Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 18.03.2004

Rechtsprechung
   OLG München, 27.01.2005 - 29 W 1400/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12769
OLG München, 27.01.2005 - 29 W 1400/04 (https://dejure.org/2005,12769)
OLG München, Entscheidung vom 27.01.2005 - 29 W 1400/04 (https://dejure.org/2005,12769)
OLG München, Entscheidung vom 27. Januar 2005 - 29 W 1400/04 (https://dejure.org/2005,12769)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sinn und Zweck einer Abmahnung; Das Verlangen einer Unterlassungserklärung in einer Abmahnung als Erfüllung einer Obliegenheit auf Seiten des Abmahnenden zwecks Vermeidung von Nachteilen; Auschluss der Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung auf Grund der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Reisebüro und Rabatt - geht das?

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Provisionsabgabeverbot für Reisebüro, Preishoheit als Bestandteil der Dispositionsfreiheit des U, Kick-back, Provisionsrückvergütungsverbot

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Rabatte durch Reisebüros nicht verboten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GWB § 14; BGB § 134
    Zulässigkeit eines Verbots der Rückvergütung von Provisionen eines Reisebüros an einen Kunden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 770
  • GRUR-RR 2005, 205
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 01.10.1987 - 311/85

    VVR / Sociale Dienst van de Plaatselijke en Gewestelijke Overheidsdiensten

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  • OLG München, 14.01.2016 - 29 U 2593/15

    Filesharing - Zur Haftung von Eltern für Urheberrechtsverletzungen, die aus der

    Insbesondere begründete die Verletzung ihrer urheberrechtlichen Nutzungsrechte weder einen Anspruch auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (vgl. Senat GRUR-RR 2005, 205 [206] - Reisegutschein) noch gar auf Herausgabe der entsprechenden Urkunde.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 18.03.2004 - 3 U 364/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10310
OLG Hamburg, 18.03.2004 - 3 U 364/01 (https://dejure.org/2004,10310)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18.03.2004 - 3 U 364/01 (https://dejure.org/2004,10310)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18. März 2004 - 3 U 364/01 (https://dejure.org/2004,10310)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Irreführende Werbung durch eine fehlerhafte Zählweise streitgegenständlichen Wortzahlangaben in einem Wörterbuch

  • Judicialis

    UWG § 3

  • rechtsportal.de

    UWG § 3
    Unrichtige Angabe der Wortzahl in einem Wörterbuch

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 205 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 14.12.2000 - 3 U 56/00
    Auszug aus OLG Hamburg, 18.03.2004 - 3 U 364/01
    In diesem Verfügungsverfahren hat der Senat auf die Berufung des Beklagten mit Urteil vom 14. Dezember 2000 (OLG Hamburg 3 U 56/00) unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen das landgerichtliche Urteil abgeändert und die Beschlussverfügung des Landgerichts nur im Umfang des Punktes zu d) - in der Fassung des vorliegend erstinstanzlich gestellten Klageantrages zu d) - bestätigt.

    Auf die Beiakte OLG Hamburg 3 U 56/00 (im Folgenden kurz: Beiakte 56/00) wird insgesamt Bezug genommen.

    Hinsichtlich des weiteren Vorbringens der Parteien und der von ihnen überreichten Anlagen sowie wegen der Hinweise des Landgerichts an die Parteien wird ergänzend auf den gesamten Akteninhalt einschließlich der Beiakte OLG Hamburg 3 U 56/00 (= Landgericht Hamburg 312 O 684/99) Bezug genommen.

  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.03.2004 - 3 U 364/01
    (a) Das angesprochene - breite - Publikum entsprechend dem Verbraucherleitbild des EuGH, d. h. der durchschnittlich informierte, aufmerksame, verständige und kritisch prüfende Verbraucher (EuGH WRP 1998, 848 - 6-Korn-Eier), erkennt ohne weiteres, dass die betreffende Zahlenangabe für das russisch-deutsch-russische "Mu.-xxx"-CD-ROM-Wörterbuch nur insgesamt gilt, d. h. für die beiden Teile des Wörterbuchs (russisch-deutsch und deutsch-russisch) zusammengerechnet.
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