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   OLG München, 12.12.2019 - 6 U 4009/19   

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https://dejure.org/2019,50053
OLG München, 12.12.2019 - 6 U 4009/19 (https://dejure.org/2019,50053)
OLG München, Entscheidung vom 12.12.2019 - 6 U 4009/19 (https://dejure.org/2019,50053)
OLG München, Entscheidung vom 12. Dezember 2019 - 6 U 4009/19 (https://dejure.org/2019,50053)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 940, § 294; GG Art. 103 Abs. 1
    Rechtsbestand im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • rewis.io

    Rechtsbestand im einstweiligen Verfügungsverfahren Einstweilige Verfügung in Patentsachen ohne gesicherten Rechtsbestand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 940 ; ZPO § 294 ; GG Art. 103 Abs. 1
    Patent; Eintragung; Fachmann; Berufung; Patentanmeldung; Patentanspruch; Erfindung; Gebrauchsmuster; Auslegung; Patentverletzung; Vorrichtung; Verletzung; Gerichtsvollzieher; Frist; Stand der Technik; Frist zur Stellungnahme; Art und Weise

  • rechtsportal.de

    ZPO § 940 ; ZPO § 294 ; GG Art. 103 Abs. 1
    Ansprüche wegen behaupteter Patentverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Keine einstweilige Verfügung bei Patentverletzung ohne vorheriges Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2020, 385
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 27.02.2019 - 15 U 45/18

    Umfang des Grundrechts auf Waffengleichheit im Prozess

    Auszug aus OLG München, 12.12.2019 - 6 U 4009/19
    Entspricht die Verfahrensgestaltung in erster Instanz nicht den Anforderungen an das rechtliche Gehör, beruht das landgerichtliche Urteil nicht (mehr) auf diesem Verstoß, wenn der Antragsgegner bis zur Verhandlung in zweiter Instanz hinreichend Gelegenheit hatte, sich mit der Verletzungsfrage und der Schutzrechtslage zu befassen und hierzu vorzutragen (wie OLG Düsseldorf Urt. v. 27.2.2019 - 15 U 45/18, BeckRS 2019, 5570).

    Diese Verletzung des rechtlichen Gehörs der Antragsgegnerin in erster Instanz bleibt jedoch insoweit - so auch im vorliegenden Rechtsstreit - sanktionslos, als die Antragsgegnerin bis zur Verhandlung in zweiter Instanz hinreichend Gelegenheit hatte, sich mit der Verletzungsfrage und der Schutzrechtslage zu befassen und hierzu vorzutragen (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.2.2019 - 15 U 45/18, BeckRS 2019, 5570).

    Die Annahme, die Verletzung des rechtlichen Gehörs der Antragsgegnerin in erster Instanz sei durch das nachfolgende Verfahren geheilt worden und das angefochtene Urteil beruhe nicht (mehr) auf diesem Verstoß steht auch nicht im Widerspruch zu der vorgenannten Rechtsprechung des BVerfG (a.A. Dienstbühl, GRUR-Prax 2019, 292), die nach allgemeiner und zutreffender Auffassung auch für den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts den Maßstab bildet.

  • OLG München, 26.07.2012 - 6 U 1260/12

    Apple unterliegt Samsung

    Auszug aus OLG München, 12.12.2019 - 6 U 4009/19
    War das Verfügungsschutzrecht noch nicht Gegenstand eines zweiseitigen Rechtsbestandsverfahrens kommt der Erlass einer einstweiligen Verfügung nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht (Änderung der Rechtsprechung des Senats seit dem Urt. v. 26.7.2012, 6 U 1260/12, BeckRS 2012, 16104).

    Das Landgericht sei auch zutreffend zu der Einschätzung gelangt, dass der Rechtsbestand des Verfügungspatents im Sinne des Senatsurteils vom 26.07.2012 - 6 U 1260/12 hinreichend gesichert sei.

    bb) Von diesen Grundsätzen abweichend ist der Senat seit dem Urteil vom 26.07.2012 (BeckRS 2012, 16104) davon ausgegangen, dass dem Patentinhaber darüber hinaus die Möglichkeit zu eröffnen ist, die Rechtsbeständigkeit des Verfügungspatents darzulegen und glaubhaft zu machen, d.h. ein bereits eingelegter Einspruch, eine anhängige Nichtigkeitsklage bzw. ein zu erwartender Angriff auf das Verfügungspatent, wenn ein solcher bis zur Entscheidung im Verfügungsverfahren noch nicht erhoben werden konnte, mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen Erfolg haben wird.

  • BVerfG, 30.09.2018 - 1 BvR 2421/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der prozessualen

    Auszug aus OLG München, 12.12.2019 - 6 U 4009/19
    Der Senat hat dabei darauf hingewiesen, dass über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung aufgrund einer mündlichen Verhandlung zu entscheiden ist, da - auch unter Berücksichtigung der Anforderungen des BVerfG an die Wahrung des rechtlichen Gehörs (BVerfG GRUR 2018, 1288 - Die F.-Tonbänder; GRUR 2018, 1291 - Steuersparmodell eines Fernsehmoderators) - eine Entscheidung im Beschlusswege nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht kommt und von einer vorherigen Anhörung des Antragsgegners nur abgesehen werden kann, wenn dadurch der zu sichernde Anspruch gefährdet würde.
  • BGH, 21.09.2016 - I ZR 234/15

    UWG § 3a; ElektroG aF § 5 Abs. 1 und 2; ElektroStoffV § 3 Abs. 1 Nr. 1 Abs. 3

    Auszug aus OLG München, 12.12.2019 - 6 U 4009/19
    Denn die Rechtsprechung des BVerfG zur Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen einstweilige Verfügungen, wie sie im Beschluss vom 6.6.2017 (WRP 2017, 173 mit Anm. Teplitzky, WRP 2017, 1163) bei Verletzung des rechtlichen Gehörs des Antragsgegners (prozessuale Waffengleichheit) für möglich erachtet und in den Beschlüssen vom 30.9.2018 grundlegend fortentwickelt wurde, stellt sich gerade als Konsequenz dessen dar, dass die Verletzung des rechtlichen Gehörs des Antragsgegners im fachgerichtlichen Verfahren mit dem Widerspruch bzw. der Berufung nicht erfolgreich geltend gemacht werden kann.
  • BVerfG, 30.09.2018 - 1 BvR 1783/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der prozessualen

    Auszug aus OLG München, 12.12.2019 - 6 U 4009/19
    Der Senat hat dabei darauf hingewiesen, dass über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung aufgrund einer mündlichen Verhandlung zu entscheiden ist, da - auch unter Berücksichtigung der Anforderungen des BVerfG an die Wahrung des rechtlichen Gehörs (BVerfG GRUR 2018, 1288 - Die F.-Tonbänder; GRUR 2018, 1291 - Steuersparmodell eines Fernsehmoderators) - eine Entscheidung im Beschlusswege nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht kommt und von einer vorherigen Anhörung des Antragsgegners nur abgesehen werden kann, wenn dadurch der zu sichernde Anspruch gefährdet würde.
  • OLG Karlsruhe, 23.09.2015 - 6 U 52/15

    Ausrüstungssatz - Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus OLG München, 12.12.2019 - 6 U 4009/19
    Nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (vgl. die Nachweise im Urt. v. 14.12.2017 - 2 U 18/17, juris Tz. 18 sowie bei Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 12. Aufl., Kap. G Rn. 42) und des OLG Karlsruhe (GRUR-RR 2009, 442 = InstGE 11, 143; GRUR-RR 2015, 509) kann von einem hinreichend gesicherten Rechtsbestand des Verfügungspatents regelmäßig nur dann ausgegangen werden, wenn das Verfügungspatent bereits ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat, d.h. es muss bereits eine die Schutzfähigkeit bestätigende Entscheidung im Einspruchs-/Beschwerdeverfahren vor dem Europäischen Patentamt (EPA) oder des Bundespatentgerichts im Nichtigkeitsverfahren vorliegen.
  • OLG Karlsruhe, 08.07.2009 - 6 U 61/09

    Patentverletzungsverfahren: Vorliegen eines Verfügungsgrundes für den Erlass

    Auszug aus OLG München, 12.12.2019 - 6 U 4009/19
    Nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (vgl. die Nachweise im Urt. v. 14.12.2017 - 2 U 18/17, juris Tz. 18 sowie bei Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 12. Aufl., Kap. G Rn. 42) und des OLG Karlsruhe (GRUR-RR 2009, 442 = InstGE 11, 143; GRUR-RR 2015, 509) kann von einem hinreichend gesicherten Rechtsbestand des Verfügungspatents regelmäßig nur dann ausgegangen werden, wenn das Verfügungspatent bereits ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat, d.h. es muss bereits eine die Schutzfähigkeit bestätigende Entscheidung im Einspruchs-/Beschwerdeverfahren vor dem Europäischen Patentamt (EPA) oder des Bundespatentgerichts im Nichtigkeitsverfahren vorliegen.
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2017 - 2 U 18/17

    Erlass einer Unterlassungsverfügung wegen Verletzung eines Patents für ein

    Auszug aus OLG München, 12.12.2019 - 6 U 4009/19
    Nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (vgl. die Nachweise im Urt. v. 14.12.2017 - 2 U 18/17, juris Tz. 18 sowie bei Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 12. Aufl., Kap. G Rn. 42) und des OLG Karlsruhe (GRUR-RR 2009, 442 = InstGE 11, 143; GRUR-RR 2015, 509) kann von einem hinreichend gesicherten Rechtsbestand des Verfügungspatents regelmäßig nur dann ausgegangen werden, wenn das Verfügungspatent bereits ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat, d.h. es muss bereits eine die Schutzfähigkeit bestätigende Entscheidung im Einspruchs-/Beschwerdeverfahren vor dem Europäischen Patentamt (EPA) oder des Bundespatentgerichts im Nichtigkeitsverfahren vorliegen.
  • LG München I, 23.05.2019 - 7 O 6409/19

    Verpflichtung zum Rückruf als Teil des Unterlassungsgebotes

    Auszug aus OLG München, 12.12.2019 - 6 U 4009/19
    Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das Urteil des Landgerichts München I vom 23.05.2019, Az. 7 O 6409/19, abgeändert.
  • LG München I, 19.01.2021 - 21 O 16782/20

    Vorlage zu Einstweiligen Verfügungen in Patentstreitsachen

    Wörtlich heißt es in dem maßgebenden Urteil des OLG München vom 12.12.2019 (Az. 6 U 4009/19; veröffentlicht in GRUR 2020, 385):.

    Die Rechtsprechung (OLG München GRUR 2020, 385) sieht zwar vor, dass der Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne erstinstanzliche Entscheidung im Rechtsbestandsverfahren in Betracht kommt, wenn.

  • OLG Düsseldorf, 04.03.2021 - 2 U 25/20

    Unterlassungsanspruch wegen des Angebots und Vertriebs eines Präparats aus einem

    Von einem derart gesicherten Rechtsbestand kann regelmäßig nur ausgegangen werden, wenn das Verfügungspatent bereits ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat (Senat, InstGE 9, 140, 146 - Olanzapin; InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; Urteil vom 18.12.2014 - I-2 U 60/14 = BeckRS 2015, 01829; Urteil vom 10.12.2015 - I-2 U 35/15 = BeckRS 2016, 06028; Urteil vom 31.08.2017 - I-2 U 6/17 = BeckRS 2017, 125978; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2015, 509 - Ausrüstungssatz; OLG München, GRUR 2020, 385 - Elektrische Anschlussklemme; a.A. OLG Braunschweig, …
  • OLG München, 22.04.2021 - 6 U 6968/20

    Zeitliche Dringlichkeit in Patentsachen

    Die nach ständiger Rechtsprechung des Senats dabei zu wahrende einmonatige Dringlichkeitsfrist wird in Lauf gesetzt, wenn der Antragsteller Kenntnis von der fraglichen Verletzungshandlung und dem hierfür Verantwortlichen hat und er alle Informationen und Glaubhaftmachungsmittel besitzt, um mit Aussicht auf Erfolg einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen zu können (st. Rspr. des Senats, vgl. die Nachw. bei Retzer in Harte/Henning, UWG, 4. Aufl., Anh. zu § 12 Rn. 957; s.a. Senat, GRUR 2020, 385 Rn. 60 - Elektrische Anschlussklemme).

    Dabei folgt es im Ansatz nicht der Rechtsprechung des Senats, der sich mit Urteil vom 12.12.2019 (GRUR 2020, 385 Rn. 69 - elektrische Anschlussklemme) der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Karlsruhe und Düsseldorf angeschlossen hat, wonach im Regelfall eine einstweilige Verfügung nur erlassen werden kann, wenn das Verfügungspatent bereits ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat, wenn also bereits eine die Schutzfähigkeit bestätigende Entscheidung im Einspruchs-/Beschwerdeverfahren vor dem Europäischen Patentamt (EPA) oder des Bundespatentgerichts im Nichtigkeitsverfahren vorliegt (vgl. OLG Düsseldorf GRUR-RR 2008, 329 - Olanzapin; GRUR-RR 2011, 81 - Harnkatheterset; GRUR-RS 2021, 4420 Rn. 14 ff - Cinacalcet II; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2015, 509 - Ausrüstungssatz).

  • LG München I, 04.08.2023 - 21 O 6235/23

    Orphan Drug-Marktexklusivität - Eculizumab

    Die dabei nach ständiger Rechtsprechung im Bezirk des Oberlandesgerichts München im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes zu wahrende einmonatige Dringlichkeitsfrist wird in Lauf gesetzt, wenn der Antragsteller/Verfügungskläger Kenntnis von der fraglichen Verletzungshandlung und dem hierfür Verantwortlichen hat und er alle Informationen und Glaubhaftmachungsmittel besitzt, um mit Aussicht auf Erfolg einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen zu können (vgl. OLG München GRUR 2020, 385 Rn. 60 - Elektrische Anschlussklemme; GRUR-RS 2021, 12272 Rn. 49 - Cinacalcet).
  • LG München I, 29.09.2021 - 21 O 9793/21

    Befristete einstweilige Verfügung wegen Patentverletzung

    Von einem hinreichend gesicherten Rechtsbestand kann danach grundsätzlich nur dann ausgegangen werden, wenn das Verfügungsschutzrecht bereits ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat (OLG Düsseldorf InstGE 9, 140, 146 - Olanzapin; InstGE 112, 114 - Harnkatheter; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2009, 442 - Vorläufiger Rechtsschutz; GRUR-RR 2015, 509 - Ausrüstungssatz; OLG München GRUR 2020, 385 - Elektrische Anschlussklemme).

    Ein derartiger Sonderfall kommt u.a. in Betracht, wenn (z.B. mit Rücksicht auf die Marktsituation oder die aus der Schutzrechtsverletzung drohenden Nachteile) außergewöhnliche Umstände gegeben sind, die es für den Antragsteller ausnahmsweise unzumutbar machen, den Ausgang des Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahrens abzuwarten (OLG Düsseldorf InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; OLG München GRUR 2020, 385 - Elektrische Anschlussklemme).

  • LG München I, 16.12.2022 - 21 O 12582/22

    Zeitliche Dringlichkeit bei notwendiger Untersuchung des mutmaßlich

    Die dabei nach ständiger Rechtsprechung im Bezirk des Oberlandesgerichts München im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes zu wahrende einmonatige Dringlichkeitsfrist wird in Lauf gesetzt, wenn der Antragsteller/Verfügungskläger Kenntnis von der fraglichen Verletzungshandlung und dem hierfür Verantwortlichen hat und er alle Informationen und Glaubhaftmachungsmittel besitzt, um mit Aussicht auf Erfolg einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen zu können (vgl. OLG München GRUR 2020, 385 Rn. 60 - Elektrische Anschlussklemme; GRUR-RS 2021, 12272 Rn. 49 - Cinacalcet).

    Dabei kann nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, der sich das Oberlandesgericht München im Jahr 2020 teilweise angeschlossen hat (zur älteren Rspr. vgl. OLG München GRUR-RS 2017, 118983 Rn. 88 und 100 - Pemetrexed), grundsätzlich nur dann von einem hinreichend gesicherten Rechtsbestand ausgegangen werden, wenn das Verfügungspatent bereits ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat (OLG München GRUR 2020, 385 - Elektrische Anschlussklemme; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2008, 329 = InstGE 9, 140 [146] - Olanzapin; InstGE 12, 114 = BeckRS 2010, 15862 - Harnkatheterset; GRUR-RR 2013, 236 - Flupirtin-Maleat).

  • LG Köln, 04.05.2023 - 14 O 297/22

    Qualifizierte elektronische Signatur eines gerichtlichen Beschlusses

    Ein nach mündlicher Verhandlung über den Widerspruch nach §§ 924, 936 ZPO ergangenes Urteil, welches eine einseitig ohne Anhörung des Antragsgegners erlassene Beschlussverfügung gemäß §§ 925, 936 ZPO bestätigt, beruht jedenfalls nicht mehr auf einem angenommenen ursprünglichen Verstoß (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 27.02.2019 - I-15 U 45/18 -, juris Rn. 8 ff.; OLG München, Urteil v. 12.12.2019 - 6 U 4009/19 -, juris Rn. 78).
  • LG Köln, 03.03.2022 - 14 O 419/21
    Ein nach mündlicher Verhandlung über den Widerspruch nach §§ 924, 936 ZPO ergangenes Urteil, welches eine einseitig ohne Anhörung des Antragsgegners erlassene Beschlussverfügung gemäß §§ 925, 936 ZPO bestätigt, beruht jedenfalls nicht mehr auf einem angenommenen ursprünglichen Verstoß (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 27.02.2019 - I-15 U 45/18 -, juris Rn. 8 ff.; OLG München, Urteil v. 12.12.2019 - 6 U 4009/19 -, juris Rn. 78).
  • LG München I, 20.10.2023 - 21 O 12030/23

    Drittland, Einstweilige Verfügung, Erstbegehungsgefahr, Dreimonatsfrist,

    Die dabei nach ständiger Rechtsprechung im Bezirk des Oberlandesgerichts München im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes zu wahrende einmonatige Dringlichkeitsfrist wird in Lauf gesetzt, wenn der Antragsteller/Verfügungskläger Kenntnis von der fraglichen Verletzungshandlung und dem hierfür Verantwortlichen hat und er alle Informationen und Glaubhaftmachungsmittel besitzt, um mit Aussicht auf Erfolg einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen zu können (vgl. OLG München GRUR 2020, 385 Rn. 60 - Elektrische Anschlussklemme; GRUR-RS 2021, 12272 Rn. 49 - Cinacalcet).
  • OLG Düsseldorf, 09.07.2021 - 2 U 4/21

    Cinacalcet Cinacalcet-Schnellauflösungsformulierung

    Von einem derart gesicherten Rechtsbestand kann regelmäßig nur ausgegangen werden, wenn das Verfügungspatent bereits ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat (Senat, InstGE 9, 140, 146 - Olanzapin; InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; Urteil vom 18.12.2014 - I-2 U 60/14 = BeckRS 2015, 01829; Urteil vom 10.12.2015 - I-2 U 35/15 = BeckRS 2016, 06028; Urteil vom 31.08.2017 - I-2 U 6/17 = BeckRS 2017, 125978; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2015, 509 - Ausrüstungssatz; OLG München, GRUR 2020, 385 - Elektrische Anschlussklemme; a.A. OLG Braunschweig, …
  • LG München I, 20.07.2022 - 7 O 6982/22

    Neubeginn der Dringlichkeitsfrist nach Urteil des EuGH

  • LG München I, 04.09.2020 - 21 O 8913/20

    Keine Berücksichtigung der Einrede der Prozesskostensicherheit im einstweiligen

  • OLG Düsseldorf, 09.07.2021 - 2 U 3/21

    Unrechtmäßiges Gebrauchmachen von einem Patent Schnellauflösungsformulierung mit

  • LG München I, 29.09.2022 - 7 O 4716/22

    Anforderungen an den hinreichend gesicherten Rechtsbestand im einstweiligen

  • OLG München, 26.11.2020 - 6 W 1146/20

    Einstweilige Verfügung ohne vorherige Entscheidung im Rechtsbestandsverfahren

  • LG München I, 27.10.2022 - 7 O 10295/22

    Vermutungswirkung für den Rechtsbestand des Verfügungspatents

  • LG Köln, 18.11.2021 - 14 O 323/21
  • OLG München, 06.10.2022 - 6 U 3044/22

    Kein hinreichend gesicherter Rechtsbestand nach negativem qualifizierten Hinweis

  • LG Düsseldorf, 21.09.2022 - 4b O 23/22
  • OLG München, 31.03.2020 - 6 U 7129/19

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Berufungsverfahren

  • LG Köln, 18.10.2021 - 14 O 323/21

    Urheber Büste Schöpfer Gehilfenstellung

  • LG München I, 10.11.2021 - 21 O 13540/21

    Anschwärzung und gezielte Behinderung durch Warnung potentieller Investoren

  • LG Köln, 28.10.2021 - 14 O 323/21

    Urheber Büste Schöpfer Gehilfenstellung

  • LG München I, 04.11.2020 - 21 O 11636/20

    Fehlende Dringlichkeit bei bestehender Wahrscheinlichkeit der Vernichtung des

  • LG München I, 04.11.2020 - 21 O 12508/20

    Fehlende Dringlichkeit bei bestehender Wahrscheinlichkeit der Vernichtung des

  • LG München I, 20.05.2020 - 7 O 8052/19

    Reichweite der Konzentrationsmaxime

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