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   LG München I, 03.07.2003 - 7 O 8786/99   

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https://dejure.org/2003,16352
LG München I, 03.07.2003 - 7 O 8786/99 (https://dejure.org/2003,16352)
LG München I, Entscheidung vom 03.07.2003 - 7 O 8786/99 (https://dejure.org/2003,16352)
LG München I, Entscheidung vom 03. Juli 2003 - 7 O 8786/99 (https://dejure.org/2003,16352)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 300
  • afp 2004, 572
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamburg, 17.10.2002 - 3 U 266/99

    Voraussetzungen der Ausschüttung von Bibliothekstantiemen für ein

    Auszug aus LG München I, 03.07.2003 - 7 O 8786/99
    Denn es liegt auf der Hand, dass nur Ausleihvorgänge von einigem Gewicht gemeint sein können (vgl. auch Kammer, Urt. v. 16.9. 1993 - 7 O 19753/92, S. 11 sowie OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 65 66?).

    Soweit sie im Termin die Auffassung vertreten hat, auch für den hier in Rede stehenden Zeitraum könnten nur Bibliotheken berücksichtigt werden, die einem Verbundsystem angeschlossen seien, um den Begriff der angemessenen Nutzung zu bestimmen, findet dies zum einen keine Stütze in den vorstehend erörterten Regelungen des Verteilungsplans und ist zum anderen als bloße Beweiserleichterung dem - hier erfolgreichen - Gegenbeweis zugänglich (OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 65 66?).

    Der Bedeutungsgehalt ist daher unter Rückgriff auf die Regelungen in § 27 II UrhG zu bestimmen (vgl. hierzu auch OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 65 66 re.Sp.?).

  • BGH, 02.02.1989 - I ZR 100/87

    Vergütungspflicht des Vermietens von Vervielfältigungsstücken bei

    Auszug aus LG München I, 03.07.2003 - 7 O 8786/99
    Es ist also darauf abzustellen, ob die Gebrauchsüberlassung eine uneingeschränkte und wiederholbare Werknutzung ermöglicht, mit der Folge, dass der Kauf eines eigenen Vervielfältigungsstückes vielfach unterbleiben wird (vgl. BGH, GRUR 1989, 417 419? - Kauf mit Rückgaberecht; BGHZ 92, 54 60f.? = GRUR 1985, 134 - Zeitschriftenauslage in Wartezimmern).
  • BGH, 28.06.1984 - I ZR 65/82

    Zeitschriftenauslage in Wartezimmern

    Auszug aus LG München I, 03.07.2003 - 7 O 8786/99
    Es ist also darauf abzustellen, ob die Gebrauchsüberlassung eine uneingeschränkte und wiederholbare Werknutzung ermöglicht, mit der Folge, dass der Kauf eines eigenen Vervielfältigungsstückes vielfach unterbleiben wird (vgl. BGH, GRUR 1989, 417 419? - Kauf mit Rückgaberecht; BGHZ 92, 54 60f.? = GRUR 1985, 134 - Zeitschriftenauslage in Wartezimmern).
  • BGH, 27.09.2002 - V ZR 98/01

    Darlegungs-und Beweislast bei Rückforderung rechtsgrundlos erbrachter Leistungen

    Auszug aus LG München I, 03.07.2003 - 7 O 8786/99
    Vorliegend ist es der Kl. jedoch nicht im Sinne der Rechtsprechung (BGH, NJW 2003, 1039) gelungen, den vom Bekl. ausreichend substanziiert vorgetragenen Rechtsgrund, sprich das Einstehen der Werke in mindestens drei berücksichtigungsfähigen Bibliotheken, auszuräumen.
  • BGH, 25.02.1966 - Ib ZR 30/64

    GELU

    Auszug aus LG München I, 03.07.2003 - 7 O 8786/99
    Da sich die exakte Erfassung der vergütungspflichtigen Vorgänge auf Grund des damit einhergehenden Verwaltungsaufwandes regelmäßig verbietet, ist es legitim und von der Rechtsprechung auch anerkannt (BGH, GRUR 1966, 567 569? - GELU), dass Verwertungsgesellschaften die Verteilung ihrer Einnahmen auf Grund pauschalierter und generalisierender, jedoch sachgerechter Kriterien vornehmen.
  • BPatG, 23.08.2011 - 33 W (pat) 526/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "SCORPION BODO'S FINEST (Wort-Bild-Marke) /

    Nur vereinzelt hat die Rechtsprechung in derartigen Fällen eine funktionsgerechte Benutzung verneint, weil der Einsatz der Marke nur das Ziel verfolge, für eine andere, nicht vom Schutzbereich der Marke umfasste Ware oder Dienstleistung zu werben (OLG München GRUR-RR 2003, 300 (301) - ODDSET Die Sportwette; vgl. BPatG GRUR 2003, 333 (336 f.) - Marlene Dietrich I).
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