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   BGH, 09.07.1965 - Ib ZR 70/63   

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BGH, 09.07.1965 - Ib ZR 70/63 (https://dejure.org/1965,1160)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1965 - Ib ZR 70/63 (https://dejure.org/1965,1160)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1965 - Ib ZR 70/63 (https://dejure.org/1965,1160)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Hersteller von Fruchtsaftgetränken, Limonaden und anderen alkoholfreien Getränken, sowie von Essenzen für Fruchtsaftgetränke - Darstellung des Wortzeichens "Sinalco" - Verkehrsgeltung der Ausstattung der Getränkeflasche - Wort "Sinalco" als Hinweis auf die Herkunft des ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Roter Punkt

    § 1 UWG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1965, 601
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 14.04.1965 - Ib ZR 92/63

    Kennzeichnungskraft eines Warenzeichens - Schutzfähigkeit der

    Auszug aus BGH, 09.07.1965 - Ib ZR 70/63
    In derartigen Fällen vermag indessen eine Übereinstimmung in frei wählbaren Kennzeichnungsmerkmalen auch dann die Verwechslungsgefahr zu begründen, wenn diese Merkmale, für sich allein betrachtet oder in einem anderen Rahmen, keine hierfür ausreichende Kennzeichnungskraft entfalten würden (BGH v. 14.4.1965 - Ib ZR 92/63 = BB 1965, 600 - Konservenzeichen).

    Die sog. vermeidbare Herkunftstäuschung ist nur einer der Fälle, in denen außerhalb des Zeichen- und Ausstattungsschutzes die Nachahmung fremder Kennzeichnungsmittel oder die Annäherung an diese unlauter sein kann; wettbewerbswidrig handelt auch, wer ohne die Gefahr einer solchen Täuschung sich an verkehrsbekannte Merkmale einer fremden Kennzeichnung bewußt dergestalt annähert, daß er hierdurch für die eigene Ware den Ruf des fremden Erzeugnisses, namentlich eine damit verbundene Gütevorstellung ausnutzt (Urteil des erkennenden Senats vom 14. April 1965 - Ib ZR 92/63 - BB 1965, 600 - Konservenzeichen).

  • BGH, 29.11.1955 - I ZR 4/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.07.1965 - Ib ZR 70/63
    Rechtsirrig ist daher auch die Annahme des Berufungsgerichts, die allgemeine Kenntnis einer Ausstattung sei nicht zu einer Erhöhung der Verwechslungsgefahr, sondern zu ihrer Verminderung deshalb geeignet, weil die Besonderheiten der Ausstattung um so besser in der flüchtigen Erinnerung haften blieben, je öfter die Ausstattung dem Verkehr vor Augen komme (vgl. dazu BGH GRUR 1956, 183, 186 - Dreipunkt).
  • BGH, 28.06.1957 - I ZR 37/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.07.1965 - Ib ZR 70/63
    In dem Urteil vom 5. Januar 1956, 3 U 182/55, 2/56, bestätigt durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. Juni 1957 - I ZR 37/56 -, hat derselbe Senat des Berufungsgerichts ausgeführt, bei Beurteilung der Verwechslungsgefahr sei besonders zu berücksichtigen, daß sich unter den Abnehmern Kinder und Jugendliche in höherem Maße befinden als bei anderen Artikeln, und daß es sich bei Getränken dieser Art um Waren einer besonders niedrigen Preisklasse handelt, die häufig ohne lange Überlegung gekauft und mitgenommen oder im Vorübergehen genossen werden.
  • BGH, 03.03.1959 - I ZR 7/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.07.1965 - Ib ZR 70/63
    Es trifft zwar zu, daß Punkte, Kreise oder kreisförmige Scheiben von Natur aus nur sehr geringe Kennzeichnungskraft aufweisen, so daß sie wenig oder gar nicht geeignet sind, eine rechtlich ins Gewicht fallende Gefahr der Herkunftsverwechslung herbeizuführen (vgl. BGH vom 3. März 1959 - I ZR 7/58 - Pfeilzeichen).
  • BGH, 18.11.1955 - I ZR 208/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.07.1965 - Ib ZR 70/63
    Allgemein ist zur Frage der Schwächung der Kennzeichnungskraft einer Ausstattung durch Dritt-Ausstattungen endlich noch zu bemerken, daß nach der gefestigten Auffassung der Rechtsprechung eine derartige Schwächung weniger anzunehmen ist bei Zeichen bzw, Ausstattungen, die eine gewisse Verkehrsanerkennung gefunden haben und aus diesem Grunde einem Eindringen in ihren Schutzbereich einen stärkeren Widerstand entgegenzusetzen vermögen (BGH GRUR 1955, 484 - Luxor; 1956, 179, 182 - Ettal-Flasche).
  • BGH, 10.05.1955 - I ZR 91/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.07.1965 - Ib ZR 70/63
    Allgemein ist zur Frage der Schwächung der Kennzeichnungskraft einer Ausstattung durch Dritt-Ausstattungen endlich noch zu bemerken, daß nach der gefestigten Auffassung der Rechtsprechung eine derartige Schwächung weniger anzunehmen ist bei Zeichen bzw, Ausstattungen, die eine gewisse Verkehrsanerkennung gefunden haben und aus diesem Grunde einem Eindringen in ihren Schutzbereich einen stärkeren Widerstand entgegenzusetzen vermögen (BGH GRUR 1955, 484 - Luxor; 1956, 179, 182 - Ettal-Flasche).
  • BGH, 18.01.1955 - I ZR 142/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.07.1965 - Ib ZR 70/63
    Der Gedanke, die Kennzeichnungskraft eines Zeichens werde durch die Benutzung ähnlicher Zeichen geschwächt, beruht auf der Überlegung, daß der Verkehr durch das Vorhandensein ähnlicher Zeichen auf dem in Betracht kommenden Warengebiet genötigt und demzufolge daran gewöhnt werde, auch auf geringe Unterschiede zu achten, so daß geringe Unterschiede genügen, um die Verwechslungsgefahr auszuschließen (BGH GRUR 1955, 415 - Arctuvan; st. Rspr).
  • BGH, 19.06.1951 - I ZR 77/50

    Warenzeichenverletzung. Wiederholungsgefahr

    Auszug aus BGH, 09.07.1965 - Ib ZR 70/63
    Je bekannter ein Zeichen int, desto größer ist nach der allgemein herrschenden Rechtsauffassung auch die Gefahr, daß Käufer ein jüngeres Zeichen, das sich auch nur entfernt an das alte anlehnt, mit dem Erinnerungsbild an das bekannte Zeichen in Verbindung bringen (BGHZ 2, 394 = GRUR 1952, 35 - Widia/Ardia; BGHZ 19, 23 - GRUR 1956, 172, 176 - Magirus; BGHZ 28, 320 = GRUR 1959, 182, 184 - Quick).
  • BGH, 16.02.1960 - I ZR 85/58

    Dekorationsgitter

    Auszug aus BGH, 09.07.1965 - Ib ZR 70/63
    Daß eine durch besondere Anordnungen unter Verwendung bestimmter technischer Mittel erzielte Glanzwirkung den Geschmacksmusterschutz begründen kann, hat der Bundesgerichtshof schon bisher angenommen (GRUR 1960, 395, 396 unter 1 - Dekorationsgitter); ob sich allerdings der Musterschutz auch im Streitfall auf den geltend gemachten Lichtglanzeffekt erstreckt, bedarf, wie vorsorglich hervorgehoben sei, besonders eingehender Prüfung.
  • BGH, 11.11.1958 - I ZR 152/57

    Sinngehalt eines Zeichens und Verwechslungsgefahr

    Auszug aus BGH, 09.07.1965 - Ib ZR 70/63
    Je bekannter ein Zeichen int, desto größer ist nach der allgemein herrschenden Rechtsauffassung auch die Gefahr, daß Käufer ein jüngeres Zeichen, das sich auch nur entfernt an das alte anlehnt, mit dem Erinnerungsbild an das bekannte Zeichen in Verbindung bringen (BGHZ 2, 394 = GRUR 1952, 35 - Widia/Ardia; BGHZ 19, 23 - GRUR 1956, 172, 176 - Magirus; BGHZ 28, 320 = GRUR 1959, 182, 184 - Quick).
  • BGH, 08.01.1957 - I ZR 65/55

    Spiegel der Woche

  • BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53

    Gleichartigkeit von Waren

  • BGH, 23.06.1967 - Ib ZR 54/66

    Vertrieb einer Lebensmittelmarkte - Ähnlichkeit mit bestehendem Produktdesign der

    Das ist gerade bei solchen Kennzeichnungen zu beachten, die bereits eine gewisse Verkehrsgeltung besitzen und daher einer Schwächung der Kennzeichnungskraft stärkeren Widerstand entgegensetzen (BGH GRUR 1965, 601, 604 - roter Punkt m.w.Nachw.).

    Der Vorwurf einer wettbewerbswidrigen Annäherung an fremde Kennzeichnungsmittel (vgl. BGH GRUR 1965, 601 - roter Punkt; 1966, 30 - Konservenzeichen; 1966, 38 - Centra) scheidet nach seiner Meinung schon deshalb aus, weil eine etwaige Annäherung allein darin bestehe, daß die Beklagte die Farben Rot und Gelb mitverwende.

  • BGH, 12.07.1967 - Ib ZR 47/65

    Kennzeichenrechtliche Ansprüche von "Sinalco" und "Bluna" - Kennzeichnungskraft

    Anders als in dem vom Senat entschiedenen Serino-Fall (GRUR 1965, 601) besteht schon keine Übereinstimmung in der mehrfachen Verwendung roter Etiketten.

    Ba sonach über die kennzeichenrechtlichen Ansprüche der Klägerin noch nicht abschließend entschieden werden kann, bleibt weiter zu prüfen, ob Ansprüche aus § 1 UWG durchgreifen können, die die Klägerin wiederholt als Schwerpunkt des Rechtsstreites bezeichnet hat, Daß auch außerhalb des Zeichen- und Ausstattungsschutzes die Nachahmung fremder Kennzeichnungsmittel oder die Annäherung an diese unlauter sein kann, hat der erkennende Senat erneut in dem erwähnten Serino-Fall (GRUR 1965, 601, 605; vgl. auch Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 9. Aufl., Anm. 126 ff zu § 25 WZG) klargestellt, was freilich nicht dahin mißverstanden werden darf, daß auf dem Weg über § 1 UWG erweiterte "Ersatz-Auschließlichkeitsrechte" begründet werden könnten (vgl. BGH GRUR 1967, 315, 317 - skai cubana).

  • BGH, 09.03.1989 - I ZR 153/86

    "Teekanne II"; Schutzfähigkeit der bildlichen Darstellung einer Teekanne;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Verwechslungsgefahr in weitem Umfang vom Grad der Kennzeichnungskraft des zu schützenden Zeichens abhängig (vgl. BGH, Urt. v. 19.6.1951 - I ZR 77/50, GRUR 1952, 35, 36 - Widia/Ardia; Urt. v. 9.7.1965 - Ib ZR 70/63, GRUR 1965, 601, 604 f - roter Punkt; st. Rspr.); eine sichere Beurteilung ist daher regelmäßig nur zu gewinnen, wenn geklärt wird, welcher Grad von Kennzeichnungskraft der zu schützenden konkreten Kennzeichnung zukommt (vgl. BGH, Urt. v. 9.12.1960 - I ZR 98/60, GRUR 1961, 232, 234 - Hobby).
  • BGH, 04.11.1966 - Ib ZR 77/65

    Rechtmäßigkeit des Vertriebs eines Produkts - Ähnlichkeit zu einem

    Die Revision beruft sich dafür auf das Konservenzeichen-Urteil des Senates (GRUR 1966, 30), das anscheinend ähnlich wie zwei weitere Urteile des Senates (GRUR 1965, 601 - roter Punkt; 1966, 38 - Centra) in seiner Tragweite überschätzt wird.
  • BGH, 14.11.1980 - I ZR 134/78

    Zeichenrechtliche Verwechslungsfähigkeit der Kennzeichnungen "Jägermeister" und

    Sollte sich dies bestätigen, so kann für den subjektiven Tatbestand weiter nicht nur der Grad dieser Identifikation von "Jägermeister" mit einer Kräuterspirituose und von "Kräuter" mit "Jägermeister", sondern auch die Frage bedeutsam werden, welcher Grad von Bekanntheit und von Gütevorstellungen im Verkehr dem Zeichen "Jägermeister" tatsächlich zukommt; (vgl. dazu Senatsurteil vom 9.7.1965, GRUR 1965, 601, 605 - roter Punkt -).
  • BGH, 28.03.1985 - I ZR 127/82

    "Shamrock II"; Sittenwidrigkeit der nicht-warenzeichenmäßigen Benutzung des

    Zutreffend ist auch, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ein wettbewerbsrechtlicher Schutz von Warenzeichen gegen ein wettbewerbswidriges Verhalten, durch das ein Warenzeichen in seiner Entwicklung und Benutzung beeinträchtigt werden kann, in Ausnahmefällen in Betracht kommen kann (vgl. BGH, GRUR 1960, 126 - Sternbild; GRUR 1964, 82, 85 - Lesering; GRUR 1965, 601 - Roter Punkt).
  • BPatG, 06.07.2006 - 25 W (pat) 142/04
    So besäßen auch einfachste Bildgestaltungen eine, wenn auch geringe Kennzeichnungskraft, wie zum Beispiel ein schlichter Pfeil, ein Stern, Hammer oder Kreis (vgl. Ingerl/Rohnke, Markengesetz, § 14, Rdnr. 372; BGH GRUR 1960, 124, 125 - Füllhalterclip), Punkte, Kreise oder kreisförmige Scheiben als solche (BGH GRUR 1965, 601, 603 - roter Punkt) oder eine rote Kreisfläche mit Inschrift (BGH GRUR 1968, 581, 582 - Blunazit).
  • BGH, 03.07.1970 - I ZR 2/69

    Schutz eines zusätzlichen Kennzeichnungsmittels - Kennzeichnungsmittel im Sinne

    War aber nach der unterstellten starken Verkehrsgeltung von der Eigenart der Werbung des Klägers auszugehen, so lag die Gefahr einer Herkunftstäuschung und unlauteren Rufausnutzung durch die nahezu identische Übernahme des Werbemittels nahe (vgl. BGH GRUR 63, 423/429 - coffeinfrei; 65, 601/605 - Roter Punkt; 66, 30/33 - Konservenzeichen).
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   BPatG, 05.09.1963 - 22 W 696/61   

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  • juris (Volltext/Leitsatz)

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  • GRUR 1965, 601
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   BPatG, 10.06.1964 - 18 W 105/63   

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