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   OLG Hamburg, 20.07.2000 - 3 U 191/99   

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OLG Hamburg, 20.07.2000 - 3 U 191/99 (https://dejure.org/2000,14664)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.07.2000 - 3 U 191/99 (https://dejure.org/2000,14664)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. Juli 2000 - 3 U 191/99 (https://dejure.org/2000,14664)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2001, 84
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 05.02.2004 - I ZR 171/01

    Genealogie der Düfte

    Hierbei handelt es sich um eine Aussage, die zumindest einen Tatsachenkern aufweist, dessen Richtigkeit jedenfalls durch einen Sachkundigen überprüft werden kann (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2001, 84).
  • OLG Hamburg, 21.12.2006 - 3 U 77/06

    Irreführende Arzneimittelwerbung: Gesundheitsbezogene Werbung eines

    Danach sind besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen zu stellen, da mit irreführenden gesundheitsbezogenen Werbeangaben erhebliche Gefahren für das hohe Schutzgut der Gesundheit des Einzelnen sowie der Bevölkerung verbunden sein können (BGH GRUR 2002, 182, 185 - Das Beste jeden Morgen m.w.N.; Senat, GRUR-RR 2002, 173, 174 f. - pur; Senat, GRUR-RR 2001, 84, 87 - Handzahnbürste; Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl. 2002, § 3 Rn. 268; Doepner, HWG, 2. Aufl. 2000, § 3 Rn. 22).
  • OLG Hamburg, 10.04.2008 - 3 U 182/07

    Grenzen der Zulässigkeit der Werbung mit Bilddarstellungen von Krankheiten in der

    Allerdings hat der Senat eine bestimmte Alleinstellungsberühmung wegen des konkreten, im dortigen Sachverhalt gegebenen Konkurrentenbezugs zutreffend als vergleichende Werbung angesehen (OLG Hamburg GRUR-RR 2001, 84: "Entfernt signifikant mehr Plaque als jede andere führende Handzahnbürste").
  • OLG Hamburg, 17.05.2001 - 3 U 282/00

    Arzneimittel; Werbung; Unlauterer Wettbewerb; Inhaltsstoffe; Pur; Zusatz;

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung auch des Senats (vgl. u.a.: GRUR-RR 01, 84 - Handzahnbürste; Urt. v. 28.06.2000, 3 U 182/99 - Ventolair; MD 00, 631 - CSE-Hemmer).
  • OLG München, 10.04.2003 - 29 U 1883/03

    Unzulässige Vergleichswerbung für Konkurrenzprodukte (hier:

    Im Streitfall können die Ergebnisse zur abgefragten Verbreitung und die Ergebnisse zum abgefragten Nutzerverhalten durch Wiederholung einer repräsentativen Befragung bei derselben Zielgruppe überprüft werden; dies genügt; die Zulässigkeit eines Werbevergleichs erfordert nicht, dass der Verbraucher stets selbst in der Lage sein bzw. in die Lage versetzt werden muss, die sachliche Berechtigung der Werbeaussage zu überprüfen (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2001, 84, 85 f; Berlit aaO Rdn. 115-116).
  • OLG Hamburg, 01.02.2007 - 3 U 117/06

    Vergleich eines Durchschnittswertes mit einem möglichen Extremwert eines

    Danach sind besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit gesundheitsbezogener Aussagen zu stellen, da mit irreführenden gesundheitsbezogenen Werbeangaben erhebliche Gefahren für das hohe Schutzgut der Gesundheit des Einzelnen sowie der Bevölkerung verbunden sein können (BGH GRUR 2002, 182, 185 - Das Beste jeden Morgen m.w.N.; Senat, GRUR-RR 2002, 173, 174 f. - pur; Senat, GRUR-RR 2001, 84, 87 - Handzahnbürste; Doepner, HWG, 2. Aufl. 2000, § 3 Rn. 22).
  • OLG Hamburg, 26.05.2004 - 5 U 129/03

    "Babes und Zicken"

    Die Zulässigkeit eines Werbevergleichs erfordere nicht notwendigerweise, dass der Verbraucher selbst in der Lage sei bzw. in die Lage versetzt werden müsse, die Richtigkeit der Werbeaussage persönlich zu überprüfen ( GRUR-RR 01, 84 ).
  • OLG Dresden, 06.07.2004 - 14 U 132/04

    Unterschiedliche Beurteilung der Dringlichkeit eines Verfügungsbegehrens für den

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  • LG Hamburg, 13.11.2012 - 312 O 501/11

    Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung: Werbung mit Studienergebnissen

    Danach sind besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen zu stellen, da mit irreführenden gesundheitsbezogenen Werbeangaben erhebliche Gefahren für das hohe Schutzgut der Gesundheit des Einzelnen sowie der Bevölkerung verbunden sein können (OLG Hamburg, Urteil vom 21.12.2006, Az. 3 U 77/06, Rz. 34 ff. zit.n.juris. m.w.N.; BGH GRUR 2002, 182, 185 m.w.N.; OLG Hamburg, GRUR-RR 2002, 173, 174 f.; OLG Hamburg, GRUR-RR 2001, 84, 87).
  • LG Hamburg, 19.04.2005 - 312 O 1071/04

    Wettbewerbswidrige Internet-Werbung: Irreführende vergleichende Werbung für

    Im Einzelfall mag insoweit die Möglichkeit der Überprüfung in einem Rechtsstreit über die Lauterkeit des Vergleichs ausreichen (HansOLG Hamburg, GRUR-RR 2001, 84, 86 - "Handzahnbürste").
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