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   OLG München, 05.06.2003 - 29 U 1886/03   

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https://dejure.org/2003,7573
OLG München, 05.06.2003 - 29 U 1886/03 (https://dejure.org/2003,7573)
OLG München, Entscheidung vom 05.06.2003 - 29 U 1886/03 (https://dejure.org/2003,7573)
OLG München, Entscheidung vom 05. Juni 2003 - 29 U 1886/03 (https://dejure.org/2003,7573)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    In Verkehr bringen der mit der Marke versehenen Ware im Inland mit der Folge der Erschöpfung nach § 24 Markengesetz (MarkG); Aufgabe der Verfügungsgewalt über die Ware; Relevanz der vertraglichen Beziehungen zwischen Markeninhaber und Käufer einschließlich etwaiger ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Inverkehrbringen einer Ware durch Übergabe an einen vom überseeischen Käufer beauftragten Frachtführer im Inland

  • Judicialis

    MarkenG § 24

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage des Inverkehrbringens einer mit einer Marke versehenen Ware mit der Folge der Erschöpfung gem. § 24 MarkenG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 338
  • BB 2004, 150
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 17.04.2003 - 3 U 150/02

    Vertrieb von Original-Markenhemden, die für den außereuropäischen Markt bestimmt

    Auszug aus OLG München, 05.06.2003 - 29 U 1886/03
    Der Senat teilt die vom Oberlandesgericht Hamburg in dem zwischen den Parteien ergangenen und von der Klägerin mit Schriftsatz vom 26.05.2003 als Anlage K 11 vorgelegten Urteil vom 17.04.2003 - 3 U 150/02, UA S. 9-12 vertretene Auffassung, dass es beim Inverkehrbringen durch den Markeninhaber für den Eintritt der Erschöpfung gemäß § 24 Abs. 1 MarkenG auf den Übergang der Verfügungsgewalt über die Ware im EWR ankommt und dass sich die Beklagte im Streitfall mit der Übergabe der streitgegenständlichen Hemden an die Spedition V. in P. tatsächlich und rechtlich der Verfügungsgewalt über die Ware begeben und diese damit im Inland, jedenfalls aber in Genua, dem im Frachtbrief angegebenen Auslieferungsort des Gutes, in Verkehr gebracht hat.

    Der Senat nimmt zunächst auf die Ausführungen des Oberlandesgerichts Hamburg in dem genannten Urteil vom 17.04.2003 - 3 U 150/02, UA S. 9-12 Bezug und macht sich diese Ausführungen zu eigen.

    Auf die diesbezüglichen Ausführungen im Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom 17.04.2003 - 3 U 150/02, UA S. 11-12 wird Bezug genommen.

  • EuGH, 20.11.2001 - C-414/99

    DIE ZUSTIMMUNG DES INHABERS EINER MARKE ZUM VERTRIEB IM EWR VON WAREN, DIE

    Auszug aus OLG München, 05.06.2003 - 29 U 1886/03
    Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 20.11.2001 - C 414/99; C - 415/99; C- 416/99 = WRP 2002, 65 - Zino Davidoff steht der vorstehenden Beurteilung, nach der es bei einem Inverkehrbringen durch den Markeninhaber für die Erschöpfung gemäß § 24 Abs. 1 MarkenG auf den Übergang der Verfügungsgewalt über die Ware innerhalb des EWR ankommt, nicht entgegen.

    Mit der Aufgabe der Verfügungsgewalt über die Ware hat der Markeninhaber, hier die Beklagte, von seinem Recht, das erste Inverkehrbringen der mit der Marke versehenen Waren im EWR zu kontrollieren (vgl. dazu EuGH aaO Tz. 33, WRP 2002, 65, 69 - Zino Davidoff), Gebrauch gemacht.

    Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen Markeninhaber und Käufer einschließlich etwaiger vertraglicher Vertriebsbeschränkungen, die dem Käufer auferlegt sind, kommt es für das Inverkehrbringen durch den Markeninhaber nicht an (vgl. Stuckel in: v. Schultz, Markenrecht, § 24, Rdn. 15; vgl. auch EuGH aaO Tz. 65, WRP 2002, 65, 71 - Zino Davidoff zur Unerheblichkeit nationaler Rechtsvorschriften über die Wirksamkeit von Verkaufsbeschränkungen gegenüber Dritten für den Fortbestand oder das Erlöschen des Markenrechts).

  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG München, 05.06.2003 - 29 U 1886/03
    Die Revision war nicht zuzulassen, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) und auch ddie Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nicht vorliegen (vgl. dazu BGH NJW 2003, 65).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZR 162/03

    ex works

    Auf die Berufung der Klägerin hat das Berufungsgericht der Klage stattgegeben (OLG München GRUR-RR 2003, 338).
  • OLG München, 01.07.2004 - 6 U 3309/03

    Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

    Da zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Inverkehrbringen" gemäß § 24 Abs. 1 MarkenG in der Tatbestandsalternative Inverkehrbringen durch den Markeninhaber selbst in jüngerer Zeit mehrere durchaus divergierende Entscheidungen unterschiedlicher Oberlandesgerichte ergangen seien und der Bundesgerichtshof auf die Nichtzulassungsbeschwerde der hiesigen Klägerin zu 2) die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 05.06.2003 (29 U 1886/03; Anlage B 18) zugelassen habe (Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 29.01.2004; Anlage zu Bl. 271 d. A.), sei das vorliegende Verfahren entweder gemäß § 148 ZPO auszusetzen oder zumindest die Revision zum Bundesgerichtshof zuzulassen.

    Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung der Oberlandesgerichte Hamburg und München in den Entscheidungen vom 17.04.2003 (3 U 150/02; Anlage B 17), vom 05.06.2003 (29 U 1886/03; Anlage B 18) und vom 21.04.2004 (5 U 184/02; Anlage zum Schriftsatz der Klägerinnen vom 01.06.2004 Bl. 271 d. A.) an.

    Hierbei war insbesondere zu berücksichtigen, dass sich der Senat der Auffassung des Oberlandesgerichts München im Urteil vom 05.06.2003 (29 U 1886/03; Anlage B 18) angeschlossen hat und der Bundesgerichtshof auf die Nichtzulassungsbeschwerde der hiesigen Klägerin zu 2) mit Beschluss vom 29.01.2004 (I ZR 162/03; Anlage zu Bl. 271 d. A.) die Revision gegen das genannte Urteil zugelassen hat.

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