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   BGH, 10.05.1957 - I ZR 33/56   

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https://dejure.org/1957,356
BGH, 10.05.1957 - I ZR 33/56 (https://dejure.org/1957,356)
BGH, Entscheidung vom 10.05.1957 - I ZR 33/56 (https://dejure.org/1957,356)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 1957 - I ZR 33/56 (https://dejure.org/1957,356)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GRUR 1957, 499
  • DB 1957, 714
  • DB 1957, 715
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.01.1955 - I ZR 142/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.05.1957 - I ZR 33/56
    Denn der Gedanke, die Kennzeichnungskraft eines Zeichens werde durch die Benutzung ähnlicher Zeichen geschwächt, beruht auf der Überlegung, daß der Verkehr durch das Vorhandensein ähnlicher Zeichen auf dem in Frage stehenden Warengebiete genötigt und demzufolge daran gewöhnt werde, auch auf geringere Unterschiede zu achten, so daß geringe Unterschiede genügen, um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen (BGH GRUR 1955, 415 [417] - Arctuvan - GRUR 1955, 484 [486] - Luxor - GRUR 1955, 579 [581] - Sonne -).

    Denn es kommt für die Beurteilung der Kennzeichnungskraft allein auf die Ähnlichkeit mit dem Klagezeichen an (BGH GRUR 1955, 415 [417] - Arctuvan - GRUR 1955, 484 [486] - Luxor - GRUR 1955, 579 [581] - Sonne -).

    Auch der erkennende Senat hat wiederholt betont, daß das häufigere Vorkommen ähnlicher Bezeichnungen zu einer Schwächung der Kennzeichnungskraft führen könne (BGH GRUR 1952, 419 [421] - Gumax - GRUR 1954, 192 [193] - Dreikern - GRUR 1955, 415 [417] - Arctuvan - GRUR 1955, 484 [486] - Luxor -).

  • BGH, 10.05.1955 - I ZR 91/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.05.1957 - I ZR 33/56
    Denn der Gedanke, die Kennzeichnungskraft eines Zeichens werde durch die Benutzung ähnlicher Zeichen geschwächt, beruht auf der Überlegung, daß der Verkehr durch das Vorhandensein ähnlicher Zeichen auf dem in Frage stehenden Warengebiete genötigt und demzufolge daran gewöhnt werde, auch auf geringere Unterschiede zu achten, so daß geringe Unterschiede genügen, um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen (BGH GRUR 1955, 415 [417] - Arctuvan - GRUR 1955, 484 [486] - Luxor - GRUR 1955, 579 [581] - Sonne -).

    Denn es kommt für die Beurteilung der Kennzeichnungskraft allein auf die Ähnlichkeit mit dem Klagezeichen an (BGH GRUR 1955, 415 [417] - Arctuvan - GRUR 1955, 484 [486] - Luxor - GRUR 1955, 579 [581] - Sonne -).

    Auch der erkennende Senat hat wiederholt betont, daß das häufigere Vorkommen ähnlicher Bezeichnungen zu einer Schwächung der Kennzeichnungskraft führen könne (BGH GRUR 1952, 419 [421] - Gumax - GRUR 1954, 192 [193] - Dreikern - GRUR 1955, 415 [417] - Arctuvan - GRUR 1955, 484 [486] - Luxor -).

  • BGH, 28.06.1955 - I ZR 81/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.05.1957 - I ZR 33/56
    Denn der Gedanke, die Kennzeichnungskraft eines Zeichens werde durch die Benutzung ähnlicher Zeichen geschwächt, beruht auf der Überlegung, daß der Verkehr durch das Vorhandensein ähnlicher Zeichen auf dem in Frage stehenden Warengebiete genötigt und demzufolge daran gewöhnt werde, auch auf geringere Unterschiede zu achten, so daß geringe Unterschiede genügen, um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen (BGH GRUR 1955, 415 [417] - Arctuvan - GRUR 1955, 484 [486] - Luxor - GRUR 1955, 579 [581] - Sonne -).

    Denn es kommt für die Beurteilung der Kennzeichnungskraft allein auf die Ähnlichkeit mit dem Klagezeichen an (BGH GRUR 1955, 415 [417] - Arctuvan - GRUR 1955, 484 [486] - Luxor - GRUR 1955, 579 [581] - Sonne -).

    Denn für die Beurteilung des Einflusses ähnlicher Bezeichnungen auf die Kennzeichnungskraft eines Zeichens kommt es entgegen der Auffassung der Revision auf die Warengleichartigkeit nicht entscheidend an (BGH GRUR 1955, 579 [581] - Sonne -).

  • BGH, 15.02.1952 - I ZR 135/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.05.1957 - I ZR 33/56
    Auch der erkennende Senat hat wiederholt betont, daß das häufigere Vorkommen ähnlicher Bezeichnungen zu einer Schwächung der Kennzeichnungskraft führen könne (BGH GRUR 1952, 419 [421] - Gumax - GRUR 1954, 192 [193] - Dreikern - GRUR 1955, 415 [417] - Arctuvan - GRUR 1955, 484 [486] - Luxor -).
  • BGH, 09.10.1953 - I ZR 115/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.05.1957 - I ZR 33/56
    Auch der erkennende Senat hat wiederholt betont, daß das häufigere Vorkommen ähnlicher Bezeichnungen zu einer Schwächung der Kennzeichnungskraft führen könne (BGH GRUR 1952, 419 [421] - Gumax - GRUR 1954, 192 [193] - Dreikern - GRUR 1955, 415 [417] - Arctuvan - GRUR 1955, 484 [486] - Luxor -).
  • BGH, 19.02.1957 - I ZR 13/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.05.1957 - I ZR 33/56
    Der Beklagten war jedoch auf ihren Hilfsantrag, der auch in der Revisionsinstanz gestellt werden konnte (RG MuW 1933, 294 [296]; Urteil des Senats vom 19. Februar 1957 - I ZR 13/55 - MHZ -), eine Aufbrauchfrist zu bewilligen.
  • BGH, 03.07.1953 - I ZR 91/52

    Vorrats- und Defensivzeichen

    Auszug aus BGH, 10.05.1957 - I ZR 33/56
    Der Zeicheninhaber muß auch ein schutzwürdiges Interesse an dem Zeichen besitzen, das die davon ausgehende Beeinträchtigung des freien Verkehrs als vertretbar erscheinen läßt (RGZ 111, 192 [195]; BGHZ 10, 211 [213] - Nordona - Urteil des Senats vom 21. Dezember 1956 - I ZR 68/55 - Astro -).
  • BGH, 21.12.1956 - I ZR 68/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.05.1957 - I ZR 33/56
    Der Zeicheninhaber muß auch ein schutzwürdiges Interesse an dem Zeichen besitzen, das die davon ausgehende Beeinträchtigung des freien Verkehrs als vertretbar erscheinen läßt (RGZ 111, 192 [195]; BGHZ 10, 211 [213] - Nordona - Urteil des Senats vom 21. Dezember 1956 - I ZR 68/55 - Astro -).
  • BGH, 18.11.1955 - I ZR 208/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.05.1957 - I ZR 33/56
    Die Schwächung eines Zeichens durch die Benutzung eines ähnlichen Zeichens wirkt vielmehr je nach dem Ausmaß, in dem dieses Zeichen im Verkehr aufgetreten ist, noch für eine gewisse Zeit fort (BGH GRUR 1956, 179 [182] - Ettaler Kloster Liqueur -).
  • RG, 19.06.1925 - II 381/24

    Warenzeichenrecht; Unlauterer Wettbewerb

    Auszug aus BGH, 10.05.1957 - I ZR 33/56
    Der Zeicheninhaber muß auch ein schutzwürdiges Interesse an dem Zeichen besitzen, das die davon ausgehende Beeinträchtigung des freien Verkehrs als vertretbar erscheinen läßt (RGZ 111, 192 [195]; BGHZ 10, 211 [213] - Nordona - Urteil des Senats vom 21. Dezember 1956 - I ZR 68/55 - Astro -).
  • BGH, 07.04.2022 - I ZR 143/19

    Knuspermüsli II - Wettbewerbsverstoß: Beurteilung der Unlauterkeit in Fällen der

    a) Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit den Beklagten ein Verschulden trifft (vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 1957 - I ZR 13/55, GRUR 1957, 488, 491 - MHZ; Urteil vom 10. Mai 1957 - I ZR 33/56, GRUR 1957, 499, 504 - Wipp; Urteil vom 31. Mai 1960 - I ZR 16/59, GRUR 1960, 563, 567 [juris Rn. 41] - Alterswerbung/Sekt; Urteil vom 18. Dezember 1981 - I ZR 34/80, GRUR 1982, 425, 431 [juris Rn. 33] - Brillen-Selbstabgabestellen, insoweit nicht in BGHZ 82, 375 abgedruckt; Urteil vom 18. Dezember 1981 - I ZR 116/80, juris Rn. 33; BGH, GRUR 1982, 420, 423 [juris Rn. 46] - BBC/DDC).
  • BGH, 13.07.1966 - Ib ZB 6/65

    Drittzeichen im Widerspruchsverfahren

    Die Schwächung durch Drittzeichen wird damit begründet, daß der Verkehr durch das Nebeneinanderbestehen der Zeichen genötigt werde, auch auf geringfügige Unterschiede zu achten, und daß daher bereits geringe Unterschiede genügen könnten, eine Verwechslungsgefahr auszuschließen (BGH GRUR 1955, 415, 417 - Arctuvan; GRUR 1955, 484, 486 - Luxor; GRUR 1955, 579, 581 - Sunpearl; GRUR 1957, 499, 501 - Wipp).
  • BGH, 22.10.1987 - I ZB 9/86

    "Wie hammas denn?"; Eintragungsfähigkeit einer Redewendung

    Damit steht die Entscheidung des Bundespatentgerichts schließlich auch nicht in Widerspruch zu den Grundsätzen der Wipp-Entscheidung (BGH, Urt. v. 10. Mai 1957 - I ZR 33/56, GRUR 1957, 499), denn dort ist lediglich ausgesprochen worden, daß ein Phantasiezeichen - wie es nach den Feststellungen des Bundespatentgerichts hier gerade nicht vorliegt - in seiner Kennzeichnungskraft regelmäßig nicht dadurch beeinträchtigt wird, daß es sich mit einer örtlich beschränkten mundartlichen Bezeichnung beschreibenden Charakters deckt.
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