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   OLG Frankfurt, 23.09.2004 - 6 U 130/03   

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https://dejure.org/2004,4934
OLG Frankfurt, 23.09.2004 - 6 U 130/03 (https://dejure.org/2004,4934)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.09.2004 - 6 U 130/03 (https://dejure.org/2004,4934)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. September 2004 - 6 U 130/03 (https://dejure.org/2004,4934)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • markenmagazin:recht

    § 242 BGB; § 50 MarkenG; § 3 UWG; § 4 UWG
    Kein Rechtsmissbrauch durch Anmeldung fremder Auslandsmarken im Inland

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 242 BGB, § 50 Abs 1 Nr 4 MarkenG, § 3 UWG, § 4 Nr 10 UWG
    Rechtsmissbrauch oder unlauterer Behinderungswettbewerb bei inländischer Markenanmeldung wortidentischer ausländischer Marken eines Pharmaunternehmens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anmeldung einer Marke im Inland bei Vorhandensein eines vergleichbaren Produktes im Ausland; Voraussetzungen einer rechtsmissbräuchlichen Markenanmeldung; Anspruch auf Unterlassung des Vertriebes eines ausländischen Medikaments im Inland; Benutzung einer Inlandsmarke für ...

  • Judicialis

    BGB § 242; ; MarkenG § 50 I Nr. 4; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 10

  • hessen.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage des Rechtsmissbrauchs beim Anmelden von Marken, die den ausländischen Marken von Pharmaunternehmen entsprechen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Missbräuchliches Markengrabbing?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Voraussetzungen eines missbräuchlichen Markengrabbings

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 184
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 08.06.2010 - 20 U 199/09

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung markenrechtlicher

    Als gegen einen Benutzungswillen sprechende Indizien kommen insbesondere die Anmeldung einer Vielzahl von Marken für völlig unterschiedliche Waren, das Fehlen einer ernsthaften Planung für die eigene oder fremde Benutzung dieser Marken und die Hortung dieser Marken im wesentlichen zu dem Zweck, Dritte bei der Verwendung gleicher oder ähnlicher Marken mit Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüchen zu überziehen, in Betracht (Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 8 Rz. 541; BGH, GRUR 2001, 242, 244 - E-Classe; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2005, 184, 185 - Depo-Provera).
  • OLG Frankfurt, 18.08.2020 - 6 W 87/20

    Voraussetzungen für die Annahme der missbräuchlichen Geltendmachung von

    Es liegt dann nahe, dass allein der Zweck verfolgt wird, Dritte bei Verwendung ähnlicher Zeichen mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen zu überziehen (vgl. BGH GRUR 2001, 242, 244 - E-Classe; OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2005, 184, 185 - Depo-Provera; OLG Düsseldorf, Urteil vom 8.6.2010 - I-20 U 199/09, Rn 31 - juris).
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