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   OLG Stuttgart, 28.09.2001 - 2 U 220/00   

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https://dejure.org/2001,9945
OLG Stuttgart, 28.09.2001 - 2 U 220/00 (https://dejure.org/2001,9945)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.09.2001 - 2 U 220/00 (https://dejure.org/2001,9945)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. September 2001 - 2 U 220/00 (https://dejure.org/2001,9945)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zum Schadensersatz und zur Auskunft ; Rechnungslegung wegen wettbewerbswidrigen und wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens; Empfehlung eines Herstellers zur Einsetzung von von ihm selbst produzierten Zubehörteilen; Zulässigkeit einer Aufforderung zur ...

  • Judicialis

    GWB § 21 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 21 Abs. 1
    Zulässigkeit der Aufforderung zur Bezugssperre nach § 21 Abs. 1 GWB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 21
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 17.10.2014 - 5 U 63/14

    Aufhebung der Einstweiligen Verfügung gegen Uber

    Die aus dem Rechtsgedanken des § 12 Abs. 2 UWG folgende Dringlichkeitsvermutung kann nicht nur durch zögerliche Verfahrenseinleitung, sondern auch dann widerlegt sein, wenn der Antragsteller (nach zunächst hinreichend zeitnaher) Verfahrenseinleitung durch sein Verhalten zu erkennen gibt, dass die Sache für ihn nicht (mehr) eilig ist (vgl. KGR Berlin 1999, 327; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2003, 21; KG MDR 2009, 888; Hess in: Ullmann, jurisPK-UWG, 3. Aufl., § 12, Rn 118; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl., § 12, Rn 3.16).
  • OLG Stuttgart, 21.01.2010 - 2 U 8/09

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen Abmahnungen von Abnehmern

    Unter einem Boykottaufruf ist jeder Versuch zu verstehen, auf die freie Willensentscheidung des Adressaten, mit Dritten Lieferbeziehungen aufzunehmen oder aufrechtzuerhalten, einen negativen Einfluss zu nehmen (vgl. Senat, GRUR-RR 2003, 21 mit Nichtannahmebeschluss des BGH vom 24. September 2002 - KZR 21/01).
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