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   KG, 25.02.2003 - 5 U 272/02   

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https://dejure.org/2003,9676
KG, 25.02.2003 - 5 U 272/02 (https://dejure.org/2003,9676)
KG, Entscheidung vom 25.02.2003 - 5 U 272/02 (https://dejure.org/2003,9676)
KG, Entscheidung vom 25. Februar 2003 - 5 U 272/02 (https://dejure.org/2003,9676)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Irreführung des verständigen Verbrauchers bei einer Bewerbung einer Zeitung als günstigste Abonnementzeitung; Unterscheidung der preisrelevanten Konditionen der Wettbewerber

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 2 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3 Satz 2; UWG § 2 Abs. 2 Nr. 2
    Irreführender Vergleich von Abonnementpreisen bei nur sechsmaliger Erscheinungsweise einer Zeitung pro Woche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 319
  • afp 2003, 449
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

    Auszug aus KG, 25.02.2003 - 5 U 272/02
    Zutreffend weist die Antragsgegnerin darauf hin, dass bei der Beurteilung von Irreführungsverboten, die - wie vorliegend - auf harmonisiertem Recht beruhen, entsprechend der Kompetenz des EuGH insoweit - die Verkehrsauffassung anhand der mutmaßlichen Erwartung eines verständigen Verbrauchers festzustellen ist (vgl. EuGH GRUR Int 1998, 795/797 - "Gut Springenheide"; Köhler/Piper. UWG, 3. Aufl., § 3 Rdnr. 53).
  • EuGH, 04.04.2000 - C-465/98

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DIE VERWENDUNG DER ANGABE "NATURREIN" FÜR EINE

    Auszug aus KG, 25.02.2003 - 5 U 272/02
    Diese Frage ist anhand eines vom Wettbewerbsrichter im Rahmen einer wertenden Beurteilung selbst anzulegenden normativen Maßstabes zu klären (vgl. EuGH GRUR Int 2000, 756/757 - "D'arbo naturrein"; Köhler/Piper. a. a. O. § 3 Rdnr. 51).
  • OLG Karlsruhe, 26.06.2008 - 4 U 187/07

    Zur irreführenden Werbung bei Strompreisvergleich

    Es kann daher dahinstehen, ob und unter welchen Voraussetzungen einen Unternehmer im Zusammenhang mit einem (reinen) Preisvergleich gleichzeitig eine Verpflichtung treffen kann, über bestimmte wesentliche Merkmale der verglichenen Produkte aufzuklären (vgl. dazu beispielsweise KG, GRUR-RR 2003, 319; OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 219; OLG Düsseldorf NJOZ 2003, 2954, 2958; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2001, 89).
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