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   OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - I-20 U 15/02   

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OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - I-20 U 15/02 (https://dejure.org/2002,7536)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.04.2002 - I-20 U 15/02 (https://dejure.org/2002,7536)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. April 2002 - I-20 U 15/02 (https://dejure.org/2002,7536)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UWG § 1
    Verleiten zum Vertragsbruch durch Lieferanfrage eines gewerblichen Abnehmers

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 104
  • GRUR-RR 2003, 89
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 130/96

    Außenseiteranspruch II; Anbieten von Waren (EG-Neuwagen) außerhalb eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 20 U 15/02
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2000, 2504 - Außenseiteranspruch II) handelt ein Händler, der - sonst ausschließlich im Rahmen eines selektiven Vertriebssystems vertriebene - Waren anbietet, ohne selbst zu dem Kreis der Vertragshändler zu gehören, auch dann nicht wettbewerbswidrig, wenn die Waren nur auf Grund des Vertragsbruchs eines gebundenen Händlers in seinen Besitz gelangt sein können.

    b) Unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechung und der vom Bundesgerichtshof (NJW 2000, 2504) nunmehr zu Vertriebsbindungssystemen getroffenen Wertungen kann in der bloßen Anfrage eines Außenseiters an einen gebundenen Händler, ob dieser zu Verkäufen bereit sei, ein wettbewerbswidriges Verhalten im Sinne des § 1 UWG nicht gesehen werden.

    Der Bundesgerichtshof macht nunmehr - im Gegensatz zur früheren Rechtsprechung - bei seiner Beurteilung einen Unterschied zwischen Preisbindungssystemen einerseits und Vertriebsbindungssystemen andererseits (NJW 2000, 2504 unter III.1.c), 2.b)) und beurteilt den Vorsprung, den sich der Außenseiter durch die Möglichkeit des Handels mit vertriebsgebundenen Waren gegenüber ungebundenen Wettbewerbern oder gebundenen Händlern verschafft, für wettbewerblich unerheblich (unter III.2.b)bb) (kritisch zu letzterem Ulrich EWiR 2000, 645).

    c) Unter diesen Umständen kann offenbleiben, ob und inwieweit der Bundesgerichtshof mit seinen Ausführungen zu einer unerwünschten Verdinglichung der schuldrechtlichen Verpflichtungen (NJW 2000, 2504 unter III.2.a), b)bb)(1)), die auch die erste außerhalb des Vertriebssystems stehende Handelsstufe betreffen könnten, auf die auch in der außerwettbewerbsrechtlichen Literatur (vgl. Mertens in Münchner Kommentar, BGB, 3. Aufl., § 826 Rdnr. 131; zur Kritik in der kartellrechtlichen Literatur s. die Nachweise in der angesprochenen Entscheidung) gegen die frühere Rechtsprechung erhobenen Einwendungen entgegen gekommen ist.

    d) Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 2000, 2504) kann nicht entnommen werden, er verstehe den Begriff "Verleiten" in einem weiten Sinne.

    Allein die Tatsache, dass ein Außenseiter vertriebsgebundene Ware vertreibt, verpflichtet ihn nicht zur Auskunft über die Herkunft der Ware, weil sie - innerhalb und außerhalb des Systems - verkehrsfähig (vgl. BGH NJW 2000, 2504 unter II.2.b)bb)(1)) und ihr Vertrieb nicht unlauter ist.

  • BGH, 23.05.1975 - I ZR 39/74

    Voraussetzung für die wettbewerbswidrige Verleitung zum Vertragsbruch - Auskunft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 20 U 15/02
    In seiner Entscheidung NJW 1975, 1361 stellte der Bundesgerichtshof darauf ab, dass der "Verleitende" den gebundenen Händler durch eine unrichtige Auskunft zum Vertragsbruch bewogen hatte.

    Abgesehen von einer Täuschung über eine andere Tatsache als die über die Händlereigenschaft des Anfragenden (letzteres wäre als Schleichbezug zu qualifizieren; zu einer Täuschung über sonstige Tatsachen s. die Fallgestaltung BGH NJW 1975, 1361) käme etwa die Freistellung des vertragsungetreuen Händlers von Maßnahmen des Lizenzgebers durch den Außenseiter oder übermäßiger wirtschaftlicher Druck in Betracht.

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 291/98

    Entfernung der Herstellungsnummer II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 20 U 15/02
    Werden Kontrollnummern beseitigt, handelt der betreffende Händler wettbewerbswidrig, und zwar unabhängig davon, auf welcher Handelsstufe er sich befindet (vgl. BGH NJW 2000, 2507 unter II.3.; BGH WRP 2001, 918 - Entfernung der Herstellungsnummer II ).
  • BGH, 07.02.1991 - I ZR 104/89

    Eigenvertriebssystem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 20 U 15/02
    In den von der Antragstellerin mit Schriftsatz vom 10. April 2002 angeführten Entscheidungen (GRUR 1968, 272 - Trockenrasierer III; GRUR 1985, 1059 - Vertriebsbindung; GRUR 1991, 614 - Eigenvertriebssystem; GRUR 1992, 627 - Pajero) grenzt er "Verleiten" und "Ausnutzen" nicht voneinander ab, sondern stellt beide ohne nähere Erörterung nebeneinander.
  • BGH, 08.03.1962 - KZR 8/61

    Ausnutzung fremden Vertragsbruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 20 U 15/02
    Zwar hat er in der häufig in der Kommentarliteratur dafür herangezogenen (auch von Lubberger zitierten) Entscheidung (BGHZ 37, 30) ausgeführt: "Es genügt .
  • BGH, 26.04.1967 - Ib ZR 22/65
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 20 U 15/02
    In einer späteren - ebenfalls ein Preisbindungssystem betreffenden - Entscheidung (BGH GRUR 1968, 95 unter C.II.2.a) - Büchereinachlass) hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, die bloße Anfrage eines Außenseiters - dort handelte es sich allerdings um eine öffentliche Beschaffungsmaßnahme - bei einem lizenzierten Händler zum Vertragsschluss stelle an und für sich auch dann noch keine sittenwidrige Verleitung zum Vertragsbruch dar, wenn der Auffordernde wisse, dass der von ihm gewünschte Vertrag mit dem Inhalt vertraglicher Bindungen des Aufgeforderten gegenüber Dritten nicht vereinbar sei.
  • BGH, 19.03.1992 - I ZR 122/90

    Pajero - Verleiten zum Vertragsbruch; Erstbegehungsgefahr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 20 U 15/02
    In den von der Antragstellerin mit Schriftsatz vom 10. April 2002 angeführten Entscheidungen (GRUR 1968, 272 - Trockenrasierer III; GRUR 1985, 1059 - Vertriebsbindung; GRUR 1991, 614 - Eigenvertriebssystem; GRUR 1992, 627 - Pajero) grenzt er "Verleiten" und "Ausnutzen" nicht voneinander ab, sondern stellt beide ohne nähere Erörterung nebeneinander.
  • BGH, 09.11.1967 - KZR 9/65

    Sittenwidrige Verletzung eines Vertriebsbindungssystems - Entsprechende Anwendung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 20 U 15/02
    In den von der Antragstellerin mit Schriftsatz vom 10. April 2002 angeführten Entscheidungen (GRUR 1968, 272 - Trockenrasierer III; GRUR 1985, 1059 - Vertriebsbindung; GRUR 1991, 614 - Eigenvertriebssystem; GRUR 1992, 627 - Pajero) grenzt er "Verleiten" und "Ausnutzen" nicht voneinander ab, sondern stellt beide ohne nähere Erörterung nebeneinander.
  • BGH, 09.05.1985 - I ZR 99/83

    "Vertriebsbindung"; Beweisanforderungen bei Behauptung einer lückenlosen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 20 U 15/02
    In den von der Antragstellerin mit Schriftsatz vom 10. April 2002 angeführten Entscheidungen (GRUR 1968, 272 - Trockenrasierer III; GRUR 1985, 1059 - Vertriebsbindung; GRUR 1991, 614 - Eigenvertriebssystem; GRUR 1992, 627 - Pajero) grenzt er "Verleiten" und "Ausnutzen" nicht voneinander ab, sondern stellt beide ohne nähere Erörterung nebeneinander.
  • BGH, 13.03.1981 - V ZR 35/80

    "Verleiten zum Vertragsbruch" aus Gründen des Wettbewerbs - Wirkung eines im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 20 U 15/02
    Seine Entscheidung WM 1981, 624 betraf eine nicht vertretbare Sache, nämlich ein Ladenlokal, in dem der Vertragspartner des gebrochenen Vertrages sein Gewerbe betreiben wollte.
  • BGH, 11.09.2008 - I ZR 74/06

    bundesligakarten.de - Wettbewerbswidrigkeit des Schleichbezugs: Ausnutzung

    Insoweit ist bereits fraglich, ob für die Annahme eines gezielten Verleitens eine an einen konkreten Händler gerichtete Bestellung oder die ihm angezeigte Bereitschaft zum Einkauf ausreichen kann, wenn der Händler nur unter Bruch des eigenen Vertrags zu liefern vermag (dafür Lubberger, WRP 2000, 139, 142; Sack, WRP 2000, 447, 452; a.A. OLG Düsseldorf GRUR-RR 2003, 89 f.; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm aaO § 4 Rdn. 10.36; Ohly in Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl., § 4 Rdn. 10/56).
  • OLG Hamburg, 06.11.2014 - 3 U 86/13

    Unlauterer Vertrieb von Automatisierungssoftware bei World of Warcraft -

    Der Begriff des "Verleitens zum Vertragsbruch" darf jedoch nicht derart weit ausgelegt werden, dass bereits jedwede auf den Vertrieb gerichtete Tätigkeit gegenüber den gebundenen Adressaten davon erfasst wird (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 104 zur einfache Lieferanfrage eines außerhalb eines Vertriebsbindungssystems stehenden gewerblichen Abnehmers bei einem gebundenen Vertragshändler).
  • OLG Stuttgart, 09.12.2013 - 2 U 148/12

    Kartellrechtsverstoß: Unbestimmtheit eines Unterlassungsantrags;

    Vielmehr muss eine darüber hinausgehende unlautere Einflussnahme im Sinne des § 4 Nr. 1 UWG auf die Entscheidung des Händlers zum Vertragsbruch erfolgen, etwa durch die Ausübung übermäßigen wirtschaftlichen Drucks (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2003, 89, 90; Köhler a.a.O. 10.63; vgl. ferner Ohly in Piper/Ohly/Sosnitza, UWG, 5. Aufl. [2010], § 4.10/77 a i.V.m. 10/28 a).
  • BGH, 24.05.2007 - I ZR 150/06

    Begriff des Verleitens zum Vertragsbruch

    Das sehr allgemein gehaltene Schreiben fordert ebenso wie die Internetwerbung der Beklagten die angesprochenen Gewerbetreibenden nicht gezielt zum Verkauf vertriebsgebundener Ware auf der Plattform der Beklagten auf, sondern bezieht sich auf Kosmetikprodukte aller Art (vgl. auch OLG Düsseldorf GRUR-RR 2003, 89 f.; Ohly in Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl., § 4 Rdn. 10/56; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl., § 4 UWG Rdn. 10.36; Seichter in Ullmann, jurisPK-UWG, § 4 Nr. 10 Rdn. 31).
  • LG Mainz, 12.01.2006 - 12 HKO 160/04

    Unlauterer Wettbewerb: Konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen den Herstellern

    Denn ein einfaches Angebot eines außerhalb eines Vertriebsbindungssystems stehenden gewerblichen Unternehmers an einen gebundenen Vertragshändler ist grundsätzlich noch kein wettbewerbswidriges versuchtes Verleiten zu einem Vertragsbruch (vergl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 104, 105).
  • OLG Düsseldorf, 12.05.2010 - 11 U 23/09

    Eigentumsverletzung durch Befüllung eines Flüssiggastanks

    Die bloße Lieferanfrage reicht demgegenüber für ein Verleiten zum Vertragsbruch ebenso wenig aus (OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 104) wie die Abgabe eines Angebots, welches der Kunde nur unter Vertragsbruch annehmen kann (Hefermehl/Köhler/Bornkamm a.a.O.).
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