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   EuGH, 25.10.1977 - 26/76   

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https://dejure.org/1977,65
EuGH, 25.10.1977 - 26/76 (https://dejure.org/1977,65)
EuGH, Entscheidung vom 25.10.1977 - 26/76 (https://dejure.org/1977,65)
EuGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1977 - 26/76 (https://dejure.org/1977,65)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • EU-Kommission PDF

    Metro / Kommission

    URTEIL DES GERICHTSHOFES

  • EU-Kommission

    Metro / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Verkauf von Geräten der Unterhaltungselektronik im Gemeinsamen Markt; Vorgehen gegen Entscheidungen der Kommission; Zulassung als Großhändler; Verbot der Belieferung gewerblicher Endverbraucher; Vorliegen einer beherrschenden Stellung; Freiheit des Wettbewerbs zugunsten ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 85 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 85 Abs. 1
    URTEIL DES GERICHTSHOFES

  • datenbank.nwb.de

    Verkauf von Geräten der Unterhaltungselektronik im Gemeinsamen Markt; Vorgehen gegen Entscheidungen der Kommission; Zulassung als Großhändler; Verbot der Belieferung gewerblicher Endverbraucher; Vorliegen einer beherrschenden Stellung; Freiheit des Wettbewerbs zugunsten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 1978, 254
 
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Wird zitiert von ... (152)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 08.03.1972 - 42/71

    Nordgetreide GmbH & Co. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.10.1977 - 26/76
    Für die Zulässigkeit der Klage komme es nach dieser Rechtsprechung auf die Rechtsnatur des begehrten, aber abgelehnten Aktes an (Urteile vom 8. März 1972, Rechtssache 42/71, Nordgetreide/Kommission, Slg. 110; 1. März 1966, Rechtssache 48/65, Lütticke, Slg. 27; 18. November 1970, Rechtssache 15/70, Chevalley, Slg. 975).
  • EuGH, 01.03.1966 - 48/65

    Lütticke / Kommission EWG

    Auszug aus EuGH, 25.10.1977 - 26/76
    Für die Zulässigkeit der Klage komme es nach dieser Rechtsprechung auf die Rechtsnatur des begehrten, aber abgelehnten Aktes an (Urteile vom 8. März 1972, Rechtssache 42/71, Nordgetreide/Kommission, Slg. 110; 1. März 1966, Rechtssache 48/65, Lütticke, Slg. 27; 18. November 1970, Rechtssache 15/70, Chevalley, Slg. 975).
  • EuGH, 18.11.1970 - 15/70

    Chevalley / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.10.1977 - 26/76
    Für die Zulässigkeit der Klage komme es nach dieser Rechtsprechung auf die Rechtsnatur des begehrten, aber abgelehnten Aktes an (Urteile vom 8. März 1972, Rechtssache 42/71, Nordgetreide/Kommission, Slg. 110; 1. März 1966, Rechtssache 48/65, Lütticke, Slg. 27; 18. November 1970, Rechtssache 15/70, Chevalley, Slg. 975).
  • EuGH, 13.07.1966 - 56/64

    Consten und Grundig / Kommission EWG

    Auszug aus EuGH, 25.10.1977 - 26/76
    Hierzu ergebe die Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 13. Juli 1966, verbundene Rechtssachen 56 und 58/64, Grundig Consten/Kommission, Slg. 1966, 321), daß die Kommission bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu schwierigen Wertungen wirtschaftlicher Sachverhalte gezwungen sei und die gerichtliche Nachprüfung dieser Wertungen dem Rechnung tragen und sich deshalb auf die Richtigkeit der ihnen zugrunde liegenden Tatsachen und deren Subsumtion unter die Begriffe des geltenden Rechts beschränken müsse.
  • BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 2728/13

    Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen das OMT-Programm der

    Da der Gerichtshof den Organen der Europäischen Union bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben stets einen weiten Einschätzungs- und Ermessensspielraum zuerkennt und nur die Einhaltung äußerster Grenzen ("offensichtlicher Irrtum", "Ermessensmissbrauch", "Grenzen des Ermessensspielraums") überprüft (vgl. EuGH, Urteil vom 25. Mai 1978, Racke, 136/77, Slg. 1978, S. 1245, Rn. 4; Urteil vom 29. Oktober 1980, Roquette Frères/Rat, 138/79, Slg. 1980, S. 3333, Rn. 25; Urteil vom 25. Oktober 1977, Metro/Kommission, 26/76, Slg. 1977, S. 1875, Rn. 50; Urteil vom 17. Dezember 1981, De Hoe/Kommission, C-151/80, Slg. 1981, S. 3161, Rn. 9; Urteil vom 22. April 1999, Kernkraftwerke Lippe-Ems/Kommission, C-161/97 P, Slg. 1999, I-2057, Rn. 97; Urteil vom 11. Februar 2010, Hoesch Metals and Alloys, C-373/08, Slg. 2010, I-951, Rn. 61 f.), hat er auf der Ebene der Kompetenzausübung den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Art. 5 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 EUV) als begrenzendes Korrektiv entfaltet (vgl. EuGH, Urteil vom 20. Februar 1979, Buitoni, 122/78, Slg. 1979, S. 677, Rn. 16/18; Urteil vom 17. Mai 1984, Denkavit Nederland, 15/83, Slg. 1984, S. 2171, Rn. 25 ff.; Urteil vom 13. November 1990, FEDESA, C-331/88, Slg. 1990, I-4023, Rn. 13; Urteil vom 5. Oktober 1994, Crispoltoni, C-133, 300 und 362/93, Slg. 1994, I-4863, Rn. 41; Urteil vom 8. Juni 2010, Vodafone, C-58/08, Slg. 2010, I-4999, Rn. 51 ff.; Urteil vom 12. Mai 2011, Luxemburg/Parlament und Rat, C-176/09, Slg. 2011, I-3727, Rn. 61 ff.; Urteil vom 18. Juni 2015, Estland/Parlament und Rat, C-508/13, EU:C:2015:403, Rn. 28 ff.;Trstenjak/Beysen, EuR 2012, S. 265 ).
  • OLG Düsseldorf, 05.04.2017 - Kart 13/15

    Kartellrechtswidrigkeit des Verbots an Vertragshändler, vertragsgebundene Ware

    Das ist darauf zurückzuführen, dass selektive Vertriebssysteme notwendigerweise zum einen eine auf anerkannte Wiederverkäufer (und Endkunden) beschränkte Weiterverkaufserlaubnis (vgl. EuGH, Urteil v. 25. Oktober 1977 - Rs. 26/76 , Slg. 1977, 1875 = GRUR Int. 1978, 254 [257], Rz. 27 - Metro I ) und zum anderen auch eine Beschränkung des Preiswettbewerbs implizieren, weil sich die von den zugelassenen Vertragshändlern (Fachhändlern) angewandten Preise zwangsläufig innerhalb einer Spanne bewegen, die weit enger ist als sie es bei einem Wettbewerb zwischen Vertragshändlern und sonstigen (nicht spezialisierten) Händlern sein könnte (vgl. EuGH, Urteil v. 25. Oktober 1983 - Rs. 107/82 , Slg. 1983, 3151 = GRUR Int. 1984, 28 [30], Rz. 42 - AEG-Telefunken ./. Kommission ).

    In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof festgestellt, dass die Organisation eines solchen Vertriebsnetzes nicht unter das Verbot des Art. 101 Abs. 1 AEUV fällt, sofern die Auswahl der Wiederverkäufer anhand objektiver Gesichtspunkte qualitativer Art erfolgt, die einheitlich für alle in Betracht kommenden Wiederverkäufer festgelegt und ohne Diskriminierung angewendet werden (vgl. in diesem Sinne EuGH, Urteil v. 13. Oktober 2011 - C-439/09 , Slg. 2011, I-9419 = WuW/E EU-R 2163, Rz. 41 - Pierre Fabre Dermo-Cosmétique ; Urteil v. 25. Oktober 1977 - Rs. 26/76 , Slg. 1977, 1875 = GRUR Int. 1978, 254 [256], Rz. 20 - Metro I ), sofern die Eigenschaften des fraglichen Erzeugnisses zur Wahrung seiner Qualität und zur Gewährleistung seines richtigen Gebrauchs ein solches Vertriebsnetz erfordern und sofern die festgelegten Kriterien schließlich nicht über das erforderliche Maß hinausgehen (vgl. in diesem Sinne EuGH, Urteil v. 13. Oktober 2011 - C-439/09 , Slg. 2011, I-9419 = WuW/E EU-R 2163, Rz. 41 - Pierre Fabre Dermo-Cosmétique ; Urteil v. 11. Dezember 1980 - Rs. 31/80 , Slg. 1980, 3775 = GRUR Int. 1981, 315 [316], Rz. 16 - L´Oreal ).

  • OLG Frankfurt, 12.07.2018 - 11 U 96/14

    Zulässigkeit pauschales Internet-Plattformverbot im Selektivvertrieb - Coty II

    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH, die dieser auch im Vorlageverfahren bekräftigt hat, stellen deshalb selektive Vertriebsvereinbarungen dann einen mit Art. 101 Abs. 1 AEUV vereinbaren Bestandteil des Wettbewerbs dar, wenn die Auswahl der Wiederverkäufer anhand objektiver Gesichtspunkte qualitativer Art erfolgt, die einheitlich für alle in Betracht kommenden Wiederverkäufer festgelegt und ohne Diskriminierung angewendet werden, sofern die Eigenschaften des fraglichen Erzeugnisses zur Wahrung seiner Qualität und zur Gewährleistung seines richtigen Gebrauchs ein solches Vertriebsnetz erfordern und sofern die festgelegten Kriterien schließlich nicht über das erforderliche Maß hinausgehen (Vorlageverfahren Rdnr. 22; Urteil vom 13.10.2011, C-439/09 - Pierre Fabre, Rdnr. 41; Urteil vom 11.12.1980, Rechtssache 31/80 - l'Oréal, Rdnr. 15, 16; Urteil vom 25.10.1977, Rechtssache 26/76 - Metro I, Rdnr. 20).
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