Rechtsprechung
LG Hamburg, 04.04.2001 - 308 O 112/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Kanzlei Flick
Klingelton für Handys
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Handy-Klingeltöne / Handy - Klingelton
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Klingeltöne weiterhin urheberrechtlich geschützt
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 04.04.2001 - 308 O 112/01
- OLG Hamburg, 04.02.2002 - 5 U 106/01
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2001, 259
- GRUR-RR 2002, 280 (Ls.)
- K&R 2001, 597
- ZUM 2001, 443
- afp 2001, 254
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.12.1991 - I ZR 165/89
Verwertungsrecht für Taschenbuchausgabe bei Hardcover-Sonderausgabe durch Dritten
Auszug aus LG Hamburg, 04.04.2001 - 308 O 112/01
aa) Eine eigenständige Nutzungsart setzt vorraus, dass es sich um eine nach der Verkehrsauffassung als solche hinreichend klar abgrenzbare, wirtschaftlich-technisch als einheitlich und selbstständig erscheinende Nutzungsart eines Werks handelt (vgl. BGH GRUR 1992, 310, 311 - Taschenbuchlizenz;… Schricker/Schricker, aaO., Rn. 52 Vor §§ 28 ff. m. w. N.).
- OLG Hamburg, 18.01.2006 - 5 U 58/05
Urheberrechtsverletzung durch Umgestaltung eines Musikwerks zum Handyklingelton: …
Vielmehr dient die Musik bei der Nutzung als Handy-Klingelton als rein funktionales Erkennungszeichen, für das der künstlerische Gehalt, die dramaturgische Komposition usw. des Werks nur nebensächlich sind und ein vorhandener ästhetischer Spannungsbogen durch das "Annehmen" des Gesprächs gerade bewusst zerstört wird ( Senat GRUR-RR 2002, 249,251; zuvor LG Hamburg GRUR-RR 2001, 259 ). - LG Hamburg, 10.02.2006 - 308 O 26/06
Eingriff in das Urheberpersönlichkeitsrecht: Verwendung eines Musikstücks als …
Vielmehr dient die Musik bei der Nutzung als Handy-Klingelton als rein funktionales Erkennungszeichen, für das der künstlerische Gehalt, die dramaturgische Komposition usw. des Werks nur nebensächlich sind und ein vorhandener ästhetischer Spannungsbogen durch das "Annehmen" des Gesprächs gerade bewusst zerstört wird (Senat GRUR-RR 2002, 249, 251; zuvor LG H. GRUR-RR 2001, 259).