Rechtsprechung
OLG Köln, 26.05.2000 - 6 U 191/99 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Werbung; Irreführungsgefahr; Internet zum Festpreis; Verkehrsauffassung ; Verbraucher; Unterlassungsanspruch
- online-und-recht.de
- Judicialis
UWG § 3; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 545 Abs. 2 Satz 1
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 3
Irreführende Werbung für Online-Dienste - "Internet zum Festpreis" - zweckwidriger Sternchenhinweis - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck.de (Leitsatz)
Internet zum Festpreis
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2001, 17
- MMR 2000, 700
- BB 2000, 2328
- K&R 2001, 106
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Köln, 30.11.2001 - 6 U 87/01
UWG -Recht; Internet-Festpreis
Gegenstand dieses Rechtsstreits und des ihm vorauslaufenden einstweiligen Verfügungsverfahrens 81 O 162/99 LG Köln = 6 U 191/99 OLG Köln ist die Art und Weise, in der die Beklagte diesen neuen, ab dem 01.10.1999 angebotenen Tarif mit dem Slogan .Auch sie wiederholt und vertieft ihr erstinstanzliches Vorbringen, verteidigt das angefochtene Urteil und namentlich das Senatsurteil vom 26.05.2000 in dem diesem Rechtsstreit vorauslaufenden einstweiligen Verfügungsverfahren (veröffentlicht u.a. in GRUR-RR 2001, 17 f. und CR 2001, 91 f.) als richtig und ist der Auffassung, die Werbung der Beklagten sei auch deshalb irreführend im Sinne des § 3 UWG, weil das Einwahlgeld von 6 Pf. für jeden Verbindungsaufbau kein Telefonentgelt sei, das die Beklagte an den Anbieter dieser Leistung abführe.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst sämtlichen Anlagen verwiesen, die ebenso wie die Akte 81 O 162/99 LG Köln = 6 U 191/99 OLG Köln Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.
Auch insoweit sieht der Senat keine Veranlassung, das von der Werbung der Beklagten ausgehende Irreführungspotenzial anders zu beurteilen, als er es vor gut eineinhalb Jahren in dem einstweiligen Verfügungsverfahren 6 U 191/99 OLG Köln getan hat.
Nicht nachzuvollziehen vermag der Senat den Hinweis der Beklagten, er habe seinen Entscheidungen in den Rechtsstreiten 6 U 18/00 (veröffentlicht u.a. in GRUR 2001, 264 ff.) , 6 U 189/00 und 6 U 191/99 OLG Köln jeweils ein unterschiedliches Verkehrsverständnis zugrunde gelegt und sich überdies widersprochen.
- BGH, 22.10.2009 - I ZR 124/08
Wettbewerbswidrigkeit von Anzeigen eines Telekommunikationsanbieters bei der …
Ohne Erfolg rügt die Nichtzulassungsbeschwerde auch eine Divergenz des Berufungsurteils zum Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 26. Mai 2000 (GRUR-RR 2001, 17 - Internet zum Festpreis II). - OLG Karlsruhe, 23.07.2003 - 6 U 89/03
Unlauterer Wettbewerb: Preisangaben in der Werbung für einen DSL-Internetzugang
Eine Irreführung relevanter Verkehrskreise durch die beanstandete Werbung liegt nach allgemeiner Lebenserfahrung somit nicht vor (im Unterschied zum anders gelagerten Fall OLG Köln GRUR-RR 2001, 17 - Internet zum Festpreis).
- OLG Frankfurt, 29.05.2008 - 6 U 108/07
Irreführende Werbung durch Telefondienstanbieter
Der von der Klägerin angeführte Fall des OLG Köln (GRUR-RR 2001, 17 f.) ist mit dem vorliegenden Sachverhalt nicht vergleichbar. - OLG Köln, 30.11.2001 - 6 U 131/01
UWG -Recht; Grundpreis
Ohne Erfolg hat sich die Antragstellerin auf die Senatsentscheidung vom 26.5.2000 "Internet zum Festpreis" (6 U 191/99) berufen. - OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 189/00
Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Werbung mit der Möglichkeit zum …
Die vom Senat getroffene Feststellung, das konkrete Angebot der Antragsgegnerinnen führe den Verkehr nicht in die Irre, steht entgegen der Auffassung der Antragstellerin auch nicht im Widerspruch zu den Feststellungen, die der Senat zum Nachteil der hiesigen Antragstellerin in seinem Urteil "Internet zum Festpreis" vom 26.05.2000 (GRUR-RR 2001, 17 f. = MMR 2000, 700 ff. = BB 2000, 2328 ff.) getroffen hat. - OLG Düsseldorf, 25.11.2003 - 20 U 30/03
Unterlassung irreführenden Blickfangwerbung; Werbung mit dem Satz "Jetzt …
Es lässt sich daher schon die Ansicht vertreten, dass ein Blickfang "kostenlos" durch einen Hinweis auf dennoch entstehende Kosten gar nicht entkräftet werden kann (vgl. OLG Köln GRUR-RR 01, 17). - OLG Düsseldorf, 30.05.2006 - 20 U 33/06
Aussage "1 Jahr kostenlos telefonieren" als irreführende Werbung
Ob sich dies bereits, der Auffassung der Antragstellerin folgend, daraus ergibt, dass der Sternchenhinweis die unzutreffende Vorstellung über den Preisvorteil nicht erläutert, sondern in unzulässiger Weise berichtigt (vgl. OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2002, 227 = MD 2002, 725; OLG Hamburg MD 2000, 1174; OLG Köln GRUR-RR 2001, 17 = MD 2000, 893), kann dahin stehen.