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   OLG Hamburg, 12.08.2004 - 5 U 128/03   

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https://dejure.org/2004,4179
OLG Hamburg, 12.08.2004 - 5 U 128/03 (https://dejure.org/2004,4179)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.08.2004 - 5 U 128/03 (https://dejure.org/2004,4179)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. August 2004 - 5 U 128/03 (https://dejure.org/2004,4179)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • aufrecht.de

    Auto motor und sport geht nicht mehr "OFF ROAD"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Schutzes der für Zeitschriften eingetragenen Wort/Bild Marke "OFF ROAD"; Verwechslungsgefahr bei dem Titel eines Sonderheftes für eine Autozeitschrift; Übereinstimmender Teil des Titels eines Sonderheftes; Orientierung maßgeblicher Teile des Verkehrs an ...

  • Judicialis

    MarkenG § 15 Abs. 2; ; MarkenG § 15 Abs. 4; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 23 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mögliche Markenrechtsverletzung durch Verwendung des Zeitschriftentitels "auto, motor und sport - OFF-ROAD" für Sonderhefte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Verwechslungsgefahr bei Zeitschriftentiteln (Off-Road)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 208 (Ls.)
  • GRUR-RR 2005, 336 (Ls.)
  • GRUR-RR 2005, 50
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.01.1999 - I ZR 149/96

    Big Pack

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.08.2004 - 5 U 128/03
    Für Werktitel wird Entsprechendes zu gelten haben, da die Kennzeichenrechte im Rahmen des § 23 MarkenG gleich zu behandeln sind ( BGH GRUR 99, 992, 995 "Big Pack" ).

    Der Unlauterkeitsvorbehalt des § 23 MarkenG stimmt nicht mit den "guten Sitten" in § 1 UWG a.F. überein - § 3 UWG verwendet den Begriff auch nicht mehr - , sondern ist wie die zugrunde liegende Markenrechtsrichtlinie ( Art .6 Abs. 1 ) im Sinne von " anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe oder Handel" auszulegen, und zwar für alle Kennzeichenarten (BGH GRUR 99, 992,995 "Big Pack"; BGH I ZR 121/01 v. 15.1.2004 "d-c-fix/ CD-Fix", S.12).

  • BGH, 15.01.2004 - I ZR 121/01

    d-c-fix/CD-FIX

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.08.2004 - 5 U 128/03
    a) Für Marken ist inzwischen geklärt, dass § 23 MarkenG auch bei kennzeichenmäßiger Verwendung des angegriffenen Zeichens anwendbar ist ( BGH WRP 2002, 547, 549 " Gerri/Kerry Spring" ; EUGH v.7.1.2004, Aktz. C 100/02; BGH v.15.1.2004, Aktz. I ZR 121/01, "d-c-fix/ CD-FIX" ).

    Der Unlauterkeitsvorbehalt des § 23 MarkenG stimmt nicht mit den "guten Sitten" in § 1 UWG a.F. überein - § 3 UWG verwendet den Begriff auch nicht mehr - , sondern ist wie die zugrunde liegende Markenrechtsrichtlinie ( Art .6 Abs. 1 ) im Sinne von " anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe oder Handel" auszulegen, und zwar für alle Kennzeichenarten (BGH GRUR 99, 992,995 "Big Pack"; BGH I ZR 121/01 v. 15.1.2004 "d-c-fix/ CD-Fix", S.12).

  • BGH, 07.02.2002 - I ZR 258/98

    GERRI/KERRY Spring

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.08.2004 - 5 U 128/03
    a) Für Marken ist inzwischen geklärt, dass § 23 MarkenG auch bei kennzeichenmäßiger Verwendung des angegriffenen Zeichens anwendbar ist ( BGH WRP 2002, 547, 549 " Gerri/Kerry Spring" ; EUGH v.7.1.2004, Aktz. C 100/02; BGH v.15.1.2004, Aktz. I ZR 121/01, "d-c-fix/ CD-FIX" ).
  • BGH, 14.03.1996 - I ZB 36/93

    "Blendax Pep"; Bedeutung des Herstellernamens in zusammengesetzten Zeichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.08.2004 - 5 U 128/03
    Nach dieser Rechtsprechung können gerade bekannte Unternehmenskennzeichen als Teil einer Produktkennzeichnung zurücktreten, weil der Verkehr annimmt, dass der Name des Unternehmens zusammen mit verschiedenen Produktbezeichnungen verwendet wird und seine Aufmerksamkeit mehr der eigentlichen Produktbezeichnung zuwendet ( grundlegend zum MarkenG BGH GRUR 96, 404,406 "Blendax Pep" ).
  • BGH, 21.06.2001 - I ZR 27/99

    Auto Magazin; Unterscheidungskraft eines Zeitschriftentitels

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.08.2004 - 5 U 128/03
    b) Die Verwechslungsgefahr wird bei Werktiteln in ständiger Rechtsprechung anhand der drei Parameter Kennzeichnungskraft des verletzten Titels, Titelähnlichkeit und Werknähe bestimmt, die zueinander in Wechselwirkung stehen ( BGH GRUR 2002, 176 "Automagazin" m.w.N.).
  • BGH, 04.07.1996 - I ZB 6/94

    "DRANO/P3-drano"; Gesamteindruck einer aus mehreren Bestandteilen bestehenden

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.08.2004 - 5 U 128/03
    Auch ein als Stammbestandteil vielfach benutztes Element kann ebenso wie eine bekannte Herstellerangabe nicht prägend wirken ( BGH GRUR 96, 977 "DRANO/ P 3 DRANO" für den Bestandteil "P 3").
  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 152/96

    SZENE; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.08.2004 - 5 U 128/03
    Dies wird im Titelschutz von Zeitschriften nur in Ausnahmefällen anerkannt, insbesondere für bekannte Titel regelmäßig erscheinender Zeitschriften.( BGH GRUR 2000, 70, 72 "Szene") .
  • OLG Köln, 23.12.1999 - 6 U 102/99

    Vermutung der Dringlichkeit in Verletzungsverfahren nach Markengesetz -

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.08.2004 - 5 U 128/03
    Im Bereich des Titelschutzes hat das OLG Köln für zwei Kochbuchreihen entschieden, dass der Verkehr sich an den Titeln der Einzelausgaben orientiere und den zusätzlichen Reihentitel vernachlässige ( NJWE-WettbR 2000, 114, 116 "Blitzgerichte" ).
  • EuGH, 07.01.2004 - C-100/02

    Gerolsteiner Brunnen

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.08.2004 - 5 U 128/03
    a) Für Marken ist inzwischen geklärt, dass § 23 MarkenG auch bei kennzeichenmäßiger Verwendung des angegriffenen Zeichens anwendbar ist ( BGH WRP 2002, 547, 549 " Gerri/Kerry Spring" ; EUGH v.7.1.2004, Aktz. C 100/02; BGH v.15.1.2004, Aktz. I ZR 121/01, "d-c-fix/ CD-FIX" ).
  • OLG Hamburg, 31.01.2007 - 5 U 110/06

    Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch: Verwendung des Begriffs Offroad für eine

    Die Klägerin ist mit Erfolg Versuchen anderer Zeitschriftenverlage entgegengetreten, das Zeichen "Offroad" als Titelbestandteil zu nutzen (vgl. Senat, Urteil vom 12.8.2004 -5 U 128/03, MD 2005, 43 ff., vorgelegt als Anlage K 3).

    Da sich "Offroad" als Bezeichnung für sportliche Aktivitäten abseits der Straßen mit geländegängigen Fahrzeugen durchgesetzt haben dürfte, wird die Benutzung als Titel für eine Zeitschrift über Geländewagen und damit zusammenhängende Themen auch als Angabe über die Merkmale oder Eigenschaften der Zeitschrift im Sinne von § 23 Nr. 2 MarkenG angesehen werden können (vgl. Senat, Urteil vom 12.8.2004, S. 10 (5 U 128/03)).

    Vielmehr hat sich die Klägerin erfolgreich gegen entsprechende Versuche anderer Verlage gewehrt (vgl. Senat, Urteil vom 12.8.2004, 5 U 128/03).

  • OLG Hamburg, 31.01.2007 - 5 U 110/07

    Automobil OFFROAD

    Die Klägerin ist mit Erfolg Versuchen anderer Zeitschriftenverlage entgegengetreten, das Zeichen "Offroad" als Titelbestandteil zu nutzen (vgl. Senat, Urteil vom 12.8.2004 -5 U 128/03, MD 2005, 43 ff., vorgelegt als Anlage K 3).

    Da sich "Offroad" als Bezeichnung für sportliche Aktivitäten abseits der Straßen mit geländegängigen Fahrzeugen durchgesetzt haben dürfte, wird die Benutzung als Titel für eine Zeitschrift über Geländewagen und damit zusammenhängende Themen auch als Angabe über die Merkmale oder Eigenschaften der Zeitschrift im Sinne von § 23 Nr. 2 MarkenG angesehen werden können (vgl. Senat, Urteil vom 12.8.2004, S. 10 (5 U 128/03)).

    Vielmehr hat sich die Klägerin erfolgreich gegen entsprechende Versuche anderer Verlage gewehrt (vgl. Senat, Urteil vom 12.8.2004, 5 U 128/03).

  • LG Hamburg, 21.01.2010 - 315 O 541/08

    Unterlassungsanspruch wegen Identverletzung der Marke im Zusammenhang mit einem

    Ein Indiz für die Unlauterkeit wäre hier die zugleich beschreibende und kennzeichenmäßige Verwendung des verletzten Zeichens, weil eine etwaig beschreibende Verwendung (zu den Zweifeln der Kammer hieran s. die vorstehenden Ausführungen) hinter die kennzeichenmäßige Verwendung weitestgehend zurücktreten würde (s. dazu BGH GRUR 2002, 613 - Gerri/Kerry Spring; OLG Hamburg, GRUR-RR 2005, 50 - Off Road).
  • OLG Hamburg, 10.09.2008 - 5 U 114/07

    Werktitelschutz: Verwechslungsgefahr zwischen dem Titel einer Zeitungsrubrik und

    Die von der Antragstellerin hierzu zitierte Rechtsprechung des Senats (Senat GRUR-RR 05, 50, 51 - OFF ROAD) betraf eine abweichende Sachverhaltsgestaltung (u.a. Werkidentität bei zwei Zeitschriften).
  • OLG Hamburg, 07.07.2005 - 5 U 9/05

    "NEWS"

    Zwar kann ein als Marke eingetragener Titel auch vor mittelbaren Verwechslungsgefahren schützen, wie der Senat für zwei Zeitschriften über Geländefahrzeuge unlängst entschieden hat (GRUR-RR 05, 50 "Off-Road").
  • LG Hamburg, 04.07.2008 - 408 O 287/07

    Markenschutz: Verwechslungsgefahr bei Zeitschriftentitel mit schwacher

    Denn auch wenn es grundsätzlich richtig ist, dass ein bekannter Dachtitel in der konkreten Gestaltung einer Zeitschrift zurücktreten kann, wenn der weitere Titel der Einzelausgabe den gesamten Zeitschriftentitel prägt (so das Hanseatische OLG, GRUR-RR 2005, 50 ff. - "Off Road"), kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalles an.
  • LG München I, 30.03.2010 - 33 O 1467/09

    Markenrecht: Werktitelschutz des Rubriktitels eines Zeitungsbuches; unmittelbare

    Dabei kann ebenfalls von Bedeutung sein, ob und inwieweit einzelne Zeichen aufgrund ihrer Bekanntheit als eigenständiges Unternehmenskennzeichen oder als Dachmarke/Dachtitel erkannt werden und aus diesem Grund nicht als Bestandteil des Titels selbst wahrgenommen werden (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2005, 50 ff. - Off-Road; BGH GRUR 1996, 404 ff. - Blendax Pep).
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