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   OLG Hamburg, 28.04.2005 - 5 U 156/04   

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OLG Hamburg, 28.04.2005 - 5 U 156/04 (https://dejure.org/2005,887)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.04.2005 - 5 U 156/04 (https://dejure.org/2005,887)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. April 2005 - 5 U 156/04 (https://dejure.org/2005,887)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • JurPC

    UrhG §§ 101 Abs. 1, 3, 19 a; TDG § 8
    Auskunftspflicht eines Access-Providers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwer als von Amts wegen zu berücksichtigende Zulässigkeitsvoraussetzung der Berufung ; Bestimmung der Beschwer ; Anspruch auf Auskunft über Namen und Anschrift des Kunden nach dessen Verletzung der Urheberrechte als Tonträgerhersteller ; Auskunftsanspruch eines ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Rammstein

    §§ 3, 16, 17, 19a, 101a Abs. 1 UrhG

  • Judicialis

    UrhG § 101 Abs. 1; ; UrhG § 101 Abs. 3; ; UrhG § 19 a; ; TDG § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auskunftspflicht eines Access-Providers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urheberrecht - Kundenauskunft für Rechteinhaber gegen Provider?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    OLG lehnt Auskunftsanspruch der Rechteinhaber gegen Internet Service Provider ab

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Auskunftsanspruch gegen Provider

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Zur Auskunftspflicht eines Access-Providers

  • kanzlei-sieling.de (Kurzinformation)

    Kein Auskunftsrecht gegen Access Provider

  • beck.de (Leitsatz)

    Kein Auskunftsanspruch gegen Access-Provider

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Auskunftsanspruch gegen Provider

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 209
  • MMR 2005, 453
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Hamburg, 07.07.2004 - 308 O 264/04

    Auskunftsansprüche gegenüber Internet-Providern wegen Urheberrechtsverletzungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.04.2005 - 5 U 156/04
    Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 8, vom 07.07.2004 (308 O 264/04) abgeändert.

    Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 8, vom 3.06.2004 (308 O 264/04) wird aufgehoben.

    Das Landgericht Hamburg, Zivilkammer 8, hat der Antragsgegnerin nachfolgend mit einstweiliger Verfügung vom 03.06.2004 (Az. 308 O 264/04) antragsgemäß geboten, der Antragstellerin unverzüglich Auskunft zu erteilen über die Person oder Unternehmung, der sie den unter der Internetadresse ftp://tuvork.homeftp.net erreichbaren Anschluss zur Verfügung stellt bzw. gestellt hat.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 7. Juli 2004 sowie die Einstweilige Verfügung vom 3. Juni 2004 (Az.: 308 O 264/04) aufzuheben und den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung vom 2. Juni 2004 zurückzuweisen.

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.04.2005 - 5 U 156/04
    Allerdings wird ein Unterlassungsanspruch, der seine Grundlage in einer früheren Verletzungshandlung findet, nach Auffassung des BGH (BGH WRP 2004, 1287, 1289 -Internet-Versteigerung) durch das Haftungsprivileg nach §§ 8 Abs. 2 Satz 1, 9 bis 11 TDG nicht eingeschränkt.

    § 8 Abs. 2 Satz 2 TDG ist nach dieser gesetzlichen Regelung auf alle Diensteanbieter nach den §§ 9 bis 11 TDG anwendbar (BGH WRP 2004, 1287, 1290 - Internet-Versteigerung).

    Die Regelungen besagen aber nichts darüber, ob ein Diensteanbieter nach den allgemeinen deliktsrechtlichen Maßstäben oder als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn ein Recht durch den von ihm betriebenen Dienst verletzt wird (BGH WRP 2004, 1287, 1290 - Internet-Versteigerung).

  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 22/99

    Meißner Dekor

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.04.2005 - 5 U 156/04
    Diese Vorschriften begründen aber lediglich Abwehransprüche (BGH WRP 2002, 532, 533 - Meißner Dekor).
  • LG München I, 28.07.2004 - 21 O 10372/04
    Auszug aus OLG Hamburg, 28.04.2005 - 5 U 156/04
    Der Auffassung des Landgerichts München (Urteil vom 28.7.2004 (21 O 10372/04) (Anlage A 33)/ Urteil vom 11.8.2004 (21 O 10083/04 (Anlage A 33), welches im Wege der Auslegung des § 101 a Abs. 1 UrhG eine direkte Anwendung für Fälle einer unkörperlichen Vervielfältigung bejaht, folgt der Senat nicht.
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.04.2005 - 5 U 156/04
    Einschränkend ist erforderlich, dass der Störer ihm zumutbare Prüfungspflichten verletzt hat (BGH GRUR 2001, 1038, 1039/1040 -ambiente.de).
  • BGH, 04.07.1997 - V ZR 208/96

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft;

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.04.2005 - 5 U 156/04
    Der vorliegende Sachverhalt kann deshalb auch nicht verglichen werden mit dem Fall, dass infolge einer Auskunftserteilung Rechtsansprüche Dritter gegen den die Auskunft Erteilenden geltend gemacht werden (vgl. BGH MDR 1997, 970).
  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.04.2005 - 5 U 156/04
    Es ist zwar zutreffend, dass nach der Rechtsprechung des BGH (BGH -Großer Senat- NJW 1995, 664) der Wert des Beschwerdegegenstandes im Falle der Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft "vornehmlich davon abhängt, welchen Aufwand an Zeit und Kosten die Erteilung der Auskunft erfordert".
  • OLG München, 24.03.2005 - 6 U 4696/04

    Begriff der offensichtlichen Rechtsverletzung i.S. von § 101a Abs. 3 UrhG

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.04.2005 - 5 U 156/04
    Bei Zugrundelegung der für die Überprüfung einer IP-Nummer anfallenden (unstreitigen) Kosten von EUR 35,- würden somit Gesamtkosten anfallen, die deutlich über der Beschwersumme von EUR 600,- liegen (vgl. bereits Urteil vom 24.3.2005 des OLG München (6 U 4696/04).
  • AG Offenburg, 20.07.2007 - 4 Gs 442/07

    Erklärt der Staatsanwaltschaft die Welt der Musikindustrie - Ermittlung des

    Mit der beschriebenen bundesweiten Anzeigekampagne, die den Strafverfolgungsbehörden mehrere 10.000 Strafverfahren beschert, streben die Anzeigeerstatter also Auskünfte an, die ihnen der Gesetzgeber bewusst versagt hat (vgl. statt aller OLG Hamburg, MMR 2005, 453 ff. mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamburg, 23.04.2012 - 5 U 11/11

    Replay PSP - Urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch: Umarbeitung von

    Die Rechtsverletzung muss zur Bejahung eines Auskunftsanspruchs im einstweiligen Verfügungsverfahren so eindeutig sein, dass eine Fehlentscheidung kaum möglich ist (KG Berlin GRUR 1997, 129/130 - Verhüllter Reichstag ; OLG Hamburg GRUR-RR 2005, 209 - Rammstein ; Spindler in Spindler/Schuster, a.a.O., § 101 UrhG Rn. 18).
  • OLG München, 21.09.2006 - 29 U 2119/06

    Zur Haftung des Betreibers einer Online-Handelsplattform für

    Ebenso wie in dem vom OLG Hamburg (MMR 2005, 453) entschiedenen Fall fehle es auch hier an einer Vertriebskette im eigentlichen Sinn, weil die Beklagte weder Eigentum noch Besitz an den streitgegenständlichen Übersetzungen erlange.
  • OLG Hamm, 26.02.2008 - 4 U 157/07

    Online-Veröffentlichung von Zeitschriften

    Zum anderen ist die Geltung notwendig, weil ansonsten keine effektive Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen möglich ist (Wild, bei Schricker, a.a.O., § 101 Rn. 1; Bohne, in Wandtke/Bullinger, a.a.O., § 101 a Rn. 6 m.w.N.; a.A. noch OLG Hamburg GRUR-RR 2005, 209).
  • LG Kiel, 23.11.2007 - 14 O 125/07

    Haftung von Internet-Zugangsprovidern (Youporn-Entscheidung)

    Als Störer haftet nur derjenige, der auch ohne Verschulden willentlich und adäquat kausal an der Herbeiführung oder Aufrechterhaltung einer rechtswidrigen Rechtsbeeinträchtigung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten mitwirkt, sofern der Inanspruchgenommene die rechtlich und tatsächliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hat (OLG Hamburg, GRUR-RR 2005, 209).
  • KG, 25.09.2006 - 10 U 262/05

    Datenschutz: Auskunftsanspruch gegen Internetprovider über Bestandsdaten

    Die Vorschriften des TDDSG über Nutzungsdaten und Bestandsdaten sind nach allgemeiner Ansicht eine abschließende Sonderregelung gegenüber dem BDSG, auf das in ihrem Anwendungsbereich nicht zurückgegriffen werden darf (Schmitz/Laun, MMR 2005, 208, 213; Sieber/Höfinger, MMR 2004, 575; Linke, MMR 2005, 453, 458; s. a. die amtl. Begr. zum EGG, BT-Drs. 14/6098, S. 14, 29, wo ausdrücklich ein Rückgriff auf § 28 BDSG für unzulässig erklärt wird).
  • OLG Hamburg, 30.09.2004 - 5 W 120/04

    Auskunftsvollstreckung

    Eine solche Situation liegt jedoch nicht vor und ist auch nicht absehbar, denn die Schuldnerin hat ihre Berufung vom 27.09.04 in dem Rechtsstreit 5 U 156/04 gegen das landgerichtliche Urteil nicht mit einem entsprechenden Antrag verbunden.
  • LG Köln, 12.09.2007 - 28 O 339/07

    Haftung des Providers bei P2P-Tauschbörsen

    Insoweit besteht ab Kenntniserlangung die verschuldensunabhängige Störerhaftung, die einfache positive Kenntnis vom Verstoß voraussetzt (OLG Frankfurt a.a.O; OLG Hamburg, GRUR-RR 2005, 209).
  • OLG Köln, 21.10.2009 - 5 U 191/05
    Soweit seine subjektiv empfundenen Beschwerden sich (auch) als psychische Fehlverarbeitung des Unfalls entwickelt haben sollten, unterfallen sie gemäß § 2 Abs. IV GUB 95 nicht dem Versicherungsschutz; es ist nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme nicht ersichtlich, dass diese eine organische Ursache haben könnten (vgl. dazu BGH VersR 2004, 1449 f.; Senat, 5 U 156/04).
  • LG Hamburg, 11.03.2009 - 308 O 75/09

    Speicherpflicht für IP-Adressen "auf Zuruf"

    Eine offensichtliche Rechtsverletzung liegt vor, wenn in Bezug auf das auskunftspflichtige Erzeugnis sowohl die tatsächlichen Umstände als auch die rechtliche Beurteilung so eindeutig ist, dass eine Rechtsverletzung bereits in einem solchen Maße feststeht, dass eine Fehlentscheidung und damit eine ungerechtfertigte Belastung des Anspruchsgegners ausgeschlossen erscheint (OLG Hamburg, InstGE 8, 11 - Transglutaminase; OLG Hamburg, GRUR-RR 2005, 209, 213 - Rammstein).
  • LG München I, 06.06.2019 - 7 O 5358/19

    Auskunftsanspruch gegenüber Telefon- und Internetdienstleister bezüglich der

  • LG Berlin, 10.11.2005 - 27 O 616/05

    Überwachungs- und Sperrpflicht eines Host-Providers

  • LG München I, 14.05.2009 - 7 O 5535/09

    Urheberrechtsverletzungen im Internet: Verpflichtung des Access-Providers zur

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