Rechtsprechung
   EuGH, 22.06.2000 - C-425/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,339
EuGH, 22.06.2000 - C-425/98 (https://dejure.org/2000,339)
EuGH, Entscheidung vom 22.06.2000 - C-425/98 (https://dejure.org/2000,339)
EuGH, Entscheidung vom 22. Juni 2000 - C-425/98 (https://dejure.org/2000,339)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,339) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b - Marken - Verwechslungsgefahr - Gefahr einer gedanklichen Verbindung zwischen dem Zeichen und der Marke

  • Europäischer Gerichtshof

    Marca Mode

  • EU-Kommission PDF

    Marca Mode

    Richtlinie 89/104, Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b
    Rechtsangleichung - Marken - Richtlinie 89/104 - Recht des Inhabers einer eingetragenen Marke, sich der unzulässigen Verwendung seiner Marke zu widersetzen - Besondere Unterscheidungskraft, die eine Marke von Haus aus oder kraft Verkehrsgeltung besitzt - Für identische ...

  • EU-Kommission

    Marca Mode

  • Wolters Kluwer

    Gefahr einer gedanklichen Verbindung und Verwechselung zwischen dem Zeichen und der Marke; Unterscheidungskraft aufgrund Verkehrsgeltung; Bezugnahme auf das "Urteil Sabel"

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verwechslungsgefahr oder Gefahr einer gedanklichen Verbindung von Zeichen und eingetragener Marke

  • Judicialis

    Erste Richtlinie 89/104/EWG Art. 5 Abs. 1 Buchst. b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsangleichung - Marken - Richtlinie 89/104 - Recht des Inhabers einer eingetragenen Marke, sich der unzulässigen Verwendung seiner Marke zu widersetzen - Besondere Unterscheidungskraft, die eine Marke von Haus aus oder kraft Verkehrsgeltung besitzt - Für identische ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden - Auslegung des Artikels 5 Absatz 1 Buchstabe b der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken - "Gefahr einer Verwechslung, die die Gefahr ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2000, 899
  • EuZW 2000, 504
  • WM 2000, 1867
  • BB 2001, 61
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (341)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus EuGH, 22.06.2000 - C-425/98
    Unter Berufung auf das Urteil vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-251/95 (Sabèl, Slg. 1997, I-6191) machte sie geltend, der Gerechtshof hätte seine Entscheidung gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie auf die Feststellung stützen müssen, daß eine Verwechslungsgefahr bestehe.

    Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie ist vom Gerichtshof insbesondere im Urteil Sabèl ausgelegt worden.

    Marca Mode, die niederländische Regierung, die Regierung des Vereinigten Königreichs und die Kommission machen unter Bezugnahme auf das Urteil Sabèl geltend, daß der durch Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie gewährte Schutz ebenso wie der in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie vorgesehene stets vom positiven Nachweis einer Verwechslungsgefahr abhänge.

    Bereits nach ihrem Wortlaut ist diese Bestimmung daher nicht anwendbar, wenn für das Publikum keine Verwechslungsgefahr besteht (vgl. zu Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie Urteil Sabèl, Randnr. 18).

    Für diese Auslegung spricht außerdem die zehnte Begründungserwägung der Richtlinie, wonach "die Verwechslungsgefahr ... die spezifische Voraussetzung für den Schutz dar[stellt]" (Urteil Sabèl, Randnr. 19).

    Es ist daran zu erinnern, daß die Verwechslungsgefahr unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des konkreten Falles umfassend zu beurteilen ist (Urteil Sabèl, Randnr. 22).

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus EuGH, 22.06.2000 - C-425/98
    Der Schutz einer eingetragenen Marke hängt also gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie vom Vorliegen einerVerwechslungsgefahr ab (vgl. zu Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie Urteil vom 29. September 1998 in der Rechtssache C-39/97, Canon, Slg. 1998, I-5507, Randnr. 18).

    Die umfassende Beurteilung impliziert eine gewisse Wechselbeziehung zwischen den in Betracht gezogenen Faktoren (Urteil Canon, Randnr. 17).

    Zum Beispiel kann trotz eines eher geringen Grades der Ähnlichkeit zwischen den gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen eine Verwechslungsgefahr festgestelltwerden, wenn die Ähnlichkeit zwischen den Marken groß und die Unterscheidungskraft der älteren Marke, insbesondere ihr Bekanntheitsgrad, hoch ist (Urteil Canon, Randnr. 19).

    Insoweit genießen Marken, die insbesondere wegen ihrer Bekanntheit eine hohe Unterscheidungskraft besitzen, einen umfassenderen Schutz als Marken mit geringerer Unterscheidungskraft (Urteil Canon, Randnr. 18).

  • EuGH, 29.11.1978 - 83/78

    Redmond

    Auszug aus EuGH, 22.06.2000 - C-425/98
    Dem Gerichtshof bleibt jedochvorbehalten, bei ungenau formulierten Fragen aus dem gesamten vom nationalen Gericht vorgelegten Material, insbesondere der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Gemeinschaftsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. u. a. Urteil vom 29. November 1978 in der Rechtssache 83/78, Redmond, Slg. 1978, 2347, Randnrn.
  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    27 Das Vorliegen von Verwechslungsgefahr für die Öffentlichkeit ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen (vgl. Urteile vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-251/95, SABEL, Slg. 1997, I-6191, Randnr. 22, Lloyd Schuhfabrik Meyer, Randnr. 18, und vom 22. Juni 2000 in der Rechtssache C-425/98, Marca Mode, Slg. 2000, I-4861, Randnr. 40, sowie zu dem im Wesentlichen mit Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie gleichlautenden Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung [EG] Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke [ABl.
  • EuGH, 18.06.2009 - C-487/07

    DER INHABER EINER MARKE KANN DIE VERWENDUNG EINER VERGLEICHSLISTE VERBIETEN, IN

    Die spezifische Voraussetzung für diesen Schutz besteht in einer Benutzung eines einer eingetragenen Marke identischen oder ähnlichen Zeichens, die die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung dieser Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt oder ausnutzen oder beeinträchtigen würde (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Juni 2000, Marca Mode, C-425/98, Slg. 2000, I-4861, Randnr. 36, vom 23. Oktober 2003, Adidas-Salomon und Adidas Benelux, C-408/01, Slg. 2003, I-12537, Randnr. 27, vom 10. April 2008, adidas und adidas Benelux, C-102/07, Slg. 2008, I-2439, Randnr. 40, und zu Art. 4 Abs. 4 Buchst. a der Richtlinie 89/104 Urteil vom 27. November 2008, 1ntel Corporation, C-252/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 26).
  • BGH, 11.04.2013 - I ZR 214/11

    VOLKSWAGEN/Volks. Inspektio

    In der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Senats ist anerkannt, dass Marken mit gesteigerter Kennzeichnungskraft über einen weiten Schutzbereich verfügen (vgl. EuGH, Urteil vom 11. November 1997 - C251/95, Slg. 1997, I6191 = GRUR 1998, 387 Rn. 24 - Sabèl/Puma; Urteil vom 29. September 1998 - C39/97, Slg. 1998, I5507 = GRUR 1998, 922 Rn. 18 - Canon; Urteil vom 22. Juni 2000 - C425/98, Slg. 2000, I4861 = GRUR Int. 2000, 899 Rn. 41 - Marca/Adidas; BGH, Urteil vom 30. Oktober 2003 - I ZR 236/97, GRUR 2004, 235, 237 = WRP 2004, 360 - Davidoff II; BGH, GRUR 2012, 930 Rn. 70 - Bogner B/Barbie B).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht