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   EuG, 07.07.2005 - T-385/03   

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https://dejure.org/2005,9115
EuG, 07.07.2005 - T-385/03 (https://dejure.org/2005,9115)
EuG, Entscheidung vom 07.07.2005 - T-385/03 (https://dejure.org/2005,9115)
EuG, Entscheidung vom 07. Juli 2005 - T-385/03 (https://dejure.org/2005,9115)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke mit dem Wortbestandteil 'Biker Miles' - Ältere Gemeinschaftswortmarke MILES - Verwechslungsgefahr - Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94

  • Europäischer Gerichtshof

    Miles International / OHMI - Biker Miles (Biker Miles)

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke mit dem Wortbestandteil "Biker Miles" - Ältere Gemeinschaftswortmarke MILES - Verwechslungsgefahr - Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94

  • EU-Kommission PDF

    Miles International / OHMI - Biker Miles (Biker Miles)

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke mit dem Wortbestandteil "Biker Miles" - Ältere Gemeinschaftswortmarke MILES - Verwechslungsgefahr - Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94

  • EU-Kommission

    Miles International / OHMI - Biker Miles (Biker Miles)

    Gemeinschaftsmarke , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung eines Bildzeichens mit den Wortbestandteilen "Biker" und "Miles" als Gemeinschaftsmarke für Waren der Klasse 25 wegen Verwechslungsgefahr mit der älteren Wortmarke MILES; Beurteilungsmaßstab für das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr; Anforderungen an die ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke in ihrer geänderten Fassung Art. 8 Abs. 1 Buchst. b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Miles International / OHMI - Biker Miles (Biker Miles)

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke mit dem Wortbestandteil "Biker Miles" - Ältere Gemeinschaftswortmarke MILES - Verwechslungsgefahr - Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Klage der Inhaberin der Wortmarke "MILES" für Waren der Klasse 25 auf Aufhebung der Entscheidung R 174/2002-2 der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 9. September 2003, mit der der Beschwerde gegen die ...

Papierfundstellen

  • GRUR 2006, 157 (Ls.)
  • GRUR Int. 2005, 940
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuG, 06.10.2004 - T-117/03

    New Look / OHMI - Naulover (NLSPORT)

    Auszug aus EuG, 07.07.2005 - T-385/03
    44 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass das Publikum einen beschreibenden Bestandteil einer komplexen Marke im Allgemeinen nicht als unterscheidungskräftiges und dominierendes Merkmal des Gesamteindrucks dieser Marke ansehen wird (Urteile des Gerichts vom 3. Juli 2003 in der Rechtssache T-129/01, José Alejandro/HABM - Anheuser-Busch [BUDMEN], Slg. 2003, II-2251, Randnr. 53, und vom 6. Oktober 2004 in den verbundenen Rechtssachen T-117/03 bis T-119/03 und T-171/03, New Look/HABM - Naulover [NLSPORT, NLJEANS, NLACTIVE und NLCollection], noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 34).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus EuG, 07.07.2005 - T-385/03
    27 Was den Aufmerksamkeitsgrad der angesprochenen Verbraucher angeht, so kann nach der Rechtsprechung die Aufmerksamkeit des Durchschnittsverbrauchers je nach Art der betreffenden Waren oder Dienstleistungen unterschiedlich hoch sein (Urteil des Gerichtshofes vom 22. Juni 1999 in der Rechtssache C-342/97, Lloyd Schuhfabrik Meyer, Slg. 1999, I-3819, Randnr. 26).
  • EuG, 12.12.2002 - T-110/01

    Vedial / OHMI - France Distribution (HUBERT)

    Auszug aus EuG, 07.07.2005 - T-385/03
    Infolge des Urteils des Gerichts vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache T-110/01 (Vedial/HABM - France Distribution [HUBERT], Slg. 2002, II-5275, Randnrn.
  • EuG, 15.01.2003 - T-99/01

    Mystery Drinks / OHMI - Karlsberg Brauerei (MYSTERY)

    Auszug aus EuG, 07.07.2005 - T-385/03
    31 Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Beurteilung der Ähnlichkeit der fraglichen Waren oder Dienstleistungen alle erheblichen Faktoren zu berücksichtigen, die das Verhältnis zwischen den Waren oder Dienstleistungen kennzeichnen, unter Einschluss insbesondere ihrer Art, ihres Verwendungszwecks und ihrer Nutzung sowie ihres Charakter als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren oder Dienstleistungen (vgl. Urteil des Gerichts vom 15. Januar 2003 in der Rechtssache T-99/01, Mystery Drinks/HABM - Karlsberg Brauerei [MYSTERY], Slg. 2003, II-43, Randnr. 39 und die zitierte Rechtsprechung).
  • EuG, 09.07.2003 - T-156/01

    Laboratorios RTB / OHMI - Giorgio Beverly Hills (GIORGIO AIRE)

    Auszug aus EuG, 07.07.2005 - T-385/03
    Das ist auch der Fall, wenn ein Bestandteil einer zusammengesetzten Marke für die in Frage stehenden Waren nicht nur nicht beschreibend ist, sondern auch einen wesentlichen Bedeutungsgehalt hat, der zu dem des anderen - den einander gegenüberstehenden Zeichen gemeinsamen - Bestandteils hinzutritt, und dadurch ein der Bedeutung nach verschiedenes Ganzes bildet (vgl. in diesem Sinne Urteil GIORGIO BEVERLY HILLS, Randnr. 49, und Urteil des Gerichts vom 9. Juli 2003 in der Rechtssache T-156/01, Laboratorios RTB/HABM - Giorgio Beverly Hills [GIORGIO AIRE], Slg. 2003, II-2789, Randnr. 80).
  • EuG, 23.10.2002 - T-104/01

    Oberhauser / OHMI - Petit Liberto (Fifties)

    Auszug aus EuG, 07.07.2005 - T-385/03
    In dieser Hinsicht ergebe sich aus dem Urteil des Gerichts vom 23. Oktober 2002 in der Rechtssache T-104/01 (Oberhauser/HABM - Petit Liberto [Fifties], Slg. 2002, II-4359, Randnr. 45 ff.), dass die beschreibenden Bestandteile bei der Beurteilung des von der Marke hervorgerufenen Eindrucks zu vernachlässigen seien.
  • EuG, 03.07.2003 - T-129/01

    Alejandro / OHMI - Anheuser-Busch (BUDMEN)

    Auszug aus EuG, 07.07.2005 - T-385/03
    44 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass das Publikum einen beschreibenden Bestandteil einer komplexen Marke im Allgemeinen nicht als unterscheidungskräftiges und dominierendes Merkmal des Gesamteindrucks dieser Marke ansehen wird (Urteile des Gerichts vom 3. Juli 2003 in der Rechtssache T-129/01, José Alejandro/HABM - Anheuser-Busch [BUDMEN], Slg. 2003, II-2251, Randnr. 53, und vom 6. Oktober 2004 in den verbundenen Rechtssachen T-117/03 bis T-119/03 und T-171/03, New Look/HABM - Naulover [NLSPORT, NLJEANS, NLACTIVE und NLCollection], noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 34).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus EuG, 07.07.2005 - T-385/03
    38 Was den Vergleich der einander gegenüberstehenden Zeichen betrifft, so ist bei der umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr auf den Gesamteindruck abzustellen, den die Zeichen hervorrufen, wobei insbesondere die sie unterscheidenden und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (Urteil des Gerichtshofes vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-251/95, Sabèl, Slg. 1997, I-6191, Randnr. 23).
  • EuG, 09.07.2003 - T-162/01

    Laboratorios RTB / OHMI - Giorgio Beverly Hills (GIORGIO BEVERLY HILLS)

    Auszug aus EuG, 07.07.2005 - T-385/03
    25 Nach dieser Rechtsprechung ist das Vorliegen von Verwechslungsgefahr umfassend zu beurteilen, und zwar entsprechend der Wahrnehmung des angesprochenen Verbrauchers und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Wechselbeziehung zwischen der Zeichenähnlichkeit und der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen (vgl. Urteil des Gerichts vom 9. Juli 2003 in der Rechtssache T-162/01, Laboratorios RTB/HABM - Giorgio Beverly Hills [GIORGIO BEVERLY HILLS], Slg. 2003, II-2821, Randnrn. 30 bis 33 und die zitierte Rechtsprechung).
  • EuG, 23.10.2002 - T-6/01

    Matratzen Concord / OHMI - Hukla Germany (MATRATZEN)

    Auszug aus EuG, 07.07.2005 - T-385/03
    Das ist dann der Fall, wenn dieser Bestandteil allein schon geeignet ist, das Bild dieser Marke, das das angesprochene Publikum im Gedächtnis behält, so zu prägen, dass alle übrigen Bestandteile der Marke in dem durch diese hervorgerufenen Gesamteindruck zu vernachlässigen sind (Urteil des Gerichts vom 23. Oktober 2002, Matratzen Concord/HABM - Hukla Germany [MATRATZEN], Slg. 2002, II-4335, Randnr. 33).
  • EuG, 18.10.2007 - T-425/03

    AMS / OHMI - American Medical Systems (AMS Advanced Medical Services) -

    Dazu gehören insbesondere deren Art, Verwendungszweck und Nutzung sowie ihre Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren oder Dienstleistungen (Urteil des Gerichtshofs vom 11. Mai 2006, Sunrider/HABM, C-416/04 P, Slg. 2006, I-4237, Randnr. 85; vgl. ferner Urteile des Gerichts vom 15. Januar 2003, Mystery Drinks/HABM - Karlsberg Brauerei [MYSTERY], T-99/01, Slg. 2003, II-43, Randnr. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 7. Juli 2005, Miles International/HABM - Biker Miles [Biker Miles], T-385/03, Slg. 2005, II-2665, Randnr. 31, und euroMASTER, oben angeführt in Randnr. 44, Randnr. 31).
  • EuGH, 01.06.2006 - C-324/05

    Plus Warenhandelsgesellschaft / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke -

    Sie stützt diesen Rechtsmittelgrund auf einen Vergleich zwischen dem angefochtenen Urteil und den Urteilen des Gerichts vom 6. Oktober 2004 in der Rechtssache T-356/02 (Vitakraft-Werke Wührmann/HABM - Krafft [VITAKRAFT], Slg. 2004, II-0000, Randnrn. 50 bis 57) und vom 7. Juli 2005 in der Rechtssache T-385/03 (Miles International /HABM - Biker Miles [Biker Miles], Slg. 2005, II-0000, Randnrn. 42, 43, 45 bis 49 und 51).
  • EuG, 28.04.2021 - T-284/20

    Klaus Berthold/ EUIPO - Thomann (HB Harley Benton) - Unionsmarke -

    In Bezug auf die in Klasse 25 des Abkommens von Nizza enthaltene herkömmliche Bekleidung wie diejenige, die von der angemeldeten Marke erfasst wird, hat das Gericht bereits entschieden, dass der Verbraucher von Waren dieser Art den in Rede stehenden Waren einen durchschnittlichen Aufmerksamkeitsgrad widmet, sofern es sich nicht um besonders teure Kleidungsstücke handelt oder diese Bekleidung einen erhöhten technologischen oder schützenden Charakter hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Oktober 2004, New Look/HABM - Naulover [NLSPORT, NLJEANS, NLACTIVE und NLCollection], T-117/03 bis T-119/03 und T-171/03, EU:T:2004:293, Rn. 43, und vom 7. Juli 2005, Miles International/HABM - Biker Miles [Biker Miles], T-385/03, EU:T:2005:276, Rn. 28 und 29).
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