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   OLG Hamburg, 24.08.2000 - 3 U 26/00   

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https://dejure.org/2000,11990
OLG Hamburg, 24.08.2000 - 3 U 26/00 (https://dejure.org/2000,11990)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.08.2000 - 3 U 26/00 (https://dejure.org/2000,11990)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. August 2000 - 3 U 26/00 (https://dejure.org/2000,11990)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1 § 3
    Anforderungen an die Bestimmtheit eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsantrages; Werbung mit einem Diagramm über Verkaufszahlen; Zulässigkeit eines Werbevergleichs hinsichtlich der Einzelverkaufsauflagen zweier TV-Programmzeitschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 406 O 81/99
  • OLG Hamburg, 24.08.2000 - 3 U 26/00

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2001, 33
  • afp 2001, 126
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.04.1998 - I ZR 2/96

    Preisvergleichsliste II - Vergleichende Werbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.08.2000 - 3 U 26/00
    Vergleichende Werbung ist nach der gebotenen richtlinienkonformen Auslegung des § 1 UWG grundsätzlich als zulässig anzusehen, sofern die unter Art. 3 a Abs. 1 lit. a) bis lit. h) der Richtlinie 97/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Oktober 1997 zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG vom 10. September 1984 über irreführende Werbung zwecks Einbeziehung der vergleichenden Werbung (GRUR 1998, 117) genannten Voraussetzungen erfüllt sind (BGH WRP 1998, 718 - Testpreis-Angebot, GRUR 1999, 69 - Preisvergleichsliste II, GRUR 1999, 501 - Vergleichen Sie).
  • BGH, 05.02.1998 - I ZR 211/95

    Testpreis-Angebot - Vergleichende Werbung; Sonderpreis

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.08.2000 - 3 U 26/00
    Vergleichende Werbung ist nach der gebotenen richtlinienkonformen Auslegung des § 1 UWG grundsätzlich als zulässig anzusehen, sofern die unter Art. 3 a Abs. 1 lit. a) bis lit. h) der Richtlinie 97/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Oktober 1997 zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG vom 10. September 1984 über irreführende Werbung zwecks Einbeziehung der vergleichenden Werbung (GRUR 1998, 117) genannten Voraussetzungen erfüllt sind (BGH WRP 1998, 718 - Testpreis-Angebot, GRUR 1999, 69 - Preisvergleichsliste II, GRUR 1999, 501 - Vergleichen Sie).
  • BGH, 10.07.1997 - I ZR 62/95

    Der M.-Markt packt aus - Regelmäßiger Geschäftsbetrieb; Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.08.2000 - 3 U 26/00
    Vom Verbot soll damit auch ein Verhalten erfasst sein, in dem sich - auch wenn nicht alle Einzelmerkmale übereinstimmen - das Charakteristische der konkreten Verletzungsform wiederfindet (BGH GRUR 1998, 483, 484 - Der M.-Markt packt aus).
  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 69/98

    Zulassung eines Arzneimittels; Wettbewerbswidrigkeit eines von der zuständigen

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.08.2000 - 3 U 26/00
    Vergleichende Werbung ist nach der gebotenen richtlinienkonformen Auslegung des § 1 UWG grundsätzlich als zulässig anzusehen, sofern die unter Art. 3 a Abs. 1 lit. a) bis lit. h) der Richtlinie 97/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Oktober 1997 zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG vom 10. September 1984 über irreführende Werbung zwecks Einbeziehung der vergleichenden Werbung (GRUR 1998, 117) genannten Voraussetzungen erfüllt sind (BGH WRP 1998, 718 - Testpreis-Angebot, GRUR 1999, 69 - Preisvergleichsliste II, GRUR 1999, 501 - Vergleichen Sie).
  • OLG Hamburg, 23.04.2009 - 3 U 211/08

    Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung: Irreführende Werbung außerhalb der

    So begegnet es etwa unter dem Aspekt des § 6 Abs. 2 Nr. 2 UWG keinen Bedenken, wenn eine Vergleichsstudie zwei Produkte nur unter einem Gesichtspunkt untersucht, ohne andere Eigenschaften aufzuführen (BGH GRUR 2002, 633, 635 - Hormonersatztherapie; Senat, GRUR-RR 2001, 33).
  • LG Hamburg, 12.05.2009 - 312 O 99/09

    Wettbewerbsrecht: Rechtmäßigkeit eines Anzeigenpreisvergleichs durch Offenlegung

    Zu diesen Eigenschaften einer Ware zählen auch die Reichweitenzahlen oder Auflagenzahlen von Zeitschriften, soweit es um die Werbung von Anzeigenkunden geht (Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 26. Aufl. 2008, § 6 Rz. 51; OLG München, GRUR-RR 2003, 189, 190; OLG Hamburg, GRUR-RR 2001, 33, 35).

    Denn von den angesprochenen Verkehrskreisen kann erwartet werden, dass sie die im Anzeigenpreisbereich üblichen Begrifflichkeiten verstehen und bei Unsicherheiten weiteren Rat oder Auskunft einholen (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation: OLG Hamburg, GRUR-RR 2001, 33, 35).

  • OLG Schleswig, 27.02.2012 - 15 WF 78/12

    Verfahrenswert des Trennungsunterhaltsantrags: Eintritt der Rechtskraft der

    Das ist nicht schon deshalb so, weil die Ehe letztlich doch binnen eines Jahres rechtskräftig geschieden wurde (KG Berlin, FamRZ 2011, 755; OLG Frankfurt, FamRZ 2007 je mit zahlreichen w. N. zum Streitstand, 749; OLG Hamm FamRZ 1996, 502; Hartmann, Kostengesetze, 42. Auflage 2012 § 51 FamGKG Rn 12; aA OLG Schleswig, Beschluss des 4. Senats für Familiensachen vom 3.07.2006 - 13 WF 106/06 - FamRZ 2006, 1560; OLG Hamburg, OLGR 2001, 27).
  • OLG Frankfurt, 13.10.2005 - 6 U 243/04

    Wettbewerbswidrige Werbung: Anzeigenkunden und Werbefachleute ansprechende

    Diese Verkehrskreise werden die Werbebotschaft der Beklagten den mitgeteilten Zahlen entnehmen und aus einer begleitenden Spitzenstellungsbehauptung keine anderweitigen Schlüsse ziehen (vgl. auch OLG Hamburg, GRUR-RR 2001, 33, 35 - Verkaufszahlen; OLG München, GRUR-RR 2003, 189, 190 - Dogge).
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