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Rechtsprechung
   LG Kiel, 02.11.2004 - 16 O 112/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4837
LG Kiel, 02.11.2004 - 16 O 112/03 (https://dejure.org/2004,4837)
LG Kiel, Entscheidung vom 02.11.2004 - 16 O 112/03 (https://dejure.org/2004,4837)
LG Kiel, Entscheidung vom 02. November 2004 - 16 O 112/03 (https://dejure.org/2004,4837)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines freiberuflichen Fotografen auf Unterlassung und Schadensersatz wegen der unerlaubten Nutzung von ihm aufgenommener Fotos sowie eines von ihm entworfenen Logos; Voraussetzungen einer persönlichen geistigen Schöpfung im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG; Gesetzliche ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 2 Abs. 1 Nr. 5, §§ 10, 13, 16, 17, 72, 97 UrhG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • fotorecht-seiler.eu (Entscheidungsbesprechung und Leitsatz)

    Urhebervermerk und Kennzeichnung von Fotodateien

Besprechungen u.ä. (2)

  • fotorecht-seiler.eu (Entscheidungsbesprechung und Leitsatz)

    Urhebervermerk und Kennzeichnung von Fotodateien

  • fotorecht-seiler.eu (Entscheidungsbesprechung)

    Urhebervermerk - Kennzeichnung von Fotodateien

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 181 (Ls.)
  • ZUM 2005, 81
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 10.07.1986 - I ZR 102/84

    "Videolizenzvertrag"; Übertragung des Vermietungsrechts und Vergabe von

    Auszug aus LG Kiel, 02.11.2004 - 16 O 112/03
    Ihr war damit weder eine Übertragung des Nutzungsrechts noch die Einräumung einer Lizenz möglich, denn die mit dem Kläger getroffene abweichende Vereinbarung stand solchen Rechtsgeschäften mit absoluter Wirkung entgegen (vgl. BGH, GRUR 1987, 37, 39 - Videolizenzvertrag; Schack, Rdn. 554; Schricker/Schricker, § 34 Rdn. 13; Fromm/ Nordemann/Hertin, § 34 Rdn. 13).

    Nach den für diese Art der Schadensberechnung geltenden Grundsätzen steht ihm die angemessene und übliche Vergütung für die Verwertung von 35 Bilddateien zu, deren Höhe von der Kammer gemäß § 287 ZPO zu schätzen war (BGH, GRUR 1987, 37, 40 - Video-Lizenzvertrag).

    Der Verletzer muss in jedem Fall die übliche volle Lizenzgebühr zahlen (BGH, GRUR 1990, 353, 355 - Raubkopien), denn die Schadensberechnung im Wege der Lizenzanalogie beruht auf der Fiktion, dass der Rechtsinhaber dem Verletzer eine Lizenz eingeräumt hätte und dieser zur Zahlung der üblichen Lizenzgebühr bereit gewesen wäre (BGHZ 44, 372, 379 - Meßmer-Tee II); dabei soll der Verletzer weder besser noch schlechter stehen als derjenige, der ordnungsgemäß eine Lizenz eingeholt hat (BGH, GRUR 1987, 37 39 - Videolizenzvertrag; Wandte/Bullinger/v. Wolff, § 97 Rdn. 73).

  • LG Berlin, 07.09.1995 - 16 S 9/95
    Auszug aus LG Kiel, 02.11.2004 - 16 O 112/03
    Die übliche Vergütung bemisst sich vorliegend nach den Übersichten der MFM über die marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte, die in mittlerweile ständiger Rechtsprechung bei unerlaubter Nutzung von Fotografien herangezogen werden (aus neuerer Zeit LG Berlin, GRUR-RR 2003, 97, 98; LG Berlin, GRUR 2000, 797, 798; vgl. ferner die Nachweise bei Nordemann, ZUM 1998, 642, 644) und die als eine nach einem empirischen System objektiv ermittelte Marktübersicht auch ohne Heranziehung eines Sachverständigen eine sachliche Grundlage für die Schadensschätzung des Gerichts bilden (LG München I, ZUM 1995, 57, 58; LG Berlin, ZUM 1998, 673, 674; LG Berlin, GRUR 2000, 797, 798; LG Berlin, GRUR-RR 2003, 97, 98; dezidiert Nordemann, aaO.).

    Die von einigen Gerichten (etwa OLG Düsseldorf, ZUM 1998, 668, 672; LG Münster, NJW-RR 1996, 32, 33 - T-Magazin; LG Berlin, ZUM 1998, 673, 674; LG München I, ZUM 2000, 519, 520) praktizierte Ausurteilung eines Zuschlags von 100 % bei unterlassenem Bildquellennachweis ist nichts anderes als eine Übertragung der GEMA-Rechtsprechung auf Umwegen (Schack, Rdn. 693a), der sich die Kammer aus Rechtsgründen nicht anschließt.

    Bei dem in Rede stehenden Zuschlag handelt es sich deshalb in Wahrheit um einen Ersatz des immateriellen Schadens im Sinne des § 97 Abs. 2 UrhG wegen der Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts (Schack, aaO.; im Ergebnis so auch LG München I, ZUM 1995, 57, 58; LG Berlin, ZUM 1998, 673, 674).

  • OLG Düsseldorf, 11.11.1997 - 20 U 31/97

    Fehlende Urheberbenennung / Werbebroschüre

    Auszug aus LG Kiel, 02.11.2004 - 16 O 112/03
    Dieses Namensnennungsrecht, das über § 72 UrhG auch dem Lichtbildner zusteht (OLG Düsseldorf, ZUM 1998, 668, 673; Platena, Das Lichtbild im Urheberrecht 1998, 179; Wanckel/Nitschke, Rdn. 383), erstreckt sich auch auf Vervielfältigungsstücke (BGHZ 126, 245, 247 - Namensnennungsrecht des Architekten; Schack, Rdn. 337).

    Denn es genügt im - hier anzunehmenden - Regelfall nicht, sich auf eine Zusicherung hinsichtlich des Bestands und Umfangs eines Nutzungsrechts sowie der Befugnis zu seiner Übertragung zu verlassen (OLG Düsseldorf, ZUM 1998, 668, 672; Wandtke/Bullinger/v. Wolff, § 97 Rdn. 48; Schricker/Wild, § 97 Rdn. 52).

    Die von einigen Gerichten (etwa OLG Düsseldorf, ZUM 1998, 668, 672; LG Münster, NJW-RR 1996, 32, 33 - T-Magazin; LG Berlin, ZUM 1998, 673, 674; LG München I, ZUM 2000, 519, 520) praktizierte Ausurteilung eines Zuschlags von 100 % bei unterlassenem Bildquellennachweis ist nichts anderes als eine Übertragung der GEMA-Rechtsprechung auf Umwegen (Schack, Rdn. 693a), der sich die Kammer aus Rechtsgründen nicht anschließt.

  • LG Berlin, 11.02.2003 - 16 O 63/03
    Auszug aus LG Kiel, 02.11.2004 - 16 O 112/03
    Weitere Zahlungsaufforderungen enthielten das Schreiben des Klägers vom 14.04.2003 (Anlage B9, Bl. 45) sowie der anwaltliche Schriftsatz vom 07.05.2003 (Anlage 12 im Anlagenhefter zum Verfahren 16 O 63/03), mit dem der Kläger die Zahlung von insgesamt 15.138,77 Euro sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangte.

    den Beklagten bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder einer jeweils festzusetzenden Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu untersagen, die CD "Lübecker Bucht Teil 1" - Hülle wie im Anlagenhefter zu 16 0 63/03 - zu vertreiben, sofern auf ihr die in der beigefügten Anlage 16 aufgelisteten Bilddateien enthalten sind,.

    Wegen des weiteren Vorbringens der Parteien wird auf den Inhalt der gewechselten Schriftsätze einschließlich der Anlagen sowie die beigezogene Akte 16 O 63/03, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung war, Bezug genommen.

  • LG München I, 05.03.1993 - 21 O 7688/92

    Venus der Lumpen

    Auszug aus LG Kiel, 02.11.2004 - 16 O 112/03
    Die übliche Vergütung bemisst sich vorliegend nach den Übersichten der MFM über die marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte, die in mittlerweile ständiger Rechtsprechung bei unerlaubter Nutzung von Fotografien herangezogen werden (aus neuerer Zeit LG Berlin, GRUR-RR 2003, 97, 98; LG Berlin, GRUR 2000, 797, 798; vgl. ferner die Nachweise bei Nordemann, ZUM 1998, 642, 644) und die als eine nach einem empirischen System objektiv ermittelte Marktübersicht auch ohne Heranziehung eines Sachverständigen eine sachliche Grundlage für die Schadensschätzung des Gerichts bilden (LG München I, ZUM 1995, 57, 58; LG Berlin, ZUM 1998, 673, 674; LG Berlin, GRUR 2000, 797, 798; LG Berlin, GRUR-RR 2003, 97, 98; dezidiert Nordemann, aaO.).

    Bei dem in Rede stehenden Zuschlag handelt es sich deshalb in Wahrheit um einen Ersatz des immateriellen Schadens im Sinne des § 97 Abs. 2 UrhG wegen der Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts (Schack, aaO.; im Ergebnis so auch LG München I, ZUM 1995, 57, 58; LG Berlin, ZUM 1998, 673, 674).

  • BGH, 16.11.1989 - I ZR 15/88

    "Raubkopien"; Anforderungen an die Schätzung eines Mindestschadens aufgrund der

    Auszug aus LG Kiel, 02.11.2004 - 16 O 112/03
    Der Verletzer muss in jedem Fall die übliche volle Lizenzgebühr zahlen (BGH, GRUR 1990, 353, 355 - Raubkopien), denn die Schadensberechnung im Wege der Lizenzanalogie beruht auf der Fiktion, dass der Rechtsinhaber dem Verletzer eine Lizenz eingeräumt hätte und dieser zur Zahlung der üblichen Lizenzgebühr bereit gewesen wäre (BGHZ 44, 372, 379 - Meßmer-Tee II); dabei soll der Verletzer weder besser noch schlechter stehen als derjenige, der ordnungsgemäß eine Lizenz eingeholt hat (BGH, GRUR 1987, 37 39 - Videolizenzvertrag; Wandte/Bullinger/v. Wolff, § 97 Rdn. 73).

    Eine Übertragung dieser GEMA-Rechtsprechung auf andere Bereiche hat der Bundesgerichtshof jedoch regelmäßig abgelehnt (BGHZ 97, 37, 49 ff. - Filmmusik; BGH, GRUR 1988, 296, 299 - GEMA-Vermutung IV; BGH, GRUR 1990, 353, 355 - Raubkopien.).

  • OLG Hamburg, 08.01.1987 - 3 U 79/86

    Mikis Theodorakis / Künstlerphoto

    Auszug aus LG Kiel, 02.11.2004 - 16 O 112/03
    Konsequenz wäre ansonsten, dass ein eine Person abbildendes Werk bzw. Lichtbild, das allen Anforderungen des Urhebergesetzes genügt, aber ohne Zustimmung des Abgebildeten geschaffen worden ist, von jedermann verwertet werden könnte, wenn er selbst die Zustimmung des Abgebildeten besitzt (OLG Hamburg, NJW-RR 1987, 1533 - Mikis Theodorakis).

    Die oben zur Schutzfähigkeit dieser Bilder gemachten Ausführungen gelten nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie zugunsten des Klägers jedenfalls solange entsprechend, wie es keine konkreten Anhaltspunkte dafür gibt, dass die abgebildeten Personen der Verwendung ihres Bildnisses nicht zugestimmt haben (vgl. OLG Hamburg, NJW-RR 1987, 1533, 1534).

  • LG Berlin, 20.08.2002 - 16 S 5/02

    MFM-Empfehlungen

    Auszug aus LG Kiel, 02.11.2004 - 16 O 112/03
    Die übliche Vergütung bemisst sich vorliegend nach den Übersichten der MFM über die marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte, die in mittlerweile ständiger Rechtsprechung bei unerlaubter Nutzung von Fotografien herangezogen werden (aus neuerer Zeit LG Berlin, GRUR-RR 2003, 97, 98; LG Berlin, GRUR 2000, 797, 798; vgl. ferner die Nachweise bei Nordemann, ZUM 1998, 642, 644) und die als eine nach einem empirischen System objektiv ermittelte Marktübersicht auch ohne Heranziehung eines Sachverständigen eine sachliche Grundlage für die Schadensschätzung des Gerichts bilden (LG München I, ZUM 1995, 57, 58; LG Berlin, ZUM 1998, 673, 674; LG Berlin, GRUR 2000, 797, 798; LG Berlin, GRUR-RR 2003, 97, 98; dezidiert Nordemann, aaO.).
  • LG München I, 01.12.1999 - 21 O 811/99
    Auszug aus LG Kiel, 02.11.2004 - 16 O 112/03
    Die von einigen Gerichten (etwa OLG Düsseldorf, ZUM 1998, 668, 672; LG Münster, NJW-RR 1996, 32, 33 - T-Magazin; LG Berlin, ZUM 1998, 673, 674; LG München I, ZUM 2000, 519, 520) praktizierte Ausurteilung eines Zuschlags von 100 % bei unterlassenem Bildquellennachweis ist nichts anderes als eine Übertragung der GEMA-Rechtsprechung auf Umwegen (Schack, Rdn. 693a), der sich die Kammer aus Rechtsgründen nicht anschließt.
  • LG Münster, 18.05.1995 - 8 S 128/95

    Verletzung des Urheberrechts; Nichtgenehmigung der Veröffentlichung von

    Auszug aus LG Kiel, 02.11.2004 - 16 O 112/03
    Die von einigen Gerichten (etwa OLG Düsseldorf, ZUM 1998, 668, 672; LG Münster, NJW-RR 1996, 32, 33 - T-Magazin; LG Berlin, ZUM 1998, 673, 674; LG München I, ZUM 2000, 519, 520) praktizierte Ausurteilung eines Zuschlags von 100 % bei unterlassenem Bildquellennachweis ist nichts anderes als eine Übertragung der GEMA-Rechtsprechung auf Umwegen (Schack, Rdn. 693a), der sich die Kammer aus Rechtsgründen nicht anschließt.
  • BGH, 12.01.1966 - Ib ZR 5/64

    Schadensberechnung bei Warenzeichenverletzungen

  • KG, 24.07.2001 - 5 U 9427/99

    Verwertung von Pressefotos - Übersendung zum Abdruck in Printmedien - kein

  • OLG München, 21.03.1996 - 29 U 5512/95

    Zahlung von Schmerzensgeld wegen der Verletzung von Urheberrechten; Unerlaubte

  • BGH, 22.01.1986 - I ZR 194/83

    Filmmusik; Schadensberechnung bei Verbreitung von Musik auf Videokassetten;

  • BGH, 10.03.1972 - I ZR 160/70

    Doppelte Tarifgebühr

  • BGH, 15.10.1987 - I ZR 96/85

    GEMA-Vermutung IV; Vermutung für Wahrnehmung der Rechte an Spielfilmen durch die

  • BGH, 18.12.1997 - I ZR 79/95

    Verschulden bei Verbreitung einer auf Tonträger aufgenommenen Darbietung in der

  • BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53

    Periodische Druckschrift. Verlegerhaftung

  • LG Berlin, 16.03.2000 - 16 S 12/99

    Schadensersatz bei Screenshots ohne Quellenangabe

  • LG Düsseldorf, 14.07.1992 - 12 O 353/91

    Schadensersatz wegen Verletzung des Urhebergesetzes (UrhG); Unberechtigte

  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 182/90

    "ALF"; Umfang des Schutzes eines urheberrechtlichen Verwertungsrechts; Rechte des

  • OLG München, 19.05.1988 - 29 U 2068/87

    Streit über die Bearbeitung eines Werks; Grundlage einer Urheberschaftsvermutung

  • BGH, 16.06.1994 - I ZR 3/92

    "Namensnennungsrecht des Architekten"; Einschränkung des Rechts auf Anbringung

  • KG, 26.01.2001 - 5 U 4102/99

    Insolvenzrecht - Unterlassungsrechtsstreit als Aktivprozess - Auskunftsklage

  • BGH, 12.02.1952 - I ZR 115/51

    Zeitlich beschränktes Verfilmungsrecht

  • LG München I, 18.09.2008 - 7 O 8506/07

    Urheberrechtsverletzung: Anwendbarkeit des deutschen Urheberrechts auf

    Soweit das Landgericht Kiel in der vom Kläger herangezogenen Entscheidung (ZUM 2005, 81, 85) die unterlassene Urheberbenennung im Rahmen der Schadensberechnung nach der Lizenzanalogie nicht berücksichtigt, da mit dem materiellen Schaden, berechnet nach der Lizenzanalogie bereits sämtlicher Schaden abgegolten sei, und es sich dabei in Wahrheit um einen immateriellen Schadensersatz handele, dessen Voraussetzungen ebenfalls verneint werden, kann dem nicht gefolgt werden.
  • KG, 12.12.2019 - 2 U 12/16

    Produktbilder

    So werden etwa Digitalfotos als Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, angesehen (vgl. hierzu etwa LG Hamburg, Urteil vom 4. April 2003 - 308 O 515/02, ZUM 2004, 675, 677; LG Kiel, Urteil vom 2. November 2004 - 16 O 112/03, zitiert nach juris), obwohl diese in technischer Hinsicht der Herstellung von Computergrafiken näher kommen dürften als der analogen Fotografie.
  • LG Nürnberg-Fürth, 04.02.2011 - 4 HKO 9301/10

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Lizenzeinräumung für Betreiber eines

    Die Bezeichnung als Urheber ist an jedem nicht ganz versteckten oder außergewöhnlichen Ort "üblich" angebracht, aus dem der Urheber ohne Schwierigkeiten und eindeutig erkennbar ist (LG Kiel, NJOZ 2005, 126).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 4/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6607
OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 4/03 (https://dejure.org/2004,6607)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.08.2004 - 3 U 4/03 (https://dejure.org/2004,6607)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. August 2004 - 3 U 4/03 (https://dejure.org/2004,6607)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anforderunen der Klagebefugnis eines Lizenznehmers; Grundsätze zur künstlichen Marktabschottung; Vertrieb eines Medikamentes mit markenrechtlich geschützter Bezeichnung im Inland; Umpackung beim europäischen Parallelimport unter Markenersetzung; Gegenstand der Berufung ...

  • Judicialis

    MarkenG § 14; ; MarkenG § 19; ; MarkenG § 30 Abs. 3; ; BGB § 242; ; EG Art. 28; ; EG Art. 30

  • rechtsportal.de

    Zur Markenverletzung beim EU-Parallelimport

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 181
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • OLG Hamburg, 12.02.2004 - 3 U 98/00

    Anspruch auf Auskunfts- und Rechnungslegung im Falle der Markenrechtsverletzung

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 4/03
    Diese Rechtsprechung hat der Senat bereits mit seinem Urteil vom 12. Februar 2004 (3 U 98/00 - zur Veröffentlichung bestimmt) aus den oben dargestellten Gründen, insbesondere wegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aufgegeben.

    Diese frühere Rechtsauffassung hat der Senat bereits mit seinem Urteil vom 12. Februar 2004 (3 U 98/00 - zur Veröffentlichung bestimmt) aus den oben dargestellten Gründen aufgegeben.

    Diese Rechtsprechung hat der Senat aber inzwischen, und zwar seit seinem Urteil vom 12. Februar 2004 (3 U 98/00 - dort zu einer Markenverletzung wegen fehlender Vorabinformation) aus den oben dargestellten Gründen aufgegeben.

  • OLG Hamburg, 31.07.2003 - 3 U 117/00

    Umfang des markenrechtlichen Auskunftsanspruchs bei Markenverletzung durch

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 4/03
    (ccc) Der Senat hat zum Umfang der geschuldeten Auskunft bei markenverletzendem Parallelimport früher einen anderen Standpunkt vertreten (vgl. Senatsurteil vom 31. Juli 2003, 3 U 117/00).

    Der Senat hatte allerdings in seiner Entscheidung vom 31. Juli 2003 (3 U 117/00) noch die Auffassung vertreten, dass im Grundsatz kein Anspruch auf Rechnungslegung gegeben ist.

    Der Senat hat in früheren Entscheidungen hinsichtlich der Auskunft auf der Lieferantenebene zwar einen anderen Standpunkt eingenommen (vgl. die Urteile vom 13. März und 31. Juli 2003, 3 U 228/00 und 3 U 117/00).

  • BGH, 02.02.1995 - I ZR 16/93

    Objektive Schadensberechnung - Aneignung; Schadensberechnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 4/03
    Zudem ist allgemein anerkannt, dass der Schadensersatz bei Markenrechtsverletzungen nach der sog. Lizenzanalogie, d. h. auf Grund einer (fiktiven) Lizenz berechnet werden kann, ohne dass es darauf ankommt, ob der Verletzte im Falle einer Befragung das betroffene Recht eingeräumt hätte oder selbst in der Lage gewesen wäre, die angemessene Lizenzgebühr zu erzielen (BGH GRUR 1995, 349 - Objektive Schadensberechnung).

    Ein Anspruch auf (teilweise) Herausgabe des Verletzergewinns nach obiger Maßgabe scheidet nur dann von vornherein aus, wenn dem Markeninhaber trotz der durch den Verletzer erzielten Gewinne tatsächlich kein Schaden entstanden ist (BGH GRUR 1995, 349 - Objektive Schadensberechnung).

  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 199/96

    Tele-Info-CD

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 4/03
    So handelt bereits fahrlässig, wer sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, indem er eine von der eigenen Rechtsauffassung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit seines Verhaltens in Betracht ziehen muss (BGH WRP 1999, 831 - Tele-Info-CD m. w. Nw.).
  • OLG Hamburg, 13.03.2003 - 3 U 228/00

    Markenverletzung bei EU-Parallelimport und Umpacken eines Arzneimittels

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 4/03
    Der Senat hat in früheren Entscheidungen hinsichtlich der Auskunft auf der Lieferantenebene zwar einen anderen Standpunkt eingenommen (vgl. die Urteile vom 13. März und 31. Juli 2003, 3 U 228/00 und 3 U 117/00).
  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 35/00

    Aspirin; Umpacken von parallel importierten Arzneimitteln in neu hergestellte

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 4/03
    Danach ist die Verhältnismäßigkeit des Auskunftsanspruchs jedenfalls dann gewahrt, wenn der Verletzer hinsichtlich seiner Lieferanten nur angeben muss, von wem er Arzneimittel in den beanstandeten Verpackungsgestaltungen bezogen hat, während er nicht angeben muss, woher er die original verpackten ausländischen Arzneimittel bezogen hat, die er - so im dortigen Sachverhalt - in von ihm selbst hergestellte Faltschachteln umgepackt hat (BGH GRUR 2002, 1063 - Aspirin).
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 140/99

    "Entfernung der Herstellungsnummer III"; Beeinträchtigung der Garantiefunktion

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 4/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dem der erkennende Senat folgt, ist der Anspruch auf ergänzende Rechnungslegung zu bejahen, wenn der Berechtigte darauf angewiesen ist und ihm keine schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen des Schuldners entgegenstehen (BGH WRP 2002, 947 - Entfernung der Herstellungsnummer III).
  • OLG Frankfurt, 13.03.2003 - 6 U 3/02

    Markenrechtsverletzung: Berechnung des Schadensersatzes; Rechtskraftwirkung eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 4/03
    Die nur teilweise Ursächlichkeit der Rechtsverletzung für den Gewinn kann dadurch berücksichtigt werden, dass für die Bezifferung eines Schadens im Wege der Schadensschätzung ein pauschaler Abschlag vom Gewinn vorgenommen wird (OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2003, 274).
  • OLG Hamburg, 12.07.2001 - 3 U 294/00

    Markenzeichenrecht: Zum Vorliegen einer objektiven Zwangslage beim

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 4/03
    Deswegen kann den Parallelimporteur z. B. das bloße Kostenrisiko zur Klärung der Markenkollision nicht in eine Zwangslage führen, wohl aber etwa die Notwendigkeit, vor Beginn des Parallelimports erst in einem (langwierigen) Prozess mit dem Dritt-Markeninhaber die Rechtslage auszuloten (OLG Hamburg, 3. Zivilsenat, GRUR 2002, 446).
  • EuGH, 08.04.2003 - C-244/00

    van Doren + Q

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 4/03
    Diese Regel ist demgemäß nur dann mit Art. 28, 30 EG vereinbar, wenn sie nicht dazu führt, die nationalen Märkte abzuschotten (EuGH GRUR 2003, 512 - Stüssy).
  • BVerfG, 25.10.2002 - 1 BvR 2116/01

    Zur Verletzung der Eigentumsgarantie und des rechtlichen Gehörs in einem

  • BGH, 07.12.1979 - I ZR 157/77

    Monumenta Germaniae Historica

  • BGH, 27.09.1990 - I ZR 87/89

    Pizza & Pasta; Kennzeichnungskraft und Schutzumfang eines Sachbuchtitels

  • BGH, 20.12.1994 - X ZR 56/93

    "Kleiderbügel"; Geltendmachung von Patentverletzungsansprüchen durch den Inhaber

  • EuGH, 11.11.1997 - C-349/95

    Loendersloot

  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

  • EuGH, 11.07.1996 - C-71/94

    Eurim-Pharm Arzneimittel / Beiersdorf u.a.

  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 219/99

    "Zantac/Zantic"; Erforderlichkeit einer Markenersetzung beim Parallelimport von

  • OLG Hamburg, 13.03.2003 - 3 U 166/02

    Vertrieb eines aus der EU parallelimportierten Arzneimittels mit markenrechtlich

  • EuGH, 11.07.1996 - C-427/93

    Bristol-Myers Squibb u.a. / Paranova

  • BGH, 19.10.2000 - I ZR 89/98

    ZOCOR

  • EuGH, 12.10.1999 - C-379/97

    Upjohn

  • EuGH, 01.07.1999 - C-173/98

    Sebago und Maison Dubois

  • EuGH, 23.04.2002 - C-143/00

    Boehringer Ingelheim u.a.

  • EuGH, 11.07.1996 - C-232/94

    MPA Pharma / Rhône-Poulenc Pharma

  • OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 5/03

    Verwendung einer ähnlichen Bezeichnung beim EU-Parallelimport von Arzneimitteln

    In einem vorangegangenen Rechtsstreit gleichen Rubrums (Landgericht Hamburg 312 O 465/02 = OLG Hamburg 3 U 4/03) hat die Klägerin mit der Beanstandung, die Beklagten hätten aus Portugal das "ZOMIG"-Arzneimittel parallelimportiert und nach Umkennzeichnung in "Mi-xxxx" in Deutschland vertrieben, die beiden hiesigen Beklagten u. a. auf Auskunftserteilung in Anspruch genommen.

    In dem anderweitigen Rechtsstreit (Landgericht Hamburg 312 O 465/02 = OLG Hamburg 3 U 4/03) habe es wegen der Umkennzeichnung des parallelimportierten "ZOMIG"-Arzneimittels in "Mi-xxxx" zwischen den Parteien einen Schriftwechsel gegeben (Anlagen B 2-3), sie (die Beklagten) hätten die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben und ausdrücklich zur Geschäftsgrundlage gemacht, dass keine Ansprüche "aus der Marke Zolmig geltend gemacht" würden (Anlage B 2).

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 22.03.2004 - 5 W 35/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9690
OLG Hamburg, 22.03.2004 - 5 W 35/04 (https://dejure.org/2004,9690)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.03.2004 - 5 W 35/04 (https://dejure.org/2004,9690)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. März 2004 - 5 W 35/04 (https://dejure.org/2004,9690)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Urheberrechtliche Schutzfähigkeit der Darstellung eines roten Weinlaubblatts; Abbildung des wesentlichen Inhaltsstoffes des Produktes auf dem Produkt; Rotes Weinlaubblatt als Werk der bildenden Kunst

  • Judicialis

    UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 4

  • rechtsportal.de

    UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 4
    Zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit der Darstellung eines roten Weinlaubblattes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 181 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 26.09.2000 - 5 U 4026/99

    Urheberschutz; Bildende Kunst; Plastische Zeichnung; Schöpfungshöhe; Bachforelle;

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.03.2004 - 5 W 35/04
    Auch diese Grundsätze sind in obergerichtlicher Rechtsprechung anerkannt (KG GRUR-RR 01, 292, 293 - Bachforelle).
  • BGH, 22.06.1995 - I ZR 119/93

    Silberdistel

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.03.2004 - 5 W 35/04
    Dieser Rechtsgrundsatz entspricht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH GRUR 95, 581, 582 - Silberdiestel).
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