Rechtsprechung
BGH, 09.02.1995 - I ZB 5/93 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Warenrecht - Begleitpapiere
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WZG § 5 Abs. 7
"TETRASIL"; Rechtserhaltende Benutzung einer Marke für ein flüssiges chemisches Produkt - rechtsportal.de
WZG § 5 Abs. 7
"TETRASIL"; Rechtserhaltende Benutzung einer Marke für ein flüssiges chemisches Produkt - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 812
- MDR 1995, 814
- GRUR 1995, 347
- DB 1995, 2313
Wird zitiert von ... (28) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 26.11.1987 - I ZR 123/85
"Gaby"; Zeichenmäßiger Gebrauch eines aus einem weiblichen Vornamen bestehenden …
Auszug aus BGH, 09.02.1995 - I ZB 5/93
Eine derartige Übung in anderen Branchen, wie etwa die Benutzung von Vornamen im Bereich von Textilien oder Schuhen (…vgl. BGH, Urt. v. 20.3.1970 - I ZR 7/69, GRUR 1970, 552, 553 - Felina/Britta; Urt. v. 26.11.1987 - I ZR 123/85, GRUR 1988, 307, 309 - Gaby) kann nicht ohne weiteres auf andere Warengebiete, hier etwa dasjenige der chemischen Produkte, übertragen werden, zumal es sich bei dem von der Widersprechenden vertriebenen Wasserglas um Waren für gewerbliche Zwecke handelt, für die sich die tatsächlichen Gegebenheiten von denjenigen Warengebieten erheblich unterscheiden, bei denen es sich um den Verkehr mit dem Endverbraucher handelt. - BGH, 20.03.1970 - I ZR 7/69
Warengleichartigkeit und Warennähe von Miederwaren und Wäsche mit Damenmänteln, …
Auszug aus BGH, 09.02.1995 - I ZB 5/93
Eine derartige Übung in anderen Branchen, wie etwa die Benutzung von Vornamen im Bereich von Textilien oder Schuhen (vgl. BGH, Urt. v. 20.3.1970 - I ZR 7/69, GRUR 1970, 552, 553 - Felina/Britta;… Urt. v. 26.11.1987 - I ZR 123/85, GRUR 1988, 307, 309 - Gaby) kann nicht ohne weiteres auf andere Warengebiete, hier etwa dasjenige der chemischen Produkte, übertragen werden, zumal es sich bei dem von der Widersprechenden vertriebenen Wasserglas um Waren für gewerbliche Zwecke handelt, für die sich die tatsächlichen Gegebenheiten von denjenigen Warengebieten erheblich unterscheiden, bei denen es sich um den Verkehr mit dem Endverbraucher handelt. - BGH, 17.01.1985 - I ZR 107/83
"topfitz/topfit"; Benutzung eines Warenzeichens bei geringen Umsätzen
Auszug aus BGH, 09.02.1995 - I ZB 5/93
Eine derartige theoretisch mögliche Kennzeichnung ist jedoch nur dann zumutbar, wenn sie - was nach den Feststellungen des Bundespatentgerichts hier nicht vorausgesetzt werden kann - auf dem in Rede stehenden Warengebiet üblich ist, denn die Anforderungen nach Art, Umfang und Dauer der Benutzung müssen, wie der Bundesgerichtshof verschiedentlich ausgesprochen hat, am jeweils verkehrsüblichen und wirtschaftlich Angebrachten gemessen werden (BGH, Urt. v. 17.1.1985 - I ZR 107/83, GRUR 1985, 926, 927 - topfitz/topfit;… Urt. v. 5.6.1985 - I ZR 151/83, GRUR 1986, 168, 169 - Darcy). - BGH, 05.06.1985 - I ZR 151/83
"Darcy"; Begriff der Benutzung eines Warenzeichens
Auszug aus BGH, 09.02.1995 - I ZB 5/93
Eine derartige theoretisch mögliche Kennzeichnung ist jedoch nur dann zumutbar, wenn sie - was nach den Feststellungen des Bundespatentgerichts hier nicht vorausgesetzt werden kann - auf dem in Rede stehenden Warengebiet üblich ist, denn die Anforderungen nach Art, Umfang und Dauer der Benutzung müssen, wie der Bundesgerichtshof verschiedentlich ausgesprochen hat, am jeweils verkehrsüblichen und wirtschaftlich Angebrachten gemessen werden (…BGH, Urt. v. 17.1.1985 - I ZR 107/83, GRUR 1985, 926, 927 - topfitz/topfit; Urt. v. 5.6.1985 - I ZR 151/83, GRUR 1986, 168, 169 - Darcy). - BGH, 29.06.1979 - I ZB 24/77
Contiflex
Auszug aus BGH, 09.02.1995 - I ZB 5/93
Nur in Ausnahmefällen, etwa - was im vorliegenden Fall in Frage steht - aus zwingenden wirtschaftlichen Gründen, insbesondere im Hinblick auf die Art der fraglichen Ware, könne auch eine Zeichenverwendung in Katalogen oder auf anderen Schriftstücken ohne den vorerwähnten engen körperlichen Zusammenhang mit der Ware als rechtserhaltende Benutzung anerkannt werden (BGHZ 75, 150, 157 [BGH 29.06.1979 - I ZB 24/77] - Contiflex).
- OLG Hamburg, 28.07.2005 - 5 U 141/04
"www.metrosex.de"; Benutzung eines Kennzeichens durch Registrierung einer …
Allerdings ist von diesem Grundsatz von der Rechtsprechung dann eine Ausnahme gemacht worden, wenn eine tatsächliche oder wirtschaftliche Unmöglichkeit einer derartigen Zeichenverwendung vorgelegen hat (vgl. BGH GRUR 1995, 347 -Tetrasil; BGH GRUR 1996, 267 -Aqua). - BGH, 07.12.1995 - I ZR 130/93
"AQUA"; Rechtserhaltende Benutzung eines Warenzeichens
Nur in Ausnahmefällen, etwa aus zwingenden wirtschaftlichen Gründen, insbesondere im Hinblick auf die Art der fraglichen Ware, könne auch eine Zeichenverwendung in Katalogen ohne den vorerwähnten engen körperlichen Zusammenhang mit der Ware oder ihrer Verpackung als rechtserhaltene Benutzung anerkannt werden (BGHZ 75, 150, 157 - Contiflex; BGH, Beschl. v. 9.2.1995 - I ZB 5/93, GRUR 1995, 347, 348 - TETRASIL).Das Berufungsgericht hat das Vorliegen der vorerwähnten Voraussetzungen für einen Ausnahmefall rechtsfehlerfrei verneint, denn weder ergibt sich aus der Art der in Frage stehenden Waren selbst ohne weiteres, daß ihre Markierung unmöglich ist (vgl. BGH, Beschl. v. 9.2.1995 - I ZB 5/93 aaO. - TETRA-SIL für eine Flüssigkeit), noch hat die Klägerin Tatsachen im einzelnen vorgetragen, aus denen sonst die tatsächliche oder wirtschaftliche Unmöglichkeit der Markierung der Waren selbst oder ihrer Verpackung oder Umhüllung entnommen werden könnte.
- BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96
HONKA
In derartigen Fällen ist auf die übliche und wirtschaftlich sinnvolle Verwendung der Marke abzustellen, ohne daß aus Gründen des Benutzungszwangs weitergehende Anforderungen, wie sie etwa die Rechtsbeschwerde vorschlägt (Brandmarke an den Stößen der Hauselemente), zu stellen sind (vgl. BGH, Beschl. v. 9.2.1995 - I ZB 5/93, GRUR 1995, 347, 348 - TETRASIL).
- BGH, 10.11.1999 - I ZB 53/98
Contura; Rechtserhaltende Benutzung einer Marke auf dem Warengebiet der …
Da für die Annahme einer rechtserhaltenden Benutzung eine Verwendung der Marke erforderlich aber auch ausreichend ist, wie sie üblicherweise dem Verkehr entgegentritt (vgl. BGH, Beschl. v. 9.2.1995 - I ZB 5/93, GRUR 1995, 347 - TETRASIL; Beschl. v. 6.5.1999 - I ZB 54/96, GRUR 1999, 995, 997 = WRP 1999, 936 - HONKA), durfte das Bundespatentgericht im Streitfall den vorerwähnten Umständen entnehmen, daß der Verkehr - wie er es durch anderweitige Übung gewöhnt ist - auch die Widerspruchsmarke in der verwendeten Kombination von "Constructa contura" als eigene selbständige Zweitmarke ansieht. - OLG Stuttgart, 13.03.2002 - 9 U 63/01
Missbrauch der ec-Karte: Entkräftung des Anscheinsbeweises für die …
(Vgl. hierzu u.a. Werner WM 97, 1516; BuB III, 6/1509, 1378; Gößmann WM 98, 1264; Gößmann in Schimansky I § 54, RN 13;… Canaris, Bankvertragsrecht, Rn. 527 e;… Kümpel, Bank- und Kapitalmarktrechte, 2. Auflage, RN 4.862; Aepfelbach/Cimiotti WM 98, 1218; LG Bonn NJW-RR 95, 812; AG Darmstadt WM 90, 543; AG Wuppertal WM 97, 1209; AG Hannover WM 97, 1207; AG Essen WM 98 1127; AG Charlottenburg WM 97, 2082; WM 98, 1124; AG Dinslaken WM 98, 1126; AG Osnabrück WM 98, 1127 = NJW 98, 688; AG Frankfurt NJW 98, 687; LG Hannover WM 98, 1123; LG Berlin WM 95, 976; LG Köln, WM 01, 852; LG Frankfurt WM 99, 1930; AG Nürnberg WM 99, 1937; LG Rottweil WM 99, 1934; LG Stuttgart WM 99, 1934; AG Frankfurt WM 99, 1935; AG Nürtingen, NJW-RR 98, 494; LG Darmstadt WM 2000, 911; AG Bremen WM 2000, 1639). - BPatG, 22.05.2019 - 26 W (pat) 71/16
Markenbeschwerdeverfahren - "MEHIBIN/MEDIBIN" - Einrede mangelnder Benutzung - …
Sofern bei den einschlägigen Waren die jeweiligen Marken üblicherweise auf der Ware selbst, ihrer Verpackung oder Umhüllung angebracht werden, sind diese Verwendungsformen auch zur Anerkennung einer rechtserhaltenden Benutzung unabdingbar, weil dann nur auf diese Weise die erforderliche Herkunftsfunktion erfüllt wird (…EuGH GRUR 2003, 425 Rdnr. 36 - Ansul/Ajax;… BGH GRUR 2011, 623 Rdnr. 23 - Peek & Cloppenburg II; GRUR 1996, 267, 268 - AQUA; GRUR 1995, 347, 348 - TETRASIL; BPatG GRUR 1996, 981, 982 - ESTAVITAL).Die unmittelbare Verbindung von Marke und Ware bleibt jedenfalls dann maßgeblich, wenn dies auf dem beanspruchten Warensektor gängige Praxis ist und wenn es sich um eine wirtschaftlich mögliche, sinnvolle und zumutbare Verwendung der Marke handelt (BGH GRUR 1995, 347, 348 f. - TETRASIL; GRUR 1996, 267, 268 - AQUA; GRUR 1999, 995, 996 - HONKA).
- LG Düsseldorf, 21.06.2023 - 2a O 258/19 Für die Beurteilung der Ernsthaftigkeit einer Benutzung ist daher der objektive Maßstab des jeweils Verkehrsüblichen und wirtschaftlich Angebrachten entscheidend (vgl. BGH, GRUR 1985, 926 - topfitz/topfit ; BGH, GRUR 1995, 347 - TETRASIL ; BGH, GRUR 1999, 995 - HONKA ; BGH, GRUR 2002, 59 - ISCO ; BGH, GRUR 2003, 1047 - Kellogg's/Kelly's ; BGH, GRUR 2010, 729 - MIXI ; BGH, GRUR 2012, 1261 - Orion ).
- BPatG, 19.12.1997 - 33 W (pat) 40/97
Markenschutz - Voraussetzungen für eine die Herkunftsfunktion der Marke …
Es liegt insoweit kein zwingender wirtschaftlicher Grund vor, ausnahmsweise die alleinige Markenverwendung in Angebotsunterlagen, Informationsunterlagen und Bestellunterlagen ohne einen engen körperlichen Zusammenhang mit den Waren als rechtserhaltende Benutzung anzuerkennen, da die Anbringung der Marke jedenfalls auf ihren Verpackungen oder Umhüllungen möglich und zumutbar ist (im Anschluß an BGH GRUR 1996, 267, 268 - AQUA; GRUR 1995, 347, 348 - TETRASIL; BPatGE 1996, 981, 982 - ESTAVITAL).«.Nach der bisher zu § 5 Abs. 7 WZG ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist von dem Grundsatz auszugehen, daß eine dem Benutzungszwang genügende Markenverwendung in der Regel das Versehen der Ware selbst, ihrer Verpackung oder Umhüllung mit der Marke erfordert (vgl BGH GRUR 1980, 52, 53 - Contiflex; GRUR 1995, 347, 348 - TETRASIL; GRUR 1996, 267, 268 - AQUA).
- BPatG, 31.08.2020 - 26 W (pat) 2/18
Markenbeschwerdeverfahren - "Hellis (Wort-Bild-Marke)/herlitz (Wort-Bild-Marke)" …
Sofern bei den einschlägigen Waren die jeweiligen Marken üblicherweise auf der Ware selbst, ihrer Verpackung oder Umhüllung angebracht werden, sind diese Verwendungsformen auch zur Anerkennung einer rechtserhaltenden Benutzung unabdingbar, weil nur auf diese Weise die erforderliche Herkunftsfunktion erfüllt wird (…EuGH GRUR 2003, 425 Rdnr. 36 - Ansul/Ajax;… BGH GRUR 2011, 623 Rdnr. 23 - Peek & Cloppenburg II; GRUR 1996, 267, 268 - AQUA; GRUR 1995, 347, 348 - TETRASIL; BPatG GRUR 1996, 981, 982 - ESTAVITAL). - OLG Hamburg, 30.10.2002 - 5 U 152/01
Klagebefugnis für eine Löschungsklage; Anforderungen an die rechtserhaltende …
Nur dann , wenn eine tatsächliche oder wirtschaftliche Unmöglichkeit einer derartigen Zeichenverwendung vorlag, kam eine Abweichung von dieser Regel in Betracht ( BGH GRUR 95, 347 "Tetrasil"; GRUR 96, 267 "Aqua" ).Das BPatG vertritt auch für die Rechtslage nach dem MarkenG die Auffassung, dass z.B. die bloße Verwendung der Marke in Katalogen für eine rechtserhaltende Benutzung nicht ausreicht ( BPatG GRUR 96, 981 "Estavital"). - BPatG, 28.09.2020 - 26 W (pat) 62/14
Markenbeschwerdeverfahren - "KANANA/NANA (Unionsmarke)" - Einrede mangelnder …
- BPatG, 26.06.2023 - 26 W (pat) 24/18
- BPatG, 24.03.2022 - 25 W (pat) 528/21
- LG Düsseldorf, 10.03.1998 - 4 O 399/96
BIG II
- BPatG, 28.06.2021 - 26 W (pat) 511/18
- OLG Stuttgart, 26.05.2000 - 2 U 256/99
Internationale Zuständigkeit, Markenbenutzung
- BPatG, 11.02.2015 - 26 W (pat) 85/13
Markenbeschwerdeverfahren - "Hasso (Wort-Bild-Marke)/ASSOS SLIMS …
- OLG München, 23.10.2008 - 6 U 2602/07
Markenrechtsverletzung: Markenmäßige Verwendung einer Buchstabenkombination als …
- BPatG, 31.07.2002 - 28 W (pat) 162/01
- BPatG, 26.06.2002 - 32 W (pat) 232/01
- BPatG, 22.09.2016 - 30 W (pat) 44/14
Markenbeschwerdeverfahren - "CERAPLUS S/CERA" - Einrede mangelnder Benutzung - …
- BPatG, 13.10.2004 - 26 W (pat) 175/02
- BPatG, 31.03.2004 - 28 W (pat) 182/03
- BPatG, 15.03.2000 - 32 W (pat) 402/99
- BPatG, 21.05.2008 - 28 W (pat) 205/07
- BPatG, 10.12.2001 - 30 W (pat) 108/01
- BPatG, 16.02.2000 - 28 W (pat) 80/99
- BPatG, 12.12.2000 - 33 W (pat) 156/99