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   OLG München, 11.11.2004 - 29 U 4629/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,15514
OLG München, 11.11.2004 - 29 U 4629/04 (https://dejure.org/2004,15514)
OLG München, Entscheidung vom 11.11.2004 - 29 U 4629/04 (https://dejure.org/2004,15514)
OLG München, Entscheidung vom 11. November 2004 - 29 U 4629/04 (https://dejure.org/2004,15514)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UWG § 5 Abs. 1, 2 Nr. 3
    Zulässigkeit der Werbung für einen Zusammenschluss von Ärzten unter der Bezeichnung "Brustzentrum"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 59
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 18.01.2012 - I ZR 104/10

    Neurologisch/Vaskuläres Zentrum

    Vielmehr wird der Begriff im Grundsatz als Charakterisierung für ein Unternehmen nach Bedeutung und Größe verstanden oder jedenfalls vom Verkehr auf einen entsprechenden Tatsachenkern zurückgeführt, wobei allerdings auf die jeweiligen Einzelfallumstände abzustellen ist (vgl. OLG München, GRUR-RR 2005, 59; OLG Köln, MD 2008, 807; Bornkamm in Köhler/Bornkamm aaO § 5 Rn. 5.46; MünchKomm.UWG/Busche, § 5 Rn. 672; Sosnitza in Piper/Ohly/Sosnitza, UWG, 5. Aufl., § 5 Rn. 629; Fezer/Peifer, UWG, 2. Aufl., § 5 Rn. 390; Harte/Henning/Dreyer, UWG, 2. Aufl., § 5 E Rn. 137, Stichwort "Zentrum"; A. Nordemann in Götting/Nordemann, UWG, § 5 Rn. 3.88; aA Lehmler, UWG, § 5 Rn. 265).
  • OLG Stuttgart, 29.11.2012 - 2 U 64/12

    Irreführende Werbung: Verwendung des Begriffs "Zentrum" für ein

    Grundsätzlich weist also die Bezeichnung "Zentrum" nach wie vor auf die besondere Größe und Bedeutung eines Unternehmens hin (OLG München GRUR-RR 2005, 59; OLG Köln, Urteil vom 16.11.2007, 6 U 71/07 Rn. 15 in Juris).
  • OLG München, 23.02.2006 - 6 U 3088/05

    Wettbewerbsrecht, Zivilprozessrecht

    Mit dem Landgericht geht der Senat im Übrigen auch davon aus, dass potentielle Interessenten an einer Mitgliedschaft beim Beklagten der Anpreisung einer durchgehend erreichbaren sog. internationalen "Alarmzentrale" der Luftrettung einen Hinweis auf die Größe und Bedeutung dieser Einrichtung - etwa im Vergleich zu kleineren Niederlassungen oder Filialen, wie sie der Begriff "Zentrale" suggeriert - entnehmen und daher eine nach Organisation und Professionalität über das Übliche hinausgehende Institution erwarten, welche konzentrierte Fachkompetenz im Bereich der Luftrettung vorhalte und überdurchschnittlich häufig ("Tag und Nacht") frequentiert werde (vgl. Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 5 Rdnr. 5.44, 5.46; BGH GRUR 1977 503, 504 - Datenzentrale; OLG Düsseldorf, WRP 1982, 224; OLG München, GRUR-RR 2005, 59 ff., 59 - Brustzentrum).
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