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   OLG Düsseldorf, 23.10.2001 - 20 U 19/01   

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https://dejure.org/2001,3983
OLG Düsseldorf, 23.10.2001 - 20 U 19/01 (https://dejure.org/2001,3983)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.10.2001 - 20 U 19/01 (https://dejure.org/2001,3983)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Oktober 2001 - 20 U 19/01 (https://dejure.org/2001,3983)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Videokassetten; Videorechte; Videomitschnitt; Vervielfältigungsrecht; Eingriff in das Verbreitungsrecht; Leistungsschutzrechte

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Das weite Land

  • Judicialis

    UrhG § 53 Abs. 2 Nr. 3; ; UrhG ... § 94; ; UrhG § 31 Abs. 4; ; UrhG § 31 Abs. 5; ; UrhG § 54; ; UrhG § 10; ; UrhG § 97 Abs. 1; ; UrhG § 55 Abs. 1; ; BGB § 826; ; BGB § 242; ; BGB § 254 Abs. 2 S. 1; ; AGBG § 9 Abs. 1; ; AGBG § 3; ; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1; ; N-Staatsvertrag § 14; ; M-Staatsvertrag § 17; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 91 a Abs. 1; ; ZPO § 269 Abs. 3 S. 2; ; ZPO § 92 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingriffe in das Vervielfältigungsrecht durch Videomitschnitte und in das Verbreitungsrecht durch Vertrieb der Kassetten; zur Interpretation von Rundfunkstaatsverträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Gericht beschränkt Videoverwertung durch Fernsehsender

  • beck.de (Kurzinformation)

    Zahlreiche Klauseln aus der Fernsehbranche nichtig

  • beck.de (Leitsatz)

    Verwertungsrechte aus Fernsehproduktionsverträgen

Sonstiges

  • urheberrecht.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Dokumentarfilmer wollen ARD und ZDF verklagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 121
  • MMR 2002, 238
  • ZUM 2002, 221
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.02.1981 - I ZR 43/79

    Ablauf nationaler und internationaler Geschmacksmusterrechte - Inanspruchnahme

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2001 - 20 U 19/01
    § 242 BGB wird im Rahmen von § 97 Abs. 1 UrhG nur im Hinblick auf seltene Fälle der Verwirkung (siehe etwa BGH, GRUR 1981, 652, 653 - Stühle und Tische) und bei der Gewährung - von Aufbrauchsfristen (BGH, GRUR 1974, 474, 476 - Großhandelshaus) angewandt.
  • BayObLG, 03.10.1978 - RReg. 3 St 230/78

    Vollendung eines Diebstahls bei gewollter Wegnahme

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2001 - 20 U 19/01
    Die strafrechtliche Rechtsprechung zu Fangbriefen (OLG Köln, NJW 1961, 2360; BayOBLG, NJW 1979, 729) kann hierbei nicht herangezogen werden.
  • BGH, 23.02.1979 - I ZR 27/77

    "White Christmas"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2001 - 20 U 19/01
    Dieser Grundsatz ist auch auf verwandte Schutzrechte (BGH, GRUR 1979, 637 - White Christmas; GRUR J984, 119, 121 - Synchronisationssprecher) und zwischen Verwertern (BGHZ 28, 234, 238 f. - Verkehrskinderlied) anwendbar.
  • BGH, 22.10.1992 - I ZR 300/90

    Tatsachengrundlage für das Schutzrecht des Filmherstellers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2001 - 20 U 19/01
    Filmhersteller ist, wer das für die Filmherstellung erforderliche Kapital beschafft, die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen der Filmproduktion organisiert, die Filmherstellung überwacht und im eigenen Namen und für eigene Rechnung die erforderlichen Verträge schließt (BGH, UFITA 55 (1970), 313, 320 - Triumph des Willens; BGHZ 120, 67, 70 f. - Filmhersteller; siehe auch Katzenberger, in Schricker (Hg.), Urheberrecht, 2. Aufl. München 1999, Vor §§ 88 ff. Rdnr. 31; Lütje, in: Möhring/Nicolini, UrhG, 2. Aufl. München 2000, § 94 Rdnr. 6).
  • BGH, 17.10.1958 - I ZR 180/57

    " Kleinzitat"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2001 - 20 U 19/01
    Dieser Grundsatz ist auch auf verwandte Schutzrechte (BGH, GRUR 1979, 637 - White Christmas; GRUR J984, 119, 121 - Synchronisationssprecher) und zwischen Verwertern (BGHZ 28, 234, 238 f. - Verkehrskinderlied) anwendbar.
  • BGH, 16.11.1973 - I ZR 98/72

    Großhandelshaus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2001 - 20 U 19/01
    § 242 BGB wird im Rahmen von § 97 Abs. 1 UrhG nur im Hinblick auf seltene Fälle der Verwirkung (siehe etwa BGH, GRUR 1981, 652, 653 - Stühle und Tische) und bei der Gewährung - von Aufbrauchsfristen (BGH, GRUR 1974, 474, 476 - Großhandelshaus) angewandt.
  • BGH, 03.06.1998 - VIII ZR 317/97

    Zur Zulässigkeit der Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter in

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2001 - 20 U 19/01
    Im Hinblick auf § 2 Abs. 1 Nr. 2 und das Transparenzgebot von § 9 Abs. 1 AGBG sind in jüngster Zeit in der Literatur berechtigte Zweifel an der Wirksamkeit solcher Verweise von Klauselwerken auf Klausel werke geäußert worden (so etwa von Westphalen, in: ders. (Hg.), AGB-Klauselwerke, Vertragsrecht/Transparenzgebot, Löseblatt München, Stand: April 2001, Rdnr. 5; siehe auch BGH, NJW 1998, 3114, 3116 - Schönheitsreparaturen).
  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 59/89

    Videozweitauswertung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2001 - 20 U 19/01
    Dies ergibt sich aus den allgemeinen Vorgaben des Urhebervertragsrechts (§ 31 Abs. 4 und 5 UrhG), wonach im Zweifel davon auszugehen ist, daß ein Urheber Rechte nur in dem Umfang überträgt, der für die Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist (vgl. BGH, GRUR 1991, 133, 135 - Videozweitauswertung).
  • KG, 07.05.2010 - 5 U 116/07

    Musikvideoclip - Vergütungsanspruch des Musikvideoproduzenten: Einordnung als

    Bei Auftragsproduktionen ist der Auftragnehmer jedenfalls dann (alleiniger) Filmhersteller, wenn er die organisatorische Gesamtleitung der Produktion inne hat, die Verträge im eigenen Namen schließt, die Rechte selbst erwirbt, selbst wenn er diese, auch im voraus, zum Zwecke der Filmauswertung teilweise oder ganz auf den Auftraggeber weiter überträgt, und zumindest teilweise das Risiko übernimmt, z.B. das der Nichtabnahme oder bei Festpreisproduktionen das der Kostenüberschreitung; der Umstand, dass auch den Auftraggeber Finanzierung und Risiko zu einem wesentlichen Teil treffen und er Einfluss auf die Besetzung, den Filminhalt und die künstlerische Gestaltung erhält, steht dieser Beurteilung grundsätzlich nicht entgegen (Schricker/Katzenberger, Urheberrecht, 3. Auflage, Vor §§ 88ff. Rn. 33; vgl. auch OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2002, 121, 122).
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