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   LG Hamburg, 04.04.2001 - 308 O 112/01   

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https://dejure.org/2001,5749
LG Hamburg, 04.04.2001 - 308 O 112/01 (https://dejure.org/2001,5749)
LG Hamburg, Entscheidung vom 04.04.2001 - 308 O 112/01 (https://dejure.org/2001,5749)
LG Hamburg, Entscheidung vom 04. April 2001 - 308 O 112/01 (https://dejure.org/2001,5749)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Klingeltöne weiterhin urheberrechtlich geschützt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2001, 259
  • GRUR-RR 2002, 280 (Ls.)
  • K&R 2001, 597
  • ZUM 2001, 443
  • afp 2001, 254
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.12.1991 - I ZR 165/89

    Verwertungsrecht für Taschenbuchausgabe bei Hardcover-Sonderausgabe durch Dritten

    Auszug aus LG Hamburg, 04.04.2001 - 308 O 112/01
    aa) Eine eigenständige Nutzungsart setzt vorraus, dass es sich um eine nach der Verkehrsauffassung als solche hinreichend klar abgrenzbare, wirtschaftlich-technisch als einheitlich und selbstständig erscheinende Nutzungsart eines Werks handelt (vgl. BGH GRUR 1992, 310, 311 - Taschenbuchlizenz; Schricker/Schricker, aaO., Rn. 52 Vor §§ 28 ff. m. w. N.).
  • OLG Hamburg, 18.01.2006 - 5 U 58/05

    Urheberrechtsverletzung durch Umgestaltung eines Musikwerks zum Handyklingelton:

    Vielmehr dient die Musik bei der Nutzung als Handy-Klingelton als rein funktionales Erkennungszeichen, für das der künstlerische Gehalt, die dramaturgische Komposition usw. des Werks nur nebensächlich sind und ein vorhandener ästhetischer Spannungsbogen durch das "Annehmen" des Gesprächs gerade bewusst zerstört wird ( Senat GRUR-RR 2002, 249,251; zuvor LG Hamburg GRUR-RR 2001, 259 ).
  • LG Hamburg, 10.02.2006 - 308 O 26/06

    Eingriff in das Urheberpersönlichkeitsrecht: Verwendung eines Musikstücks als

    Vielmehr dient die Musik bei der Nutzung als Handy-Klingelton als rein funktionales Erkennungszeichen, für das der künstlerische Gehalt, die dramaturgische Komposition usw. des Werks nur nebensächlich sind und ein vorhandener ästhetischer Spannungsbogen durch das "Annehmen" des Gesprächs gerade bewusst zerstört wird (Senat GRUR-RR 2002, 249, 251; zuvor LG H. GRUR-RR 2001, 259).
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