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   OLG Frankfurt, 19.02.2013 - 11 U 37/12   

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https://dejure.org/2013,6693
OLG Frankfurt, 19.02.2013 - 11 U 37/12 (https://dejure.org/2013,6693)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.02.2013 - 11 U 37/12 (https://dejure.org/2013,6693)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Februar 2013 - 11 U 37/12 (https://dejure.org/2013,6693)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 5 Abs 3 GG, § 16 UrhG, § 53 UrhG, § 60 UrhG
    Zum Umfang der Schrankenbestimmung des § 53 UrhG

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Das Scannen von Kunstwerken kann als Privatkopie zulässig sein

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Einscannens von Bildwerken nach Art. 5 Abs. 3 GG zum Privatgebrauch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art 5 Abs. 3; UrhG § 16; UrhG § 53; UrhG § 60
    Zulässigkeit des Einscannens von Bildwerken zum Privatgebrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Ist das Scannen von Bildern eine Urheberrechtsverletzung?

  • cr-online.de (Kurzinformation)

    Privatkopien und Kunstfreiheit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 247
  • GRUR-Prax 2013, 231
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2013 - 11 U 37/12
    Geschützt werden Werk- und Wirkbereich, die eine untrennbare Einheit bilden (BVerfG NJW 1971, 1645 - Mephisto; BVerfG GRUR 2001, 149, 151 - Germania 3).
  • BGH, 24.06.1993 - I ZR 148/91

    Keine Privilegierung bei Vervielfältigung auch zum beruflichen Gebrauch -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2013 - 11 U 37/12
    Ob § 53 Abs. 1 UrhG als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal weiter voraussetzt, wie die Klägerin meint, dass sich der Vervielfältiger den Besitz an der Vorlage nicht in rechtswidriger Weise verschafft hat, kann dabei offenbleiben (vgl. auch BGH GRUR 1993, 899, 900 - Dia-Duplikate, ebenfalls offengelassen).
  • LG Frankfurt/Main, 28.03.2012 - 3 O 416/11

    Verletzung von Urheberrechten durch die Vervielfältigung von Fotoaufnahmen,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2013 - 11 U 37/12
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28.3.2012 - Az.: 2-3 O 416/11 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 335/98

    Scanner; Erhebung einer urheberrechtlichen Vergütung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2013 - 11 U 37/12
    Unstreitig erfüllt das Scannen der dem Urheberrechtsschutz unterfallenden Bildnisarbeiten der Klägerin die Voraussetzungen von Vervielfältigungshandlungen i.S.d. §§ 15, 16 UrhG (vgl. BGH GRUR 2002, 246, 247 - Scanner; Thum in: Wandtke/Bullinger, UrhR, 3. Aufl., § 72 Rd. 21).
  • BVerfG, 29.06.2000 - 1 BvR 825/98

    Germania 3

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2013 - 11 U 37/12
    Geschützt werden Werk- und Wirkbereich, die eine untrennbare Einheit bilden (BVerfG NJW 1971, 1645 - Mephisto; BVerfG GRUR 2001, 149, 151 - Germania 3).
  • BGH, 19.03.2014 - I ZR 35/13

    Privatkopieschranke auch bei noch nicht veröffentlichten Werken - Porträtkunst

    Die Berufung der Klägerin ist ohne Erfolg geblieben (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2013, 247).

    cc) Die Revision hat in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat geltend gemacht, § 53 Abs. 1 UrhG sei auf unveröffentlichte und unvollendete Werke nicht anwendbar, weil solche Werke im Verteilungssystem der Verwertungsgesellschaften finanziell unberücksichtigt blieben und ihre Urheber deshalb bei einer Vervielfältigung zum Privatgebrauch entgegen Art. 5 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/29/EG keinen gerechten Ausgleich erhielten (vgl. Thum, GRUR-Prax 2013, 231).

  • OLG Hamm, 03.05.2013 - 11 W 25/13

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens mit dem Ziel der Feststellung

    Die dagegen gerichtete Berufung hat der Senat durch rechtskräftiges Urteil vom 31.08.2012 zum Aktenzeichen I-11 U 37/12 zurückgewiesen, weil der Antragsteller auch unter Berücksichtigung der ihm nach § 252 S. 2 BGB und § 287 ZPO bei der Darlegungs- und Beweislast zu Gute kommenden Erleichterungen bereits nicht in ausreichender, eine Schadensschätzung nach § 287 ZPO ermöglichender Weise dargelegt hat, dass ihm durch die der Antragsgegnerin zur Last fallende Pflichtverletzung aus Anlass seines Ausscheidens der bis zum 30.06.2001 in Bielefeld geführten Gemeinschaftspraxis bei der Verwertung seines Praxisanteils ein Schaden in Höhe von zumindest 5.001,- EUR entstanden ist.

    Sollte es um allgemeine Informationen zu radiologischen Praxen gehen, sind diese nach den vom Senat aus dem Berufungsverfahren I-11 U 37/12 gewonnenen Erkenntnissen in Statistiken des statistischen Bundesamtes dokumentiert.

  • LG Hamburg, 19.12.2013 - 310 O 460/13

    Einstweilige Verfügung gegen Streaming-Abmahnungen

    Es ist aber auf diese Erkennbarkeit aus der Perspektive des Internetnutzers abzustellen, denn es sollen gutgläubige Nutzer geschützt werden (vgl. zu § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG OLG Frankfurt GRUR-RR 2013, 247 ff. Tz. 38, zit. nach juris; Dreier/Schulze, UrhG, 4. Aufl. 2013, § 53 Rz. 12 auf S. 924; Wandtke/Bullinger/Lüft, Urheberrecht, 3. Aufl. 2009 § 53 Rz. 16).
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