Weitere Entscheidung unten: OLG München, 19.02.2004

Rechtsprechung
   OLG München, 25.03.2004 - 29 W 1046/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8759
OLG München, 25.03.2004 - 29 W 1046/04 (https://dejure.org/2004,8759)
OLG München, Entscheidung vom 25.03.2004 - 29 W 1046/04 (https://dejure.org/2004,8759)
OLG München, Entscheidung vom 25. März 2004 - 29 W 1046/04 (https://dejure.org/2004,8759)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,8759) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • aufrecht.de

    Weite Auslegung des Begriffs der Kennzeichenstreitsache

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des Begriffs der Kennzeichenstreitsache nach dem Markengesetz (MarkG); Ansprüche aus der Nichterfüllung eines Vertragsstrafeversprechens; Beseitigung der Wiederholungsgefahr für einen geltend gemachten kennzeichenrechtlichen Unterlassungsanspruch

  • Judicialis

    MarkenG § 140

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 140
    Auslegung des Begriffes der Kennzeichenstreitsache nach § 140 Abs. 1 , Abs. 3 MarkenG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Was ist eine Kennzeichenstreitsache im Sinne von § 140 MarkenG?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 190
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 14.08.1996 - 6 U 15/96
    Auszug aus OLG München, 25.03.2004 - 29 W 1046/04
    Dazu zählen auch Ansprüche aus der Nichterfüllung eines Vertragsstrafeversprechens, das zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr für einen geltend gemachten kennzeichenrechtlichen Unterlassungsanspruch abgegeben wurde (vgl. Ströbele/Hacker aaO § 140 Rdn. 7; Fezer, MarkenG, 3. Aufl., § 140, Rdn. 3; OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.08.1996 - 6 U 15/96 = ZLR 1997, 181, in juris dokumentiert; OLG Düsseldorf GRUR 1984, 650, 651 - Vertragsstrafenklage [zum Begriff der Gebrauchsmusterstreitsache]); bei der Vertragsstrafenklage handelt es sich in derartigen Fällen um die Fortsetzung einer kennzeichenrechtlichen Streitigkeit.
  • OLG Düsseldorf, 21.03.1984 - 2 W 37/84
    Auszug aus OLG München, 25.03.2004 - 29 W 1046/04
    Dazu zählen auch Ansprüche aus der Nichterfüllung eines Vertragsstrafeversprechens, das zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr für einen geltend gemachten kennzeichenrechtlichen Unterlassungsanspruch abgegeben wurde (vgl. Ströbele/Hacker aaO § 140 Rdn. 7; Fezer, MarkenG, 3. Aufl., § 140, Rdn. 3; OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.08.1996 - 6 U 15/96 = ZLR 1997, 181, in juris dokumentiert; OLG Düsseldorf GRUR 1984, 650, 651 - Vertragsstrafenklage [zum Begriff der Gebrauchsmusterstreitsache]); bei der Vertragsstrafenklage handelt es sich in derartigen Fällen um die Fortsetzung einer kennzeichenrechtlichen Streitigkeit.
  • LG Frankfurt/Main, 10.02.2016 - 6 O 344/15

    Für Klagen auf Zahlung einer Vertragsstrafe wegen eines UWG-Verstoßes im Internet

    Für vorgenannte Gesetze ist weithin anerkannt, dass Vertragsstrafenvereinbarungen den besonderen Zuständigkeitsregelungen unterfallen können (vgl. z.B. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht - Kaiserin der Heilpflanzen, a.a.O., Rn. 29; OLG Thüringen (U.v. 01.09.2010 - 2 U 330/10), juris, Rn. 11; OLG München (B.v. 25.03.2004 - 29 W 1046/04), Leitsatz i.V.m. Rn. 8; Thüringer Oberlandesgericht - Vertragsstrafeforderung, a.a.O., Rn. 11; LG Mannheim - Zuständigkeit bei Vertragsstrafe, a.a.O., Rn. 12 m.w.N.;.
  • LG Mannheim, 28.04.2015 - 2 O 46/15

    Zuständigkeit bei Vertragsstrafe - Sachliche Zuständigkeit: Zuständigkeit der

    (1) So ist jedenfalls im Bereich des geistigen Eigentumsschutzes anerkannt, dass die Klage auf Zahlung einer Vertragsstrafe den jeweiligen besonderen Zuständigkeitsregelungen - § 104 UrhG, § 140 Abs. 1 MarkenG, § 143 Abs. 1 PatG, § 27 Abs. 1 GebrMG, § 52 Abs. 1 DesignG - unterfällt (OLG München, GRUR-RR 2004, 190; OLG Karlsruhe, ZLR 1997, 181 [jeweils zu § 140 MarkenG]; LG Oldenburg ZUM-RD 2011, 315, 316 [zu § 104 UrhG]; OLG Düsseldorf , GRUR 1984, 650 [zu § 19 GebrMG aF]; Teplitzky, 10. Aufl., Kap. 45 Rn. 8; siehe auch BGH, GRUR 2004, 622 - ritter.de [obiter u.a. zu Vergleichsverträgen zur Beilegung von Verletzungsprozessen]).
  • OLG Stuttgart, 03.11.2008 - 8 W 457/08

    Patentanwaltsgebühren: Mitwirkung wegen der Verwendung eines

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist ein Bezug zum Markengesetz dergestalt, dass das Rechtsverhältnis, aus dem der geltend gemachte Anspruch abgeleitet wird, den Bestimmungen dieses Gesetzes unterliegt (OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1206; KG GRUR 2000, 803 und NJWE-WettbR 2000, 222; OLG München GRUR-RR 2004, 190; BGH GRUR 2004, 622; OLG Köln GRUR-RR 2006, 350 und MarkenR 2006, 466; Fezer, a. a. O., § 140 Markengesetz Rdnr. 2; Ingerl/Rohnke, a. a. O., Rdnr. 6; je m. w. N.).
  • LG Oldenburg, 23.09.2010 - 5 T 764/10

    Klage auf Vertragsstrafe als urheberrechtliche Streitigkeit

    Das OLG München hat das für Vertragsstrafenversprechen noch einmal ausdrücklich ausgesprochen, wenn dieses zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr für einen geltend gemachten kennzeichenrechtlichen Unterlassungsanspruch abgegeben wurde; bei der Vertragsstrafenklage handele es sich in derartigen Fällen um die Fortsetzung einer kennzeichenrechtlichen Streitigkeit (GRUR-RR 2004, 190).
  • LG Bonn, 12.01.2010 - 11 O 13/09

    Patentstreitsache - Zuständigkeit - Wettbewerbsrecht

    Ist diese Verknüpfung gegeben, dann fallen alle Ansprüche, die ihre Grundlage in Patentlizenzverträgen haben oder einen Zusammenhang mit derartigen Verträgen aufweisen, unter den Begriff der Patentstreitsache (OLG München GRUR-RR 2004, 190 - zu § 140 MarkenG für ein Vertragsstrafenversprechen; OLG Düsseldorf GRUR 1984, 650f. - betreffend Unterlassungsansprüche; Mes, aaO., § 143 PatG Rd.4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG München, 19.02.2004 - 29 W 886/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,11493
OLG München, 19.02.2004 - 29 W 886/04 (https://dejure.org/2004,11493)
OLG München, Entscheidung vom 19.02.2004 - 29 W 886/04 (https://dejure.org/2004,11493)
OLG München, Entscheidung vom 19. Februar 2004 - 29 W 886/04 (https://dejure.org/2004,11493)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,11493) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen von Testkaufkosten als erstattungsfähige Kosten im Rahmen der Kostentragungspflicht im Zivilprozess; Inhalt der erstattungsfähigen Vorbereitungskosten im Rahmen eines Zivilprozesses

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 93

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 Abs. 1; ZPO § 93
    Testkaufkosten als erstattungsfähige Kosten im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2004, 624 (Ls.)
  • GRUR-RR 2004, 190
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - 10 W 64/08

    Erstattungsfähigkeit von Testkaufkosten

    Einerseits wird die Ansicht vertreten, im Kostenfestsetzungsverfahren seien erstattungsfähige Testkaufkosten stets ohne Einschränkung festzusetzen; es finde keine Einschränkung von Amts wegen dahin statt, dass die Testkaufkosten nur Zug-um-Zug gegen Übertragung des anzurechnenden Vermögenswertes zu erstatten sind (vgl. OLG München AGS 2004, 363; OLG Koblenz JurBüro 1985, 1866 und WRP 1979, 813).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht