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   BGH, 27.10.1988 - I ZR 29/87   

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https://dejure.org/1988,631
BGH, 27.10.1988 - I ZR 29/87 (https://dejure.org/1988,631)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1988 - I ZR 29/87 (https://dejure.org/1988,631)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1988 - I ZR 29/87 (https://dejure.org/1988,631)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    "Preiskampf" bei Schallplattenverkauf - Wettbewerbswidrigkeit von Verkäufen unter dem Einstandspreis - Freiheit des Unternehmers bei der Vornahme der Preisgestaltung - Gezielte Behinderung im Wettbewerb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1
    "Preiskampf"; Wettbewerbswidrigkeit des Angebots von Schallplatten unter Einstandspreis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 356
  • ZIP 1989, 187
  • MDR 1989, 325
  • GRUR 1990, 371
  • ZUM 1989, 196
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 22.02.1957 - I ZR 68/56

    Werbung durch Massenverteilung von Warenproben

    Auszug aus BGH, 27.10.1988 - I ZR 29/87
    Auf ihrer Grundlage begegnet die Annahme des Berufungsgerichts, es liege eine von der Beklagten jedenfalls mitverursachte wettbewerbswidrige Marktstörung vor, keinen rechtlichen Bedenken, und zwar um so weniger, als "Preiskämpfe" der hier zur Beurteilung stehenden Art wegen des ihnen zukommenden Aufmerksamkeits- und Werbewertes die Gefahr der Nachahmung - auch über den Bereich des Schallplattenmarktes hinaus - begründen und damit auch ganz allgemein zu Störungen des Leistungswettbewerbs führen können; auch solche mittelbaren Auswirkungen eines Wettbewerbsverhaltens sind aber nach ständiger Rechtsprechung in die Gesamtwürdigung der Frage seiner Zulässigkeit einzubeziehen (vgl. BGHZ 23, 365, 372 - SUWA; BGHZ 43, 278, 282 - Kleenex; BGH, Urt. v. 17.12.1976 - I ZR 77/75, GRUR 1977, 619, 621 WRP 1977, 183 - Eintrittsgeld; BGHZ 82, 375, 395 f - Brillen-Selbstabgabestellen I).

    Ein solches setzt jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs außer einem - hier gegebenen - rechtswidrigen Angriff eines Wettbewerbsteilnehmers zusätzlich voraus, daß diesem Angriff durch Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe nicht ausreichend gewehrt werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 7.6.1967 - Ib ZR 34/65, GRUR 1968, 382, 385 = WRP 1967, 363 - Favorit II; BGH, Urt. v. 22.1.1971 - I ZR 76/69, GRUR 1971, 259, 260 = WRP 1971, 222 - WAZ) und daß durch die Abwehrmaßnahme gegenüber dem angreifenden Konkurrenten nicht in Rechte oder berechtigte Interessen am Streit unbeteiligter Dritter eingegriffen wird (BGHZ 23, 365, 376 - SUWA; BGH, Urt. v. 2.2.1984 - I ZR 4/82, GRUR 1984, 461, 463 = WRP 1984, 321 - Kundenboykott).

  • BGH, 29.09.1982 - I ZR 88/80

    Wettbewerbswidrigkeit von Werbetätigkeiten eines Idealvereins;

    Auszug aus BGH, 27.10.1988 - I ZR 29/87
    Auch dieser Ausgangspunkt ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. BGH a.a.O. - Verkauf unter Einstandspreis I, GRUR S. 323; ferner BGH, Urt. v. 29.9.1982 - I ZR 88/80, GRUR 1983, 120, 125 = WRP 1983, 145 - ADAC-Verkehrsrechtsschutz); er wird auch von der Revision nicht in Frage gestellt.
  • BGH, 18.12.1981 - I ZR 34/80

    Brillen-Selbstabgabestellen I

    Auszug aus BGH, 27.10.1988 - I ZR 29/87
    Auf ihrer Grundlage begegnet die Annahme des Berufungsgerichts, es liege eine von der Beklagten jedenfalls mitverursachte wettbewerbswidrige Marktstörung vor, keinen rechtlichen Bedenken, und zwar um so weniger, als "Preiskämpfe" der hier zur Beurteilung stehenden Art wegen des ihnen zukommenden Aufmerksamkeits- und Werbewertes die Gefahr der Nachahmung - auch über den Bereich des Schallplattenmarktes hinaus - begründen und damit auch ganz allgemein zu Störungen des Leistungswettbewerbs führen können; auch solche mittelbaren Auswirkungen eines Wettbewerbsverhaltens sind aber nach ständiger Rechtsprechung in die Gesamtwürdigung der Frage seiner Zulässigkeit einzubeziehen (vgl. BGHZ 23, 365, 372 - SUWA; BGHZ 43, 278, 282 - Kleenex; BGH, Urt. v. 17.12.1976 - I ZR 77/75, GRUR 1977, 619, 621 WRP 1977, 183 - Eintrittsgeld; BGHZ 82, 375, 395 f - Brillen-Selbstabgabestellen I).
  • BGH, 31.01.1979 - I ZR 21/77

    Verkauf unter Einstandspreis I

    Auszug aus BGH, 27.10.1988 - I ZR 29/87
    Das Berufungsgericht ist rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, daß es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem Unternehmer im Rahmen der geltenden marktwirtschaftlich orientierten Wirtschaftsordnung grundsätzlich freisteht, seine Preisgestaltung in eigener Verantwortung vorzunehmen, und daß danach auch Verkäufe unter dem Einstandspreis zulässig sind, sofern nicht besondere, die Sittenwidrigkeit eines solchen Verhaltens begründende Umstände hinzutreten (vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 31.1.1979 - I ZR 21/77, GRUR 1979, 321, 322 = WRP 1979, 300 - Verkauf unter Einstandspreis I und Urt. v. 6.10.1983 - I ZR 39/83, GRUR 1984, 204, 206 = WRP 1984, 136 - Verkauf unter Einstandspreis II, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 26.02.1965 - Ib ZR 51/63

    Kleenex

    Auszug aus BGH, 27.10.1988 - I ZR 29/87
    Auf ihrer Grundlage begegnet die Annahme des Berufungsgerichts, es liege eine von der Beklagten jedenfalls mitverursachte wettbewerbswidrige Marktstörung vor, keinen rechtlichen Bedenken, und zwar um so weniger, als "Preiskämpfe" der hier zur Beurteilung stehenden Art wegen des ihnen zukommenden Aufmerksamkeits- und Werbewertes die Gefahr der Nachahmung - auch über den Bereich des Schallplattenmarktes hinaus - begründen und damit auch ganz allgemein zu Störungen des Leistungswettbewerbs führen können; auch solche mittelbaren Auswirkungen eines Wettbewerbsverhaltens sind aber nach ständiger Rechtsprechung in die Gesamtwürdigung der Frage seiner Zulässigkeit einzubeziehen (vgl. BGHZ 23, 365, 372 - SUWA; BGHZ 43, 278, 282 - Kleenex; BGH, Urt. v. 17.12.1976 - I ZR 77/75, GRUR 1977, 619, 621 WRP 1977, 183 - Eintrittsgeld; BGHZ 82, 375, 395 f - Brillen-Selbstabgabestellen I).
  • BGH, 07.06.1967 - Ib ZR 34/65

    Favorit II

    Auszug aus BGH, 27.10.1988 - I ZR 29/87
    Ein solches setzt jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs außer einem - hier gegebenen - rechtswidrigen Angriff eines Wettbewerbsteilnehmers zusätzlich voraus, daß diesem Angriff durch Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe nicht ausreichend gewehrt werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 7.6.1967 - Ib ZR 34/65, GRUR 1968, 382, 385 = WRP 1967, 363 - Favorit II; BGH, Urt. v. 22.1.1971 - I ZR 76/69, GRUR 1971, 259, 260 = WRP 1971, 222 - WAZ) und daß durch die Abwehrmaßnahme gegenüber dem angreifenden Konkurrenten nicht in Rechte oder berechtigte Interessen am Streit unbeteiligter Dritter eingegriffen wird (BGHZ 23, 365, 376 - SUWA; BGH, Urt. v. 2.2.1984 - I ZR 4/82, GRUR 1984, 461, 463 = WRP 1984, 321 - Kundenboykott).
  • BGH, 25.10.1974 - I ZR 8/74

    Preisgarantie

    Auszug aus BGH, 27.10.1988 - I ZR 29/87
    Zwar hat der Bundesgerichtshof unter bestimmten, hier nicht gegebenen tatsächlichen Voraussetzungen eine "Preisgarantie" mit einem bedingten und befristeten Rücktrittsrecht für den Käufer als wettbewerbsrechtlich unbedenklich angesehen (BGH, Urt. v. 25.10.1974 - I ZR 8/74, GRUR 1975, 553, 554 = WRP 1975, 37 - Preisgarantie).
  • BGH, 17.12.1976 - I ZR 77/75

    Sittenwidrigkeit von Eintrittsgeldern als Gegenleistung für den Verbleib im

    Auszug aus BGH, 27.10.1988 - I ZR 29/87
    Auf ihrer Grundlage begegnet die Annahme des Berufungsgerichts, es liege eine von der Beklagten jedenfalls mitverursachte wettbewerbswidrige Marktstörung vor, keinen rechtlichen Bedenken, und zwar um so weniger, als "Preiskämpfe" der hier zur Beurteilung stehenden Art wegen des ihnen zukommenden Aufmerksamkeits- und Werbewertes die Gefahr der Nachahmung - auch über den Bereich des Schallplattenmarktes hinaus - begründen und damit auch ganz allgemein zu Störungen des Leistungswettbewerbs führen können; auch solche mittelbaren Auswirkungen eines Wettbewerbsverhaltens sind aber nach ständiger Rechtsprechung in die Gesamtwürdigung der Frage seiner Zulässigkeit einzubeziehen (vgl. BGHZ 23, 365, 372 - SUWA; BGHZ 43, 278, 282 - Kleenex; BGH, Urt. v. 17.12.1976 - I ZR 77/75, GRUR 1977, 619, 621 WRP 1977, 183 - Eintrittsgeld; BGHZ 82, 375, 395 f - Brillen-Selbstabgabestellen I).
  • BGH, 02.02.1984 - I ZR 4/82

    Kundenboykott

    Auszug aus BGH, 27.10.1988 - I ZR 29/87
    Ein solches setzt jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs außer einem - hier gegebenen - rechtswidrigen Angriff eines Wettbewerbsteilnehmers zusätzlich voraus, daß diesem Angriff durch Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe nicht ausreichend gewehrt werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 7.6.1967 - Ib ZR 34/65, GRUR 1968, 382, 385 = WRP 1967, 363 - Favorit II; BGH, Urt. v. 22.1.1971 - I ZR 76/69, GRUR 1971, 259, 260 = WRP 1971, 222 - WAZ) und daß durch die Abwehrmaßnahme gegenüber dem angreifenden Konkurrenten nicht in Rechte oder berechtigte Interessen am Streit unbeteiligter Dritter eingegriffen wird (BGHZ 23, 365, 376 - SUWA; BGH, Urt. v. 2.2.1984 - I ZR 4/82, GRUR 1984, 461, 463 = WRP 1984, 321 - Kundenboykott).
  • BGH, 06.10.1983 - I ZR 39/83

    Verkauf unter Einstandspreis II

    Auszug aus BGH, 27.10.1988 - I ZR 29/87
    Das Berufungsgericht ist rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, daß es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem Unternehmer im Rahmen der geltenden marktwirtschaftlich orientierten Wirtschaftsordnung grundsätzlich freisteht, seine Preisgestaltung in eigener Verantwortung vorzunehmen, und daß danach auch Verkäufe unter dem Einstandspreis zulässig sind, sofern nicht besondere, die Sittenwidrigkeit eines solchen Verhaltens begründende Umstände hinzutreten (vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 31.1.1979 - I ZR 21/77, GRUR 1979, 321, 322 = WRP 1979, 300 - Verkauf unter Einstandspreis I und Urt. v. 6.10.1983 - I ZR 39/83, GRUR 1984, 204, 206 = WRP 1984, 136 - Verkauf unter Einstandspreis II, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 22.01.1971 - I ZR 76/69

    Grenzen der guten Sitten bei der Abwehr eines unlauteren Wettbewerbers - Anzeigen

  • BGH, 20.11.2003 - I ZR 151/01

    20 Minuten Köln

    Damit soll im Interesse der betroffenen Wettbewerber, in dem sich das Interesse der Allgemeinheit am Bestand des Wettbewerbs widerspiegelt, auch in Fällen, in denen eine gezielte Verdrängungsabsicht nicht vorliegt, verhindert werden, daß durch ein systematisches Verschenken von Waren oder durch einen Verkauf unter Einstandspreis der Wettbewerbsbestand gefährdet wird (vgl. BGH, Urt. v. 27.10.1988 - I ZR 29/87, GRUR 1990, 371, 372 = WRP 1989, 468 - Preiskampf).
  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 144/03

    10 % billiger

    Auch der Verkauf unterhalb des Einstandspreises ist nicht grundsätzlich, sondern nur bei Vorliegen besonderer Umstände wettbewerbswidrig (BGH, Urt. v. 31.1.1979 - I ZR 21/77, GRUR 1979, 321, 322 - Verkauf unter Einstandspreis I; Urt. v. 27.10.1988 - I ZR 29/87, GRUR 1990, 371, 372 = WRP 1989, 468 - Preiskampf m.w.N.).

    Die niemals auszuschließende Möglichkeit, dass ein an sich erlaubtes günstiges Angebot durch ein noch niedrigeres eines Mitbewerbers unterboten wird, stellt als solche keinen Umstand dar, der die Wettbewerbswidrigkeit begründen könnte (vgl. BGH GRUR 1990, 371, 372 - Preiskampf).

  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 48/06

    Küchentiefstpreis-Garantie

    Auch der Verkauf unterhalb des Einstandspreises ist nicht grundsätzlich, sondern nur beim Vorliegen besonderer Umstände wettbewerbswidrig (BGH, Urt. v. 31.1.1979 - I ZR 21/77, GRUR 1979, 321, 322 - Verkauf unter Einstandspreis I; Urt. v. 27.10.1988 - I ZR 29/87, GRUR 1990, 371, 372 = WRP 1989, 468 - Preiskampf; BGH GRUR 2006, 596 Tz. 13 - 10% billiger).

    Eine solche allgemeine Marktbehinderung liegt dann vor, wenn eine Preisunterbietung sachlich nicht gerechtfertigt ist und dazu führen kann, dass Mitbewerber vom Markt verdrängt werden und der Wettbewerb dadurch auf diesem Markt völlig oder nahezu aufgehoben wird (vgl. BGH GRUR 1979, 321, 323 - Verkauf unter Einstandspreis I; BGHZ 85, 84, 95 - ADAC-Verkehrsrechtsschutz; BGH GRUR 1990, 371, 372 - Preiskampf).

  • BGH, 12.11.2002 - KVR 5/02

    Zur Kartellrechtswidrigkeit des nicht nur gelegentlichen Verkaufs unter

    Aus diesem Grund hat das Bundeskartellamt in seiner Bekanntmachung Nr. 147/2000 (Abschnitt B. 4. - abgedr. in Frankfurter Kommentar zum GWB aaO T A IV S. 32 ff.) zutreffend (kritisch aber Rixen in Frankfurter Kommentar aaO § 20 Rdn. 370; Markert in Immenga/Mestmäcker aaO § 20 Rdn. 307) und im Einklang mit der nationalen Rechtsprechung (vgl. BGH, Urt. v. 27.10.1988 - I ZR 29/87, WuW/E 2547, 2552 - Preiskampf; BGHZ 111, 188 ff., 191 - Anzeigenpreis I) und der Entscheidungspraxis des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (vgl. etwa EuGH, Urt. v. 3.7.1991 - Rs. C-62/86, Slg. 1991, I-3359 ff. - AKZO; Urt. v. 14.11.1996 - Rs. C-333/94, Slg. 1996, I-5951, 6012 - Tetra Pak) in Anerkennung des grundsätzlich bestehenden Rechts auch eines marktstarken Unternehmens, Abwehrmaßnahmen gegen unfaire Preis-praktiken von Konkurrenzunternehmen zu ergreifen, ausgesprochen, daß der Eintritt in die Preise des Wettbewerbers, selbst wenn er zur Abwehr vorgenommen wird, jedenfalls dann nicht mehr sachlich gerechtfertigt ist, wenn es sich um rechtswidrige Wettbewerbspreise handelt.
  • BGH, 22.05.2003 - I ZR 185/00

    "Foto-Aktion"; Wettbewerbswidriges Anlocken durch Abgabe von Farbbildabzügen zu

    cc) Eine wettbewerbswidrige Behinderung von Mitbewerbern, die Fotoarbeiten anbieten, durch das nahezu unentgeltliche Angebot solcher Leistungen im Sinne einer sog. allgemeinen Marktverstopfung (vgl. dazu BGHZ 114, 82, 84 - Motorboot-Fachzeitschrift; BGH, Urt. v. 27.10.1988 - I ZR 29/87, GRUR 1990, 371, 372 = WRP 1989, 468 - Preiskampf; Urt. v. 29.6.2000 - I ZR 128/98, GRUR 2001, 80, 81 = WRP 2000, 1394 - ad-hoc-Meldung) hat der Beklagte nicht behauptet.
  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 71/88

    Anzeigenpreis I - Verdrängungswettbewerb

    kurzfristig und aus besonderem Anlaß - kostenunterschreitende Preise anbietet, um unter Mißachtung kaufmännischer Kalkulationsgrundsätze Mitbewerber vom Markt zu verdrängen (RGZ 134, 342, 350 ff. - Benrather Tankstelle; Urt. v. 31.1.1979 - I ZR 21/77, GRUR 1979, 321, 323 - Verkauf unter Einstandspreis I; Urt. v. 10.12.1985 KZR 22/85, BGHZ 96, 337, 347 [BGH 10.12.1985 - KZR 22/85] = GRUR 1986, 397, 399 - Abwehrblatt II; Urt. v. 27.10.1988 - I ZR 29/87, WRP 1989, 468, 469 - Preiskampf).

    Ein wettbewerbsrechtlich zulässiges Abwehrverhalten setzt außer einem hier gegebenen - rechtswidrigen Angriff eines Wettbewerbsteilnehmers zusätzlich voraus, daß durch die Abwehrmaßnahmen gegenüber dem angreifenden Konkurrenten nicht in Rechte oder berechtigte Interessen Dritter eingegriffen wird (BGHZ 23, 365, 376 - Suwa; BGH, Urt. v. 2.2.1984 - I ZR 4/82, GRUR 1984, 461, 463 - Kundenboykott) und daß diesem Angriff durch Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe nicht ausreichend gewehrt werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 7.6.1967 - Ib ZR 34/65, GRUR 1968, 382, 385 - Favorit II; Urt. v. 22.1.1971 I ZR 76/69, GRUR 1971, 259, 260 - W.A. Z.; Urt. v. 27.10.1989 - I ZR 29/87, WRP 1989, 468, 471 - Preiskampf).

  • OLG Naumburg, 27.08.1996 - 9 U 125/96

    Preisreduktion für eine 14tägig erscheinende Fernsehzeitschrift; Nicht

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  • BGH, 04.04.1995 - KZR 34/93

    "Hitlisten-Platten"; Prozeßführungsbefugnis eines Verbandes; Ausnutzung

    Bei der Beurteilung von Verkäufen unter dem Einstandspreis anhand des § 26 Abs. 4 GWB ist - gerade auch im Hinblick auf den Gesetzeszweck, die Freiheit des Wettbewerbs zu sichern - davon auszugehen, daß es dem Unternehmer im Rahmen der geltenden marktwirtschaftlich orientierten Wirtschaftsordnung grundsätzlich freisteht, seine Preisgestaltung in eigener Verantwortung vorzunehmen (vgl. BGHZ 28, 54, 60 - Direktverkäufe; BGH, Urt. v. 27.10.1988 - I ZR 29/87, WuW/E 2547, 2549 - Preiskampf m.w.N.).
  • BGH, 20.11.2003 - I ZR 120/00

    Vertrieb von Gratiszeitung nicht wettbewerbswidrig

    Damit soll im Interesse der betroffenen Wettbewerber, in dem sich das Interesse der Allgemeinheit am Bestand des Wettbewerbs widerspiegelt, auch in Fällen, in denen eine gezielte Verdrängungsabsicht nicht vorliegt, verhindert werden, daß durch ein systematisches Verschenken von Waren oder durch einen Verkauf unter Einstandspreis der Wettbewerbsbestand gefährdet wird (vgl. BGH, Urt. v. 27.10.1988 - I ZR 29/87, GRUR 1990, 371, 372 = WRP 1989, 468 - Preiskampf).
  • OLG Karlsruhe, 28.05.2003 - 6 U 195/02

    Unlauterer Wettbewerb: Wettbewerbswidrigkeit der dauerhaften Unterbietung von

    Das Unterbieten von Konkurrenzpreisen ist aus wettbewerbsrechtlicher Sicht grundsätzlich selbst dann nicht zu beanstanden, wenn vorübergehend einzelne Artikel unter den eigenen Einstandspreisen abgegeben werden (vgl. BGH GRUR 1979, 321, 322 - "Verkauf unter Einstandspreis I"; BGH GRUR 1984, 204, 206 - "Verkauf unter Einstandspreis II"; BGH GRUR 1990, 371, 372 - "Preiskampf"; BGH GRUR 1990, 685, 686 - "Anzeigenpreis I"; BGH GRUR 1990, 687, 688 - "Anzeigenpreis II").
  • KG, 30.10.1998 - 5 U 5317/98

    Wettbewerbswidrigkeit der Verlängerung eines Zeitraums für die Gewährung von

  • BGH, 16.02.1989 - I ZR 72/87

    Vermögensberater

  • VK Bund, 20.12.1999 - VK 1-29/99

    Lagerhaltung, Versand und EDV-technische Verarbeitung von Informations- und

  • OLG Köln, 25.10.2007 - 6 W 158/07

    Gezielte Behinderung durch Preisunterbietung §§ 3, 4 Nr. 10 UWG

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2012 - U (Kart) 20/11

    Anspruch eines Schilderprägers gegen den Eigentümer des gegenüberliegenden

  • LG Köln, 17.09.2007 - 33 O 288/07

    Gezielte Behinderung durch Preisunterbietung §§ 3, 4 Nr. 10 UWG

  • OLG München, 08.10.1996 - 29 U 2209/96

    Streit über die Wettbewerbswidrigkeit einer Billigpreisaktion; Freiheit der

  • OLG Hamburg, 25.02.1999 - 3 U 261/98

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer kurzfristigen Preissenkung für eine

  • LG Köln, 17.09.2007 - 33 O 288/06

    Gezielte Behinderung durch Preisunterbietung §§ 3, 4 Nr. 10 UWG

  • OLG Stuttgart, 27.04.1998 - 2 U 14/98
  • LG Bonn, 04.09.2003 - 14 O 110/03

    Unterlassungsanspruch betr. Hauptpflicht aus Vertrag; Universaldienstleistung;

  • LG Coburg, 11.04.2002 - 1 HKO 98/01

    Einstandspreis: Verkäufe darunter wettbewerbswidrig

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