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   OLG Frankfurt, 02.11.2017 - 6 U 164/16   

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https://dejure.org/2017,43213
OLG Frankfurt, 02.11.2017 - 6 U 164/16 (https://dejure.org/2017,43213)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.11.2017 - 6 U 164/16 (https://dejure.org/2017,43213)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. November 2017 - 6 U 164/16 (https://dejure.org/2017,43213)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 78 AMG
    Reichweite der Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel und deren verfassungsrechtliche Zulässigkeit unter dem Gesichtspunkt der "Inländerdiskrimierung'

  • damm-legal.de

    Brötchengutscheine des Apothekers sind unzulässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Reichweite der Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel und deren verfassungsrechtliche Zulässigkeit unter dem Gesichtspunkt der "Inländerdiskrimierung"

  • kanzlei.biz

    Deutsche Arzneimittelpreisbindung trotz entgegenstehendem EuGH-Urteil verfassungsrechtlich unbedenklich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AMG § 78
    Wettbewerb; Arzneimittelpreisbindung; Zugabe; Inländerdiskriminierung

  • rechtsportal.de

    AMG § 78
    Wettbewerbswidrigkeit der Abgabe eines in einer Bäckerei einzulösenden Einkaufsgutscheins beim Einkauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in einer Apotheke

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Brötchen-Gutschein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Keine Brötchen vom Apotheker

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Keine Brötchen vom Apotheker

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Geringwertige Werbegaben in Apotheken zulässig?

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Brötchengutscheine des Apothekers sind unzulässig

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kein Brötchengutschein in der Apotheke bei Verkauf preisgebundener Arzneimittel

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zugabe eines "Brötchen-Gutscheins"

  • lto.de (Kurzinformation)

    Brötchen-Gutscheine einer Apotheke: Wenn das Ofenkrusti lockt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Brötchen vom Apotheker

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verstoß gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung durch einen Einkaufsgutschein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Apotheker darf keine Brötchengutscheine verteilen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Werbung des Apothekers

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Keine Brötchen vom Apotheker

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 81 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Apotheken | Heilmittelwerberecht/Zugaben | Zulässigkeit der Preisbindung und "Inländerdiskriminierung" (Einkaufsgutschein)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Apotheker darf keine Gutscheine für Brötchen beim Verkauf von preisgebundenen Arzneimitteln vergeben - Gutscheinabgabe verstößt gegen Arzneimittelpreisbindung

Sonstiges (2)

  • wettbewerbszentrale.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Brötchen-Gutscheine aus der Apotheke sind unzulässig

  • apotheke-adhoc.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    BGH-Urteil: zulässig oder verboten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2018, 208
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Niedersachsen, 02.08.2017 - 13 ME 122/17

    Arzneimittelpreisbindung; Berufsausübung; Gleichbehandlung im Unrecht;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2017 - 6 U 164/16
    Damit ist für eine an der heilmittelwerberechtlichen Spürbarkeitsschwelle orientierte Eingriffsschwelle kein Raum mehr (vgl. Senat WRP 2015, 759; OVG Lüneburg, Beschl. v. 2.8.2017 - 13 ME 122/17, Rn. 22 - juris).

    Die EuGH-Entscheidung berührt nicht die Wirksamkeit und Anwendbarkeit der Bestimmung des § 78 AMG, die nicht auf EU-Recht beruht, auf den innerdeutschen Verkauf von Arzneimitteln (OVG Lüneburg, Beschl. v. 2.8.2017 - 13 ME 122/17, Rn. 22 - juris).

    Sie schließt sich der Auffassung des OVG Lüneburg in der Entscheidung v. 02.08.2017 - 13 ME 122/17 "einschränkungslos" an (Bl. 498 d.A.).

    Er liegt in der Tatsache begründet, dass der nationale Gesetzgeber in seiner Gestaltungsfreiheit beim grenzüberschreitenden Verkauf von Arzneimitteln durch europäisches Primärrecht (Warenverkehrsfreiheit) in dessen Auslegung durch den EuGH gebunden ist, während dies beim Verkauf innerhalb Deutschlands nicht der Fall ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 2.8.2017 - 13 ME 122/17, Rn. 18 - juris; BVerfG, Beschl. v. 4.2.2010 - 1 BvR 2514/09 -, juris Rn. 16).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2017 - 13 A 2979/15

    Keine Zugabe von Kuschelsocken bei preisgebundenen Arzneimitteln

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2017 - 6 U 164/16
    Sofern die Sachangabe für den Kunden einen wirtschaftlichen Wert hat und an den Erwerb des Arzneimittels gekoppelt ist und nicht nur - wie etwa die Überlassung eines Traubenzuckers oder einer Packung Taschentücher - als Ausdruck von Kundenfreundlichkeit aufgefasst wird (vgl. dazu auch OVG NRW, Urt. v. 08.09.2017 - 13 A 2979/15, Rn. 65 - juris), unterläuft die Apotheke damit in gleicher Weise die Preisbindung.

    bb) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Arzneimittelpreisregulierung mit Art. 12 Abs. 1 GG und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar (vgl. BVerfG, Beschl. v. 2.2.2017 - 2 BvR 787/16 -Rn. 30, juris; ebenso OVG NRW, Urt. v. 08.09.2017 - 13 A 2979/15, Rn. 73 ff. - juris).

    Der nationale Gesetzgeber ist grundsätzlich nur verpflichtet, den Gleichheitssatz innerhalb seines Herrschaftsgebiets zu wahren (vgl. OVG NRW, Urt. v. 08.09.2017 - 13 A 2979/15, Rn. 108 - juris).

  • BGH, 24.11.2016 - I ZR 163/15

    Freunde werben Freunde - Wettbewerbsverstoß: Ausloben und Gewähren von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2017 - 6 U 164/16
    Die Vorschriften bezwecken, den Preiswettbewerb unter den Apotheken zu regeln (BGH GRUR 2017, 635 [BGH 24.11.2016 - I ZR 163/15] , Rn. 16 - Freunde werben Freunde m.w.N.).

    Daher liegt in der Abgabe geringwertiger Kleinigkeiten, die entgegen den arzneimittelrechtlichen Preisvorschriften erfolgt, zugleich ein Verstoß gegen § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG (vgl. BGH GRUR 2017, 635 [BGH 24.11.2016 - I ZR 163/15] , Rn. 17 - Freunde werben Freunde).

    Nach der jüngeren Rechtsprechung des BGH (GRUR 2017, 635 - Freunde werben Freunde) hat bei Sachverhalten mit grenzüberschreitendem Warenverkehr das nationale Gericht vielmehr zu prüfen und gegebenenfalls durch Einholung einer amtlichen Auskunft bei der Bundesregierung zu ermitteln, ob - abweichend von der Einschätzung des EuGH in der genannten Entscheidung - genügend Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass die Vorschrift ein geeignetes und verhältnismäßiges Mittel darstellt, um ihren auf den Gesundheitsschutz gerichteten Zweck zu erfüllen, der nach Art. 36 eine Ausnahme vom Grundsatz des freien Warenverkehrs rechtfertigen kann (BGH a.a.O., Rn. 49); sollte das nationale Gericht dies bejahen, wäre ein erneutes Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zu richten (BGH a.a.O. Rn. 43).

  • EuGH, 19.10.2016 - C-148/15

    Die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2017 - 6 U 164/16
    Auch nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union über die Unvereinbarkeit der Arzneimittelpreisbindung mit dem Unionsrecht (Urteil vom 19.10.2016 - C-148/15) ist das sich aus Ziffer 1. ergebende Verbot verfassungsrechtlich - unter dem Gesichtspunkt der "Inländerdiskriminierung" - erst dann bedenklich, wenn der sich daraus möglicherweise ergebende erhöhte Marktanteil ausländischer Versandapotheken im Bereich verschreibungspflichtiger Arzneimittel zu einer ernsthaften Existenzbedrohung der inländischen Präsenzapotheken führt.

    Danach stellt eine nationale Regelung, die vorsieht, dass für verschreibungspflichtige Humanarzneimittel einheitliche Apothekenabgabepreise festgesetzt werden, eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung im Sinne des Art. 34 AEUV dar, da sie sich auf die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch in anderen Mitgliedstaaten ansässige (Versand-)Apotheken stärker auswirkt als auf die Abgabe solcher Arzneimittel durch im Inland ansässige Apotheken (EuGH, Urt. v. 19.10.2016 - C-148/15, Rn. 27 - juris).

    Ihnen ist der Marktzugang erschwert, da sie nicht auf bestehende Präsenzapotheken zurückgreifen und Kundenbindungen durch persönliche Beratung aufbauen können (vgl. EuGH, Urt. v. 19.10.2016, a.a.O., Rn. 24 ff.).

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 193/07

    UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2017 - 6 U 164/16
    Die Bestimmungen der Arzneimittelpreisverordnung werden vielmehr auch dann verletzt, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar der korrekte Preis angesetzt wird, dem Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen und daher geeignet sind, den vom Gesetzgeber nicht erwünschten Preiswettbewerb in diesem Bereich zu beeinflussen (vgl. BGH GRUR 2010, 1138 [BGH 09.09.2010 - I ZR 193/07] , Rn. 17 - UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE).

    b) Die Bestimmungen der § 78 Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 3 Satz 1 AMG, § 1 Abs. 1 und 4, § 3 AMPreisV stellen Marktverhaltensregelungen i.S. des § 3a UWG (§ 4 Nr. 11 UWG aF) dar (BGH GRUR 2010, 1138 [BGH 09.09.2010 - I ZR 193/07] , Rn. 22 - UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE).

    Der BGH hat zwar "insbesondere" in einem auf einen bestimmten Geldbetrag lautenden Gutschein einen Vorteil gesehen, jedoch insoweit ersichtlich keine abschließende Bewertung vorgenommen (vgl. BGH GRUR 2010, 1138 [BGH 09.09.2010 - I ZR 193/07] , Rn. 18 - UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE).

  • OLG Frankfurt, 02.04.2015 - 6 U 17/15

    Wettbewerbsverstoß: Gewährung eines Einkaufsgutscheins bei Abgabe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2017 - 6 U 164/16
    Der Senat hat die Berufung gegen das im einstweiligen verfügungsverfahren ergangene Urteil mit Beschluss vom 02.04.2015 zurückgewiesen (Az. 6 U 17/15, Anlage K9; WRP 2015, 759).

    Damit ist für eine an der heilmittelwerberechtlichen Spürbarkeitsschwelle orientierte Eingriffsschwelle kein Raum mehr (vgl. Senat WRP 2015, 759; OVG Lüneburg, Beschl. v. 2.8.2017 - 13 ME 122/17, Rn. 22 - juris).

  • BVerfG, 02.02.2017 - 2 BvR 787/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2017 - 6 U 164/16
    bb) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Arzneimittelpreisregulierung mit Art. 12 Abs. 1 GG und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar (vgl. BVerfG, Beschl. v. 2.2.2017 - 2 BvR 787/16 -Rn. 30, juris; ebenso OVG NRW, Urt. v. 08.09.2017 - 13 A 2979/15, Rn. 73 ff. - juris).
  • GemSOGB, 22.08.2012 - GmS-OGB 1/10

    EU-Versandapotheken unterliegen deutscher Arzneimittelpreisbindung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2017 - 6 U 164/16
    Zudem soll die Regelung dazu dienen, das finanzielle Gleichgewicht des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung abzusichern (vgl. Beschl. v. 22.8.2012 - GmS-OGB 1/10, Rn. 25 - juris).
  • BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 2514/09

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2017 - 6 U 164/16
    Er liegt in der Tatsache begründet, dass der nationale Gesetzgeber in seiner Gestaltungsfreiheit beim grenzüberschreitenden Verkauf von Arzneimitteln durch europäisches Primärrecht (Warenverkehrsfreiheit) in dessen Auslegung durch den EuGH gebunden ist, während dies beim Verkauf innerhalb Deutschlands nicht der Fall ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 2.8.2017 - 13 ME 122/17, Rn. 18 - juris; BVerfG, Beschl. v. 4.2.2010 - 1 BvR 2514/09 -, juris Rn. 16).
  • BGH, 17.09.2015 - I ZR 92/14

    Smartphone-Werbung - Wettbewerbsverstoß: Irreführende Internet- und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2017 - 6 U 164/16
    Ein Verbotsantrag darf nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (vgl. BGH GRUR 2016, 395 [BGH 17.09.2015 - I ZR 92/14] Rn. 13 - Smartphone-Werbung m.w.N.).
  • LG Darmstadt, 04.12.2014 - 19 O 327/14

    Wasserweck und Ofenkrusti vom Apotheker

  • BGH, 08.05.2013 - I ZR 98/12

    RezeptBonus

  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 206/17

    Gewährung von Werbegaben durch Apotheken

    Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG Frankfurt, GRUR 2018, 208 = WRP 2018, 105).
  • BGH, 29.11.2018 - I ZR 237/16

    Versandapotheke - Wettbewerbsverstoß durch inländische Versandapotheke: Werbung

    dd) Keiner Entscheidung bedarf danach die Frage, ob Art. 3 Abs. 1 GG im Streitfall bereits deshalb nicht anwendbar ist, weil es an einer Ungleichbehandlung durch denselben Normgeber fehlt (so OVG Münster, PharmR 2017, 557, 562 [juris Rn. 108]; OLG Frankfurt, GRUR 2018, 208, 211 [juris Rn. 30]; aA BAG, NZA 2018, 1200 Rn. 27).

    Eine verfassungsrechtlich relevante Änderung der Verhältnisse kann erst entstehen, wenn Versandapotheken verschreibungspflichtige Arzneimittel auf dem inländischen Markt ohne Rücksicht auf die Preisbindung tatsächlich in einem Umfang veräußerten, dass eine ernsthafte Existenzbedrohung inländischer Präsenzapotheken eintreten würde und das finanzielle Gleichgewicht des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr gewährleistet wäre (vgl. OLG Frankfurt, GRUR 2018, 208, 209 [juris Rn. 25]; vgl. auch Hammerl aaO S. 192).

  • KG, 13.03.2018 - 5 U 97/15

    Apothekengutschein, 1 EUR-Gutschein - Wettbewerbsverstoß: Gewähren eines 1

    Der Gesetzgeber habe diese Gesetzesänderung gerade unter Hinweis auf die vorgenannten Entscheidungen des BGH (insbesondere Bonuspunkte und Unser Dankeschön Für Sie) und eine fehlende sachlich berechtigte Unterscheidung zwischen Barrabatten und sonstigen Zuwendungen vorgenommen (OLG Frankfurt, WRP 2014, 1225 juris Rn. 10; WRP 2015, 759 juris Rn. 10; Urteil vom 2.11.2017, 6 U 164/16, juris Rn. 20; OLG Hamm, Urteil vom 11.6.2015, 4 U 12/15, juris Rn. 74; OLG München, GRUR.RR 2017, 451 juris Rn. 73 f; OVG Lüneburg, Pharma Recht 2017, 459 juris Rn. 22; OVG NRW, Beschluss vom 9.10.2014 - 13 B 722/14, juris Rn. 46; Urteil vom 8.9.2017, 13 A 2979/15, juris Rn. 124, 127 ff).
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