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   OLG Hamburg, 31.07.2003 - 3 U 145/02   

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https://dejure.org/2003,3081
OLG Hamburg, 31.07.2003 - 3 U 145/02 (https://dejure.org/2003,3081)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31.07.2003 - 3 U 145/02 (https://dejure.org/2003,3081)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31. Juli 2003 - 3 U 145/02 (https://dejure.org/2003,3081)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JurPC

    MarkenG §§ 5 Abs. 1, Abs. 3, 15 Abs. 2, Abs. 4
    Eltern-online.de

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Verzicht und Einwilligung in die Löschung einer Marke ; Rechtmäßige Benutzung einer Domain für ein Internetportal; Vorliegen eines Schlechthinverbots im Markenrecht; Recht an einem unterscheidungskräftigen Werktitel ; Markenschutz eines Zeitschriftentitels; ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    MarkenG § 15; ; MarkenG § 23; ; MarkenG § 26

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 15; MarkenG § 23; MarkenG § 26
    Verletzung der Rechte am Werktitel der Zeitschrift "Eltern" durch die Internet-Domain "eltern-online"; Rechtserhaltende Benutzung der Marke "Eltern" für bestimmte Produkte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Eltern-online.de

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 104
  • MMR 2004, 174
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (20)

  • OLG Hamburg, 02.05.2002 - 3 U 269/01

    Unterlassung der Verwendung einer Internet-Domain

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.07.2003 - 3 U 145/02
    Das Recht an einem unterscheidungskräftigen Werktitel entsteht mit tatsächlicher Ingebrauchnahme im geschäftlichen Verkehr, bei Druckschriften regelmäßig mit Erscheinen des Druckwerkes (BGH GRUR 1989, 760, 761 - Titelschutzanzeige; OLG Hamburg MMR 2002, 825 - motorradmarkt.de).

    Deshalb sind ein Zeitschriftentitel und eine Firmenbezeichnung (BGH, NJW 91, 1352 - Ärztliche Allgemeine), aber auch ein Zeitschriftentitel und eine Domain-Adresse verwechselbar (OLG Hamburg MMR 02, 825 f. - motorradmarkt.de).

    Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz der Wechselwirkung zwischen allen in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Bezeichnungen und der Werk- bzw. Branchennähe sowie der Kennzeichnungskraft des älteren Titels auszugehen (BGH GRUR 02, 176 - Auto Magazin; OLG Hamburg MMR 02, 825, 826 - motorradmarkt.de).

    Der Titel "Eltern" bezeichnet von Haus aus nicht zwingend eine Druckschrift und wird deshalb nicht zwingend auf einen ihm an sich nicht zukommenden Gegenstand übertragen (vgl. auch OLG Hamburg MMR 02, 825, 826 - motorradmarkt.de m.w.N.).

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats, dass die Zeichenidentität und -ähnlichkeit eines Domainnamens mit einem Kennzeichen anhand der Second-Level-Domain (vorliegend: eltern-online) unabhängig von der Top-Level-Domain (hier: de) zu bestimmen ist, denn in der Endung "de" erkennt der Nutzer lediglich einen Hinweis darauf, welcher geografischen Herkunft - hier: Deutschland - das Angebot ist (OLG Hamburg MMR 02, 682, 683 - siehan.de; OLG Hamburg MMR 02, 825, 826 - motorradmarkt.de; OLG Hamburg GRUR-RR 02, 100, 102 - Derrick.de; OLG Hamburg GRUR 01, 838, 840 -1001 buecher.de).

    Der Antrag auf Verzicht der Registrierung des Domain-Namens "eltern-online.de" gegenüber der DENIC ist aus dem Gesichtspunkt der Störungsbeseitigung begründet (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 02, 100, 104 - derrick.de; OLG Hamburg MMR 02, 825, 826-motorradmarkt.de).

  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 6/96

    "Wheels Magazine"; Titelschutz einer Zeitschrift

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.07.2003 - 3 U 145/02
    In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass der Verkehr unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Werktitel auch die Vorstellung einer bestimmten betrieblichen Herkunft verbinden kann (BGH GRUR 99, 235, 237 - Wheels Magazine m.w.N.).

    Bei einem Periodikum besteht deshalb ein nahe liegender Anlass, beim Titel das die Einheitlichkeit gewährleistende Unternehmen gleichsam "mitzudenken" (OLG Hamburg, NJWE-WettbR 1999, 281 f. - Netlife; vgl. auch BGH GRUR 99, 235, 237 - Wheels Magazine).

    Da es sich - wie noch dargelegt werden wird - bei dem Zeichen "Eltern" ohnehin um einen bekannten Werktitel handelt, kann dahinstehen, ob für eine herkunftshinweisende Funktion eines Zeitschriftentitels zusätzlich dessen Bekanntheit zu fordern ist (vgl. BGH GRUR 99, 235, 237 - Wheels Magazine BGH GRUR 99, 581, 582 - Max).

    An die Unterscheidungskraft von Zeitschriftentiteln werden nur geringe Anforderungen gestellt, weil auf dem Zeitungs- und Zeitschriftenmarkt seit jeher Zeitungen und Zeitschriften unter mehr oder weniger farblosen Gattungsbezeichnungen angeboten werden (BGH GRUR 02, 176 - Auto Magazin; BGH GRUR 99, 235, 237 - Wheels Magazine).

  • OLG Hamburg, 21.09.2000 - 3 U 89/00

    Verwendung einer mit einer bekannten Marken identischen Internet-Domain

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.07.2003 - 3 U 145/02
    Vielmehr dienen sie daneben regelmäßig dazu, gleichzeitig mit der Adressierung einen Hinweis auf die Herkunft von einer bestimmten Person oder einem bestimmten Betrieb zu geben (vgl. auch OLG Hamburg NJW-RR 99, 625 - emergency.de; OLG Hamburg GRUR-RR 02, 100, 102 - Derrick; OLG Hamburg GRUR 01, 838, 839 -1001buecher.de; OLG München NJW-RR 98, 984, 985 - Freundin).

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats, dass die Zeichenidentität und -ähnlichkeit eines Domainnamens mit einem Kennzeichen anhand der Second-Level-Domain (vorliegend: eltern-online) unabhängig von der Top-Level-Domain (hier: de) zu bestimmen ist, denn in der Endung "de" erkennt der Nutzer lediglich einen Hinweis darauf, welcher geografischen Herkunft - hier: Deutschland - das Angebot ist (OLG Hamburg MMR 02, 682, 683 - siehan.de; OLG Hamburg MMR 02, 825, 826 - motorradmarkt.de; OLG Hamburg GRUR-RR 02, 100, 102 - Derrick.de; OLG Hamburg GRUR 01, 838, 840 -1001 buecher.de).

    Der Antrag auf Verzicht der Registrierung des Domain-Namens "eltern-online.de" gegenüber der DENIC ist aus dem Gesichtspunkt der Störungsbeseitigung begründet (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 02, 100, 104 - derrick.de; OLG Hamburg MMR 02, 825, 826-motorradmarkt.de).

  • BGH, 12.11.1998 - I ZR 84/96

    Max

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.07.2003 - 3 U 145/02
    Da es sich - wie noch dargelegt werden wird - bei dem Zeichen "Eltern" ohnehin um einen bekannten Werktitel handelt, kann dahinstehen, ob für eine herkunftshinweisende Funktion eines Zeitschriftentitels zusätzlich dessen Bekanntheit zu fordern ist (vgl. BGH GRUR 99, 235, 237 - Wheels Magazine BGH GRUR 99, 581, 582 - Max).

    Allen diesen Angeboten ist gemeinsam, dass zwischen diesen und dem bekannten Titel "Eltern" mit dem Gesichtspunkt der Vermarktung der redaktionellen Kompetenz der mit dem Titel bezeichneten bekannten Elternzeitschrift bei der Beurteilung von Produkten und Dienstleistungen für Eltern ein gewisser sachlicher Zusammenhang erkennbar ist, welcher als gedankliche Brücke geeignet ist, dem Verkehr die (Fehl-) Vorstellung einer wirtschaftlichen oder organisatorischen Verbindung, zu der auch der Lizenzzusammenhang zu rechnen ist, entstehen zu lassen (vgl. BGH GRUR 99, 581, 582 - Max).

  • BGH, 07.02.2002 - I ZR 258/98

    GERRI/KERRY Spring

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.07.2003 - 3 U 145/02
    Den Rechtsstreit bis zur Entscheidung des EuGH über das Vorabentscheidungsgesuch des Bundesgerichtshofes (BGH, Beschluss vom 7. Februar 2002 - 1 ZR 258/98 - GERRI/KERRI Spring, abgedruckt in: WRP 2002, 547, auszusetzten.

    Eine Aussetzung bis zum Abschluss des Vorabentscheidungsverfahrens in der Sache "GERRI/KERRI Spring" des Bundesgerichtshofes (BGH, Beschluss vom 7. Februar 2002 - I ZR 258/98, WRP 2002, 547), kommt ebenfalls nicht in Betracht.

  • BGH, 21.06.2001 - I ZR 27/99

    Auto Magazin; Unterscheidungskraft eines Zeitschriftentitels

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.07.2003 - 3 U 145/02
    Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz der Wechselwirkung zwischen allen in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Bezeichnungen und der Werk- bzw. Branchennähe sowie der Kennzeichnungskraft des älteren Titels auszugehen (BGH GRUR 02, 176 - Auto Magazin; OLG Hamburg MMR 02, 825, 826 - motorradmarkt.de).

    An die Unterscheidungskraft von Zeitschriftentiteln werden nur geringe Anforderungen gestellt, weil auf dem Zeitungs- und Zeitschriftenmarkt seit jeher Zeitungen und Zeitschriften unter mehr oder weniger farblosen Gattungsbezeichnungen angeboten werden (BGH GRUR 02, 176 - Auto Magazin; BGH GRUR 99, 235, 237 - Wheels Magazine).

  • OLG Hamburg, 14.12.2000 - 3 U 115/00

    Verwendung einer fremden Marke als Internet-Domain

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.07.2003 - 3 U 145/02
    Vielmehr dienen sie daneben regelmäßig dazu, gleichzeitig mit der Adressierung einen Hinweis auf die Herkunft von einer bestimmten Person oder einem bestimmten Betrieb zu geben (vgl. auch OLG Hamburg NJW-RR 99, 625 - emergency.de; OLG Hamburg GRUR-RR 02, 100, 102 - Derrick; OLG Hamburg GRUR 01, 838, 839 -1001buecher.de; OLG München NJW-RR 98, 984, 985 - Freundin).

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats, dass die Zeichenidentität und -ähnlichkeit eines Domainnamens mit einem Kennzeichen anhand der Second-Level-Domain (vorliegend: eltern-online) unabhängig von der Top-Level-Domain (hier: de) zu bestimmen ist, denn in der Endung "de" erkennt der Nutzer lediglich einen Hinweis darauf, welcher geografischen Herkunft - hier: Deutschland - das Angebot ist (OLG Hamburg MMR 02, 682, 683 - siehan.de; OLG Hamburg MMR 02, 825, 826 - motorradmarkt.de; OLG Hamburg GRUR-RR 02, 100, 102 - Derrick.de; OLG Hamburg GRUR 01, 838, 840 -1001 buecher.de).

  • OLG Hamburg, 02.05.2002 - 3 U 216/01

    Beurteilung der Branchennähe im Hinblick auf eine Domainbezeichnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.07.2003 - 3 U 145/02
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats, dass die Zeichenidentität und -ähnlichkeit eines Domainnamens mit einem Kennzeichen anhand der Second-Level-Domain (vorliegend: eltern-online) unabhängig von der Top-Level-Domain (hier: de) zu bestimmen ist, denn in der Endung "de" erkennt der Nutzer lediglich einen Hinweis darauf, welcher geografischen Herkunft - hier: Deutschland - das Angebot ist (OLG Hamburg MMR 02, 682, 683 - siehan.de; OLG Hamburg MMR 02, 825, 826 - motorradmarkt.de; OLG Hamburg GRUR-RR 02, 100, 102 - Derrick.de; OLG Hamburg GRUR 01, 838, 840 -1001 buecher.de).
  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 27/89

    "Ärztliche Allgemeine"; Verwechslungsfähigkeit zweier Firmenbezeichnungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.07.2003 - 3 U 145/02
    Deshalb sind ein Zeitschriftentitel und eine Firmenbezeichnung (BGH, NJW 91, 1352 - Ärztliche Allgemeine), aber auch ein Zeitschriftentitel und eine Domain-Adresse verwechselbar (OLG Hamburg MMR 02, 825 f. - motorradmarkt.de).
  • BGH, 15.02.2001 - I ZR 232/98

    CompuNet/ComNet; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.07.2003 - 3 U 145/02
    Eine solche Schwächung, die einen Ausnahmetatbestand darstellt, setzt voraus, dass die Drittkennzeichen im Bereich der gleichen oder eng benachbarten Branchen oder Waren und in einem Umfang in Erscheinung treten, der geeignet erscheint, die erforderliche Gewöhnung des Verkehrs an die Existenz weiterer Kennzeichnungen im Ähnlichkeitsbereich zu bewirken (vgl. BGH, GRUR 2001, 1161, 1162 - CompuNet m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 24.07.2003 - 3 U 154/01

    "Schuhmarkt.de"

  • EuGH, 14.09.1999 - C-375/97

    General Motors

  • OLG München, 02.04.1998 - 6 U 4798/97

    Unlautere Ausnutzung einer bekannten Marke durch Eintragung eines Domain-Namens;

  • OLG Hamburg, 05.11.1998 - 3 U 130/98

    Priorität der Internet-Adresse

  • BGH, 10.10.2002 - I ZR 235/00

    "BIG BERTHA"; Benutzung einer Marke durch Verwendung als Unternehmenskennzeichen;

  • OLG Hamburg, 27.02.2003 - 3 U 169/01

    "Elo"

  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 100/99

    Fabergé; Begriff der Bekanntheit einer Marke

  • BGH, 22.06.1989 - I ZR 39/87

    Titelschutz an einer Druckschrift; Wirksamkeit einer Sammel-Titelschutzanzeige

  • OLG Hamburg, 06.05.1999 - 3 U 244/98
  • OLG Hamburg, 20.12.2001 - 3 U 260/01

    Markenschutz: Verwechslungsgefahr

  • BPatG, 23.08.2011 - 33 W (pat) 526/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "SCORPION BODO'S FINEST (Wort-Bild-Marke) /

    In der Rechtsprechung ist die markenmäßige Benutzung von Merchandising Produkten überwiegend anerkannt worden, wenn diese entgeltlich vertrieben werden (im Zusammenhang mit einer rechtsverletzenden Benutzung: EuGH GRUR 2003, 55 (Nr. 39, 40, 61) - Arsenal FC; zu § 26 MarkenG: OLG Hamburg 5 U 173/08 - Creme 21; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 104 (109) - ELTERN/eltern.de; BPatG 27 W (pat) 11/04 - UNDERGROUND/UNDERGROUND).

    Dies gilt zumindest dann, wenn es sich bei dem Nebenprodukt um eine Ware mit eigenem Gebrauchswert handelt, für die ein eigenständiger Markt existiert (OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 104 (109) - ELTERN/eltern.de; OLG Hamburg 5 U 173/08 - Creme 21), wie es für die hier verfahrensgegenständlichen Bekleidungsstücke der Fall ist.

    Vorliegend sind zum einen die Kennzeichnungsgewohnheiten der Bekleidungsbranche zu berücksichtigen, in denen namhafte Markenhersteller häufig mit deutlich sichtbaren Aufdrucken auf die Herkunft der Ware hinweisen (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 104 (110) - ELTERN/eltern.de).

  • OLG Hamburg, 28.01.2010 - 3 U 212/08

    Metro I und II - Unlauterer Wettbewerb: Markenanmeldung als gezielte Behinderung;

    Der Senat hält im Hinblick auf die vorstehend zitierte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs an seiner im Urteil vom 31.7.2003, Az. 3 U 145/02, GRUR-RR 2004, 104 niedergelegten anderslautenden Rechtsauffassung nicht fest.
  • OLG Frankfurt, 09.11.2006 - 6 U 18/06

    Markenrecht: Rechtserhaltende Benutzung einer Marke für Dienstleistungen;

    Dieser Einschätzung steht die von der Klägerin angeführte Entscheidung "Eltern" des OLG Hamburg (GRUR-RR 2004, 104, 109) nicht entgegen.
  • OLG Hamburg, 12.05.2010 - 5 U 173/08

    Creme 21 - Markenrecht: Rechtserhaltende Markenbenutzung eines

    Der 3.Senat des HansOLG hatte sich in seiner Entscheidung "eltern-online.de" mit der rechtserhaltenden Benutzung der Marke "Eltern" durch den Verlag, der die gleichnamige Zeitschrift herausgibt, u.a. für Schreibwaren und Textilwaren zu befassen ( GRUR-RR 2004, 104,109 ).
  • OLG München, 31.01.2008 - 29 U 4070/07

    Markenrecht: Rechtserhaltende Benutzung einer Wort-/Bildmarke mit dem

    Letzteres gilt auch im Hinblick auf die vom Beklagten herangezogenen Urteile des OLG Hamburg vom 31.07.2003 - 3 U 145/02 = GRURR-RR 2004, 104 - Eltern und vom 25.08.2005 - 5 U 94/04 = MD 2006, 282 - LOTTO-Card.
  • BPatG, 04.08.2021 - 29 W (pat) 43/19
    Zugunsten der Widersprechenden wird zudem unterstellt, dass die Bekanntheit des Widerspruchszeichens durch die markenmäßige Benutzung als Werktitel auf entsprechende Verlagsdienstleistungen ausstrahlt (vgl. auch OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 104, 110 - ELTERN).
  • BPatG, 04.08.2021 - 29 W (pat) 47/19
    Zugunsten der Widersprechenden wird zudem unterstellt, dass die Bekanntheit des Widerspruchszeichens durch die markenmäßige Benutzung als Werktitel auf entsprechende Verlagsdienstleistungen ausstrahlt (vgl. auch OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 104, 110 - ELTERN).
  • LG Düsseldorf, 08.06.2016 - 2a O 26/15
    Vielmehr ist insoweit auf die Kennzeichnungsgewohnheiten des maßgeblichen Warensektors abzustellen (BGH GRUR 2010, 838, Tz. 20 - DDR Staatswappen), in dem insbesondere namhafte Markenhersteller häufig mit deutlich sichtbaren Aufdrucken auf die Herkunft der Ware hinweisen (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 104, 110 - ELTERN/eltern.de).
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