Rechtsprechung
OLG Celle, 19.05.2005 - 13 U 22/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Unlauterer Wettbewerb: Werbung mit Testergebnissen der Stiftung Warentest
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 8 Abs. 1 UWG; § 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG
Wettbewerbswidrigkeit des Werbens mit einem Testeregbnis der Stiftung Warentest über ein Einzelmerkmal eines Produkts; Irreführung der Konsumenten durch Werbung mit einem Testergebnis über ein Einzelmerkmal; Pflicht zur Werbung mit einem Gesamttesturteil eines Produktes - webshoprecht.de
Zur Werbung mit Testergebnissen der Stiftung Warentest
- aufrecht.de
Werbung mit "Stiftung Warentest"
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbswidrigkeit des Werbens mit einem Testeregbnis der Stiftung Warentest über ein Einzelmerkmal eines Produkts; Irreführung der Konsumenten durch Werbung mit einem Testergebnis über ein Einzelmerkmal; Pflicht zur Werbung mit einem Gesamttesturteil eines Produktes
- info-it-recht.de
Zur Frage der Werbung mit "Stiftung Warentest"
- Judicialis
UWG § 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Irreführende Werbung mit Testergebnis der Stiftung Warentest
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Keine Irreführung bei Werbung mit Teiltestergebnis der Stiftung Warentest
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Bei Werbung mit Testergebnissen dürfen Einzelaussagen isoliert angegeben werden
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)
Stiftung Warentest und Co. - Fallstricke bei der Werbung mit Testergebnissen
Verfahrensgang
- LG Hannover, 13.01.2005 - 25 O 151/04
- OLG Celle, 19.05.2005 - 13 U 22/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 1131
- NJW-RR 2005, 1131 (Volltext mit amtl. LS)
- GRUR 2005, 877
- GRUR 2005, 877 (Ls.)
- GRUR-RR 2005, 286
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.03.1991 - I ZR 151/89
Fundstellenangabe - Werbung mit Testergebnissen
Auszug aus OLG Celle, 19.05.2005 - 13 U 22/05
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Landgericht angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 91, 679 - Fundstellenangabe).
- LG Frankfurt/Main, 14.06.2017 - 3 O 36/17
Die Werbung mit einem Testergebnis ohne Angabe des Gesamtergebnisses kann …
Vielmehr ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass eine Werbung auch mit Einzelergebnissen im konkreten Einzelfall zulässig sein kann, sofern nicht ein schlechtes Gesamtergebnis kaschiert wird (OLG Celle GRUR-RR 2005, 286;… Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 5 Rn. 2.281).Soweit die Beklagte sich auf die Entscheidung des OLG Celle (GRUR-RR 2005, 286; vgl. dazu kritisch Franz, WRP 2016, 439, 443; Koppe/Zagouras, WRP 2008, 1035, 1039) beruft, verhilft dies ihrem Klageabweisungsantrag nicht zum Erfolg.
- OLG Brandenburg, 10.10.2023 - 6 U 91/22 Die Qualifizierung als "starker Sieger" erfolgt damit nur in Bezug auf das Teilsegment der Zahnpasten mit starkem Abrieb (vgl. für einen vergleichbare Konstellation, in der ein entsprechende Offenlegung erfolgt ist: OLG Celle, Urteil vom 19.05.2005 - 13 U 22/05; juris).
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 27.01.2005 - 5 U 80/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Irreführende Alleinstellungsberühmung durch Werbung für einen Nassrasierer für die gründlichste Rasur
- Judicialis
UWG § 5
- rechtsportal.de
UWG § 5
"Die gründlichste Rasur II" - Zur Frage einer irreführenden Alleinstellungsberühmung im Wettbewerb
Kurzfassungen/Presse
- ra-staudte.de (Kurzinformation)
Irreführende Werbung für Nassrasierer; Wettbewerbsrecht
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 06.04.2004 - 312 O 986/03
- OLG Hamburg, 27.01.2005 - 5 U 80/04
- OLG Hamburg, 10.02.2005 - 5 U 80/04
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2005, 286
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamburg, 10.02.2005 - 5 U 48/04
"Die gründlichste Rasur I"
Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2005 - 5 U 80/04
Gegen das bestätigende Widerspruchsurteil hat die Antragsgegnerin Berufung eingelegt, welche mit Urteil des Senats vom heutigen Tage zurückgewiesen worden ist (Aktz. 5 U 48/04).Sie beruft sich nunmehr auf die im Parallelverfahren 5 U 48/04 eingereichte Hancock-Studie, nach der der "MACH3 Turbo" im Schnitt 14, 3 Mikrometer innerhalb von 24 Stunden gründlicher rasiere als der "Quattro" (Anlage Bk4).
Zwar fehlt ein direkter Bezugspunkt zum sonstigen Markt wie im Parallelverfahren 5 U 48/04 ("Keiner rasiert so wie der MACH3 Turbo").
Auf die Ausführungen des Senats in der Parallelsache 5 U 48/04 wird Bezug genommen.
Wegen der Einzelheiten wird ebenfalls auf das Urteil des Senats in der Parallelsache 5 U 48/04 verwiesen.
- OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 129/07
Irreführende Werbung: Alleinstellungsbehauptung hinsichtlich eines …
Garantiert !" und der Rechtsstreit 5 U 80/04 die Behauptung "Für die gründlichste Rasur, sogar beim Rasieren gegen die Wuchsrichtung".