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   OLG Hamburg, 11.03.2004 - 3 U 137/03   

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OLG Hamburg, 11.03.2004 - 3 U 137/03 (https://dejure.org/2004,29898)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.03.2004 - 3 U 137/03 (https://dejure.org/2004,29898)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. März 2004 - 3 U 137/03 (https://dejure.org/2004,29898)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 245
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Köln, 25.07.2014 - 6 U 197/13

    "L-Thyrox"

    Bei kleineren und mittleren Unternehmen sei dies regelmäßig die Geschäftsleitung (OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 245 - magenta; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Aufl. 2010, vor §§ 14-19d, Rn. 197; Hacker, in: Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl. 2012, § 14 Rn. 429).
  • OLG Köln, 09.11.2012 - 6 U 38/12

    Schutzfähigkeit der zweisprachige Wörterbücher in Printform geschützten Farbmarke

    Bei der Verwendung mehrerer Zeichen kommt es maßgeblich darauf an, ob die angegriffene Gestaltung vom angesprochenen Verkehr wie bei einem Gesamtzeichen im Zusammenhang wahrgenommen wird oder ob - möglicherweise auf Grund bestimmter Werbemaßnahmen oder Kennzeichnungsgewohnheiten, z. B. der häufigen Verwendung von Zweitmarken allgemein oder insbesondere auf dem in Frage stehenden Warengebiet - der Verkehr daran gewöhnt ist, in einer Gesamtaufmachung einzelnen Elementen eine eigenständige, von derjenigen anderer Bestandteile unabhängige Kennzeichnungsfunktion zuzuerkennen (vgl. BGH GRUR 2002, 171, 174 - Marlboro-Dach; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 245, 247 - magenta; BPatG GRUR 2009, 167, 170 - Farbmarke Sonnengelb).
  • OLG Hamburg, 08.10.2008 - 5 U 147/07

    Farbmarkenverletzung: Ausstrahlung einer erhöhten Kennzeichnungskraft der

    Schließlich hat auch der 3.Senat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in seiner Entscheidung vom 11.3.2004 betreffend ein Verbot des sog. centrino-Logos für Waren und Dienstleistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation angenommen, dass die Farbmarke Magenta eine weit überdurchschnittliche große Kennzeichnungskraft besitze (Aktz. 3 U 137/03, Anlage K 14, S. 11).
  • BPatG, 29.01.2008 - 26 W (pat) 132/04
    Soweit die Widersprechende eine Verkehrsbefragung vorgelegt hat, derzufolge 42 % der Befragten eine Verbindung zwischen den Vergleichsmarken für gegeben erachteten, ist festzuhalten, dass die Verwechslungsgefahr einen Rechtsbegriff darstellt, der entsprechenden empirischen Ermittlungen und Beweiserhebungen, etwa durch demoskopische Gutachten, nicht zugänglich ist; der Nachweis tatsächlich vorgekommener Verwechslungen ersetzt nicht die erforderlichen rechtlichen Erwägungen oder verdrängt diese (vgl. Ströbele/Hacker, a. a. O., § 9 Rdnr. 10, 16; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 245, 247 - magenta).
  • BPatG, 28.11.2007 - 26 W (pat) 132/04
    Soweit die Widersprechende eine Verkehrsbefragung vorgelegt hat, derzufolge 42 % der Befragten eine Verbindung zwischen den Vergleichsmarken für gegeben erachteten, ist festzuhalten, dass die Verwechslungsgefahr einen Rechtsbegriff darstellt, der entsprechenden empirischen Ermittlungen und Beweiserhebungen, etwa durch demoskopische Gutachten, nicht zugänglich ist; der Nachweis tatsächlich vorgekommener Verwechslungen ersetzt nicht die erforderlichen rechtlichen Erwägungen oder verdrängt diese (vgl. Ströbele/Hacker, a. a. O., § 9 Rdnr. 10, 16; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 245, 247 - magenta).
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