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   OLG Hamburg, 07.07.2004 - 5 U 143/03   

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OLG Hamburg, 07.07.2004 - 5 U 143/03 (https://dejure.org/2004,1999)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07.07.2004 - 5 U 143/03 (https://dejure.org/2004,1999)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07. Juli 2004 - 5 U 143/03 (https://dejure.org/2004,1999)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JurPC

    §§ 17 Abs. 1 UrhG
    Bauhaus aus Italien

  • aufrecht.de

    "Wagenfeld-Leuchte" aus Italien

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urheberrechtsschutz der Wagenfeld-Leuchte in Italien; Urheberrechtswidrige Umgehung inländischer Schutzvorschriften; Öffentliches Anbieten durch gezielt an den deutschen Endverbraucher gerichtete Werbung im Internet und anderen Medien; Anwendbarkeit eines nach erster ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Bauhauslampen aus Italien

    Art. 28, 30 EG

  • Judicialis

    UrhG § 17 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 17 Abs. 1
    Zur Rechtswidrigkeit und Verfolgbarkeit einer - durch "Anbieten" von Verletzungsstücken des in Deutschland urheberrechtlich geschützten Werkes - Urheberrechtsverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    § 17 Abs. 1 UrhG
    Bauhaus aus Italien; Urheberrecht

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Verkauf urheberrechtlich geschützter Waren über das EU-Ausland

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 41
  • ZUM 2005, 170
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 11.12.2003 - C-322/01

    DAS NATIONALE VERBOT DES VERSANDHANDELS MIT ARZNEIMITTELN LÄUFT DEM

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.07.2004 - 5 U 143/03
    Diese Rechtsgrundsätze hat der EuGH erst jüngst bekräftigt (EuGH NJW 04, 131, 133 - DocMorris).

    Da sich dieser Umstand auf außerhalb des deutschen Hoheitsgebiets ansässige Anbieter stärker auswirkt, kann er geeignet sein, den Marktzugang für Waren aus anderen Mitgliedsstaaten stärker zu behindern als für inländische Erzeugnisse (vgl. EuGH NJW 04, 131, 134 - DocMorris).

  • EuGH, 09.04.1987 - 402/85

    Basset / SACEM

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.07.2004 - 5 U 143/03
    Das nationale Urheberrecht ist als ein solches "Eigentum" zwar ausdrücklich vom EuGH anerkannt (EuGH Slg. 1987, 1747 (Erwägungsgrund 11) - Basset/Societé des auteurs) Entscheidend ist hierbei - und zumindest in diesem Ausgangspunkt sind sich die Parteien einig - ob die Beschränkung gerechtfertigt ist, um im Sinne der "Moduretik"-Entscheidung des EuGH (EuGH GRURInt. 82, 47, 48 - Moduretik) Rechte zu wahren, die den "spezifischen Gegenstand" des Urheberrechts ausmachen.
  • BGH, 04.05.2000 - I ZR 256/97

    Parfumflakon; Vorrang der Verkehrsfähigkeit

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.07.2004 - 5 U 143/03
    In diesem Zusammenhang verhilft den Klägern insbesondere die von ihnen ins Feld geführte BGH-Entscheidung "Parfumflakon" (BGH GRUR 01, 51 ff - Parfumflakon) nicht zum Erfolg.
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.07.2004 - 5 U 143/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH ist jede Regelung, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern, als eine Maßnahme gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung anzusehen und damit nach Art. 28 EG verboten (EuGH Slg. 1974, 837 - Dassonville).
  • BGH, 16.06.1994 - I ZR 24/92

    "Folgerecht bei Auslandsbezug"; Voraussetzungen des Folgerechtsanspruchs des

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.07.2004 - 5 U 143/03
    Die Beklagte weist zutreffend darauf hin, dass die Schutzwirkungen des deutschen Urheberrechts nach dem Territorialitätsprinzip auf Verletzungshandlungen beschränkt sind, die im Inland begangen werden (vgl. BGH GRUR 94, 798, 799 - Folgerecht bei Auslandsbezug).
  • BGH, 13.05.1977 - I ZR 115/75

    Verstoß gegen Wettbewerbssitten durch Einkauf von Waren im Ausland ohne

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.07.2004 - 5 U 143/03
    "Denn wenn man sich auf den von den Bekl. vertretenen Rechtsstandpunkt stellt, dass nämlich die im Inland verbreitete Ankündigung von Rabatten, die im Ausland gewährt werden und deren Gewährung im Ausland nach den dort geltenden Vorschriften erlaubt ist, nicht als Verstoß gegen das inländische Rabattverbot anzusehen ist, dann sind die inländischen Mitbewerber durch das für dies zweifelsfrei geltende inländische Rabattverbot daran gehindert, diesem Wettbewerbsmittel ihrer ausländischen Konkurrenten in gleicher Weise entgegen zu treten" (BGH GRUR 77, 672, 674 - Weltweit - Club).
  • EuGH, 24.11.1993 - C-267/91

    Strafverfahren gegen Keck und Mithouard

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.07.2004 - 5 U 143/03
    Nach diesem Kriterium sind Hemmnisse für den freien Warenverkehr, die sich in Ermangelung einer Harmonisierung von Rechtsvorschriften daraus ergeben, dass Waren aus anderen Mitgliedsstaaten, die dort rechtmäßig hergestellt und in den Verkehr gebracht worden sind, bestimmten Vorschriften entsprechen müssen, selbst dann, wenn diese Vorschriften unterschiedslos für alle Erzeugnisse gelten, nach Art. 28 EG verbotene Maßnahmen gleicher Wirkung, es sei denn, dass sich ihre Anwendung durch einen Zweck rechtfertigen lässt, der im Allgemeininteresse liegt und den Erfordernissen des freien Warenverkehrs vorgeht (EuGH GRURInt. 79, 468, 471 - Cassis de Dijon; EuGH GRUR 94, 296, 297 - Keck und Mithouard).
  • BGH, 16.09.2003 - X ZR 179/02

    "Kupplung für optische Geräte"; Begriff des Anbietens

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.07.2004 - 5 U 143/03
    Der Bundesgerichtshof hat aber zugleich die - dort nicht zu entscheidende - Möglichkeit erörtert, dass unter Umständen dann etwas anderes gelten könnte, wenn die Herstellung und/oder Lieferung des patentgemäßen Erzeugnisses nicht in Betracht kommt, es also - wie hier - nicht zu einem nachfolgenden (rechtsverletzenden) Vertrieb kommt (BGH Urt. vom 16.09.03, X ZR 179/02 - Kupplung für optische Geräte).
  • BGH, 09.05.1980 - I ZR 76/78

    Internationale Abkommen zum Arbeitsschutz sind keine wettbewerbsrechtlich

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.07.2004 - 5 U 143/03
    Dort hatte der BGH betont, eine wettbewerbswidrige Ausnutzung des internationalen Rechtsgefälles komme dann nicht in Betracht, wenn eine im Ausland nach den dortigen Rechtsvorschriften ordnungsgemäß hergestellte Ware unter Beachtung aller Vorschriften offiziell in das Inland eingeführt und hier als Importware vertrieben wird (BGH GRUR 80, 858, 859 - Asbestimporte).
  • BGH, 15.02.2007 - I ZR 114/04

    Wagenfeld-Leuchte

    Die dagegen gerichtete Berufung der Kläger ist erfolglos geblieben (OLG Hamburg GRUR-RR 2005, 41).

    Das Verbot des Anbietens soll der bereits im Angebot selbst liegenden Gefährdung der wirtschaftlichen Chancen des Rechtsinhabers entgegentreten (vgl. Schricker, EWiR 2005, 187, 188).

    Daher ist der Tatbestand des § 17 Abs. 1 UrhG verwirklicht, wenn - wie im vorliegenden Fall - im Inland zum Erwerb im Ausland aufgefordert wird (so auch für diese Fallgestaltung Schricker, EWiR 2005, 187, 188; Gottschalk, IPrax 2006, 135, 137; wohl auch Schulze in Dreier/Schulze aaO § 17 Rdn. 11; zu § 9 PatG vgl. OLG Hamburg GRUR Int. 1999, 67; OLG München OLG-Rep 2005, 124; Scharen in Benkard aaO § 9 PatG Rdn. 14; Keukenschrijver in Busse aaO § 9 Rdn. 133; Pagenberg, GRUR Int. 1983, 560, 564 f.; a.A. wohl Kraßer, Patentrecht, 5. Aufl., § 33 II d 5).

    Dies ist im vorliegenden Fall anzunehmen, da - wie oben unter II 2 c bb dargelegt - das Verbot des Anbietens die ausschließliche Verwertung des Urheberrechts in Deutschland gewährleistet und die Beschränkung des italienischen Anbieters auf den unterschiedlichen Schutzvoraussetzungen des deutschen und des italienischen Urheberrechts beruht (so auch Schricker, EWiR 2005, 187, 188; Gottschalk, IPrax 2006, 135, 138).

  • LG Hamburg, 03.09.2010 - 308 O 27/09

    Youtube haftet für Urheberrechtsverletzungen

    Das inländische Urheberrecht kann nur durch eine im Inland begangene Handlung verletzt werden (vgl. BGH NJW 1994, 2888, 2889 - Folgerecht bei Auslandsbezug; OLG Hamburg, GRUR-RR 2005, 41, 43 - Bauhauslampen aus Italien; Katzenberger : in Schricker, UrhR, 3. Aufl., Vor. §§ 120 ff. Rdnr. 140).
  • BGH, 11.04.2013 - I ZR 91/11

    Marcel-Breuer-Möbel

    (2) Ein Verbot des Anbietens kann der bereits im Angebot selbst liegenden Gefährdung der wirtschaftlichen Chancen des Rechtsinhabers entgegenwirken (vgl. Schricker, EWiR 2005, 187, 188).
  • BGH, 05.12.2006 - X ZR 76/05

    Simvastatin

    Allerdings ist die Frage, ob ein Anbieten für die Zeit nach Schutzrechtsablauf patentverletzend ist, in der Rechtsprechung umstritten (verneinend OLG Hamburg, Beschl. v. 2.8.2001 - 3 W 151/01, PharmaRecht 2004, 335 - Ciplofloxacin, und die von der Beklagten genannte Entscheidung der Vorinstanz LG Hamburg, Beschl. v. 26.7.2001 - 315 O 435/01; vgl. auch OLG Hamburg GRUR-RR 2005, 41, in einer Urheberrechtssache; weiter Jacob J., Patents Court vom 20. Juli 1995 in der Sache Gerber Garment Technology Inc. v. Lectra Systems Ltd., R.P.C. 1995, 383, 412).
  • LG Hamburg, 02.01.2009 - 308 O 255/07

    Deutscher Urheberrecht: Verletzung des Verbreitungsrechts durch öffentliches

    Das Verbot des Anbietens soll der bereits im Angebot selbst liegenden Gefährdung der wirtschaftlichen Chancen des Rechtsinhabers entgegentreten (vgl. Schricker, EWiR 2005, 187 [188]).

    Daher ist der Tatbestand des § 171 UrhG verwirklicht, wenn - wie im vorliegenden Fall - im Inland zum Erwerb im Ausland aufgefordert wird (so auch für diese Fallgestaltung Schricker, EWiR 2005, 187 [188]; Gottschalk, IPrax 2006, 135 [137]; wohl auch Schulze, in: Dreier/Schulze, § 17 Rdnr. 11; zu § 9 PatG vgl. OLG Hamburg, GRUR Int 1999, 67; OLG München, OLG-Report 2005, 124; Scharen, in: Benkard, § 9 Rdnr. 14; Keukenschrijver, in: Busse, § 9 Rdnr. 133; Pagenberg, GRUR Int 1983, 560 [564f.]; a.A. wohl Kraßer, PatentR , 5. Aufl., § 33 II d 5).

    Dies ist im vorliegenden Fall anzunehmen, da - wie oben unter II 2c bb dargelegt - das Verbot des Anbietens die ausschließliche Verwertung des Urheberrechts in Deutschland gewährleistet und die Beschränkung des italienischen Anbieters auf den unterschiedlichen Schutzvoraussetzungen des deutschen und des italienischen Urheberrechts beruht (so auch Schricker, EWiR 2005, 187 [188]; Gottschalk, IPrax 2006, 135 [138]).

  • OLG Frankfurt, 29.11.2005 - 11 U 19/05

    Haftung eines Presseunternehmens für die Veröffentlichung unzulässiger Anzeigen:

    Angesichts der Praxis im Gerichtsbezirk Frankfurt sei es der Beklagten ungeachtet der abweichenden Rechtsprechung des OLG Hamburg (GRUR-RR 2005, 41 ff) zuzumuten gewesen, eine rechtskräftige Entscheidung des BGH abzuwarten.

    Es kann ferner offen bleiben, ob - wie das OLG Hamburg (GRUR-RR 2005, 41 ff) im Gegensatz zur bisherigen Rechtsprechung des Senats jüngst angenommen hat - das Anbieten von Verletzungsstücken eines in Deutschland urheberrechtlich geschützten Werkes gegenüber Endverbrauchern nur dann nach § 17 1 UrhG unzulässig ist, wenn sich diese Handlung auf ein Inverkehrbringen im Inland bezieht, nicht dagegen wenn der Erwerbsvorgang rechtskonform im Italien abgeschlossen wird.

    Dies hat sich aber mit dem nunmehr vorliegenden Urteil des OLG Hamburg (GRUR-RR 2005, 41 ff), das - ebenso wie das LG Hamburg als Vorinstanz -.

  • OLG Hamburg, 28.01.2009 - 5 U 255/07

    Alphaload

    Aus dem Territorialitätsprinzip folgt zudem, dass eine ausschließlich in einem ausländischen Staat begangene Handlung nicht als Verletzung des Urheberrechts im Inland gewertet werden kann (HansOLG GRUR-RR 2005, 41, 43 - Bauhauslampen aus Italien).
  • OLG Köln, 07.07.2006 - 6 U 227/05

    "Nachbildungen von Le-Corbusier- Möbeln"; Präsentation von in Italien legal

    Im Hinblick darauf hat das Landgericht auch zu Recht hier einen Sachverhalt gesehen, der dem dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom 7. Juli 2004 (GRUR-RR 2005, 41 ff.) zugrunde liegenden Fall nicht vergleichbar ist und von der vom Oberlandesgericht Hamburg entschiedenen Rechtsfrage, ob das Verbot einer Werbung in Deutschland für einen im Ausland abzuwickelnden Verkauf von dort rechtskonformen, in Deutschland rechtsverletzenden Waren mit Art. 28, 30 EG-Vertrag vereinbar ist, nicht betroffen wird.
  • LG Köln, 23.11.2005 - 28 O 268/05

    Einordnung von Möbeln als Werke der angewandten Kunst ; Nachbildung von

    Das von der Beklagten vorprozessual herangezogene - nicht rechtskräftige - Urteil des OLG Hamburg vom 07.07.2004 (GRUR-RR 2005, 41 ff.) sei insofern unzutreffend, wonach im Hinblick auf einen in Italien abgeschlossenen - und dort urheberrechtlich unbedenklichen - Erwerbsvorgang das deutsche Urheberrecht nicht berührt sei und das Anbieten der Ware in Deutschland keine Urheberrechtsverletzung sei.

    Die von der Kammer vorgenommene Bewertung widerspricht auch nicht der Sichtweise des OLG Hamburg in der von den Parteien zitierten Entscheidung (GRUR-RR 2005, 41 ff.).

  • LG Bielefeld, 03.07.2018 - 20 S 62/17

    Das Angebot eines urheberrechtlich geschützten Werkes auf einer

    Das Verbot des Anbietens soll der bereits im Angebot selbst liegenden Gefährdung der wirtschaftlichen Chancen des Rechtsinhabers entgegentreten (vgl. Schricker, EWiR 2005, 187, 188).
  • OLG Frankfurt, 01.07.2008 - 11 U 5/08

    Bewerbung eines Möbel-Plagiats in einer Zeitschriftenanzeige: Prüfungspflichten

  • LG Hamburg, 20.03.2007 - 308 O 172/07

    Urheberrechtsschutz: Schutzrechtsverletzung durch Anbieten eines

  • LG München I, 31.03.2008 - 4 Qs 9/08

    Strafbarer Vertrieb von nachgemachter Designermöbel aus Italien in der

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