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Rechtsprechung
   OLG Köln, 31.03.2004 - 6 U 158/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4251
OLG Köln, 31.03.2004 - 6 U 158/03 (https://dejure.org/2004,4251)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.03.2004 - 6 U 158/03 (https://dejure.org/2004,4251)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. März 2004 - 6 U 158/03 (https://dejure.org/2004,4251)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO § 580 Nr. 7 b

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit einer Restitutionsklage bei Klageabweisungsbegehren aufgrund eines nunmehr ergangenen Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), dass nach Beklagtenansicht zur Klageabweisung zwingt; Relenvanz eines Urteil des EuGH als Urkunde zur Glaubhaftmachung ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Restitutionsklage nach neuer EuGH-Entscheidung

  • Judicialis

    ZPO § 580 Nr. 7 b)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 580 Nr. 7 lit. b
    Restitutionsklage nach neuer EUGH-Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 376 (Ls.)
  • BB 2004, 1134
  • BB 2004, 942
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.07.1979 - I ZR 135/77

    Anspruch auf Handelsvertreterausgleich; Zulässigkeit einer Restitutionsklage;

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2004 - 6 U 158/03
    Andererseits hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass nicht nur ein Strafbefehl (NJW 1980, 1000, 1001), sondern auch ein rechtskräftiges Strafurteil (NJW-RR 1991, 380) eine Urkunde im Sinne des § 580 Nr. 7 b ZPO darstellen kann.

    Dieses Ergebnis entspricht im übrigen der nahezu einhellig vertretenen Meinung in der Rechtsprechung und dem juristischen Schrifttum zu der Frage, wann das Auffinden einer Urkunde zur Restitutionsklage berechtigt (vgl. nur Zöller-Greger, ZPO, 24. Aufl. 2003, § 580 Rdnr. 16 a und aus der Rechtsprechung zum Beispiel BGH NJW 1980, 1000; BGH NJW-RR 1991, 380; BGH VersR 1975, 260; BGHZ 30, 60 ff. und auch OLG Koblenz, NJW-RR 1995, 1278 f.; anderer Auffassung augenscheinlich nur Foerste, NJW 1996, 345, 346).

    Die Rechtsprechung (vgl. unter anderem BGH NJW 1980, 1000, 1001) hat nämlich zu Recht nur ausnahmsweise bestimmte Urkunden, die erst nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der letzten Tatsacheninstanz errichtet worden sind, als Restitutionsgrund zugelassen, und zwar dann, wenn sie eine zurückliegende Tatsache bezeugen, insbesondere Geburtsurkunden als Beweismittel für die Empfängniszeit.

  • OLG Köln, 22.10.1999 - 6 U 53/98

    Fußballwetten als Glücksspiel - Erlaubnispflicht für österreichischen

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2004 - 6 U 158/03
    Die gegen das Urteil des Senats vom 22.10.1999 - 6 U 53/98 - gerichtete Restitutionsklage der Beklagten wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen.

    Auf ihren Antrag hat der Senat der Beklagten durch Urteil vom 22.10.1999 (6 U 53/98, GRUR 2000, 538 ff.) verkürzt und sinngemäß wiedergegeben untersagt, im Bereich des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen Sportwetten ohne Genehmigung nach dem Sportwettengesetz Nordrhein-Westfalen anzubieten und/oder zu bewerben.

    die Entscheidung des Senats vom 22.10.1999 - 6 U 53/98 OLG Köln - zu ändern und die von der Klägerin erhobene Unterlassungsklage abzuweisen.

  • BGH, 07.11.1990 - IV ZR 218/89

    Strafurteil als Beweisurkunde i.S. von ZPO § 580 Nr. 7 Buchstabe b

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2004 - 6 U 158/03
    Andererseits hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass nicht nur ein Strafbefehl (NJW 1980, 1000, 1001), sondern auch ein rechtskräftiges Strafurteil (NJW-RR 1991, 380) eine Urkunde im Sinne des § 580 Nr. 7 b ZPO darstellen kann.

    Dieses Ergebnis entspricht im übrigen der nahezu einhellig vertretenen Meinung in der Rechtsprechung und dem juristischen Schrifttum zu der Frage, wann das Auffinden einer Urkunde zur Restitutionsklage berechtigt (vgl. nur Zöller-Greger, ZPO, 24. Aufl. 2003, § 580 Rdnr. 16 a und aus der Rechtsprechung zum Beispiel BGH NJW 1980, 1000; BGH NJW-RR 1991, 380; BGH VersR 1975, 260; BGHZ 30, 60 ff. und auch OLG Koblenz, NJW-RR 1995, 1278 f.; anderer Auffassung augenscheinlich nur Foerste, NJW 1996, 345, 346).

  • BGH, 29.04.1959 - IV ZR 311/58

    Restitutionsklage

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2004 - 6 U 158/03
    Dieses Ergebnis entspricht im übrigen der nahezu einhellig vertretenen Meinung in der Rechtsprechung und dem juristischen Schrifttum zu der Frage, wann das Auffinden einer Urkunde zur Restitutionsklage berechtigt (vgl. nur Zöller-Greger, ZPO, 24. Aufl. 2003, § 580 Rdnr. 16 a und aus der Rechtsprechung zum Beispiel BGH NJW 1980, 1000; BGH NJW-RR 1991, 380; BGH VersR 1975, 260; BGHZ 30, 60 ff. und auch OLG Koblenz, NJW-RR 1995, 1278 f.; anderer Auffassung augenscheinlich nur Foerste, NJW 1996, 345, 346).
  • OLG Koblenz, 16.06.1994 - 5 U 325/94

    Keine Restitution bei neuem Sachverständigengutachten

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2004 - 6 U 158/03
    Dieses Ergebnis entspricht im übrigen der nahezu einhellig vertretenen Meinung in der Rechtsprechung und dem juristischen Schrifttum zu der Frage, wann das Auffinden einer Urkunde zur Restitutionsklage berechtigt (vgl. nur Zöller-Greger, ZPO, 24. Aufl. 2003, § 580 Rdnr. 16 a und aus der Rechtsprechung zum Beispiel BGH NJW 1980, 1000; BGH NJW-RR 1991, 380; BGH VersR 1975, 260; BGHZ 30, 60 ff. und auch OLG Koblenz, NJW-RR 1995, 1278 f.; anderer Auffassung augenscheinlich nur Foerste, NJW 1996, 345, 346).
  • BGH, 14.11.1974 - VII ZB 25/74

    Restitutionsgrund - Abschluss des Verfahrens - Beschwerdefrist - Wiedereinsetzung

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2004 - 6 U 158/03
    Dieses Ergebnis entspricht im übrigen der nahezu einhellig vertretenen Meinung in der Rechtsprechung und dem juristischen Schrifttum zu der Frage, wann das Auffinden einer Urkunde zur Restitutionsklage berechtigt (vgl. nur Zöller-Greger, ZPO, 24. Aufl. 2003, § 580 Rdnr. 16 a und aus der Rechtsprechung zum Beispiel BGH NJW 1980, 1000; BGH NJW-RR 1991, 380; BGH VersR 1975, 260; BGHZ 30, 60 ff. und auch OLG Koblenz, NJW-RR 1995, 1278 f.; anderer Auffassung augenscheinlich nur Foerste, NJW 1996, 345, 346).
  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2004 - 6 U 158/03
    Mit ihrer Anfang Dezember 2003 erhobenen Restitutionsklage macht die Beklagte geltend, mit seinem Urteil vom 06. November 2003 in der Rechtssache C-243/01 "H." habe der Europäische Gerichtshof eine Entscheidung getroffen, deren Anwendung im Streitfall zur Klageabweisung zwinge.
  • EuGH, 24.03.1994 - C-275/92

    H.M. Customs und Excise / Schindler

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2004 - 6 U 158/03
    Die aufgeworfene Frage braucht indes ebenso wenig entschieden zu werden wie die Frage, ob die Restitutionsklage bereits deshalb unzulässig ist, weil die von der Beklagten als Restitutionsgrund herangezogene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache "H." keinen Beweis über Tatsachen erbringt, sondern nur offenbart, dass der Europäische Gerichtshof an seiner namentlich in seinem Urteil "T." (Rechtssache C-275/92, veröffentlicht unter anderem in NJW 1994, 2013 ff. und ZIP 1994, 557 ff.) zum Ausdruck kommenden, auch der Entscheidung des Senats vom 22.10.1999 zugrunde gelegten Rechtsauffassung zur Dienstleistungsfreiheit im Zusammenhang mit dem Lotteriewesen festhält.
  • BGH, 14.03.2002 - I ZR 279/99

    Sportwettenveranstaltung ohne behördliche Erlaubnis

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2004 - 6 U 158/03
    Die gegen diese Entscheidung des Senats eingelegte Revision hatte keinen Erfolg (BGH, Urteil vom 14.03.2002, GRUR 2002, 636 f. = WRP 2002, 688 ff. = MDR 2002, 1082 ff. = NJW 2002, 2175 f. "Sportwetten").
  • LG München I, 27.10.2003 - 5 Qs 41/03

    Genehmigung für Glücksspiel aus Österreich ausreichend

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2004 - 6 U 158/03
    Eine solche rückbezügliche Beweiskraft hat die Entscheidung "H." des Europäischen Gerichtshofs ebenso wenig wie der von der Beklagten zur Stützung ihrer Rechtsauffassung herangezogene Beschluss der 5. Strafkammer des Landgerichts München vom 27.10.2003 in dem Strafverfahren 384 Js 44646/03.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 05.06.2003 - 3 U 171/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11006
OLG Hamburg, 05.06.2003 - 3 U 171/02 (https://dejure.org/2003,11006)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.06.2003 - 3 U 171/02 (https://dejure.org/2003,11006)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. Juni 2003 - 3 U 171/02 (https://dejure.org/2003,11006)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsklage gegen den Vertrieb eines parallelimportierten Arzneimittels; Bestimmtheitsanforderungen für die Formulierung eines Unterlassungsantrages; Auslegung der Formulierung "markenrechtlicher Schutz" im Sinne von Markenrechten und Markenlizenzrechten für ...

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 242; ; UWG Vor § 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch Unterlassungserklärung

Besprechungen u.ä.

  • wekwerth.de (Kurzanmerkung)

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch Unterlassungserklärung / Unterlassungsvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 376 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 19.10.2000 - I ZR 89/98

    ZOCOR

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2003 - 3 U 171/02
    Die hierzu ergangene Rechtsprechung des EuGH ist zur Auslegung des § 24 MarkenG heranzuziehen (BGH GRUR 2001, 422, 423 - ZOCOR).

    Nach der EuGH-Rechtsprechung tritt unter bestimmten, kumulativ zu erfüllenden Voraussetzungen wegen des gemäß Art. 28, 30 EG (damals: Art. 30, 36 EG-Vertrag) zu gewährleistenden freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union eine gemeinschaftsrechtliche Erschöpfung ein, so dass der Parallelimporteur insoweit auch ohne Zustimmung des Markeninhabers zum Umkonfektionieren fremder Markenware befugt ist (EuGH WRP 1996, 867 - Eurim Pharm, WRP 1996, 874 - MPA Pharma, WRP 1996, 880 - Bristol-Myers Squibb; vgl. auch EuGH WRP 1999, 1264 - Pharmacia & Upjohn, WRP 2002, 666 - Boehringer Ingelheim, WRP 2002, 673 - Merck, Sharp & Dohme; vgl. BGH GRUR 2001, 422, 423 - ZOCOR).

    Hierdurch soll der Hersteller in die Lage versetzt werden nachzuprüfen, ob die vom EuGH im übrigen aufgestellten Voraussetzungen einer Erschöpfung vorliegen oder nicht (BGH GRUR 2001, 422, 423 - ZOCOR).

  • BGH, 17.07.1997 - I ZR 40/95

    "Sekundenschnell"; Auslegung eines Unterlassungsvertrages

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2003 - 3 U 171/02
    Zweck eines Unterlassungsvertrages ist es nämlich regelmäßig, nach einer Verletzungshandlung die Vermutung der Wiederholungsgefahr durch eine vertragsstrafenbewehrte Unterlassungsverpflichtung auszuräumen und damit die Einleitung oder Fortsetzung eines gerichtlichen Verfahrens entbehrlich zu machen (BGH GRUR 1997, 931, 932 -).

    Maßgeblich für die Reichweite einer Unterlassungsverpflichtung ist danach der wirkliche Wille der Vertragsparteien (§§ 133, 157 BGB), zu dessen Auslegung neben dem Inhalt der Vertragserklärungen auch die beiderseits bekannten Umstände, insbesondere die Art und Weise des Zustandekommens der Vereinbarung, ihr Zweck, die Wettbewerbsbeziehung zwischen den Vertragsparteien und ihre Interessenlage heranzuziehen sind (BGH NJW 1998, 1144, 1145 - Modenschau im Salvatorkeller; BGH GRUR 1997, 931, 932 - Sekundenschnell).

  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 115/99

    Jubiläumsschnäppchen; Jubiläumsverkauf als unzulässige Sonderveranstaltung

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2003 - 3 U 171/02
    Dabei kommt der Auslegung des Klageantrags anhand der konkreten Verletzungshandlung und der Klagebegründung im Übrigen große Bedeutung zu (BGH GRUR 2002, 177, 178 f. - Jubiläumsschnäppchen; Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl. 2002, Vor § 13 Rnrn. 279, 281; Teplitzky, 8. Aufl. 2002, Kap 51 Rn. 10).
  • OLG Hamburg, 24.10.2002 - 3 U 30/02

    Markenrechtsverletzung ; Parallelimport eines Arzneimittels mit markenrechtlich

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2003 - 3 U 171/02
    Der Senat hat im Hinblick auf die Formulierung "markenrechtlicher Schutz" bereits in einer anderen Entscheidung ausgeführt, dass damit Markenrechte und auch ausschließliche Markenlizenzrechte der Klägerin für deutsche Marken gemeint sind, deren Inhaber die Klägerin oder ein Konzernunternehmen der Klägerin ist (Urteil vom 24. Oktober 2002 - 3 U 30/02 = MD 03, 184).
  • BGH, 18.09.1997 - I ZR 71/95

    "Modenschau im Salvatorkeller"; Unzulässige Rechtsausübung durch Geltendmachung

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2003 - 3 U 171/02
    Maßgeblich für die Reichweite einer Unterlassungsverpflichtung ist danach der wirkliche Wille der Vertragsparteien (§§ 133, 157 BGB), zu dessen Auslegung neben dem Inhalt der Vertragserklärungen auch die beiderseits bekannten Umstände, insbesondere die Art und Weise des Zustandekommens der Vereinbarung, ihr Zweck, die Wettbewerbsbeziehung zwischen den Vertragsparteien und ihre Interessenlage heranzuziehen sind (BGH NJW 1998, 1144, 1145 - Modenschau im Salvatorkeller; BGH GRUR 1997, 931, 932 - Sekundenschnell).
  • EuGH, 11.07.1996 - C-71/94

    Eurim-Pharm Arzneimittel / Beiersdorf u.a.

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2003 - 3 U 171/02
    Nach der EuGH-Rechtsprechung tritt unter bestimmten, kumulativ zu erfüllenden Voraussetzungen wegen des gemäß Art. 28, 30 EG (damals: Art. 30, 36 EG-Vertrag) zu gewährleistenden freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union eine gemeinschaftsrechtliche Erschöpfung ein, so dass der Parallelimporteur insoweit auch ohne Zustimmung des Markeninhabers zum Umkonfektionieren fremder Markenware befugt ist (EuGH WRP 1996, 867 - Eurim Pharm, WRP 1996, 874 - MPA Pharma, WRP 1996, 880 - Bristol-Myers Squibb; vgl. auch EuGH WRP 1999, 1264 - Pharmacia & Upjohn, WRP 2002, 666 - Boehringer Ingelheim, WRP 2002, 673 - Merck, Sharp & Dohme; vgl. BGH GRUR 2001, 422, 423 - ZOCOR).
  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 40/99

    Laubhefter; Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags; Wettbewerbsrechtlicher

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2003 - 3 U 171/02
    Nach dieser Vorschrift darf ein Unterlassungsantrag - und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung - nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (std. Rspr., vgl. BGH GRUR 2002, 86, 88 - Laubhefter; Teplitzky, 8. Aufl. 2002, Kap 51 Rn. 8; Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl. 2002, Vor § 13 Rn.279).
  • EuGH, 12.10.1999 - C-379/97

    Upjohn

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2003 - 3 U 171/02
    Nach der EuGH-Rechtsprechung tritt unter bestimmten, kumulativ zu erfüllenden Voraussetzungen wegen des gemäß Art. 28, 30 EG (damals: Art. 30, 36 EG-Vertrag) zu gewährleistenden freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union eine gemeinschaftsrechtliche Erschöpfung ein, so dass der Parallelimporteur insoweit auch ohne Zustimmung des Markeninhabers zum Umkonfektionieren fremder Markenware befugt ist (EuGH WRP 1996, 867 - Eurim Pharm, WRP 1996, 874 - MPA Pharma, WRP 1996, 880 - Bristol-Myers Squibb; vgl. auch EuGH WRP 1999, 1264 - Pharmacia & Upjohn, WRP 2002, 666 - Boehringer Ingelheim, WRP 2002, 673 - Merck, Sharp & Dohme; vgl. BGH GRUR 2001, 422, 423 - ZOCOR).
  • EuGH, 11.07.1996 - C-427/93

    Bristol-Myers Squibb u.a. / Paranova

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2003 - 3 U 171/02
    Nach der EuGH-Rechtsprechung tritt unter bestimmten, kumulativ zu erfüllenden Voraussetzungen wegen des gemäß Art. 28, 30 EG (damals: Art. 30, 36 EG-Vertrag) zu gewährleistenden freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union eine gemeinschaftsrechtliche Erschöpfung ein, so dass der Parallelimporteur insoweit auch ohne Zustimmung des Markeninhabers zum Umkonfektionieren fremder Markenware befugt ist (EuGH WRP 1996, 867 - Eurim Pharm, WRP 1996, 874 - MPA Pharma, WRP 1996, 880 - Bristol-Myers Squibb; vgl. auch EuGH WRP 1999, 1264 - Pharmacia & Upjohn, WRP 2002, 666 - Boehringer Ingelheim, WRP 2002, 673 - Merck, Sharp & Dohme; vgl. BGH GRUR 2001, 422, 423 - ZOCOR).
  • OLG Hamburg, 11.05.2000 - 3 U 159/99
    Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2003 - 3 U 171/02
    Auch in der Entscheidung 3 U 159/99 vom 11. Mai 2000 hat der Senat eine entsprechende Formulierung für zulässig erachtet.
  • EuGH, 23.04.2002 - C-443/99

    Merck, Sharp & Dohme

  • EuGH, 23.04.2002 - C-143/00

    Boehringer Ingelheim u.a.

  • EuGH, 11.07.1996 - C-232/94

    MPA Pharma / Rhône-Poulenc Pharma

  • OLG Hamburg, 26.04.2018 - 3 U 96/17

    kausale Therapie - Arzneimittelwerbung: Irreführung durch Verwendung des Begriffs

    Die Geltendmachung des weitergehenden Anspruchs ist dem Gläubiger dann grundsätzlich verwehrt (Bestätigung von OLG Hamburg, NJOZ 2004, 1637, 1642).

    Das Landgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass der Gläubiger dann, wenn er sich mit einer Unterwerfungserklärung zufrieden gibt, die hinter der ursprünglich verlangten Erklärung zurückbleibt, mit dem Abschluss des Vertrages in der Regel auf einen möglichen weitergehenden Anspruch verzichtet (OLG Hamburg, NJOZ 2004, 1637, 1642).

  • LG Heidelberg, 28.03.2013 - 3 O 183/12

    Verstoß gegen strafbewehrte Unterlassungserklärung

    Die Auslegung des Unterlassungsvertrages kann nämlich auch ergeben, dass dieser eng auf die bezeichnete konkrete Verletzungsform bezogen ist (BGH NJW 1997, 3087, OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 376).
  • OLG Hamburg, 14.09.2017 - 3 U 115/16

    Wettbewerbsrecht: Zustandekommen eines Erlassvertrages bei Annahme einer

    Die Annahme durch den Gläubiger führt somit zu einem "Verzicht" auf den gesetzlichen Unterlassungsanspruch, an dessen Stelle die Rechte aus dem Unterlassungsvertrag treten (vgl. OLG Hamburg, NJOZ 2004, 1637, 1642 OLG Frankfurt, GRUR-RR 2003, 198, 199; OLG Hamm, NJWE-WettbR 1999, NJWE-WETTBR Jahr 1999 Seite 90).
  • OLG Frankfurt, 10.03.2005 - 1 U 54/04

    Nachbarrecht: Kein Anspruch auf Unterlassung einer benachbarten

    Mit der Bezugnahme auf die Entscheidung des 8. Zivilsenats des erkennenden Gerichts vom 28.11.2000 (8 U 190/00, CR 2001, 835 ff.) blieben alle wissenschaftlichen Erkenntnisse aus den letzten 3 Jahren unberücksichtigt; der 3. Zivilsenat habe in der Sache 3 U 171/02 völlig zu Recht eine Beweisaufnahme angeordnet.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.02.2003 - 6 U 182/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,30430
OLG Frankfurt, 20.02.2003 - 6 U 182/01 (https://dejure.org/2003,30430)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.02.2003 - 6 U 182/01 (https://dejure.org/2003,30430)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Februar 2003 - 6 U 182/01 (https://dejure.org/2003,30430)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 201
  • GRUR-RR 2004, 376 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 04.05.2004 - X ZR 48/03

    Flügelradzähler

    Das Landgericht hat ihre Klage abgewiesen; die Berufung ist ohne Erfolg geblieben (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2003, 201).
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