Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 14.04.2004 - 5 U 127/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10846
OLG Hamburg, 14.04.2004 - 5 U 127/03 (https://dejure.org/2004,10846)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.04.2004 - 5 U 127/03 (https://dejure.org/2004,10846)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. April 2004 - 5 U 127/03 (https://dejure.org/2004,10846)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,10846) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemesseung der Irreführung eines Verbrauchers nach dem europäischen Verbraucherbegriff; Voraussetzungen für die Annahme einer Irreführung; Anwendungsbereich des § 7 Abs.2 Eichgesetz (EichG) ; Feststellung einer Verbrauchererwartung; Verbrauchererwatung beim Kauf von ...

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 3; ; EichG § 7 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1; UWG § 3; EichG § 7 Abs. 2
    "Mogelpackung Kaffeepads"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 263
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.10.1981 - I ZR 156/79

    Kippdeckeldose

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.04.2004 - 5 U 127/03
    Beide genannten Vorschriften sind darauf gerichtet, eine Täuschung des Verbrauchers zu verhindern, und nebeneinander anwendbar (BGH GRUR 82, 118, 119 "Kippdeckeldose"; KG GRUR 83, 591, 592, "Pralinenpackung", beide noch zur inhaltsgleichen Vorgängernorm § 17a EichG).
  • KG, 21.01.1983 - 5 U 6040/82
    Auszug aus OLG Hamburg, 14.04.2004 - 5 U 127/03
    Beide genannten Vorschriften sind darauf gerichtet, eine Täuschung des Verbrauchers zu verhindern, und nebeneinander anwendbar (BGH GRUR 82, 118, 119 "Kippdeckeldose"; KG GRUR 83, 591, 592, "Pralinenpackung", beide noch zur inhaltsgleichen Vorgängernorm § 17a EichG).
  • OLG Frankfurt, 21.10.2008 - 14 U 240/07

    Wettbewerbsverstoß: Vertrieb einer Gewürzmischung in einer "Mogelpackung"

    Dabei ist maßgeblich darauf abzustellen, welche Vorstellung der Durchschnittsverbraucher über den Inhalt der jeweiligen Verpackung aufgrund deren äußerer Gestaltung entwickelt und ob dabei eine Diskrepanz zwischen seiner Vorstellung über den Inhalt und den tatsächlichen Inhalt der Fertigpackung entsteht (vgl. OVG Berlin, Gewerbearchiv 2004, 221; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 263).

    Hierin liegt der entscheidende Unterschied zu den sonst in der Rechtsprechung entschiedenen Fällen, wie BGH NJW 1982, 236 (Kippdeckeldose), OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 263 (Kaffeepads) und LG Frankfurt GRUR-RR 2002, 80 (Korrekturflüssigkeit), in denen das Produkt jeweils in einer Dose oder in einer sonstigen festen Verpackung enthalten war, die weder optisch noch durch Betasten eine Füllmengenkontrolle zuließen und bei denen der Verbraucher auch die Vorstellung entwickelt, die Packung sei mit Ware im wesentlichen entsprechend ihrem äußeren Erscheinungsbild gefüllt.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht