Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 21.10.2004 - 2 U 65/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Baden-Württemberg
Markenrechtliche Verwechslungsgefahr: Ähnlichkeit im Klang von "e-motion" und "iMOTION"; Verfügungsgrund bei Kenntnis ähnlicher Verletzungshandlungen eines Dritten
- Judicialis
Verfahren der einstweiligen Verfügung
- aufrecht.de
Verwechslungsgefahr bestimmt sich auch nach Sinngehalt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an markenrechtliche Verwechslungsgefahr - Dringlichkeit als einstweiliger Verfügungsgrund
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berücksichtigung von Aussprachmöglichkeiten bei der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr; Beurteilung der Markenähnlichkeit von Kollisionszeichen nach dem Gesamteindruck der klanglich, bildlich und begrifflich zu vergleichenden Marken ; Dringlichkeitsvermutung für die ...
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Kriterien für markenrechtliche Verwechslungsgefahr
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 01.04.2004 - 41 O 31/04
- OLG Stuttgart, 21.10.2004 - 2 U 65/04
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2005, 307
Wird zitiert von ... (12)
- OLG Düsseldorf, 11.01.2018 - 15 U 66/17
Wilkinson darf keine Rasierklingeneinheiten passend für den Nassrasierer …
Zunächst ist zu bemerken, dass gleichartige Verstöße Dritter für die Dringlichkeit gegenüber den konkret in Anspruch genommenen Verfügungsbeklagten unbeachtlich sind; die Dringlichkeit ist (allein) im Verhältnis der Verfügungsklägerin zu den Verfügungsbeklagten zu beurteilen (OLG Hamburg GRUR-RR 2007, 73 - Parfümtester II; OLG Stuttgart GRUR-RR 2005, 307 - e-motion/iMOTION; OLG Frankfurt GRUR 2002, 235). - KG, 02.06.2017 - 5 U 196/16
Coolsculpting - Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen eines …
Da es dem Verletzten freisteht, wen er in Anspruch nimmt und wen nicht, wird die Dringlichkeitsvermutung grundsätzlich - und so auch hier - nicht allein dadurch widerlegt, dass der Antragsteller gegen ihm bekannte gleichartige Verstöße anderer nicht (im Wege eines Eilverfahrens) eingeschritten ist (vgl. OLG Celle v. 27.03.2017 - 13 U 199/16 - II 2 c bb; OLG Dresden v. 17.12.2002 - 14 U 1732/02 [zit. nach Marx, WRP 2004, 970, 972]; OLG Stuttgart GRUR-RR 2005, 307;… Hess a.a.O. Rn. 126). - OLG Stuttgart, 28.10.2011 - 2 W 49/11
Einstweilige Verfügung bei Markenrechtsverletzungen: Dringlichkeitsvermutung und …
ZS] GRUR-RR 2008, 366 [juris Tz. 29]; OLG Köln GRUR-RR 2003, 296 [juris Tz. 2]; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl. [2010], Vor §§ 14 bis 19 d, 195; Hacker in Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl. [2009], § 14, 326), bejaht (Senat GRUR-RR 2005, 307 [juris Tz. 23]; 2002, 381 [juris Tz. 31]).Danach kann zwar nicht mit dem Landgericht, das sich insoweit zu Unrecht auf das Senatsurteil 2 U 65/04 (= GRUR-RR 2005, 307) beruft (so auch die Klägerin, jedoch pauschal ohne Zitat [Bl. 6]), für den markenrechtlichen Auskunftsanspruch nach § 19 MarkenG eine Dringlichkeitsvermutung § 12 Abs. 2 UWG entnommen werden.
- KG, 29.05.2007 - 5 U 153/06
Namensanmaßung: Nutzung eines übersetzten Staatsnamens als Internet-Domain mit …
Da es dem Verletzten freisteht, wen er in Anspruch nimmt und wen nicht, steht der Dringlichkeit nach Auffassung des Senats auch nicht allein der Umstand entgegen, dass ein Antragsteller - wie hier unterstellt - gegen Verstöße anderer Personen nicht eingeschritten ist (ebenso OLG Dresden nach Marx WRP 2004, 970, 972; OLG Stuttgart GRUR-RR 2005, 307; a.M.: OLG Frankfurt WRP 1996, 1193). - OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 6 U 109/16
Verfügungsgrund für Unterlassungsverfügung aus Gemeinschaftsgeschmacksmuster; …
Unabhängig davon stellt die Ankündigung der Antragsgegnerin, das Produkt "A" auf der international renommierten Fachmesse "Z" im März 2016 vorstellen zu wollen, einen dringlichkeitsbegründenden "Qualitätssprung" gegenüber der ursprünglichen Vertriebstätigkeit in Belgien dar, denn damit konnte sich die Antragsgegnerin neue Märkte erschließen und Vertriebsmöglichkeiten eröffnen, die weit über die ursprünglichen Aktivitäten in Belgien hinausgingen (vgl. dazu OLG Stuttgart GRUR-RR 2005, 307 - E-Motion, Tz. 23 bei Juris). - BPatG, 29.07.2019 - 26 W (pat) 1/15 Bei der mündlichen Wiedergabe der Zeichen sind alle naheliegenden Aussprachevarianten zu beachten (vgl. BPatG 29 W (pat) 537/15 - qonsense/conlance; OLG Stuttgart GRUR-RR 2005, 307, 308 - e-motion/iMotion).
- BPatG, 09.08.2018 - 29 W (pat) 537/15 Bei der mündlichen Wiedergabe der Widerspruchsmarke sind alle naheliegenden Aussprachevarianten zu beachten (vgl. BPatG, Beschluss vom 21.10.2015, 29 W (pat) 31/13 - Carsi/Cars; OLG Stuttgart GRUR-RR 2005, 307, 308 - e-motion/iMotion;… Hacker in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Auflage, § 9 Rn. 289).
- BPatG, 29.07.2019 - 26 W (pat) 49/16 Bei der mündlichen Wiedergabe der Zeichen sind alle naheliegenden Aussprachevarianten zu beachten (vgl. BPatG 29 W (pat) 537/15 - qonsense/conlance; OLG Stuttgart GRUR-RR 2005, 307, 308 - e-motion/iMotion).
- BPatG, 11.07.2016 - 27 W (pat) 2/16
Markenbeschwerdeverfahren - "ARAPODO/mirapodo (Wort-Bild-Marke)" - zur …
Bezüglich der Aussprache sind alle im Bereich der Wahrscheinlichkeit liegenden und dem Sprachgefühl entsprechenden Möglichkeiten zu berücksichtigen, wobei auch bei Wortneubildungen die allgemeinen Ausspracheregelungen zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Stuttgart GRUR-RR 2005, 307, 308 - e-motion/iMOTION). - LG Ulm, 12.09.2013 - 10 O 75/13
Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz durch produktbezogene Absatzwerbung für …
Die verneinende Auffassung verweist darauf, dass es keine Obliegenheit geben könne, gegen andere in gleicher Weise und ebenso beschleunigt vorzugehen, da es für den Verfügungsgrund als Prozessvoraussetzung nur auf das Verhältnis der Parteien zueinander ankomme bzw. ein selektives Vorgehen allenfalls unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs Bedeutung erlangen könne (vgl. Retzer in Harte/Henning, UWG -Kommentar, 3. Aufl., § 12 Rn. 320; BGH GRUR 2012, 411, [BGH 17.08.2011 - I ZR 148/10] Rn. 19/20; OLG Hamburg, WRP 2013, 1209, [OLG Hamburg 04.07.2013 - 3 U 161/11] Rn. 16; OLG Stuttgart, GRUR-RR 2005, 307; Köhler, in Köhler/Bornkamm, UWG -Kommentar, 31. Aufl., § 12 Rn. 3.19; Drescher in MüKo, ZPO, 4. Aufl., § 935 Rn. 19 "wenn frühere gleichartige Gefährdungshandlungen Dritter - insbesondere Wettbewerbsverstöße - hingenommen wurden, kann dies bei Fehlen von nachvollziehbaren Gründen die Dringlichkeitsvermutung widerlegen". - OLG Hamburg, 20.03.2007 - 7 W 22/07
- BPatG, 05.09.2007 - 26 W (pat) 34/05