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   OLG Hamburg, 04.02.2002 - 5 U 106/01   

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OLG Hamburg, 04.02.2002 - 5 U 106/01 (https://dejure.org/2002,1332)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.02.2002 - 5 U 106/01 (https://dejure.org/2002,1332)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. Februar 2002 - 5 U 106/01 (https://dejure.org/2002,1332)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JurPC

    UrhG § 31 Abs. 4
    Handyklingelton

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit der Verwendung eines Musikwerks als Handyklingelton; Kostenentscheidung nach billigem Ermessen bei übereinstimmender Erledigungserklärung; Wettbewerbsrechtliche Dringlichkeitsvermutung des § 25 des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG); ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Handy-Klingeltöne / Handy - Klingelton

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 2, 8, 13, 14, 23, 24, 31 Abs. 4, 39 Abs. 2, 51 Nr. 3, 61 UrhG

  • Judicialis

    UrhG § 31 Abs. 4; ; UrhG § 8; ; UrhG § 13; ; UrhG § 14; ; UrhG § 23; ; UrhG § 24; ; UrhG § 39 Abs. 2; ; UrhG § 51 Nr. 3; ; UrhG § 61

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum urheberrechtlichen Aspekt der Nutzung einer Melodie als Handy-Klingelton

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1410
  • MDR 2002, 1024
  • GRUR-RR 2002, 249
  • MMR 2003, 49
  • K&R 2002, 378
  • ZUM 2002, 480
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamburg, 05.11.1998 - 3 U 175/98

    Abgrenzung von Lichtbildwerken und einfachen Lichtbildern

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.02.2002 - 5 U 106/01
    Zwar oblag den Antragstellern die Darlegung der für den Erlass einer einstweiligen Verfügung gem. §§ 935, 940 ZPO erforderlichen Voraussetzungen; denn nach ständiger Rechtsprechung des 3. ZS des Hanseatischen Oberlandesgerichts gilt die wettbewerbsrechtliche Dringlichkeitsvermutung des § 25 UWG im Bereich des Urheberrechts auch nicht analog (OLG Hamburg GRUR 99, 717 - Wagner-Familienfotos; so auch Köhler/Piper, § 25 Rdn. 14 und Baumbach/Hefermehl, § 25, Rdn. 5, anders wohl OLG Karlsruhe NJW-RR 95, 176).
  • BGH, 05.06.1985 - I ZR 53/83

    GEMA-Vermutung I

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.02.2002 - 5 U 106/01
    Für die zur Bestimmung einer bei Vertragsschluss noch nicht bekannten Nutzungsart erforderliche inhaltliche Abgrenzung ist entscheidend, ob es sich bei der in Frage stehenden Verwendung um eine nach der Verkehrsauffassung als solche hinreichend klar abgrenzbare, wirtschaftlich-technisch als einheitlich und selbständig erscheinende Nutzungsart handelt (BGH GRUR 1992, 310, 311 - Taschenbuchlizenz; BGH GRUR 1959, 200, 202 - Der Heiligenhof; BGH GRUR 1986, 62, 65 - GEMA-Vermutung I).
  • BGH, 12.12.1991 - I ZR 165/89

    Verwertungsrecht für Taschenbuchausgabe bei Hardcover-Sonderausgabe durch Dritten

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.02.2002 - 5 U 106/01
    Für die zur Bestimmung einer bei Vertragsschluss noch nicht bekannten Nutzungsart erforderliche inhaltliche Abgrenzung ist entscheidend, ob es sich bei der in Frage stehenden Verwendung um eine nach der Verkehrsauffassung als solche hinreichend klar abgrenzbare, wirtschaftlich-technisch als einheitlich und selbständig erscheinende Nutzungsart handelt (BGH GRUR 1992, 310, 311 - Taschenbuchlizenz; BGH GRUR 1959, 200, 202 - Der Heiligenhof; BGH GRUR 1986, 62, 65 - GEMA-Vermutung I).
  • OLG Karlsruhe, 13.06.1994 - 6 U 52/94

    Erweiterter Urheberrechtsschutz für Computerprogramme nach dem neuen Urheberrecht

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.02.2002 - 5 U 106/01
    Zwar oblag den Antragstellern die Darlegung der für den Erlass einer einstweiligen Verfügung gem. §§ 935, 940 ZPO erforderlichen Voraussetzungen; denn nach ständiger Rechtsprechung des 3. ZS des Hanseatischen Oberlandesgerichts gilt die wettbewerbsrechtliche Dringlichkeitsvermutung des § 25 UWG im Bereich des Urheberrechts auch nicht analog (OLG Hamburg GRUR 99, 717 - Wagner-Familienfotos; so auch Köhler/Piper, § 25 Rdn. 14 und Baumbach/Hefermehl, § 25, Rdn. 5, anders wohl OLG Karlsruhe NJW-RR 95, 176).
  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 775/66

    Private Tonbandvervielfältigungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.02.2002 - 5 U 106/01
    Auch eine solche Situation liegt hier vor - und nicht nur eine Erweiterung bzw. Verstärkung der bisher üblichen Nutzungsmöglichkeiten durch den technischen Fortschritt (vgl. BVerfG NJW 71, 2167).
  • BGH, 21.11.1958 - I ZR 98/57

    Der Heiligenhof

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.02.2002 - 5 U 106/01
    Für die zur Bestimmung einer bei Vertragsschluss noch nicht bekannten Nutzungsart erforderliche inhaltliche Abgrenzung ist entscheidend, ob es sich bei der in Frage stehenden Verwendung um eine nach der Verkehrsauffassung als solche hinreichend klar abgrenzbare, wirtschaftlich-technisch als einheitlich und selbständig erscheinende Nutzungsart handelt (BGH GRUR 1992, 310, 311 - Taschenbuchlizenz; BGH GRUR 1959, 200, 202 - Der Heiligenhof; BGH GRUR 1986, 62, 65 - GEMA-Vermutung I).
  • BGH, 23.02.1995 - I ZR 68/93

    "Mauer-Bilder"; Beteiligung der Künstler an dem Erlös aus der Veräußerung von

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.02.2002 - 5 U 106/01
    Der besondere Schutz des Urhebers gem. § 31 Abs. 4 UrhG setzt weiter voraus, dass es sich um eine neu geschaffene Nutzungsart handelt, die sich von den bisherigen so sehr unterscheidet, dass eine Werkverwertung in dieser Form nur aufgrund einer neuen Entscheidung des Urhebers in Kenntnis der neuen Nutzungsmöglichkeiten zugelassen werden kann, wenn dem Grundgedanken des Urheberrechts, dass der Urheber tunlichst angemessen an dem wirtschaftlichen Nutzen seines Werks zu beteiligen ist, Rechnung getragen werden soll (BGHZ 129, 66, 72 -Mauer-Bilder).
  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 23/06

    Klingeltöne für Mobiltelefone

    Die Zweckentfremdung eines Musikstücks zu einem Klingelton führt zu einer solchen Beeinträchtigung (OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 249, 251; Hertin, KUR 2004, 101, 105 f.; Schunke, Das Bearbeitungsrecht in der Musik und dessen Wahrnehmung durch die GEMA, 2008, S. 113 ff.).

    Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Auffassung auf seine Entscheidung vom 4. Februar 2002 verwiesen (OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 249, 250 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2006 - 20 U 138/05

    Doppelter Schadensersatz bei fehlender Urhebernennung

    Die vom Landgericht zitierte Entscheidung des OLG Hamburg in GRUR-RR 2002, 249, die Handy-Klingeltöne zum Gegenstand hatte, ist als Beleg für den vorliegenden Fall allenfalls insoweit geeignet, als das OLG ein "Weglassen wegen Branchenüblichkeit" nicht generell ausgeschlossen hat.
  • OLG Hamburg, 19.12.2007 - 5 U 15/07

    Anita

    Der Senat ist unverändert der Auffassung, dass die Nutzung eines Musikstücks als Handy-Klingelton urheberpersönlichkeitsrechtliche Befugnisse des Berechtigten berührt, weil das Musikstück nicht zur sinnlichen Wahrnehmung eingesetzt, sondern als funktionales Medium verwendet wird (im Anschluss an: Senat GRUR-RR 02, 249 - Handy-Klingeltöne; Senat GRUR 06, 323 - Handy-Klingeltöne II).

    Die Parteien waren in der Vergangenheit - u.a. im Hinblick auf die Senatsentscheidung vom 04.02.02 (Senat GRUR-RR 02, 249 ff. - Handy-Klingeltöne) - über die Nutzung von sog. Handyklingeltönen durch eine Vereinbarung vom 03./11.10.02 miteinander verbunden (Anlage K8).

    Insoweit kann zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen auf die Ausführungen in der Entscheidung des Senats vom 04.02.02 Bezug genommen werden (Senat GRUR-RR 02, 249 ff. - Handy-Klingeltöne).

    In der Sache selbst hält der Senat auch nach nochmaliger Überprüfung vor dem Hintergrund der von der Beklagten vorgebrachten Argumente an seiner Rechtsauffassung fest, die er bereits in den Entscheidungen vom 04.02.02 (Senat GRUR-RR 02, 249 - Handy-Klingeltöne) und vom 18.01.06 (Senat GRUR 06, 323 - Rock my life) dargelegt hat.

  • OLG Hamburg, 18.01.2006 - 5 U 58/05

    Urheberrechtsverletzung durch Umgestaltung eines Musikwerks zum Handyklingelton:

    Die Nutzung von Musik als Klingelton kommt eher einer Merchandising-Nutzung nahe als der herkömmlichen Nutzung in Konzerten, im Rundfunk oder auf Tonträgern ( Fortführung der Senatsrechtsprechung, s. GRUR-RR 2002, 249 ).

    Vielmehr dient die Musik bei der Nutzung als Handy-Klingelton als rein funktionales Erkennungszeichen, für das der künstlerische Gehalt, die dramaturgische Komposition usw. des Werks nur nebensächlich sind und ein vorhandener ästhetischer Spannungsbogen durch das "Annehmen" des Gesprächs gerade bewusst zerstört wird ( Senat GRUR-RR 2002, 249,251; zuvor LG Hamburg GRUR-RR 2001, 259 ).

    Dass es sich bei der Bearbeitung und Nutzung eines Musikwerks als Handy-Klingelton um eine abgrenzbare Nutzungsform in diesem Sinne handelt, hat der Senat in seiner Entscheidung vom 4.2.2002 im Einzelnen ausgeführt ( GRUR-RR 2002, 249 ).

  • LG Köln, 29.11.2007 - 28 O 102/07

    Wird der Autor nicht genannt gibt es doppelten Schadensersatz

    Die Urhebernennung ist im Buchbereich - auch im Nebenmarkt - ohne weiteres technisch möglich (zu diesem Aspekt vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2002, 249 - Handy-Klingelton).
  • LG Köln, 03.02.2022 - 14 O 392/21

    Urheberrechtlicher Schutz für Zeichnungen auf Donutverpackung als Werk der

    Besteht die Gefahr von weiteren Rechtsverletzungen, wird man daher auch in Urheberstreitsachen, wenn nicht der Antragsteller seit der Erstkenntnis zu lange mit der Verfolgung seines Anspruchs zugewartet hat, im Regelfall von einer Eilbedürftigkeit ausgehen können (OLG München ZUM 2016, 1057 (1063); OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 249 - Handy-Klingeltöne; insoweit kritisch OLG Naumburg ZUM 2013, 149 (150 f.)).
  • LG Köln, 14.07.2010 - 28 O 128/08

    Rechteverletzung an einem 20-Sekunden-Musikjingle für ein Produkt unter dem Titel

    Mit zunehmender Länge, wie z.B. bei manchen Handy-Klingeltönen, können allerdings auch derartige Hörzeichen urheberrechtlich schutzfähig sein (OLG Hamburg, ZUM 2002, 480 - Handy-Klingeltöne).
  • LG Hamburg, 10.02.2006 - 308 O 26/06

    Eingriff in das Urheberpersönlichkeitsrecht: Verwendung eines Musikstücks als

    Vielmehr dient die Musik bei der Nutzung als Handy-Klingelton als rein funktionales Erkennungszeichen, für das der künstlerische Gehalt, die dramaturgische Komposition usw. des Werks nur nebensächlich sind und ein vorhandener ästhetischer Spannungsbogen durch das "Annehmen" des Gesprächs gerade bewusst zerstört wird (Senat GRUR-RR 2002, 249, 251; zuvor LG H. GRUR-RR 2001, 259).
  • OLG Hamburg, 23.07.2008 - 5 U 162/06

    Urheberrechtsschutz für ein Musikwerk: Verwendung einer Melodie als

    Der Senat hält auch nach nochmaliger Überprüfung vor dem Hintergrund der von der Beklagten vorgebrachten Argumente an seiner Rechtsauffassung fest, die er bereits in den Entscheidungen vom 04.02.02 (GRUR-RR 02, 249 - Handy-Klingeltöne), vom 18.01.06 (GRUR 06, 323 - Rock My Life / Handy-Klingeltöne II) und vom 19.12.2007 (Az. 5 U ../07 - A....) dargelegt hat.
  • OLG Hamburg, 23.07.2008 - 5 U 159/06

    Urheberrechtsschutz: Verwendung eines Musikstücks als Handy-Klingelton

    Der Senat hält auch nach nochmaliger Überprüfung vor dem Hintergrund der von der Beklagten vorgebrachten Argumente an seiner Rechtsauffassung fest, die er bereits in den Entscheidungen vom 04.02.02 (GRUR-RR 02, 249 - Handy-Klingeltöne), vom 18.01.06 (GRUR 06, 323 - Rock My Life / Handy-Klingeltöne II) und vom 19.12.2007 (Az. 5 U 15/07 - Anita) dargelegt hat.
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