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   EuG, 30.04.2003 - T-324/01, T-110/02   

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https://dejure.org/2003,6735
EuG, 30.04.2003 - T-324/01, T-110/02 (https://dejure.org/2003,6735)
EuG, Entscheidung vom 30.04.2003 - T-324/01, T-110/02 (https://dejure.org/2003,6735)
EuG, Entscheidung vom 30. April 2003 - T-324/01, T-110/02 (https://dejure.org/2003,6735)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marken - Form einer braunen Zigarre und Form eines Goldbarrens - Absolute Eintragungshindernisse - Unterscheidungskraft - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94

  • Europäischer Gerichtshof

    Axions und Belce / HABM (Forme de cigare de couleur brune)

  • Europäischer Gerichtshof

    Axions und Belce / HABM (Forme de lingot doré)

  • EU-Kommission PDF

    Axions SA und Christian Belce gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

    Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marken - Form einer braunen Zigarre und Form eines Goldbarrens - Absolute Eintragungshindernisse - Unterscheidungskraft - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94

  • EU-Kommission

    Axions SA und Christian Belce gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und

    Gemeinschaftsmarke , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) über die Eintragung einer dreidimensionalen Form, die eine braune Zigarre darstellt, und einer dreidimensionalen Form, die einen Goldbarren darstellt, als Gemeinschaftsmarken; Abkommen ...

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) über die Eintragung einer dreidimensionalen Form, die eine braune Zigarre darstellt, und einer dreidimensionalen Form, die einen Goldbarren darstellt, als Gemeinschaftsmarken; Abkommen ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 40/94 Art. 7 Abs. 1 Buchst. b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Aufhebung der Entscheidung R 599/2001-3 der Dritten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 26. September 2001, mit der sie die Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers zurückgewiesen hat, mit der die Eintragung ...

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2003, 939
  • GRUR Int. 2003, 944
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuG, 27.02.2002 - T-106/00

    Streamserve / HABM (STREAMSERVE)

    Auszug aus EuG, 30.04.2003 - T-324/01
    Das Amt erwidert unter Bezugnahme auf Randnummer 66 des Urteils des Gerichts vom 27. Februar 2002 in der Rechtssache T-106/00 (Streamserve/HABM [Streamserve], Slg. 2002, II-723), dieser Klagegrund sei unbeachtlich, da die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der Beschwerdekammern nur auf der Grundlage der Verordnung Nr. 40/94 in ihrer Auslegung durch die Gemeinschaftsgerichte beurteilt werden könne, nicht aber auf der Grundlage einer - möglicherweise rechtswidrigen - vorherigen Entscheidungspraxis der Beschwerdekammern.
  • EuG, 07.06.2001 - T-359/99

    DKV / OHMI (EuroHealth)

    Auszug aus EuG, 30.04.2003 - T-324/01
    Außerdem ist auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbraucher abzustellen (Urteile des Gerichtshofes vom 22. Juni 1999 in der Rechtssache C-342/97, Lloyd Schuhfabrik Meyer, Slg. 1999, I-3819, Randnr. 26, und des Gerichts vom 7. Juni 2001 in der Rechtssache T-359/99, DKV/HABM [EuroHealth], Slg. 2001, II-1645, Randnr. 27).
  • EuG, 07.02.2002 - T-88/00

    Mag Instrument / HABM (Forme de lampes de poche)

    Auszug aus EuG, 30.04.2003 - T-324/01
    Dies sei, wie sich aus Randnummer 37 des Urteils des Gerichts vom 7. Februar 2002 in der Rechtssache T-88/00 (Mag Instrument/HABM [Form von Taschenlampen], Slg. 2002, II-467) ergebe, nicht der Fall, wenn der angesprochene Verbraucher an den Anblick von Formen gewöhnt sei, die der angemeldeten Form entsprächen und eine große Designvielfalt aufwiesen.
  • EuG, 20.03.2002 - T-355/00

    DaimlerChrysler / OHMI (TELE AID)

    Auszug aus EuG, 30.04.2003 - T-324/01
    Zudem kann ein Vermarktungskonzept, über das allein das betreffende Unternehmen entscheidet, nach der Eintragung einer Gemeinschaftsmarke geändert werden und daher auf die Beurteilung der Eintragbarkeit des Zeichens keinerlei Einfluss haben (Urteil des Gerichts vom 20. März 2002 in der Rechtssache T-355/00, DaimlerChrysler/HABM [TELE AID], Slg. 2002, II-1939, Randnr. 42).
  • EuG, 27.02.2002 - T-79/00

    REWE-Zentral / HABM (LITE)

    Auszug aus EuG, 30.04.2003 - T-324/01
    Zeichen, die unter diese Bestimmung fallen, sind außerdem ungeeignet, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, nämlich auf die Herkunft der Ware oder der Dienstleistung hinzuweisen, damit der Verbraucher, der die durch die Marke bezeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt oder in Anspruch nimmt, bei einem späteren Erwerb oder einer späteren Inanspruchnahme, seine Entscheidung davon abhängig machen kann, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (Urteile des Gerichts vom 27. Februar 2002 in der Rechtssache T-79/00, Rewe-Zentral/HABM [LITE], Slg. 2002, II-705, Randnr. 26, und Kit Pro und Kit Super Pro, Randnr. 19).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus EuG, 30.04.2003 - T-324/01
    Außerdem ist auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbraucher abzustellen (Urteile des Gerichtshofes vom 22. Juni 1999 in der Rechtssache C-342/97, Lloyd Schuhfabrik Meyer, Slg. 1999, I-3819, Randnr. 26, und des Gerichts vom 7. Juni 2001 in der Rechtssache T-359/99, DKV/HABM [EuroHealth], Slg. 2001, II-1645, Randnr. 27).
  • EuG, 20.11.2002 - T-79/01

    Bosch / HABM (Kit Pro)

    Auszug aus EuG, 30.04.2003 - T-324/01
    Nach der Rechtsprechung erfasst Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94, erstens, insbesondere Marken, die aus Sicht der maßgeblichen Verkehrskreise im geschäftlichen Verkehr gewöhnlich für die Präsentation der betreffenden Waren oder Dienstleistungen verwendet werden, oder bezüglich deren zumindest aufgrund konkreter Hinweise anzunehmen ist, dass sie in dieser Weise verwendet werden können (Urteil des Gerichts vom 20. November 2002 in den Rechtssachen T-79/01 und T-86/01, Bosch/HABM [Kit Pro und Kit Super Pro], Slg. 2002, II-0000, Randnr. 19).
  • EuG, 19.09.2001 - T-117/00

    Procter & Gamble / HABM () und vert pâle)

    Auszug aus EuG, 30.04.2003 - T-324/01
    Entgegen der Auffassung der Beschwerdekammer habe das Gericht in seinem Urteil vom 19. September 2001 in der Rechtssache T-117/00 (Procter & Gamble/HABM [quadratische, weiß-hellgrüne Tablette], Slg. 2001, II-2723, abgekürzte Veröffentlichung) solche Kriterien für die Beurteilung der Unterscheidungskraft von dreidimensionalen Marken nicht generell festgelegt.
  • EuG, 19.09.2001 - T-335/99

    Henkel / OHMI (Tablette rectangulaire rouge und blanc)

    Auszug aus EuG, 30.04.2003 - T-324/01
    Die Kläger machen zunächst unter Verweis auf Randnummer 44 des Urteils des Gerichts vom 19. September 2001 in der Rechtssache T-335/99 (Henkel/HABM [Form einer rechteckigen, rot-weißen Tablette], Slg. 2001, II-2581) geltend, dass eine Marke bereits dann eintragungsfähig sei, wenn sie ein Mindestmaß an Unterscheidungskraft aufweise.
  • EuG, 09.03.2005 - T-33/03

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ WEIST DIE KLAGE DER FIRMA OSOTSPA GEGEN DIE

    Die Frage, ob ein Zeichen als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden kann, ist daher ausschließlich auf der Grundlage dieser Verordnung in der Auslegung durch den Gemeinschaftsrichter zu beantworten und nicht auf der Grundlage einer früheren Praxis der Beschwerdekammern (Urteile des Gerichts vom 27. Februar 2002 in der Rechtssache T-106/00, Streamserve/HABM [STREAMSERVE], Slg. 2002, II-723, Randnr. 66, vom 20. November 2002 in den Rechtssachen T-79/01 und T-86/01, Bosch/HABM [Kit Pro und Kit Super Pro], Slg. 2002, II-4881, Randnr. 32, und vom 30. April 2003 in den Rechtssachen T-324/01 und T-110/02, Axions und Belce/HABM [Form einer braunen Zigarre und Form eines Goldbarrens], Slg. 2003, II-1897, Randnr. 51).
  • BPatG, 09.01.2007 - 24 W (pat) 121/05

    Papaya

    Diese Praxis ist in ständiger Rechtsprechung des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften bestätigt worden (vgl. z. B. EuG GRUR Int. 2002, 596, 600 (Nr. 66-68) "STREAMSERVE"; GRUR Int. 2003, 944, 948 (Nr. 51) "Zigarrenform"; GRUR 2004, 773, 775 (Nr. 71) "Bildmarke ECA"; GRUR Int. 2004, 947, 950 (Nr. 1) "TELEPHARMACY SOLUTIONS"; GRUR Int. 2005, 842, 844 (Nr. 39) "PAPERLAB"; GRUR Int. 2006, 1021, 1024 (Nr. 55) "map&guide").
  • EuG, 10.11.2004 - T-396/02

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ WEIST DIE VON DER AUGUST STORCK KG ERHOBENEN KLAGEN

    Die von dieser Bestimmung erfassten Zeichen sind im Übrigen ungeeignet, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, nämlich auf die Herkunft der Ware oder der Dienstleistung hinzuweisen, um den Verbraucher, der die durch die Marke bezeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, in die Lage zu versetzen, bei einem späteren Erwerb die gleiche Wahl zu treffen, wenn sich die Erfahrung als positiv erweist, oder sich anders zu entscheiden, wenn sie negativ war (Urteil ovoide Tablette, Randnr. 39, Urteile des Gerichts vom 20. April 2003 in den Rechtssachen T-324/01 und T-110/02, Axions und Belce/HABM [Form einer braunen Zigarre und Form eines Goldbarrens], Slg. 2003, II-1897, Randnr. 29, und vom 3. Dezember 2003 in der Rechtssache T-305/02, Nestlé Waters France/HABM [Form einer Flasche], noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 28, und Urteil Form einer Bierflasche, Randnr. 18).
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