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   OLG Köln, 08.03.2002 - 6 U 165/01   

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https://dejure.org/2002,4453
OLG Köln, 08.03.2002 - 6 U 165/01 (https://dejure.org/2002,4453)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.03.2002 - 6 U 165/01 (https://dejure.org/2002,4453)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. März 2002 - 6 U 165/01 (https://dejure.org/2002,4453)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrige Telefonwerbung; Unterlassung der telefonischen Akquise für einen kostenpflichtigen Eintrag in ein Branchenverzeichnis; Unlauterer Wettbewerb; Änderung eines Unterlassungstenors; Einverständnis des angerufenen Gewerbetreibenden; Vertragsverhältnis durch ...

  • Judicialis

    UWG § 1; ; TKV § 21; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 108; ; ZPO § 543; ; ZPO § 26 Nr. 7

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1
    UWG -Recht: telefonische Akquisition gewerblicher Kunden durch den Herausgeber von Telefon- und Adressenverzeichnissen mit dem Ziel der Auftragserweiterung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 237
  • GRUR-RR 2004, 224 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.01.1991 - I ZR 133/89

    Telefonwerbung IV - Telefon-Werbung

    Auszug aus OLG Köln, 08.03.2002 - 6 U 165/01
    Um diese im geschäftlichen Bereich als i.S. von § 1 UWG wettbewerbsgemäß ansehen zu können, muss vielmehr ein konkreter, aus dem Interessenbereich des Anzurufenden herzuleitender Grund hinzukommen, der diese Art der Werbung rechtfertigt und der regelmäßig nur dann in Betracht gezogen werden kann, wenn der Anzurufende ausdrücklich oder konkludent sein Einverständnis mit derartigen Anrufen erklärt hat oder wenn aufgrund konkreter tatsächlicher Umstände ein sachliches Interesse des Anzurufenden daran vom Anrufer vermutet werden kann (BGH WRP 2001, 1068/1070 - "Telefonwerbung für Blindenwaren"-; BGH GRUR 1991, 764/765 -"Telefonwerbung IV"-; OLG Köln CR 1999, 160 f; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl. § 1 UWG Rdn. 68 - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 25.01.2001 - I ZR 53/99

    Telefonwerbung für Blindenwaren

    Auszug aus OLG Köln, 08.03.2002 - 6 U 165/01
    Um diese im geschäftlichen Bereich als i.S. von § 1 UWG wettbewerbsgemäß ansehen zu können, muss vielmehr ein konkreter, aus dem Interessenbereich des Anzurufenden herzuleitender Grund hinzukommen, der diese Art der Werbung rechtfertigt und der regelmäßig nur dann in Betracht gezogen werden kann, wenn der Anzurufende ausdrücklich oder konkludent sein Einverständnis mit derartigen Anrufen erklärt hat oder wenn aufgrund konkreter tatsächlicher Umstände ein sachliches Interesse des Anzurufenden daran vom Anrufer vermutet werden kann (BGH WRP 2001, 1068/1070 - "Telefonwerbung für Blindenwaren"-; BGH GRUR 1991, 764/765 -"Telefonwerbung IV"-; OLG Köln CR 1999, 160 f; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl. § 1 UWG Rdn. 68 - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 05.02.2004 - I ZR 87/02

    Telefonwerbung für Zusatzeintrag

    Das Berufungsgericht hat die Berufung der Beklagten unter Anpassung des Unterlassungsausspruchs an den in der Berufungsinstanz gestellten Antrag der Klägerin zurückgewiesen (OLG Köln GRUR-RR 2002, 237).
  • OLG Hamm, 14.04.2005 - 4 U 24/05

    Wettbewerbswidriges Angebot kostenpflichtiger Mehrwertdienste über des Telefon

    Diese Entscheidung läßt sich nicht verallgemeinern (Fezer, UWG § 7 Rz. 70 a.E.; Harte/ Henning UWG § 7 Rz. 145; a.A. wohl Baumbach/Hefermehl a.a.O. § 7 Rz. 63; vgl. auch die Vorentscheidung zum Urteil des Bundesgerichtshofes: OLG Köln GRUR-RR 2002, 237).
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