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   OLG Karlsruhe, 08.02.1980 - 6 W 4/80   

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OLG Karlsruhe, 08.02.1980 - 6 W 4/80 (https://dejure.org/1980,3575)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.02.1980 - 6 W 4/80 (https://dejure.org/1980,3575)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Februar 1980 - 6 W 4/80 (https://dejure.org/1980,3575)
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Papierfundstellen

  • GRUR 1980, 331
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 12.08.2004 - I ZB 6/04

    "Mitwirkender Patentanwalt"; Höhe der Prozessgebühr im Revisionsverfahren vor dem

    Die Frage, ob dem im Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof mitwirkenden Patentanwalt die 20/10 Prozeßgebühr nach § 11 Abs. 1 Satz 5 BRAGO oder nur eine 13/10 Gebühr nach § 11 Abs. 1 Satz 4 BRAGO zusteht, war schon zur Geltung des alten Kostenrechts, das eine Begrenzung der Erstattung auf eine volle Gebühr vorsah, umstritten (für 20/10 Gebühr: OLG Düsseldorf GRUR 1978, 199 u. GRUR 1988, 761, 762; OLG Frankfurt GRUR 1988, 530; OLG Karlsruhe GRUR 1980, 331, 332; OLG Nürnberg Mitt.
  • OLG München, 21.04.2004 - 29 W 1197/04

    Kosten eines in Kennzeichenstreitsache im Revisionsverfahren mitwirkenden

    Auch Patentanwälte können in Folge dieser Regelung an weniger Revisionsverfahren mitwirken und sind als Gehilfen der Rechtsanwälte ebenfalls mit Mehrarbeit belastet (vgl. OLG Karlsruhe GRUR 1980, 331, 332).
  • OLG München, 30.01.2004 - 29 W 665/04

    Zur Frage der Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten

    2) Ist die Mitwirkung der Patentanwälte für das Revisionsverfahren für notwendig erachtet worden, so haben sie grundsätzlich Anspruch auf die 20/10-Gebühr, wie die ausschließlich beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwälte (so auch OLG Nürnberg Mitt 1994, 222; Mitt 1992, 29; OLG Düsseldorf Mitt. 1980, 40; GRUR 1978, 199; JurBüro 1988, 780; OLG Karlsruhe GRUR 1980, 331; OLG Frankfurt JurBüro GRUR 1988, 530; aA.

    Auch Patentanwälte können in Folge dieser Regelung an weniger Revisionsverfahren mitwirken und sind als Gehilfen der Rechtsanwälte ebenfalls mit Mehrarbeit belastet (vgl. OLG Karlsruhe GRUR 1980, 331).

  • OLG Frankfurt, 30.05.2006 - 6 W 31/06

    Patentanwaltskosten; consulente in marchi; ausländischer Patentanwalt

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 7.3.2005 - 6 W 216/04; vom 18.12.2003 - 6 W 175/03; ebenso OLG Koblenz GRUR-RR 02, 127; OLG Düsseldorf GRUR 88, 761; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., Rdz. 65 zu § 140 m.w.N. aus der Instanzrechtsprechung; a.A.: OLG Karlsruhe GRUR 80, 331) steht es - soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Erstattung von Patentanwaltskosten (hier: § 140 III MarkenG) erfüllt sind - dem Patent- oder Markeninhaber frei, statt eines inländischen auch einen ausländischen Patentanwalt zu beauftragen.
  • OLG Köln, 15.03.2004 - 17 W 354/03

    Anspruch auf Unterlassung geschäftlicher Werbung; Anspruch des Patentanwalts auf

    Die gegenteilige, vom OLG Nürnberg (Mitteilungen der deutschen Patentanwälte 1992, 29 und 1994, 222), vom OLG Düsseldorf (GRUR 1988, 199 und 761 sowie Mitteilungen der deutschen Patentanwälte 1980, 40), vom OLG Karlsruhe (GRUR 1980, 331 = JurBüro 1980, 1413) und vom OLG Frankfurt (GRUR 1988, 530) sowie von Teilen der Literatur (vgl. Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 140 Rn. 78 m.w.N.; wohl auch: Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl., § 140 Rn. 43 m.w.N. in FN 39) vertretene Auffassung, wonach dem im Revisionsverfahren mitwirkenden Patentanwalt grundsätzlich die 20/10-Gebühr zugebilligt wird, wird vom Senat nicht geteilt.
  • OLG Nürnberg, 11.11.1991 - 3 W 3308/91
    Für die Erstattung sind u.a. OLG Karlsruhe, GRUR 80, 331, OLG Düsseldorf, GRUR 78, 199 und GRUR 88, 761 sowie OLG Frankfurt/Main, GRUR 88, 530, das ausdrücklich die von ihm bisher vertretene Gegenmeinung (WRP 78, 63) aufgegeben hat.
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Rechtsprechung
   BPatG, 26.10.1979 - 3 Ni 11/78   

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BPatG, 26.10.1979 - 3 Ni 11/78 (https://dejure.org/1979,10157)
BPatG, Entscheidung vom 26.10.1979 - 3 Ni 11/78 (https://dejure.org/1979,10157)
BPatG, Entscheidung vom 26. Oktober 1979 - 3 Ni 11/78 (https://dejure.org/1979,10157)
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  • GRUR 1980, 331
 
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Wird zitiert von ...

  • BPatG, 05.06.2000 - 2 Ni 10/96
    Trotz seiner grundsätzlicher Unanfechtbarkeit (§ 99 Abs. 2 PatG) ist im patentgerichtlichen Verfahren ein nach § 10 Abs. 1 BRAGO ergangener Wertfestsetzungsbeschluß zwar nach h.M. im Wege der Gegenvorstellung überprüfbar, falls dies fristgerecht innerhalb von 2 Wochen (BPatG GRUR 1980, 331) beantragt wird.
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