Rechtsprechung
OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 179/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berufung; Zulässigkeit; Begründetheit; Einstweilige Anordnung; Verfügungsbegehren
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
DRS
- Judicialis
UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; UrhG § ... 5; ; UrhG § 97 Abs. 1; ; UrhG § 2 Abs. 2; ; UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 7; ; UrhG § 2; ; UrhG § 5 Abs. 2; ; UrhG § 5 Abs. 1; ; HGB § 342 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 269 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 545 Abs. 2 Satz 1
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 342; UrhG §§ 97 2 5
Urheberrechtsschutz für "Deutsche Rechnungslegungsstandards" ["DRS"] - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 09.08.2000 - 28 O 355/00
- OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 179/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 1199
- GRUR-RR 2002, 161
- ZUM 2001, 527
- afp 2001, 149
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 30.06.1983 - I ZR 129/81
VOB/C
Auszug aus OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 179/00
Denn amtliche Werke sind nur die aus einem Amt herrührenden Werke (vergleiche nur BGH GRUR 1972, 713, 714 "Im Rhythmus der Jahrhunderte"; BGH GRUR 1982, 37, 40 "WK-Dokumentation" und BGH GRUR 1984, 117, 118 = NJW 1984, 1621, 1622 "VOB/C").Letzteres kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil die Bestimmung des § 5 UrhG eine Ausnahmeregelung beinhaltet und deshalb eng auszulegen ist (siehe dazu BGH NJW 1984, 1621, 1622 a.E., "VOB/C").
In diesem Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden (BGH NJW 1984, 1621 "VOB/C"), dass unter einem Amt jede mit Verwaltungskompetenzen und Hoheitsbefugnissen betraute Behörde oder beliehene Institution verstanden werden könne, dass die Übertragung von Verwaltungskompetenzen und Hoheitsbefugnissen an einen beliehenen Unternehmer aber einer gesetzlichen Grundlage bedürfe, diese Grundlage könne in einem formellen Gesetz oder in einer auf gesetzlicher Ermächtigung beruhenden Rechtsverordnung bestehen, die Übertragung selbst könne dann durch einen Verwaltungsakt vorgenommen werden, der auf eine entsprechende gesetzliche Ermächtigung gestützt sei.
- BGH, 15.12.1978 - I ZR 26/77
Urheberrechtsschutzfähigkeit von Darstellungen iSv UrhG § 2 Abs. 1 Nr 7
Auszug aus OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 179/00
Da das technische Gedankengut eines Werkes anerkanntermaßen (…vgl. etwa BGH, a.a.O. "Ausschreibungsunterlagen"; BGH GRUR 1981, 352, 353 "Staatsexamensarbeit"; BGH NJW 1979, 1548 "Flughafenpläne" und Schricker/Urheberrecht, § 2 Rdn. 8 und 32) nicht Gegenstand des Urheberrechtsschutzes sein und folglich auch nicht zur Begründung der Schutzfähigkeit von Schriftwerken, die die technische Lehre enthalten, herangezogen werden könne, könnten solche Schriftwerke nur bei einer eigenschöpferischen Gedankenformung und -führung des dargestellten Inhalts und/oder der besonders geistvollen Form und Art der Sammlung, Einteilung und Anordnung des dargestellten Stoffes am Urheberrechtsschutz teilnehmen, trotz ausdrücklichen Hinweises des Senats sei hierzu jedoch nichts vorgetragen worden. - BGH, 28.04.1972 - I ZR 108/70
Im Auftrag der Bundeswehr hergestellter Informationsfilm über die Geschichte der …
Auszug aus OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 179/00
Denn amtliche Werke sind nur die aus einem Amt herrührenden Werke (vergleiche nur BGH GRUR 1972, 713, 714 "Im Rhythmus der Jahrhunderte"; BGH GRUR 1982, 37, 40 "WK-Dokumentation" und BGH GRUR 1984, 117, 118 = NJW 1984, 1621, 1622 "VOB/C").
- OLG Köln, 06.08.1999 - 6 U 80/98
Technische Regelwerke
Auszug aus OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 179/00
Soweit die Antragsgegnerin unter Hinweis auf das am 06.08.1999 verkündete, u.a. in GRUR 2000, 1022 f. veröffentlichte Urteil des Senats in dem Rechtsstreit 6 U 80/98 die Auffassung vertreten hat, die Antragstellerin müsse im einzelnen substantiieren, aus welchen Gründen das Werk, an dem der DRSC bestehende ausschließliche Nutzungsrechte von den Mitgliedern seines Standardisierungsrats unstreitig erworben und alsdann auf die Antragstellerin übertragen hat, überhaupt urheberrechtsschutzfähig sei, vermag der Senat dem schon deshalb nicht beizupflichten. - BGH, 21.11.1980 - I ZR 106/78
Staatsexamensarbeit
Auszug aus OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 179/00
Da das technische Gedankengut eines Werkes anerkanntermaßen (…vgl. etwa BGH, a.a.O. "Ausschreibungsunterlagen"; BGH GRUR 1981, 352, 353 "Staatsexamensarbeit";… BGH NJW 1979, 1548 "Flughafenpläne" und Schricker/Urheberrecht, § 2 Rdn. 8 und 32) nicht Gegenstand des Urheberrechtsschutzes sein und folglich auch nicht zur Begründung der Schutzfähigkeit von Schriftwerken, die die technische Lehre enthalten, herangezogen werden könne, könnten solche Schriftwerke nur bei einer eigenschöpferischen Gedankenformung und -führung des dargestellten Inhalts und/oder der besonders geistvollen Form und Art der Sammlung, Einteilung und Anordnung des dargestellten Stoffes am Urheberrechtsschutz teilnehmen, trotz ausdrücklichen Hinweises des Senats sei hierzu jedoch nichts vorgetragen worden. - BGH, 12.06.1981 - I ZR 95/79
WK-Dokumentation
Auszug aus OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 179/00
Denn amtliche Werke sind nur die aus einem Amt herrührenden Werke (vergleiche nur BGH GRUR 1972, 713, 714 "Im Rhythmus der Jahrhunderte"; BGH GRUR 1982, 37, 40 "WK-Dokumentation" und BGH GRUR 1984, 117, 118 = NJW 1984, 1621, 1622 "VOB/C"). - BGH, 29.03.1984 - I ZR 32/82
Ausschreibungsunterlagen
Auszug aus OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 179/00
In dem genannten Urteil hat der Senat unter Hinweis auf die Entscheidung "Ausschreibungsunterlagen" des Bundesgerichtshofs vom 29. März 1984 (GRUR 1984, 659 = NJW 1985, 1631) ausgeführt, dass für wissenschaftliche Schriftwerke ein Schriftwerkschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG nur dann in Betracht kommt, wenn das Werk die nach § 2 Abs. 2 UrhG notwendige persönliche geistige Schöpfung erkennen lässt, und dass diese persönliche geistige Schöpfung bei wissenschaftlichen Schriftwerken ebenso wie bei Darstellungen wissenschaftlicher und technischer Art nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG in der individuellen Darstellung selbst, also in der Formgestaltung zum Ausdruck kommen müsse. - BGH, 26.04.1990 - I ZR 79/88
DIN-Normen gemeinfrei, wenn sie als technische Baubestimmungen bauaufsichtlich …
Auszug aus OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 179/00
Anders als in dem der Entscheidung "DIN-Norm" des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 1990, 1003, 1004) zugrundeliegenden Lebenssachverhalt ist es im Streitfall im übrigen so, dass der DRSC sich und seine Arbeit selbst finanziert hat und nicht durch Hoheitsakt damit beauftragt worden ist, im Namen und auf Rechnung einer Behörde allgemeinverbindliche (DIN-) Normen zu entwickeln.
- OLG Köln, 15.12.2006 - 6 U 229/05
Wetterdaten für Flugzeugführer - Datenbankschutz und Auskunftspflicht nach …
Zum anderen liegen auch die tatbestandlichen Voraussetzungen der als Ausnahmevorschrift eng auszulegenden Bestimmung (Senat, GRUR-RR 2002, 161 [162] - DRS m.w.N.) nicht vor.