Rechtsprechung
OLG Hamburg, 14.04.2004 - 5 U 127/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bemesseung der Irreführung eines Verbrauchers nach dem europäischen Verbraucherbegriff; Voraussetzungen für die Annahme einer Irreführung; Anwendungsbereich des § 7 Abs.2 Eichgesetz (EichG) ; Feststellung einer Verbrauchererwartung; Verbrauchererwatung beim Kauf von ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 12.08.2003 - 312 O 303/03
- OLG Hamburg, 14.04.2004 - 5 U 127/03
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2004, 263
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.10.1981 - I ZR 156/79
Kippdeckeldose
Auszug aus OLG Hamburg, 14.04.2004 - 5 U 127/03
Beide genannten Vorschriften sind darauf gerichtet, eine Täuschung des Verbrauchers zu verhindern, und nebeneinander anwendbar (BGH GRUR 82, 118, 119 "Kippdeckeldose"; KG GRUR 83, 591, 592, "Pralinenpackung", beide noch zur inhaltsgleichen Vorgängernorm § 17a EichG). - KG, 21.01.1983 - 5 U 6040/82
Auszug aus OLG Hamburg, 14.04.2004 - 5 U 127/03
Beide genannten Vorschriften sind darauf gerichtet, eine Täuschung des Verbrauchers zu verhindern, und nebeneinander anwendbar (BGH GRUR 82, 118, 119 "Kippdeckeldose"; KG GRUR 83, 591, 592, "Pralinenpackung", beide noch zur inhaltsgleichen Vorgängernorm § 17a EichG).
- OLG Frankfurt, 21.10.2008 - 14 U 240/07
Wettbewerbsverstoß: Vertrieb einer Gewürzmischung in einer "Mogelpackung"
Dabei ist maßgeblich darauf abzustellen, welche Vorstellung der Durchschnittsverbraucher über den Inhalt der jeweiligen Verpackung aufgrund deren äußerer Gestaltung entwickelt und ob dabei eine Diskrepanz zwischen seiner Vorstellung über den Inhalt und den tatsächlichen Inhalt der Fertigpackung entsteht (vgl. OVG Berlin, Gewerbearchiv 2004, 221; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 263).Hierin liegt der entscheidende Unterschied zu den sonst in der Rechtsprechung entschiedenen Fällen, wie BGH NJW 1982, 236 (Kippdeckeldose), OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 263 (Kaffeepads) und LG Frankfurt GRUR-RR 2002, 80 (Korrekturflüssigkeit), in denen das Produkt jeweils in einer Dose oder in einer sonstigen festen Verpackung enthalten war, die weder optisch noch durch Betasten eine Füllmengenkontrolle zuließen und bei denen der Verbraucher auch die Vorstellung entwickelt, die Packung sei mit Ware im wesentlichen entsprechend ihrem äußeren Erscheinungsbild gefüllt.