Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.10.1977 - 2 W 65/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,3708
OLG Düsseldorf, 03.10.1977 - 2 W 65/77 (https://dejure.org/1977,3708)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.10.1977 - 2 W 65/77 (https://dejure.org/1977,3708)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Oktober 1977 - 2 W 65/77 (https://dejure.org/1977,3708)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,3708) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1978, 199
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 12.08.2004 - I ZB 6/04

    "Mitwirkender Patentanwalt"; Höhe der Prozessgebühr im Revisionsverfahren vor dem

    Die Frage, ob dem im Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof mitwirkenden Patentanwalt die 20/10 Prozeßgebühr nach § 11 Abs. 1 Satz 5 BRAGO oder nur eine 13/10 Gebühr nach § 11 Abs. 1 Satz 4 BRAGO zusteht, war schon zur Geltung des alten Kostenrechts, das eine Begrenzung der Erstattung auf eine volle Gebühr vorsah, umstritten (für 20/10 Gebühr: OLG Düsseldorf GRUR 1978, 199 u. GRUR 1988, 761, 762; OLG Frankfurt GRUR 1988, 530; OLG Karlsruhe GRUR 1980, 331, 332; OLG Nürnberg Mitt.
  • OLG München, 30.01.2004 - 29 W 665/04

    Zur Frage der Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten

    2) Ist die Mitwirkung der Patentanwälte für das Revisionsverfahren für notwendig erachtet worden, so haben sie grundsätzlich Anspruch auf die 20/10-Gebühr, wie die ausschließlich beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwälte (so auch OLG Nürnberg Mitt 1994, 222; Mitt 1992, 29; OLG Düsseldorf Mitt. 1980, 40; GRUR 1978, 199; JurBüro 1988, 780; OLG Karlsruhe GRUR 1980, 331; OLG Frankfurt JurBüro GRUR 1988, 530; aA.
  • OLG Nürnberg, 11.11.1991 - 3 W 3308/91
    Für die Erstattung sind u.a. OLG Karlsruhe, GRUR 80, 331, OLG Düsseldorf, GRUR 78, 199 und GRUR 88, 761 sowie OLG Frankfurt/Main, GRUR 88, 530, das ausdrücklich die von ihm bisher vertretene Gegenmeinung (WRP 78, 63) aufgegeben hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht