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   EuG, 30.11.2004 - T-173/03   

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https://dejure.org/2004,8214
EuG, 30.11.2004 - T-173/03 (https://dejure.org/2004,8214)
EuG, Entscheidung vom 30.11.2004 - T-173/03 (https://dejure.org/2004,8214)
EuG, Entscheidung vom 30. November 2004 - T-173/03 (https://dejure.org/2004,8214)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Wortmarke NURSERYROOM - Absolute Eintragungshindernisse - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 40/94

  • Europäischer Gerichtshof

    Geddes / HABM (NURSERYROOM)

  • EU-Kommission PDF

    Anne Geddes gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

    Gemeinschaftsmarke - Wortmarke NURSERYROOM - Absolute Eintragungshindernisse - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 40/94

  • EU-Kommission

    Anne Geddes gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

    Gemeinschaftsmarke , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage gegen die Ablehnung der Eintragung des Wortzeichens NURSERYROOM als Gemeinschaftsmarke für Waren der Klassen 16, 18, 21, 25 und 28 wegen ihres beschreibenden Charakters; Beurteilungskriterien für den beschreibenden Charakter einer Marke; Vorliegen eines ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke in ihrer geänderten Fassung Art. 7 Abs. 1 Buchst. c

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Geddes / HABM (NURSERYROOM)

    Gemeinschaftsmarke - Wortmarke NURSERYROOM - Absolute Eintragungshindernisse - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 40/94

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Anne Geddes gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, eingereicht am 19. Mai 2003

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Aufhebung der Entscheidung R 839/2001-4 der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 30. Januar 2003, mit der die Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers, die Eintragung der Wortmarke "NURSERYROOM" für ...

Papierfundstellen

  • GRUR 2005, 682 (Ls.)
  • GRUR Int. 2005, 326
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus EuG, 30.11.2004 - T-173/03
    In der mündlichen Verhandlung hat das HABM die Ansicht vertreten, die Ablehnung der Eintragung sei um so mehr gerechtfertigt, als der Gerichtshof in seinem Urteil vom 12. Februar 2004 in der Rechtssache C-363/99 (Koninklijke KPN Nederland, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 102) festgestellt habe, dass es keine Rolle spiele, ob das durch die Marke beschriebene Merkmal wirtschaftlich wesentlich sei.
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus EuG, 30.11.2004 - T-173/03
    19 Dem Urteil des Gerichtshofes vom 23. Oktober 2003 in der Rechtssache C-191/01 (HABM/Wrigley, Slg. 2003, I-12447) zufolge kann ein Wortzeichen nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung Nr. 40/94 von der Eintragung ausgeschlossen werden, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet (Randnr. 32).
  • EuG, 20.07.2004 - T-311/02

    Lissotschenko und Hentze / HABM (LIMO) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 30.11.2004 - T-173/03
    20 Es ist daher zu prüfen, ob für die maßgeblichen Verkehrskreise ein unmittelbarer und konkreter Zusammenhang zwischen dem fraglichen Wortzeichen und den angegebenen Waren besteht (vgl. zuletzt das Urteil des Gerichts vom 20. Juli 2004 in der Rechtssache T-311/02 Lissotschenko und Hentze/OHMI [LIMO], Slg. 2004, II-0000, Randnr. 30 sowie die zitierte Rechtsprechung).
  • EuG, 22.06.2005 - T-19/04

    Metso Paper Automation / HABM (PAPERLAB) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke

    Insoweit ist auch die Analyse des fraglichen Ausdrucks anhand der maßgeblichen lexikalischen und grammatikalischen Regeln von Bedeutung (vgl. in diesem Sinne Urteile ROBOTUNITS, Randnr. 39, und vom 30. November 2004 in der Rechtssache T-173/03, Geddes/HABM [NURSERYROOM], noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 21).
  • EuG, 22.05.2008 - T-254/06

    Radio Regenbogen Hörfunk in Baden / HABM (RadioCom) - Gemeinschaftsmarke -

    Der Nachweis des beschreibenden Charakters und damit der Schluss auf das Vorliegen eines absoluten Eintragungshindernisses setzten voraus, dass zwischen dem angemeldeten Wortzeichen und den betreffenden Waren und Dienstleistungen ein unmittelbarer und konkreter Zusammenhang bestehe (Urteil des Gerichts vom 30. November 2004, Geddes/HABM [NURSERYROOM], T-173/03, Slg. 2004, II-4165).
  • EuG, 12.05.2010 - T-148/08

    'Beifa Group / OHMI - Schwan-Stabilo Schwanhäußer (Instrument d''écriture)' -

    Die Bezugnahme der Nichtigkeitsabteilung auf das "Publikum" ("public", vgl. Randnr. 15 der Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung) ist somit dahin zu verstehen, dass sie stillschweigend, aber unzweifelhaft davon ausging, dass für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr im vorliegenden Fall auf die Wahrnehmung der älteren Marke und des angegriffenen Geschmacksmusters durch das breite Publikum, d. h. den Durchschnittsverbraucher, abzustellen sei (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 30. November 2004, Geddes/HABM [NURSERYROOM], T-173/03, Slg. 2004, II-4165, Randnr. 18).
  • EuG, 10.06.2008 - T-330/06

    Novartis / HABM (BLUE SOFT) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Daher, und da die Klägerin nichts weiter vorgetragen hat, sind die englischsprachigen Verkehrskreise als die im vorliegenden Fall maßgeblichen Verkehrskreise anzusehen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 30. November 2004, Geddes/HABM [NURSERYROOM], T-173/03, Slg. 2004, II-4165, Randnr. 18, EUROPIG, oben in Randnr. 37 angeführt, Randnr. 32, und vom 20. September 2007, 1magination Technologies/HABM [PURE DIGITAL], T-461/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 23).
  • EuG, 25.11.2015 - T-223/14

    Ewald Dörken / OHMI - Schürmann (VENT ROLL) - Gemeinschaftsmarke -

    Ein Zeichen fällt unter Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009, wenn es einen hinreichend direkten und konkreten Bezug zu den mit ihm gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen aufweist, der es den angesprochenen Verkehrskreisen ermöglicht, unmittelbar und ohne weitere Überlegung eine Beschreibung dieser Waren oder Dienstleistungen oder eines ihrer Merkmale zu erkennen (vgl. Urteile vom 30. November 2004, Geddes/HABM [NURSERYROOM], T-173/03, Slg, EU:T:2004:347, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 22. Juni 2005, Metso Paper Automation/HABM [PAPERLAB], T-19/04, Slg, EU:T:2005:247, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 9. Juli 2008, Reber/HABM - Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli [Mozart], T-304/06, Slg, EU:T:2008:268, Rn. 88 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BPatG, 17.02.2009 - 33 W (pat) 89/07

    Markenrechtliches Freihaltungsbedürfnis für Infinitiv und Imperativ

    2004, 436 "bestpartner", GRUR Int. 2005, 919 "DigiFilm", GRUR Int. 2005, 326 = GRUR 2005, 682 "NURSERYROOM").
  • EuG, 17.05.2011 - T-341/09

    Consejo Regulador de la Denominación de Origen Txakoli de Álava u.a. / HABM

    Dies ist der Fall, wenn für die maßgeblichen Verkehrskreise ein unmittelbarer und konkreter Zusammenhang zwischen dem fraglichen Wortzeichen und den beanspruchten Waren und Dienstleistungen besteht (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 20. Juli 2004, Lissotschenko und Hentze/HABM [LIMO], T-311/02, Slg. 2004, II-2957, Randnr. 30, und vom 30. November 2004, Geddes/HABM [NURSERYROOM], T-173/03, Slg. 2004, II-4165, Randnr. 20).
  • EuG, 08.09.2010 - T-64/09

    Micro Shaping / HABM (packaging) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Zu den Ausführungen der Klägerin, die Bestandteile "packaging" und ">" hätten mehrere Bedeutungen, so dass es ohne eine größere Übertragungsleistung seitens der maßgeblichen Verkehrskreise nicht möglich sei, zu bestimmten Interpretationen des in Rede stehenden Zeichens zu gelangen, ist darauf hinzuweisen, dass es nach ständiger Rechtsprechung genügt, wenn ein Zeichen zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet, damit es gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94 von der Eintragung ausgeschlossen werden kann (Urteil HABM/Wrigley, oben in Randnr. 24 angeführt, Randnr. 32, und Urteil des Gerichts vom 30. November 2004, Geddes/HABM (NURSERYROOM), T-173/03, Slg. 2004, II-4165, Randnr. 19.
  • EuG, 19.05.2010 - T-163/08

    Arbeitsgemeinschaft Golden Toast / HABM (Golden Toast) - Gemeinschaftsmarke -

    Dies ist der Fall, wenn für die maßgeblichen Verkehrskreise ein unmittelbarer und konkreter Zusammenhang zwischen dem fraglichen Wortzeichen und den angegebenen Waren besteht (Urteile des Gerichts vom 20. Juli 2004, Lissotschenko und Hentze/HABM [LIMO], T-311/02, Slg. 2004, II-2957, Randnr. 30, und vom 30. November 2004, Geddes/HABM [NURSERYROOM], T-173/03, Slg. 2004, II-4165, Randnr. 20).
  • EuG, 11.06.2009 - T-132/08

    ERNI Electronics / HABM (MaxiBridge) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Ob ein Zeichen beschreibenden Charakter hat, beurteilt sich schließlich zum einen im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, für die die Eintragung beantragt wird, und zum anderen im Hinblick auf die Wahrnehmung der maßgeblichen Verkehrskreise (Urteil des Gerichts vom 30. November 2004, Anne Geddes/HABM [NURSERYROOM], T-173/03, Slg. 2004, II-4165, Randnr. 17).
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