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   OLG Hamburg, 25.04.2002 - 3 U 190/00   

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https://dejure.org/2002,3811
OLG Hamburg, 25.04.2002 - 3 U 190/00 (https://dejure.org/2002,3811)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.04.2002 - 3 U 190/00 (https://dejure.org/2002,3811)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. April 2002 - 3 U 190/00 (https://dejure.org/2002,3811)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JurPC

    UWG § 1
    Rückwärtsauktion im Internet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozeßführungsbefugnis des regional tätigen Fachverbandes nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG); Internet-Auktion; Gebrauchte Kraftfahrzeuge; Verstoß einer umgekehrten Versteigerung gegen § 1 UWG; Ausnutzen der Spiellust der Verbraucher; ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2; ; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2 § 13 Abs. 2 Nr. 1
    Voraussetzungen der Prozeßführungsbefugnis eines regional tätigen Fachverbandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1042
  • NJW-RR 2004, 304
  • NJW-RR 2004, 504 (Ls.)
  • GRUR-RR 2002, 232
  • GRUR-RR 2004, 96 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamburg, 07.12.2000 - 3 U 116/00
    Auszug aus OLG Hamburg, 25.04.2002 - 3 U 190/00
    Dies könne schließlich zur Außerachtlassung von Vergleichsangeboten und zum Kaufentschluß nicht mehr aufgrund sachlicher Erwägungen, sondern allein aufgrund des Gewinnanreizes des "Spieles" führen (BGH GRUR 1986, 622 -Umgekehrte Versteigerung; ebenso OLG Hamburg GRUR-RR 2001, 113, 114 f. -Versteigerung im Internet "in umgekehrter Richtung"; OLG Köln WRP 1988, 326, 327 -Umgekehrte Versteigerung als sachfremdes Spielangebot; OLG Köln MD 2000, 895, 897 -Autoversteigerung; a.A. OLG München GRUR-RR 2001, 112, 113 sowie LG München, Az.: 4HK O 13867/99, Urteil vom 24. Februar 2000, S. 9, 11 ff. = Anlagen B1 und B 23 ).

    Daraus ergeben sich jedoch keine Besonderheiten (OLG Hamburg GRUR-RR 2001, 113, 115 -Versteigerung im Internet "in umgekehrter Richtung").

    Der Kunde kann auf diese Weise "online" mitsteigern und den Zuschlag zeitnah per Knopfdruck herbeiführen, um so seinen Mitbietern zuvor zu kommen (OLG Hamburg GRUR-RR 2001, 113, 114 -Versteigerung im Internet "in umgekehrter Richtung").

    Das Interesse an der Unterbindung einer solchen Aktion ist somit schützenswert (OLG Hamburg GRUR-RR 2001, 113, 115 -Versteigerung im Internet Din umgekehrter Richtung"; ebenso Huppertz, Rechtliche Probleme von Online-Auktionen, MMR 2000, 65, 68).

  • OLG München, 14.12.2000 - 6 U 2690/00

    Gebrauchtwagen-Versteigerung im Internet - Kaufvertrag nach "Zuschlag"

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.04.2002 - 3 U 190/00
    Dies könne schließlich zur Außerachtlassung von Vergleichsangeboten und zum Kaufentschluß nicht mehr aufgrund sachlicher Erwägungen, sondern allein aufgrund des Gewinnanreizes des "Spieles" führen (BGH GRUR 1986, 622 -Umgekehrte Versteigerung; ebenso OLG Hamburg GRUR-RR 2001, 113, 114 f. -Versteigerung im Internet "in umgekehrter Richtung"; OLG Köln WRP 1988, 326, 327 -Umgekehrte Versteigerung als sachfremdes Spielangebot; OLG Köln MD 2000, 895, 897 -Autoversteigerung; a.A. OLG München GRUR-RR 2001, 112, 113 sowie LG München, Az.: 4HK O 13867/99, Urteil vom 24. Februar 2000, S. 9, 11 ff. = Anlagen B1 und B 23 ).

    Die damit verbundene Verwilderung der Wettbewerbssitten sei bei der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung der umgekehrten Versteigerung nicht außer Betracht zu lassen (BGH GRUR 1986, 622 -Umgekehrte Versteigerung; ebenso OLG Köln WRP 1988, 326, 327 -Umgekehrte Versteigerung als sachfremdes Spielangebot; a.A. OLG München GRUR-RR 2001, 112, 113).

  • BGH, 20.03.1986 - I ZR 228/83

    Wettbewerbswidrige Werbung - Werbung - Ausgangspreis - Preisverringerung

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.04.2002 - 3 U 190/00
    Dies könne schließlich zur Außerachtlassung von Vergleichsangeboten und zum Kaufentschluß nicht mehr aufgrund sachlicher Erwägungen, sondern allein aufgrund des Gewinnanreizes des "Spieles" führen (BGH GRUR 1986, 622 -Umgekehrte Versteigerung; ebenso OLG Hamburg GRUR-RR 2001, 113, 114 f. -Versteigerung im Internet "in umgekehrter Richtung"; OLG Köln WRP 1988, 326, 327 -Umgekehrte Versteigerung als sachfremdes Spielangebot; OLG Köln MD 2000, 895, 897 -Autoversteigerung; a.A. OLG München GRUR-RR 2001, 112, 113 sowie LG München, Az.: 4HK O 13867/99, Urteil vom 24. Februar 2000, S. 9, 11 ff. = Anlagen B1 und B 23 ).

    Die damit verbundene Verwilderung der Wettbewerbssitten sei bei der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung der umgekehrten Versteigerung nicht außer Betracht zu lassen (BGH GRUR 1986, 622 -Umgekehrte Versteigerung; ebenso OLG Köln WRP 1988, 326, 327 -Umgekehrte Versteigerung als sachfremdes Spielangebot; a.A. OLG München GRUR-RR 2001, 112, 113).

  • BGH, 03.03.1988 - I ZR 69/86

    Kfz-Versteigerung

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.04.2002 - 3 U 190/00
    Ob die beworbene Internet-Auktion darüber hinaus auch eine Sonderveranstaltung im Sinne von § 7 UWG darstellt (BGH GRUR 1988, 838 ff. -KfZ-Versteigerung), bedarf im vorliegenden Falle keiner Entscheidung.
  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 141/02

    Hamburger Auktionatoren

    Auf die Berufung des Klägers hat das Berufungsgericht die Beklagte auch gemäß den Klageanträgen Ziffer 1 und 2 verurteilt (OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 232).
  • LG Berlin, 02.08.2007 - 96 O 138/07

    Wettbewerbsverstoß: Unzureichende Belehrung über den vorvertraglichen Widerruf im

    Daher ist in der Regel die Bagatellschwelle des § 3 UWG überschritten, wenn der Verbraucher über ein ihm zustehendes Widerrufsrecht nicht oder nicht zutreffend belehrt wird (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2002, 232, 234; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 25. Aufl., 2007, § 2, Rn. 79).
  • OLG Stuttgart, 11.12.2008 - 2 U 57/08
    b) Die zum Schutz des Verbrauchers aufgestellten Informationspflichten werden als wesentlich im Sinn des § 3 UWG (Bagatellgrenze) angesehen (OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 232 [juris Tz. 82 und 84, zu § 312 d BGB]; OLG Oldenburg WRP 2007, 96 [juris Tz. 33, zur Informationspflicht nach Pkw-EnVKV]; ferner Ullmann in jurisPK-UWG [Stand: 15.04.2008], § 3, 41; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm a.a.O. § 3, 79).
  • LG München I, 16.07.2008 - 21 O 15035/07

    Wettbewerbsverstoß im Bereich des Glücksspiels: Nichtmitteilung des

    Im übrigen ist hier durchaus eine Vergleichbarkeit mit den Fällen gegeben, in denen Informationspflichten gegenüber einem Verbraucher verletzt wurden, weil er nicht richtig und vollständig über ein etwaiges Widerrufs- oder Rückgaberecht belehrt wurde; die Erheblichkeitsschwelle ist in diesen Fällen regelmäßig überschritten (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 232, 234; OLG Hamburg WRP 2007, 1498, 1501).
  • AG Bad Segeberg, 08.10.2014 - 17 C 279/13

    Kostenentscheidung bei sofortigem Anerkenntnis: Hilfsweises Stützen des

    Auch hier kann die beklagte Partei nach einhelliger Auffassung die Klage noch "sofort" anerkennen, sobald der Kläger die Klage schlüssig macht (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 03.03.2004 - IV ZB 21/03, NJW-RR 2004, 304, juris Rn. 11 m.w.Nachw.).
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