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   OLG Frankfurt, 24.02.2005 - 6 U 43/04   

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https://dejure.org/2005,4949
OLG Frankfurt, 24.02.2005 - 6 U 43/04 (https://dejure.org/2005,4949)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.02.2005 - 6 U 43/04 (https://dejure.org/2005,4949)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Februar 2005 - 6 U 43/04 (https://dejure.org/2005,4949)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 1; ; UWG § 4 Nr. 6; ; UWG § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Verkaufsverlosung"; Zum unlauteren Wettbewerb bei einer durch Sonderpreis und Verlosung geprägten Verkaufsaktion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit einer Werbung mit einer Verkaufsaktion; Irreführungsgefahr bei einer Verkaufsaktion mit zu weit unter dem regulären Kaufpreis liegenden Sonderpreisen bei Auslosung der potentiellen Käufer unter den Bestellern ; Notwendigkeit eines deutlichen Hinweises auf ...

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer Verkaufsverlosung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Verkauf + Verlosung = wettbewerbswidriges Gewinnspiel?

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Verlosung statt Verkauf zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Abverkauf von Waren, der mit einer Verlosung verbunden ist als wettbewerbswidriges Gewinnspiel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, XIV
  • NJW-RR 2005, 1202
  • GRUR-RR 2005, 388
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 110/00

    Preis ohne Monitor

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.02.2005 - 6 U 43/04
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt WRP 2003, 379 - Preis ohne Monitor) reicht es für einen Verstoß gegen § 3 UWG a.F. (§ 5 UWG n.F.) aus, wenn von der unrichtigen Werbeaussage jedenfalls ein Anlockeffekt ausgeht (vgl. hierzu auch Baumbach/Hefermehl-Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 23. Auflage, Rdz. 2.190 f. zu § 5).
  • BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98

    TCM- Zentrum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.02.2005 - 6 U 43/04
    In einem solchen Fall ist das Gericht jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. WRP 01, 400, 403 - TCM-Zentrum) nicht gehindert, das beantragte Verbot der konkreten Werbung mit lediglich einem dieser Irreführungsgesichtspunkte zu begründen.
  • BGH, 09.06.2004 - I ZR 187/02

    "500 DM-Gutschein für Autokauf"; Wettbewerbswidrigkeit der Werbung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.02.2005 - 6 U 43/04
    Erforderlich wäre, dass der Verbraucher im Rahmen der Teilnahme an der Aktion in einer Weise beeinflusst würde, die die Rationalität der Nachfrageentscheidung vollständig in den Hintergrund treten ließe (vgl. BGH WRP 04, 1359, 1360 - 500 DM-Gutschein für Autokauf m.w.N.).
  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 76/02

    Schlauchbeutel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.02.2005 - 6 U 43/04
    Zwar sind die von einer Irreführung mit bloßem Anlockeffekt ausgehenden Gefahren vergleichsweise gering, weshalb der Gesichtspunkt der Interessenabwägung (vgl. allgemein hierzu zuletzt BGH WRP 04, 904, 906 - Schlauchbeutel) gerade hier im Einzelfall dazu führen kann, eine gewisse Irreführungsgefahr hinzunehmen (vgl. Baumbach/Hefermehl-Bornkamm a.a.O., Rdz. 2.194 zu § 5).
  • OLG Stuttgart, 17.04.2008 - 2 U 82/07

    Unlautere Wettbewerbshandlung: Rabattaktion eines Elektrogroßhandels für einen

    Dahinstehen kann, ob ein solcher Fall gegeben ist, wenn allein mit der Ankündigung eines außergewöhnlichen Preisnachlasses geworben wird (vgl. Hefermehl/Köhler/Bornkamm-Köhler, Wettbewerbsrecht, 26. Aufl. [2008], Rn. 1.95 zu § 4 UWG u. H. auf BGH, GRUR 2002, 287, 288 - [Erklärung des Klägers im Rechtsstreit]; BGH, GRUR 2003, 1057 - [Einkaufsgutschein]; Berlit, WRP 2001, 349, 352; Cordes, WRP 2001, 867, 874; a.A. Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl. [2006], § 4 Rn. 1/83 ff.,1/87 für den "übertrieben hohen Rabatt"), da angesichts der mittlerweile - beispielweise im Küchen-, im Bekleidungs- und im Teppichhandel - weit verbreiteten Preisnachlässe von 50%-70% bei einem Abschlag von - wie hier - 19% auch in anderen Branchen regelmäßig und namentlich im Elektronikbereich noch nicht von einem übertrieben hohen Rabatt gesprochen werden kann (vgl. Heermann, WRP 2001, 855, 861; OLG Frankfurt, GRUR 2002, 460; OLG Celle, GRUR-RR 2002, 336; GRUR-RR 2005, 388, 391).
  • OLG Köln, 09.03.2007 - 6 W 23/07

    Unlauteres Rabatt-Würfel-Spiel im Kassenbereich

    In dem vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (GRUR-RR 2005, 388) entschiedenen Fall einer "Verkaufsverlosung", bei der von einem Versandhaus eine begrenzte Zahl sehr günstig angebotener Waren unter den Kaufinteressenten verlost wurde, lag es im entscheidenden Punkt anders, weil dort die Teilnahme an der Verlosung von einer bindenden Entscheidung für den Erwerb des Produkts unabhängig war und lediglich der Verlosungsgewinn allein durch den Erwerb der betreffenden Ware zu dem besonders niedrigen Preis eingelöst werden konnte (für die Anwendung von § 4 Nr. 6 UWG auch auf eine Kopplung von Warenerwerb und Gewinnrealisierung Fezer / Hecker, a.a.O., § 4-6, Rn. 48 ff. [57 ff.]).
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