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   EuGH, 13.07.1966 - 56/64, 58/64   

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https://dejure.org/1966,13
EuGH, 13.07.1966 - 56/64, 58/64 (https://dejure.org/1966,13)
EuGH, Entscheidung vom 13.07.1966 - 56/64, 58/64 (https://dejure.org/1966,13)
EuGH, Entscheidung vom 13. Juli 1966 - 56/64, 58/64 (https://dejure.org/1966,13)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • EU-Kommission PDF

    Consten und Grundig / Kommission EWG

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 189
    1 . INDIVIDUELLE MASSNAHME EINES ORGANS - MASSGEBENDER TEXT

  • EU-Kommission

    Consten und Grundig / Kommission EWG

  • Wolters Kluwer

    1. INDIVIDUELLE MASSNAHME EINES ORGANS - MASSGEBENDER TEXT; ( EWG-VERTRAG, ARTIKEL 189 ); 2. POLITIK DER EWG - WETTBEWERBSVORSCHRIFTEN FÜR UNTERNEHMEN - ANWENDUNG DES ARTIKELS 85 EWG-VERTRAG - VERFAHREN VOR DER KOMMISSION - UNTERRICHTUNG DER BETEILIGTEN VOR ERLASS DER ...

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Unterrichtung der Beteiligten; Übermittlung von Unterlagen; Auslegung von Urteilen; Mehrdeutigkeit eines Tenors

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 1061
  • GRUR Int. 1966, 580
  • DB 1966, 1126
 
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Wird zitiert von ... (207)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 16.06.1965 - 58/64

    Grundig / Kommission EWG

    Auszug aus EuGH, 13.07.1966 - 56/64
    In den verbundenen Rechtssachen 56 und 58/64 CONSTEN GMBH,.

    Klägerin der Rechtssache 58/64, unterstützt durch.

    Zustellungsanschrift: Kanzlei der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Luxemburg, 3, boulevard Royal, Streithelferin in der Rechtssache 58/64 gegen.

    KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT, vertreten durch ihre Rechtsberater G. Le Tallec (Rechtssache 56/64) und J. Thiesing (Rechtssache 58/64) als Bevollmächtigte, Zustellungsanschrift: Sekretariat des Juristischen Dienstes der Europäischen Exekutivorgane, Luxemburg, 2, place de Metz, Beklagte,.

    Durch Beschluß vom 24. September 1965 hat der Gerichtshof dem Antrag der Regierung der Bundesrepublik Deutschland auf Zulassung als Streithelferin zur Unterstützung der Anträge der Klägerin der Rechtssache 58/64 stattgegeben.

    Die Klägerin der Rechtssache 58/64 beantragt, - die Entscheidung der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 23. September 1964 über ein Verfahren nach Artikel 85 des Vertrages (IV-A/00004-03344 "Grundig-Consten") für nichtig zu erklären,.

    - der Klage 58/64 stattzugeben und die Entscheidung der Kommission vom 23. September 1964 für nichtig zu erklären; - der Beklagten die Kosten des Verfahrens einschließlich der Auslagen der Streithelferin aufzuerlegen.

  • BFH, 07.06.1966 - I 66/64
    Auszug aus EuGH, 13.07.1966 - 56/64
    Die Klägerin Consten hatte in ihrer am 29. Oktober 1965 eingereichten Stellungnahme zu dem ergänzenden Schriftsatz der italienischen Regierung beantragt, der Gerichtshof möge die Entscheidung über die Rechtssache 66/64 bis zur Entscheidung über die von der italienischen Regierung erhobene Klage 32/65 aussetzen, da die Rechtssache 56/64 nur einen Einzelfall betreffe, dessen Entscheidung unmittelbar von der Entscheidung der durch die Klage der italienischen Regierung aufgeworfenen Fragen allgemeiner Bedeutung abhänge.
  • BGH, 18.05.2021 - KVR 54/20

    Booking.com - Zulässigkeit "enger" Bestpreisklauseln für Hotelbuchungsportale

    Um die erste Freistellungsvoraussetzung zu erfüllen, müssten die mit einer solchen Umgestaltung etwa verbundenen Effizienzvorteile jedoch ihre wettbewerbsbeschränkenden Wirkungen jedenfalls ausgleichen (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Juli 1966 - Rs. 56/64, 58/64, Slg. 1966, 325, 396 f. - Grundig und Consten/Kommission; Urteil vom 6. Oktober 2009 - C-501/06 P u.a., WuW/E EU-R 1641 Rn. 92 - GlaxoSmithKline/Kommission; Kommission, Leitlinien für vertikale Beschränkungen, ABl.
  • EuGH, 25.10.1977 - 26/76

    Metro / Kommission

    Hierzu ergebe die Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 13. Juli 1966, verbundene Rechtssachen 56 und 58/64, Grundig Consten/Kommission, Slg. 1966, 321), daß die Kommission bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu schwierigen Wertungen wirtschaftlicher Sachverhalte gezwungen sei und die gerichtliche Nachprüfung dieser Wertungen dem Rechnung tragen und sich deshalb auf die Richtigkeit der ihnen zugrunde liegenden Tatsachen und deren Subsumtion unter die Begriffe des geltenden Rechts beschränken müsse.
  • EuGH, 20.09.2001 - C-453/99

    Courage und Crehan - Schadensersatz im Kartellrecht

    Entgegen dem Vorbringen der Klägerin steht eine differenzierte Beurteilung des Umfangs der Verantwortlichkeiten nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Gerichtshofes, dass es für die Anwendung des Artikels 85 EG-Vertrag unerheblich ist, ob die Vertragsparteien nach ihrer wirtschaftlichen Stellung und Funktion auf gleicher Ebene stehen (siehe u. a. Urteil des Gerichtshofes vom 13. Juli 1966 in den verbundenen Rechtssachen 56/64 und 58/64, Consten und Grundig/Kommission, Slg. 1966, 322, 387).
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