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   BPatG, 31.01.1981 - 13 W (pat) 36/78   

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BPatG, 31.01.1981 - 13 W (pat) 36/78 (https://dejure.org/1981,16974)
BPatG, Entscheidung vom 31.01.1981 - 13 W (pat) 36/78 (https://dejure.org/1981,16974)
BPatG, Entscheidung vom 31. Januar 1981 - 13 W (pat) 36/78 (https://dejure.org/1981,16974)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 1982, 452
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 04.09.2018 - X ZR 14/17

    Richten der Wirksamkeit der Überleitung der Rechte an einer Erfindung durch

    (a) Während die Rechtsprechung und das Schrifttum in Deutschland sowie die Beschwerdekammern des Europäischen Patentamtes davon ausgehen, dass das Prioritätsrecht als eigenständiges Vermögensrecht auf Inanspruchnahme der Priorität zu qualifizieren ist, das von dem Anmelder der Erstanmeldung auf einen Dritten als Rechtsnachfolger übertragen werden kann (BPatG, Urteil vom 13. Januar 1981 - 13 W (pat) 36/78, GRUR Int. 1982, 452, 453; OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. Dezember 2012 - 2 U 46/12, juris Rn. 44; Benkard/Grabinski, EPÜ, 2. Aufl. (2012), Art. 87 Rn. 3; Busse/Keukenschrijver, PatG, 8. Aufl. (2016), § 40 Rn. 10; Keukenschrijver, Mitt.
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2012 - 2 U 46/12

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Verfügung wegen der Verletzung eines

    Das Prioritätsrecht, d. h. das Recht auf Inanspruchnahme der Priorität, ist hiernach bis zu seiner wirksamen Inanspruchnahme frei übertragbar; es kann auch ohne die prioritätsbegründende Anmeldung übertragen werden (Benkard/Grabinski, a.a.O., Art. 87 Rdnr. 3; Singer/Stauder/Spangenberg, EPÜ, 5. Aufl., Art. 87 Rdnr. 42; Haedicke/Timmman/Landry, Handbuch des Patentrechts, § 5 Rdnr. 306; zu § 41 PatG: Schulte/Moufang, a.a.O., § 41 PatG Rdnr. 28; Busse/Keukenschrijver, a.a.O., § 41 PatG Rdnr. 11; BPatG, GRUR Int. 1982, 452; Fitzner/Lutz/Bodewig/ Beckmann, PatRKomm, § 41 PatG Rdnr. 10; vgl. ferner Benkard/Ullmann, PatG/GebrMG, 10. Aufl., Einl., Int. Teil C 1 III Rdnr. 35).
  • BPatG, 28.10.2010 - 11 W (pat) 14/09

    Unterbekleidungsteil - Patentbeschwerdeverfahren - "Unterbekleidungsteil" -

    Der Senat hält jedoch die alleinige Übertragung des Prioritätsrechts auf einen Rechtsnachfolger unabhängig von einer Übertragung der prioritätsbegründenden Voranmeldung oder des daraus entstandenen Vollrechts ebenso wie bei einer ausländischen Priorität (Unionspriorität) auch zur Inanspruchnahme einer inländischen Priorität für zulässig und genügend (so auch: Goebel, Die innere Priorität, in: GRUR 1988, 243 unter 1. a); Winterfeldt, VPP-Rundbrief Nr. 2/2000, 40, 45 unter 3.; BPatG GRUR Int. 1982, 452, 453 li.

    Nichts anderes kann für ein durch eine inländische Anmeldung entstandenes Prioritätsrecht gemäß § 40 PatG gelten (vgl. BPatG GRUR Int. 1982, 452, 453 li.

  • BPatG, 22.03.1995 - 7 W (pat) 17/94
    Innerhalb eines Patentanspruchs können deshalb verschiedenen Merkmalen grundsätzlich auch unterschiedliche Teilprioritäten zukommen (entgegen Beschluß des 13. Senats vom 21. Januar 1981 - "Metallschmelzvorrichtung« - GRUR Int. 1982, 452, 453 f., BPatGE 23, 259 f.).
  • BPatG, 21.03.2001 - 19 W (pat) 38/99
    Deshalb kann diesem Patentanspruch 1 - und damit der gesamten Stammanmeldung - nur der Zeitrang des Anmeldetages zukommen (BPatG GRUR Int. 1982, 452 - Metallschmelzvorrichtung).
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