -Fall des BGH (GRUR 2017, 71 ) lag die Besonderheit zugrunde, dass die Integrität des Produkts nicht angetastet wurde, weil die Verpackung nicht geöffnet wurde.

  • EuGH, 17.05.2018 - C-642/16

    Junek Europ-Vertrieb - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2018 - 6 U 54/17
    Soweit sich im Falle des Imports von Arzneimitteln oder Medizinprodukten der Markeninhaber nach der Entscheidung "Debrisoft" des EuGH (Urt. v. 17.5.2018 - C-642/16) der Anbringung eines Aufklebers mit der eigenen PZN des Importeurs generell, d.h. ohne Rücksicht auf das Vorliegen einer "Zwangslage" hierzu, nicht widersetzen kann, hängt auch die Frage, ob bei dieser Gelegenheit vorgenommene weitere Eingriffe in die Packung einer Berufung des Importeurs auf die eingetretene Erschöpfung entgegenstehen, nicht davon ab, ob für die Anbringung des PZN-Aufklebers eine "Zwangslage" besteht.

    Gleichwohl ist der Widerspruch des Markeninhabers gegen das Umpacken, der eine Abweichung vom Grundsatz des freien Warenverkehrs darstellt, nur dann zulässig, wenn die Ausübung dieses Rechts durch den Markeninhaber keine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten im Sinne von Art. 36 Satz 2 AEUV darstellt (EuGH, Urt. v. 17.5.2018, C-642/16, Rn. 25; BGH GRUR 2017, 71 Rn. 15 - Debrisoft).

    Der EuGH hat mit Urteil vom 17.05.2018 entschieden, dass der Begriff des "Umpackens durch Neuetikettierung" nicht schon durch das Aufbringen eines zusätzlichen Aufklebers erfüllt wird, der einen Strichcode und eine PZN-Nummer sowie einen Hinweis auf das umpackende Unternehmen beinhaltet (EuGH, Urt. v. 17.5.2018, C-642/16, Rn. 34).

  • OLG Frankfurt, 20.04.2017 - 6 U 16/17

    Markenrechtliche Erschöpfung bei Parallelimport von Medizinprodukten mit vom

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2018 - 6 U 54/17
    Die von dem erkennenden Senat in den Eilverfahren 6 U 16/17 und 6 U 125/17 sowie vom BGH in dem Vorlagebeschluss "Debrisoft" (GRUR 2017, 71 ) vertretene Auffassung zum "Umpacken durch Neuetikettierung" kann nicht mehr uneingeschränkt aufrechterhalten werden.

    (1) Von einer künstlichen Marktabschottung ist auszugehen, wenn Regelungen oder Praktiken im Einfuhrland den Vertrieb der Ware in der unveränderten Originalverpackung verhindern; dagegen ist die Erforderlichkeit für das Umpacken nicht gegeben, wenn der Parallelimporteur damit lediglich einen wirtschaftlichen Vorteil erlangen möchte (Senat, PharmR 2017, 304, Rn. 6; EUGH GRUR 2007, 586, Rn. 36, 37 - Boehringer Ingelheim-Swingward II).

  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 185/07

    One Touch Ultra

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2018 - 6 U 54/17
    Es kann nicht zweifelhaft sein, dass die vom EuGH für den Parallelimport von Arzneimitteln aufgestellten Erschöpfungsvoraussetzungen jedenfalls auf solche Medizinprodukte Anwendung finden, die durch den Austausch der Gebrauchsanleitung umgepackt wurden (vgl. BGH GRUR 2010, 756 Rn. 20 - One Touch Ultra).
  • BGH, 01.06.2017 - I ZR 153/13

    Wettbewerbsverstoß: Kennzeichnungsbestimmungen für den Vertrieb eines Produkts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2018 - 6 U 54/17
    Der Parallelimporteur eines Medizinprodukts, das die CE-Kennzeichnung trägt und von einer benannten Stelle einer Konformitätsbewertung unterzogen worden ist, ist nicht verpflichtet, eine neue Bewertung vornehmen zu lassen, mit der die Konformität der Kennzeichnung und der Gebrauchsanweisung dieses Produkts bescheinigt werden soll (BGH, Urt. v. 1.6.2017 - I ZR 153/13, juris; EuGH WRP 2017, 161Rn.
  • EuGH, 26.04.2007 - C-348/04

    Boehringer Ingelheim u.a. - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Markenrecht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2018 - 6 U 54/17
    (1) Von einer künstlichen Marktabschottung ist auszugehen, wenn Regelungen oder Praktiken im Einfuhrland den Vertrieb der Ware in der unveränderten Originalverpackung verhindern; dagegen ist die Erforderlichkeit für das Umpacken nicht gegeben, wenn der Parallelimporteur damit lediglich einen wirtschaftlichen Vorteil erlangen möchte (Senat, PharmR 2017, 304, Rn. 6; EUGH GRUR 2007, 586, Rn. 36, 37 - Boehringer Ingelheim-Swingward II).
  • BGH, 09.10.2013 - I ZR 99/12

    Revisionsverfahren zur markenrechtlichen Zulässigkeit des Umpackens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2018 - 6 U 54/17
    Es reicht aus, wenn der Parallelimporteur nur von einem Teilmarkt im Einfuhrmitgliedstaat ausgeschlossen wird (BGH MarkenR 2014, 265, Rn. 15 - Micardis, m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 21.06.2018 - 6 U 125/17

    Markenrecht: Modellname im Bekleidungssektor als bloße Artikelbezeichnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2018 - 6 U 54/17
    Die von dem erkennenden Senat in den Eilverfahren 6 U 16/17 und 6 U 125/17 sowie vom BGH in dem Vorlagebeschluss "Debrisoft" (GRUR 2017, 71 ) vertretene Auffassung zum "Umpacken durch Neuetikettierung" kann nicht mehr uneingeschränkt aufrechterhalten werden.
  • OLG Frankfurt, 07.03.2019 - 6 U 37/18

    Kennzeichenrecht: Markenrechtliche Zulässigkeit von Verpackungsveränderungen bei

    Hierfür kann demnach auch keine Rechtfertigung verlangt werden (vgl. Senat, GRUR 2018, 1151 Rn. 36 - Urgo Tül).
  • OLG Frankfurt, 20.12.2018 - 6 U 129/18

    Kennzeichenrecht: Markenrechtliche Zulässigkeit von Verpackungsveränderungen bei

    Hierzu hat der Senat bereits im Urteil vom 19.07.2018, 6 U 54/17 (GRUR 2018, 1151 - Urgo Tül) entschieden, dass sich die Markeninhaberin aus diesem Grund dem Vertrieb nicht berechtigt widersetzen kann.
  • OLG Frankfurt, 14.03.2019 - 6 U 30/18

    Kennzeichenrecht: Markenrechtliche Zulässigkeit von Verpackungsveränderungen bei

    Hierfür kann demnach auch keine Rechtfertigung verlangt werden (vgl. Senat, GRUR 2018, 1151 Rn. 36 - X1).
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