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   OLG Köln, 22.11.2004 - 6 W 115/04   

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https://dejure.org/2004,5474
OLG Köln, 22.11.2004 - 6 W 115/04 (https://dejure.org/2004,5474)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.11.2004 - 6 W 115/04 (https://dejure.org/2004,5474)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. November 2004 - 6 W 115/04 (https://dejure.org/2004,5474)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG §§ 3 4 Nr. 1 4 10
    "Glow by J. Lo" - Gutschein für Körperpflegemittel als kostenlose Zugabe einer Frauenzeitschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 168
  • afp 2005, 558
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.12.2003 - I ZR 83/01

    Play Station

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2004 - 6 W 115/04
    Nach Aufhebung der Zugabeverordnung im Jahr 2001 und unter Geltung der bis zur Novellierung des UWG maßgeblichen Rechtlage war anerkannt, dass Kopplungsangebote grundsätzlich zulässig und nur ausnahmsweise dann als missbräuchlich i. S. der §§ 1, 3 UWG a. F. zu untersagen sind, wenn entweder unter Verletzung von Transparenzgebot und Informationspflichten über den Wert des Angebots getäuscht wird - eine im Streitfall ersichtlich nicht relevante Fallgruppe -, oder von dem Angebot eine so starke Anlockwirkung ausgeht, dass auch bei einem verständigen Verbraucher die Rationalität der Nachfrageentscheidung vollständig in den Hintergrund tritt (vgl. BGH GRUR 2002, 976 und 979 - "Kopplungsangebot I" und "Kopplungsangebot II"; NJW 2003, 1671 - "Gesamtpreisangebot"; GRUR 2004, 343 - "Playstation"; WRP 2004, 1359 - "500 DM-Gutschein für Autokauf").
  • BGH, 09.06.2004 - I ZR 187/02

    "500 DM-Gutschein für Autokauf"; Wettbewerbswidrigkeit der Werbung einer

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2004 - 6 W 115/04
    Nach Aufhebung der Zugabeverordnung im Jahr 2001 und unter Geltung der bis zur Novellierung des UWG maßgeblichen Rechtlage war anerkannt, dass Kopplungsangebote grundsätzlich zulässig und nur ausnahmsweise dann als missbräuchlich i. S. der §§ 1, 3 UWG a. F. zu untersagen sind, wenn entweder unter Verletzung von Transparenzgebot und Informationspflichten über den Wert des Angebots getäuscht wird - eine im Streitfall ersichtlich nicht relevante Fallgruppe -, oder von dem Angebot eine so starke Anlockwirkung ausgeht, dass auch bei einem verständigen Verbraucher die Rationalität der Nachfrageentscheidung vollständig in den Hintergrund tritt (vgl. BGH GRUR 2002, 976 und 979 - "Kopplungsangebot I" und "Kopplungsangebot II"; NJW 2003, 1671 - "Gesamtpreisangebot"; GRUR 2004, 343 - "Playstation"; WRP 2004, 1359 - "500 DM-Gutschein für Autokauf").
  • BGH, 27.02.2003 - I ZR 253/00

    Gesamtpreisangebot

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2004 - 6 W 115/04
    Nach Aufhebung der Zugabeverordnung im Jahr 2001 und unter Geltung der bis zur Novellierung des UWG maßgeblichen Rechtlage war anerkannt, dass Kopplungsangebote grundsätzlich zulässig und nur ausnahmsweise dann als missbräuchlich i. S. der §§ 1, 3 UWG a. F. zu untersagen sind, wenn entweder unter Verletzung von Transparenzgebot und Informationspflichten über den Wert des Angebots getäuscht wird - eine im Streitfall ersichtlich nicht relevante Fallgruppe -, oder von dem Angebot eine so starke Anlockwirkung ausgeht, dass auch bei einem verständigen Verbraucher die Rationalität der Nachfrageentscheidung vollständig in den Hintergrund tritt (vgl. BGH GRUR 2002, 976 und 979 - "Kopplungsangebot I" und "Kopplungsangebot II"; NJW 2003, 1671 - "Gesamtpreisangebot"; GRUR 2004, 343 - "Playstation"; WRP 2004, 1359 - "500 DM-Gutschein für Autokauf").
  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 173/01

    Zulässigkeit von Kopplungsangeboten

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2004 - 6 W 115/04
    Nach Aufhebung der Zugabeverordnung im Jahr 2001 und unter Geltung der bis zur Novellierung des UWG maßgeblichen Rechtlage war anerkannt, dass Kopplungsangebote grundsätzlich zulässig und nur ausnahmsweise dann als missbräuchlich i. S. der §§ 1, 3 UWG a. F. zu untersagen sind, wenn entweder unter Verletzung von Transparenzgebot und Informationspflichten über den Wert des Angebots getäuscht wird - eine im Streitfall ersichtlich nicht relevante Fallgruppe -, oder von dem Angebot eine so starke Anlockwirkung ausgeht, dass auch bei einem verständigen Verbraucher die Rationalität der Nachfrageentscheidung vollständig in den Hintergrund tritt (vgl. BGH GRUR 2002, 976 und 979 - "Kopplungsangebot I" und "Kopplungsangebot II"; NJW 2003, 1671 - "Gesamtpreisangebot"; GRUR 2004, 343 - "Playstation"; WRP 2004, 1359 - "500 DM-Gutschein für Autokauf").
  • BGH, 20.11.2003 - I ZR 151/01

    20 Minuten Köln

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2004 - 6 W 115/04
    Der Tatbestand der allgemeinen Marktbehinderung setzt voraus, dass der Wettbewerb auf einem Markt für eine bestimmte Art von Waren oder Dienstleistungen in seinem Bestand gefährdet ist (BGH GRUR 2004, 602, 603 r. Sp. " 20 Minuten Köln"; Baumbach/ Hefermehl/ Köhler a.a.O. Rn 12.3 ff; Harte / Henning/ Omsels a.a.O. Rn 273 ff, 279).
  • OLG Köln, 24.08.2007 - 6 U 237/06

    Konkurrentenbehinderung durch Telefontarif - Rufumleitung zur Verbindung zwischen

    a) Der Tatbestand der gezielten Behinderung von Mitbewerbern (§ 4 Nr. 10 UWG), der die sogenannte individuelle Mitbewerberbehinderung umfasst und durch dessen weite, generalklauselartige Fassung alle Erscheinungsformen des Behinderungswettbewerbs einbezogen werden sollten (Begründung zum Regierungsentwurf, BT-Drucks. 15/1487 S. 19), setzt im Unterschied zur allgemeinen Marktbehinderung (Marktstörung) voraus, dass sich das beanstandete Verhalten innerhalb eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG) gegen ein oder mehrere bestimmte Unternehmen richtet (Senat, GRUR-RR 2005, 168 f. - Glow by J. Lo).
  • OLG Köln, 02.07.2010 - 6 U 48/10

    Duravit - AdWords-Markenbeschwerde

    Auch der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass eine Behinderung auch dann den Tatbestand des § 4 Nr. 10 UWG erfüllen kann, wenn sie sich gegen mehrere Mitbewerber richtet (Senat, GRUR-RR 2008, 97; GRUR-RR 2005, 168, 169).
  • OLG Köln, 06.06.2007 - 6 U 237/06

    Unlauterkeit des Angebots einer Rufumleitung; Gezielte Behinderung von

    a) Der Tatbestand der gezielten Behinderung von Mitbewerbern (§ 4 Nr. 10 UWG), der die sogenannte individuelle Mitbewerberbehinderung umfasst und durch dessen weite, generalklauselartige Fassung alle Erscheinungsformen des Behinderungswettbewerbs einbezogen werden sollten (Begründung zum Regierungsentwurf, BT-Drucks. 15/1487 S. 19), setzt im Unterschied zur allgemeinen Marktbehinderung (Marktstörung) voraus, dass sich das beanstandete Verhalten innerhalb eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG) gegen ein oder mehrere bestimmte Unternehmen richtet (Senat, GRUR-RR 2005, 168 f. - Glow by J. Lo).
  • LG Köln, 11.11.2008 - 33 O 210/07

    Unterlassungsanspruch nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wegen

    Der Tatbestand der gezielten Behinderung von Mitbewerbern (§ 4 Nr. 10 UWG), der die sogenannte individuelle Mitbewerberbehinderung umfasst und durch dessen weite, generalklauselartige Fassung alle Erscheinungsformen des Behinderungswettbewerbs einbezogen werden sollten (Begründung zum Regierungsentwurf, BT-Drucks. 15/1487 S. 19), setzt im Unterschied zur allgemeinen Marktbehinderung (Marktstörung) voraus, dass sich das beanstandete Verhalten innerhalb eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG) gegen ein oder mehrere bestimmte Unternehmen richtet (Senat, GRUR-RR 2005, 168 f. - Glow by J. Lo).
  • LG Köln, 17.07.2012 - 33 O 92/12
    Der Tatbestand der gezielten Behinderung von Mitbewerbern (§ 4 Nr. 10 UWG), der die sogenannte individuelle Mitbewerberbehinderung umfasst und durch dessen weite, generalklauselartige Fassung alle Erscheinungsformen des Behinderungswettbewerbs einbezogen werden sollten (Begründung zum Regierungsentwurf, BT-Drucks. 15/1487 S. 19), setzt im Unterschied zur allgemeinen Marktbehinderung (Marktstörung) voraus, dass sich das beanstandete Verhalten innerhalb eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG) gegen ein oder mehrere bestimmte Unternehmen richtet (Senat, GRUR-RR 2005, 168 f. - Glow by J. Lo).
  • LG Aachen, 17.06.2008 - 42 O 30/08

    Hervorrufen ungerechtfertigter Vorurteile beim Verbraucher gegenüber

    Insoweit liegt der Fall wesentlich anders als derjenige, über den OLG Köln im Beschluss vom 22.11.2004 - 6 W 115/04 - zu befinden hatte und auf den sich der Antragsgegner beruft.
  • LG Dresden, 19.12.2006 - 44 O 375/06
    Vielmehr kann gerade für den verständigen Verbraucher der hohe Wert der Zugabe ein wichtiges und rationales Kalkül der Nachfrageentscheidung sein (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2005, 168; Köhler, GRUR 2001, 1067, 1069).
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