Rechtsprechung
   BPatG, 28.09.2011 - 26 W (pat) 44/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,20432
BPatG, 28.09.2011 - 26 W (pat) 44/10 (https://dejure.org/2011,20432)
BPatG, Entscheidung vom 28.09.2011 - 26 W (pat) 44/10 (https://dejure.org/2011,20432)
BPatG, Entscheidung vom 28. September 2011 - 26 W (pat) 44/10 (https://dejure.org/2011,20432)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,20432) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Frage des Verstoßes der Eintragung der Wort-Bild-Marke "FICKEN" gegen die guten Sitten; Frage der Rechtmäßigkeit der Zurückweisung einer die Angabe "FICKEN" enthaltenden Wort-Bild-Marke wegen der Eignung zum Erregen eines Ärgernisses

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "FICKEN LIQUORS" - keine Sittenwidrigkeit

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "FICKEN LIQUORS" - keine Sittenwidrigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "FICKEN LIQUORS" - keine Sittenwidrigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • GRUR-Prax 2012, 87
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BPatG, 21.09.2005 - 26 W (pat) 244/02

    Die Eintragung der angemeldeten Marke "Ficke" verstößt nicht gegen die guten

    Auszug aus BPatG, 28.09.2011 - 26 W (pat) 44/10
    Der in der Entscheidung zur Marke "Ficke" (BPatG PAVIS PROMA, 26 W (pat) 244/02, Beschluss vom 21.09.2005) zum Ausdruck gekommenen Wertung vermöge die Markenstelle nicht zu folgen.

    Die angemeldete Marke verletzt hingegen nach Ansicht des Senats das durch die seit Jahrzehnten fortgeschrittene Liberalisierung der Anschauungen über Sitte und Moral beeinflusste Scham- und Sittlichkeitsempfinden des Allgemeinverkehrs, an den sich die beanspruchten Waren wenden, nicht - wie es für eine Schutzversagung erforderlich wäre - in völlig unerträglicher Art und Weise, da sie über eine bloße Geschmacklosigkeit hinaus keine sexuellen Aussagen enthält, die massiv - z. B. geschlechtsspezifisch - diskriminierend und/oder die Menschenwürde beeinträchtigend sind bzw. ernsthaft so verstanden werden können (BGH GRUR 1995, 592, 595 - Busengrapscher; BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 107/97 - Schenkelspreizer; BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 244/02 - Ficke).

  • BPatG, 03.08.2011 - 26 W (pat) 116/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "FICKEN" - keine unerträgliche Verletzung des Scham-

    Auszug aus BPatG, 28.09.2011 - 26 W (pat) 44/10
    Wegen der Gründe hierfür wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Begründung des in der Sache 26 W (pat) 116/10 ergangenen Senatsbeschlusses vom 3. August 2011 bezüglich der Wortmarke "FICKEN" verwiesen (veröffentlicht in juris).
  • BGH, 18.05.1995 - I ZR 91/93

    Busengrapscher - Sittliche Anstößigkeit

    Auszug aus BPatG, 28.09.2011 - 26 W (pat) 44/10
    Die angemeldete Marke verletzt hingegen nach Ansicht des Senats das durch die seit Jahrzehnten fortgeschrittene Liberalisierung der Anschauungen über Sitte und Moral beeinflusste Scham- und Sittlichkeitsempfinden des Allgemeinverkehrs, an den sich die beanspruchten Waren wenden, nicht - wie es für eine Schutzversagung erforderlich wäre - in völlig unerträglicher Art und Weise, da sie über eine bloße Geschmacklosigkeit hinaus keine sexuellen Aussagen enthält, die massiv - z. B. geschlechtsspezifisch - diskriminierend und/oder die Menschenwürde beeinträchtigend sind bzw. ernsthaft so verstanden werden können (BGH GRUR 1995, 592, 595 - Busengrapscher; BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 107/97 - Schenkelspreizer; BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 244/02 - Ficke).
  • BPatG, 25.06.2002 - 24 W (pat) 140/01
    Auszug aus BPatG, 28.09.2011 - 26 W (pat) 44/10
    Maßgeblich ist hierbei die Auffassung des angesprochenen Publikums in seiner Gesamtheit, wobei die weder übertrieben laxe noch besonders feinfühlige Meinung des durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers entscheidet (BPatG PAVIS PROMA - 24 W (pat) 140/01 - Dalai Lama; BPatG Mitt.
  • BPatG, 01.04.2010 - 27 W (pat) 41/10

    FickShui - Markenbeschwerdeverfahren - "FickShui (Wort-Bild-Marke)" - Schutz

    Auszug aus BPatG, 28.09.2011 - 26 W (pat) 44/10
    Zu der von der Markenstelle angesprochenen Frage einer "staatlichen Monopolisierung" des Markenwortes wird auf die Ausführungen in der Entscheidung BPatG PAVIS PROMA 27 W (pat) 41/10 - Fick Shui Bezug genommen, denen sich der Senat anschließt.
  • BPatG, 26.11.1997 - 26 W (pat) 107/97

    Markenschutz - Schutzunfähigkeit wegen Verstoßes gegen die guten Sitten

    Auszug aus BPatG, 28.09.2011 - 26 W (pat) 44/10
    Die angemeldete Marke verletzt hingegen nach Ansicht des Senats das durch die seit Jahrzehnten fortgeschrittene Liberalisierung der Anschauungen über Sitte und Moral beeinflusste Scham- und Sittlichkeitsempfinden des Allgemeinverkehrs, an den sich die beanspruchten Waren wenden, nicht - wie es für eine Schutzversagung erforderlich wäre - in völlig unerträglicher Art und Weise, da sie über eine bloße Geschmacklosigkeit hinaus keine sexuellen Aussagen enthält, die massiv - z. B. geschlechtsspezifisch - diskriminierend und/oder die Menschenwürde beeinträchtigend sind bzw. ernsthaft so verstanden werden können (BGH GRUR 1995, 592, 595 - Busengrapscher; BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 107/97 - Schenkelspreizer; BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 244/02 - Ficke).
  • BGH, 18.09.1963 - Ib ZB 21/62

    Eintragung des Warenzeichens 718 986 "K. L. Schweizer" für die Ware "Schweizer

    Auszug aus BPatG, 28.09.2011 - 26 W (pat) 44/10
    Gegen die guten Sitten verstoßen Marken, die das Empfinden eines beachtlichen Teils der beteiligten Verkehrskreise zu verletzen geeignet sind, indem sie sittlich, politisch oder religiös anstößig wirken oder eine grobe Geschmacksverletzung enthalten (BGH GRUR 1964, 136, 137 - Schweizer).
  • BGH, 02.10.2012 - I ZB 89/11

    READY TO FUCK

    Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass das Bundespatentgericht von einem unzutreffenden rechtlichen Maßstab bei der Prüfung ausgegangen ist, ob die angemeldete Wort-Bild-Marke gegen die guten Sitten verstößt (aA Holzbach, GRUR-Prax 2012, 87).
  • BPatG, 18.12.2012 - 27 W (pat) 22/12

    Markenlöschungsbeschwerdeverfahren - "headfuck" (Wort-Bildmarke) -

    Derbe und geschmacklose Ausdrücke können zwar noch eintragungsfähig sein, da eine ästhetische Prüfung auf Anforderungen des guten Geschmacks nicht Gegenstand des markenrechtlichen Eintragungsverfahrens ist (BPatG GRUR-Prax 2012, 87 - Ficken Liquors; BPatG Beschl. v. 3.8.2011 - 26 W (pat) 116/10, BeckRS 2011, 21631 - Ficken).

    Anders als das Wort "ficken" kann "Headfuck" nicht die Vorstellung hervorrufen, der Anbieter der beanspruchten Waren und Dienstleistungen habe seien Familiennamen als Marke schützen lassen (so BPatG BeckRS 2011, 21631 - Ficken; GRUR-Prax 2012, 87 - Ficken Liquors).

    Der von Holzbach (GRUR-Prax 2012, 87) konstruierte Gegensatz in der Rechtsprechung verschiedener Senate des Bundespatentgerichts besteht insoweit nicht.

  • BPatG, 09.09.2013 - 27 W (pat) 534/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "ZUR Ritze (Wort-Bild-Marke)" - Sittenwidrigkeit

    Auch kann es wie "Ficken" ein Familienname sein (vgl. BPatG BeckRS 2011, 21631 - Ficken; GRUR-Prax 2012, 87 - Ficken Liquors).

    Selbst derbe und geschmacklose Ausdrücke und Darstellungen können zwar noch eintragungsfähig sein, da eine ästhetische Prüfung auf Anforderungen des guten Geschmacks nicht Gegenstand des markenrechtlichen Eintragungsverfahrens ist (BPatG GRUR-Prax 2012, 87 - Ficken Liquors; BPatG Beschl. v. 3.8.2011 - 26 W (pat) 116/10, BeckRS 2011, 21631 - Ficken).

  • BPatG, 09.09.2013 - 27 W (pat) 535/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Zur Ritze" - keine Sittenwidrigkeit

    Selbst derbe und geschmacklose Ausdrücke können noch eintragungsfähig sein, da eine ästhetische Prüfung auf Anforderungen des guten Geschmacks nicht Gegenstand des markenrechtlichen Eintragungsverfahrens ist (BPatG GRUR-Prax 2012, 87 - Ficken Liquors; BPatG Beschl. v. 3.8.2011 - 26 W (pat) 116/10, BeckRS 2011, 21631 - Ficken).

    Wie das Wort "ficken" kann auch "Ritze" auch ein Familienname sein (vgl. BPatG BeckRS 2011, 21631 - Ficken; GRUR-Prax 2012, 87 - Ficken Liquors).

  • BPatG, 29.11.2021 - 26 W (pat) 502/20
    aaa) Zunächst ist die angemeldete Wortkombination - wie dargelegt - trotz des Eingangsworts "fucking" kein vulgär-sexueller Begriff, der als vulgärsprachlicher Ausdruck für eine Sexualpraktik oder wegen eines sonstigen sexuellen Bezugs das Sittlichkeitsgefühl eines erheblichen, zu respektierenden Personenkreises verletzt (vgl. zurückweisende Entscheidungen EuG v. 14.11.2013 (T 52/13) - FICKEN; BPatG 27 W (pat) 22/12 - headfuck; BPatG (26 W (pat) 31/10) - ARSCHLECKEN24; vgl. andererseits stattgebende Entscheidungen 26 W (pat) 116/10 - Ficken und 26 W (pat) 44/10 - FICKEN LIQUORS; an den beiden letztgenannten Entscheidungen dürfte der erkennende Senat nicht mehr festhalten).
  • BPatG, 31.07.2012 - 27 W (pat) 511/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Massaker" - Verstoß gegen die guten Sitten

    Derbe und geschmacklose Ausdrücke können zwar noch eintragungsfähig sein, da eine ästhetische Prüfung auf Anforderungen des guten Geschmacks nicht Gegenstand des markenrechtlichen Eintragungsverfahrens ist (BPatG GRUR-Prax 2012, 87 - Ficken Liquors; BPatG Beschl. v. 3.8.2011 - 26 W (pat) 116/10, BeckRS 2011, 21631 - Ficken).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht